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Fahranfänger, fahren mit abgelaufenem TÜV
Hallo Zusammen,
unser Wagen ist zur Zeit zur Verschönerung in einer Werkstatt, wir haben leihweise durch die Familie einen PKW bekommen, bei dem der TÜV allerdings 3 Monate abgelaufen ist.
Ich bin Fahranfänger und somit in der Probezeit. Was habe ich zu befürchten, wenn der abgelaufene TÜV bei einer Kontrolle auffliegt?
Beste Antwort im Thema
HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: von 2 bis zu 4 Monaten 15 EUR
HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: von 4 bis zu 8 Monaten 25 EUR
HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: über 8 Monate 60 EUR 1 Punkt.
Gruß Frank,
der nicht bis zum 8. Monat warten würde.
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25 Antworten
HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: von 2 bis zu 4 Monaten 15 EUR
HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: von 4 bis zu 8 Monaten 25 EUR
HU überzogen (PKW etc.) um folgenden Zeitraum: über 8 Monate 60 EUR 1 Punkt.
Gruß Frank,
der nicht bis zum 8. Monat warten würde.
Vielen Dank!
Der FS bleibt also von einer Strafe unberührt?
Ab zur Werkstatt und dies beanstanden.
@Frank: Würd ich auch nicht. Ich überziehe immer um zwei Monate, genauer, ich fahre am Anfang des zweiten Monats zur HU. Bis ich die HU meiner Fahrzeuge in die Sommerzeit verlegt habe.
Habe ich einmal der der Allsecure ausgeborgt.
Fahren ohne TÜV kann gefährlich werden
Der Versicherungsschutz ohne TÜV ist grundsätzlich gewährleistet. Es gilt: Der TÜV an sich ist kein alleiniges Kriterium bei der Regulierung eines Schadens. Vielmehr ist der TÜV eine Sicherheitsprüfung, welche die Straßentauglichkeit Ihres Autos feststellt. Bei einem Unfall prüft die Versicherung schließlich, ob der Fahrzeughalter gegebenenfalls grob fahrlässig handelte.
Ein Beispiel: Wer Bescheid weiß, dass die Bremsen seines Fahrzeugs nicht ordnungsgemäß funktionieren und trotzdem damit fährt, der geht nicht nur ein großes Risiko für sich und andere Verkehrsteilnehmer ein, sondern handelt grob fahrlässig. Je nachdem was dem Auto fehlt, kann es auch grob fahrlässlig sein mit einem Auto mit abgelaufenem TÜV zu fahren.
Versicherter kann in Regress genommen werden
Auch das Fahren ohne TÜV, obwohl das Fahrzeug noch in einem verkehrstüchtigen Zustand ist, kann zumindest schon eine leichte Fahrlässigkeit darstellen. Schließlich bestätigt der TÜV mit seiner Plakette, dass sich ein Fahrzeug in technisch einwandfreiem Zustand befindet. Ist der TÜV abgelaufen und man wird in einen Crash verwickelt, kann man sich in der Regel darauf verlassen, dass seine Versicherung die Schäden von Dritten reguliert und begleicht. Abhängig davon, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kann der Versicherte aber in Regress genommen werden:
Es kann sein, dass er mindestens einen Teil der Schadenssumme, seines eigenen Schadens an den Versicherer zurückzahlen muss.
Die Versicherung kann einen Gutachter zu Rate ziehen um zu beweisen, dass das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt nicht in einem technisch einwandfreien Zustand war.
Gruß Frank,
der lieber mit aktuellem Tüv rumfährt.
Das eine Werkstatt ein Ersatzauto ohne TÜV raus gibt ist schon sehr merkwürdig.
Dort würde ich mein Auto niemals reparieren lassen.
Zitat:
@klamann15 schrieb am 17. Mai 2016 um 19:54:04 Uhr:
Das eine Werkstatt ein Ersatzauto ohne TÜV raus gibt ist schon sehr merkwürdig.
Dort würde ich mein Auto niemals reparieren lassen.
Das habe ich auch nicht behauptet. Ich schrieb, wir haben einen PKW über die Familie bekommen.....
Ich muss noch einmal fragen: Den Verlust des FS habe ich nicht zu befürchten?
Zitat:
@klamann15 schrieb am 17. Mai 2016 um 19:54:04 Uhr:
Das eine Werkstatt ein Ersatzauto ohne TÜV raus gibt ist schon sehr merkwürdig.
Dort würde ich mein Auto niemals reparieren lassen.
Familie ist nicht Werkstatt.
Gruß Frank,
der nichts von einem Werkstattersatzauto gelesen hat.
Zitat:
@Fraxizz schrieb am 17. Mai 2016 um 19:58:10 Uhr:
Ich muss noch einmal fragen: Den Verlust des FS habe ich nicht zu befürchten?
Wenn du nicht mit abgelaufenem TÜV durch die Gegend fährst, ist der Schein auf jeden Fall sicher. Alles andere ist Rechtsberatung, welche hier nicht geleistet werden kann und sowieso nicht bindend ist.
Zitat:
Ich muss noch einmal fragen: Den Verlust des FS habe ich nicht zu befürchten?
Normal nicht.
Allerdings kann's bei erheblichen Mängeln oder illegalen Verschönerungen teuren Ärger geben.
Mal ne andere Frage.
Ist das nicht Sache des Fahrzeuginhabers?
Zitat:
@Eierlein2 schrieb am 17. Mai 2016 um 20:08:46 Uhr:
Zitat:
Ich muss noch einmal fragen: Den Verlust des FS habe ich nicht zu befürchten?
Normal nicht.
Allerdings kann's bei erheblichen Mängeln oder illegalen Verschönerungen teuren Ärger geben.
Mängel, offensichtliche oder spürbare, gibt es keine. Illegale Verschönerungen ebenfalls nicht. Ist ein stinknormaler Renault Kangoo.
Zitat:
@Rainer_EHST schrieb am 17. Mai 2016 um 20:13:29 Uhr:
Mal ne andere Frage.
Ist das nicht Sache des Fahrzeuginhabers?
Auch der Halter bekommt ein nettes Schreiben von der Behörde.
Ich denke das Auto soll nur als Überbrückung dienen und dann eh entsorgt, verkauft..was auch immer werden.?
Anderseits, wenn soweit alles i.O., warum nicht zur HU, dann hat man ja nochmal 1 Monat Zeit um mögliche Mängel abzustellen und man weiß was man unterm Hintern hat.
1-3 Monate mal überziehen, da gibt es halt ein DUDU und ein kleines Verwarngeld, Führerschein sollte da nicht in Gefahr sein.
Eines solltest du aber wissen, sobald es aufgefallen ist und Ordnungsamt oder Polizei dich im Visier haben (Politesse, Polizeikontrolle..) muss eine HU gemacht werden, spätestens dann ist es vorbei. Also nicht denken, das du dann mal 15 EUR zahltst und weiter geht das Spiel.