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Fahranfänger und Versicherungen
Für alle Fahranfänger erst mal die Regeln gepostet:
Versicherungen zählen schadenfrei gefahrene Jahre.
Die werden mit Prozenten bedacht.
Beim Wechsel der Versicherung werden die schadenfreien Jahre und die Schäden des laufenden Jahres weitergegeben.
Also: Keine Prozente!
Normal ist der Beginn mit SF 0 =(230%).
Die Zwischenstufe SF 1/2 (110 bis 140%) bekommen:
- Zweitwagen (Erstwagen muss SF 1 und höher sein)
- Führerscheinbesitzer mit mehr als 3 Jahren FS-Dauer für PKW
Die Schadenfreiheitsklasse 2 (85%) bekommt bei jeder Versicherung der Ehepartner bei Erstzulassung eines Wagens auf seinen Namen wenn der andere Partner SF 2 und mehr hat ("Ehegattenregelung").
Allerdings dürfen mit dem Zweitwagen auch nur die beiden Eheleute (Partner) fahren.
Von diesen allgemein gültigen Regelungen gibt es bei einzelnen Versicherungen Ausnahmen.
Jedes Jahr kann man ein Buch darüber schreiben.
Zur Zeit ist mir keine Versicherung bekannt, die mit SF 2 auch Kinder der Eheleute unter 23 Jahren fahren lässt.
Die Prämien für das Auto richten sich nach der Typklasse (ist bei allen Versicherungen gleich) und der Regionalklasse (z.B. GE für Gelsenkirchen).
Die Regionalklassen können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein.
Daneben gibt es noch eine Menge individuelle Tarifmerkmale, wie Z.B. Jahresfahrleistung, Nutzer etc.).
Die Prämie ist also immer individuell kalkuliert.
Unterschiede von 100 % sind gerade bei Fahranfängern keine Seltenheit.
Und nach den Regeln könnt Ihr jetzt Tipps, Ausnahmen und Schnäppchen posten.
z.B. Dritter als Versicherungsnehmer, Kinder/Eltern Regelungen etc.
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53 Antworten
Für alle Fahranfänger erst mal die Regeln gepostet:
Versicherungen zählen schadenfrei gefahrene Jahre.
Die werden mit Prozenten bedacht.
Beim Wechsel der Versicherung werden die schadenfreien Jahre und die Schäden des laufenden Jahres weitergegeben.
Also: Keine Prozente!
Normal ist der Beginn mit SF 0 =(230%).
Die Zwischenstufe SF 1/2 (110 bis 140%) bekommen:
- Zweitwagen (Erstwagen muss SF 1 und höher sein)
- Führerscheinbesitzer mit mehr als 3 Jahren FS-Dauer für PKW
Die Schadenfreiheitsklasse 2 (85%) bekommt bei jeder Versicherung der Ehepartner bei Erstzulassung eines Wagens auf seinen Namen wenn der andere Partner SF 2 und mehr hat ("Ehegattenregelung").
Allerdings dürfen mit dem Zweitwagen auch nur die beiden Eheleute (Partner) fahren.
Von diesen allgemein gültigen Regelungen gibt es bei einzelnen Versicherungen Ausnahmen.
Jedes Jahr kann man ein Buch darüber schreiben.
Zur Zeit ist mir keine Versicherung bekannt, die mit SF 2 auch Kinder der Eheleute unter 23 Jahren fahren lässt.
Die Prämien für das Auto richten sich nach der Typklasse (ist bei allen Versicherungen gleich) und der Regionalklasse (z.B. GE für Gelsenkirchen).
Die Regionalklassen können von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein.
Daneben gibt es noch eine Menge individuelle Tarifmerkmale, wie Z.B. Jahresfahrleistung, Nutzer etc.).
Die Prämie ist also immer individuell kalkuliert.
Unterschiede von 100 % sind gerade bei Fahranfängern keine Seltenheit.
Und nach den Regeln könnt Ihr jetzt Tipps, Ausnahmen und Schnäppchen posten.
z.B. Dritter als Versicherungsnehmer, Kinder/Eltern Regelungen etc.
Der Schadenfreiheitsrabatt setzt sich aus maximal zwei Komponenten zusammen.
1. Die tatsächlich mit dem Vertrag gefahrenen Jahre und die während der Vertragszeit angefallenen Unfälle. Dies wird von Versicherung zu Versicherung weitergegeben.
Auf anderen Verträgen gefahrene unfallfreie Zeiten werden nicht berücksichtigt.
Verträge können nicht geteilt werden.
Wenn der Vater beispielsweise 29 schadenfreie Jahre hat, kann er nicht mit 25 weiterfahren und dem Sohn 4 jahre übertragen.
2. Vorzugseinstufungen.
Die sind individuell und werden nicht weitergegeben.
Hier kann z.B. das Fahren auf Vaters Vertrag einfließen, die FS-Regelung etc.
Es kann zwar sein, dass Dich eine Versicherung in ein paar Jahren in SF 2 oder SF 5 einstuft, tatsächlich handelt es sich dann aber um eine Vorzugseinstufung und Du fängst doch nur bei 0 schadenfreien Tagen an.
Das spürt man bei einem späteren Wechsel sehr unangenehm.
3. Übernahme dritter Prozente
Häufig kann man Verträge übernehmen, etwa von Vater, Mutter, Geschwistern oder Großeltern.
Man kann dabei nur die Jahre übernehmen, die man tatsächlich auch mit dem Wagen gefahren ist. Das ist längstens die eigene Führerscheindauer.
Beispiele:
Opa hat 40 schadenfreie Jahre und Du nur 4 Jahre den FS.
Schreibst Du den Vertrag auf Deinen Namen um, so bleiben nur 4 anrechenbare Jahre.
Hat Opa vor 2 Jahren einen Unfall gehabt, so wird es noch weniger. Er ist dann nur noch in SF 25, Du kommst dagegen nur noch in SF 1.
Jede Versicherung rechnet so:
SF 0 bei FS-Zuteilung,
Unfall im zweiten Jahr bei SF 1.
Rückstufung auf SF 1/2 im dritten Jahr
und aktuell im vierten Jahr SF 1.
War Opas Unfall vor fünf Jahren, so kommst Du natürlich in SF 4.
Re: Fahranfänger und Versicherungen
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Für alle Fahranfänger erst mal die Regeln gepostet:
Die Schadenfreiheitsklasse 2 (85%) bekommt bei jeder Versicherung der Ehepartner bei Erstzulassung eines Wagens auf seinen Namen wenn der andere Partner SF 2 und mehr hat ("Ehegattenregelung").
Allerdings dürfen mit dem Zweitwagen auch nur die beiden Eheleute (Partner) fahren.
Von diesen allgemein gültigen Regelungen gibt es bei einzelnen Versicherungen Ausnahmen.
Jedes Jahr kann man ein Buch darüber schreiben.
Zur Zeit ist mir keine Versicherung bekannt, die mit SF 2 auch Kinder der Eheleute unter 23 Jahren fahren lässt.
Super Ausführungen, aber, wie Du schreibst, ändert sich ständig was....
Seit dem 1.7. gibt´s eine Versicherungsgesellschaft, bei der auch bei SF2 als Zweitwagenregelung die Kinder fahren dürfen. Das Kind kann sogar selbst Versicherungsnehmer sein! Voraussetzung ist nur, daß auch der Erstwagen bei der Gesellschaft versichert ist oder wird.
Wenn jemand später wechseln will werden natürlich, wie von Dir auch geschrieben, die schadenfreien Jahr weitergegeben, das bedeutet, daß man nach 1 oder 2 Jahren bei einem Wechsel zu einer anderen Gesellschaft eben nur SF 1 (100%) oder SF2 (85 %) bekommt, während man, wenn man nicht wechselt, nach einem Jahr schon in SF 3 (70 %) und nach 2 Jahren in SF 4 (60 %) ist!
Ab SF 4 kann man dann noch einen Rabattschutz einschließen (auch die Aachen-Münchner wirbdt jetzt damit, die meine ich aber nicht!), der bedeutet, daß man im Schadensfall nicht zurückgestuft wird, sondern im Folgejahr in der gleichen SF-Klasse bleibt und ein Jahr weiter wieder, wie auch ohne Unfall, in die nächstgünstige SF-Klasse kommt.
Es dürfen sogar bis zu 3 Schäden in einem Jahr sein, ohne zurückgestuft zu werden.
Wenn man 3 Jahre nacheinander jedes Jahr 3 Unfälle bauen würde, dann würde man also trotzdem weiterhin die gleiche SF-Klasse behalten!
Gruß, Jens
Die Grundregeln bleiben, die Vorzugseinstufungen ändern sich.
Es kann Dir passieren, dass ein bei der VoFü in SF 2 versichertes Kfz teurer ist als anderswo in SF 1/2.
Die Rechnungen werden eben mit EUR und nicht mit Prozenten bezahlt
Re: Re: Fahranfänger und Versicherungen
Zitat:
Original geschrieben von BadHunter
(...)
Wenn man 3 Jahre nacheinander jedes Jahr 3 Unfälle bauen würde, dann würde man also trotzdem weiterhin die gleiche SF-Klasse behalten!
(...)
Und genau das ist ne kalkulatorische Schweinerei im Sinne aller Versicherten.
Wie gesagt, die SF2 bei Euch ist in meinem Fall z.B. um einiges teurer als bei meiner mit SF1/2.
Ganz abgesehen von diesem Rabattretter-Irrsinn...
Grüße
Schreddi
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Die Grundregeln bleiben, die Vorzugseinstufungen ändern sich.
Es kann Dir passieren, dass ein bei der VoFü in SF 2 versichertes Kfz teurer ist als anderswo in SF 1/2.
Die Rechnungen werden eben mit EUR und nicht mit Prozenten bezahlt
Genauso ist es. Wichtig ist Doch wieviel Euro am Ende rauskommen. Die lassen sich den Rabattretterirrsinn sicher teuer bezahlen. Ausserdem behaupte ich, dass wenn einer tatsächlich in einem Jahr 3 Unfälle verursacht und sich dieser Schadenverlauf im nächsten Jahr fortsetzt, dieser VN eine Kündigung erhalten wird.
Andy
Re: Re: Re: Fahranfänger und Versicherungen
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
Und genau das ist ne kalkulatorische Schweinerei im Sinne aller Versicherten.
Wie gesagt, die SF2 bei Euch ist in meinem Fall z.B. um einiges teurer als bei meiner mit SF1/2.
Ganz abgesehen von diesem Rabattretter-Irrsinn...
Grüße
Schreddi
Mag ja sein, daß es die eine oder andere Gesellschaft gibt, die mit SF 1/2 sogar noch günsiger ist, nach dem Normaltarif, der allgemein zugänglich ist......
Aber dafür gibt es ja Außendienstler, wie ich auch einer bin, und wenn Du zu mir kommst, dann kann ich Dir versprechen, Du kriegst die KfZ-Vers. bei mir günstiger als anderswo!!!
Und nicht nur Du!
Der Rabattretter mag ja Irrsinn sein, aber wenn jemand durch die neuen Tarife günstger fahren kann und dann den Rabattreter einschließt, und damit vielleicht den gleichen Beitrag zahlt wie vorher ohne, warum denn nicht?
Mir geht es nicht darum, ob es Irrsinn ist oder nicht, mir geht es darum, ob es den Kunden hilft!
Das wird schon alles so kalkuliert sein, daß es funktioniert!
Das ist doch wie bei allen Versicherungen: vielleicht braucht man den Rabattretter nie, dann hat man eben mehr bezahlt, oder er ist tatsächlich von Vorteil!
Dann kann man ja auch sagen, manche Leute zahlen ihr Leben lang für eine Privathaftpflichtversicherung, haben sie aber nie in Anspruch genommen, dafür hat sie Anderen geholfen.... Aber wie das mit den Versicherungen und der Gmeinschaft funktioniert brauch ich Euch ja nicht erzählen.... ;-)
Gruß, Jens
"Es wird schon alles so kalkuliert sein, dass es funktioniert"?
--> sag mir doch, wie du dem Kunden, der dem anderen die 3 Schäden in 3 Jahren mit bezahlt, klar machst, dass es nicht günstiger geht, wenn es diesen Unfug nicht gibt?
Die andere Sache ist, wie du aus der kalten von dem ursprünglichen VoFü-Betrag um 60% runtergehen willst (das müsste wenn ich mich recht entsinne die Grenze sein) --> wenn das geht, wäre wieder ein anderer Kunde der Dumme....
Haut meines Erachtens hinten und vorne nicht hin.
Gleichbehandlung aller Kunden hast du nirgends aufgrund der Tarifdschungel ---> nur diese "Wettbewerbsmaßnahmen" verschärfen das. Ungerecht in meinen Augen.
Und damit kann auch "dem Kunden" nicht gedient sein, denn er käme schließlich in der Summe günstiger, wenn er nicht die angenommenen 3 Schäden des Mitversicherten tragen müsste.
Oder nicht?
Grüße
Schreddi
Dann sag mir doch, wie es funktioniert, daß es nun diesen Rabattschutz gibt, andererseits die Tarife insgesamt auch günsiger geworden sind??
Es ist doch so wie überall: der Kunde entscheidet, ob er das möchte oder nicht! Wenn er den Rabattschutz einschließt und dafür einen höheren Beitrag zahlt, dann ist das seine Entscheidung! Und wenn 10 Autofahrer dieses tun, und nur einer davon hat tatsächlich 3 Unfälle, dann zahlen das irgendwo, wie überall im Versicherungswesen (denn diese Gemeinschaft ist die Grundlage der Versicherungen!), alle 10 zusammen!
Der eine freut sich, aber die anderen 9 ärgern sich nicht drüber, weil ihnen das vielleicht im nächsten Jahr auch genauso passieren kann!
Was ist am Wettbewerb schlimm?? Letztendlich kommt es doch allen Kunden zugute, und am meisten denen, die auch gut betreut werden! Denn die werden ständig inforrmiert, was es Neues gibt (zumindest mache ich es so!), und können von solchen Möglichkeiten Gebrauch machen, wenn sie es wollen.
In einem Maklerbüro können viele Tarife bzw. Versicherer verglichen werden, das ist klar, und dort sucht man dem Kunden doch auch was Günstiges raus! Da stehen die Tarife der Versicherer fest, es gibt vielleicht noch einen kleinen Spielraum (weiß ich nicht...).
Wie kann es denn sein, daß ein Kunde sich ein Angebot beim Makler holt, wo z.B. die Vofü als günstigster Versicherer rausgekommen ist (habe ich schon oft genug gesehen!), und weil sich niemand wieder bei ihm meldet kommt er zu mir, ich soll dann sein Auto bei der Vofü versichern, und mir sagt mein Laptop plötzlich einen ganz anderen, höheren Beitrag? Wo bleibt denn da die Gerechtigkeit?
Also habe ich auch einen (größeren) Spielraum, kann Rabatte geben, und schon klappt das wieder!
Spielraum hin oder her, ich jedenfalls arbeite zum Wohle des Kunden, nur so kann ich den Job lange machen, und wenn die Vofü keinen Spielraum mehr hat, dann kann ich nur das anbieten, was ich habe....
Gruß, Jens
Re: Re: Fahranfänger und Versicherungen
Zitat:
Original geschrieben von BadHunter
Seit dem 1.7. gibt´s eine Versicherungsgesellschaft[...]
Das Thema hatten wir doch vor einiger Zeit schonmal, oder?
Es gibt "mindestens" eine Versicherung, bei der das schon seit mehreren Jahren gilt und bei der nicht einmal ein weiteres Familienmitglied versichert sein muss.
Wie madcruiser schon schrieb: Keine Regel ohne Ausnahme.
Zitat:
Aber dafür gibt es ja Außendienstler, wie ich auch einer bin, und wenn Du zu mir kommst, dann kann ich Dir versprechen, Du kriegst die KfZ-Vers. bei mir günstiger als anderswo!!!
Mutige Aussage! Legst Du die Differenz aus eigener Tasche drauf, wenn Deine Versicherung bei den Konditionen anderer Versicherer nicht mithalten kann?
Mal nebenbei bemerkt: das Makler immer das Günstigste raussuchen halt ich auch für ein Gerücht.....
Gerade wieder erlebt, letzte Woche bei einem Kunden: hat sich von einem großen und namhaften Makler bei uns in der Nähe ein Angebot für seine Gebäudeversicherung machen lassen, und tatsächlich, sie war 35,- Eur günstiger als seine bisherige....
Nur: dann habe ich den ganz normalen Tarif gerechnet, mit gleichen Leistungen (und Rabatte bzw. Spielraum gibt´s bei solchen Sachversicherungen nicht in der Form wie bei KfZ-Versicherungen), und was kam raus: 43,- Eur günstiger im Jahr als das Angebot des Maklers!
Was ich aber auch verstehe, denn Makler müssen ja auch Geld verdienen, und das ist jetzt nicht ironisch gemeint!
Gruß, Jens
Re: Re: Re: Fahranfänger und Versicherungen
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
Mutige Aussage! Legst Du die Differenz aus eigener Tasche drauf, wenn Deine Versicherung bei den Konditionen anderer Versicherer nicht mithalten kann?
Sie WIRD mithalten! ;-)
Gruß, Jens
Zitat:
Original geschrieben von BadHunter
Sie WIRD mithalten! ;-)
So?
Na da bin ich ja mal gespannt:
Mercedes Benz C280
HSN: 0710
TSN: 358
Jahresfahrleistung: 20tkm
Zulassungsbezirk: Kreis Neuss
abweichender Halter
beliebige Fahrer beliebigen Alters
keine weiteren Rabattmerkmale
SF VK: 25
SF HP: 30
HP, VK mit 300€ SB inkl. TK ohne SB
650€ Jahresprämie (kein Direktversicherer)
*gespannt.guck*
Zitat:
Original geschrieben von BlubbC280
HP, VK mit 300€ SB inkl. TK ohne SB
650€ Jahresprämie (kein Direktversicherer)
Respekt!
Wann war denn Versicherungsbeginn? Interessiert mich wegen der Tarifgeneration.
Gruß
Andy