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Fahren mit entwerteten Nummernschildern
Moin,
ich habe eine Frage zum Fahren mit entwerteten Nummernschildern. Soweit ich es inzwsichen gelesen habe, darf man mit dem Auto dann noch bis nach Hause innerhalb des selben oder angrenzenden Zulassungsbezirk fahren.
Ist es in diesem Fall unerheblich wieso man zb. weiter fährt, bzw. wo man das Auto abmeldet?
Und wird der Fall eines am selben Tag abgemeldeten Autos genauso geahndet wie ein Fahrzeug was nichtmal an diesem tag überhaupt zugelassen war?!
Gruß
Beste Antwort im Thema
Warum will man noch zum Anwalt gehen?? Aus dem Faktum wird damit auch nichts anderes. Die Fahrt nach der Abmeldung ist halt nur in dem einen plus dem angrenzenden Zulassungsbezirk erlaubt. Da Berlin meines Wissens nach eben nicht an einen der Zulassungsbezirke im Ruhrgebiet grenzt, hat sich der TE schlicht falsch verhalten. Dumm gelaufen, Pech gehabt, vorher nicht informiert...whatever. Die Lösung wurde mit Kurzzeitkennzeichen auch schon geposted. Oder man hätte es halt erst zwei Tage später am Wohnort abgemeldet, was daran nun das Problem sein soll, kapier ich auch nicht... Aber da jetzt im Nachhinein noch was drehen wollen, das ist schon mehr als dreist meiner Meinung nach. Was soll denn dabei rauskommen??
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53 Antworten
Ich kenn das so: Nach dem abmelden darf man noch nach Hause fahren, aber auf direktem Weg. Versichert ist das fahrzeug da dann noch.
Ok ich mache es konkreter.
Zulassungsbezirk meines Autos ist in Süddeutschland. Ich melde mein Auto in Berlin ab (berufliche Tätigkeit von Montag-Freitag in Berlin) und fahre das Auto nach Gelsenkirchen = Verkaufsort
Theoretisch dürfte das kein Problem darstellen wenn alles am gleichen Tag passiert, Versicherng/Steuer wird ja immer in Tagen berechnet.
Wenn du das Kfz also morgens um 8 abmeldest, dann darf das eigentlich noch bis 24Uhr bewegt werden.
Zitat:
Original geschrieben von A3170
Theoretisch dürfte das kein Problem darstellen wenn alles am gleichen Tag passiert, Versicherng/Steuer wird ja immer in Tagen berechnet.
Wenn du das Kfz also morgens um 8 abmeldest, dann darf das eigentlich noch bis 24Uhr bewegt werden.
Überall?!
Wenn du's 100%ig wissen willst, solltest du mal deine versicherung anrufen.
Es ist ja kein Versicherungs sondern ein "staatliches" problem
Wenn du in Süddeutschland Wohnst und das Auto in Berlin abmeldest könnten probleme auftreten.
Das beste ist wohl du erkundigst dich beim Verkehrsamt
Hast du Angst dass dich die Jungs in Grün anhalten? Da würde ich die Abmeldebestätigung mitnehmen und zur Sicherheit nachfragen wie das geregelt ist.
Vermutlich interessiert das keinen Schwa..., aber wenn was passiert ist die Kacke am dampfen.
Zitat:
Original geschrieben von PFCLukas
Überall?!
Nein, nur innerhalb von Deutschland.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von PFCLukas
Überall?!
Nein, nur innerhalb von Deutschland.
100% ACK! der wagen is versichert und die steuer is bezahlt. bis 24uhr gilt der wagen als normal angemeldet.
Und was schreib ich nun auf meinen Anhörungsbogen?
Habe bis jetzt ein Gesetz gefunden:
Aus § 23 StVZO:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere ... sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind.
meine Frage geht mehr dahin gehend, wie sieht es denn aus wenn ich darüber hinaus weiterfahre - und woher kommt die weitverbreitete Meinung man dürfe den ganzen Tag wohin man will fahren
Es gibt bei der geschilderten Fragestellung zwei Problemfelder:
1. Versicherung
Die Versicherung gilt bei Abmeldung noch bis 24.00 Uhr (bei Zulassung ab 00.00 Uhr). Also in dem Fall kein Problem.
2. Zulassung:
Ein Kfz muss zugelassen sein, sonst darf es nicht im öfftl. Straßenverkehr in Betrieb genommen werden. Als Ausnahme wird zugelassen, dass Fzg. bei Abmeldung zum Wohnort/Halteranschrift/Garage zurückzufahren (und die bereits oben beschriebenen Fälle). Das dient der Verminderung von Härtefällen. Denn wie soll ich z.B. in ländlichen Regionen ohne Auto zur Zulassungsstelle kommen.
Alles andere ist also nicht zulässig.
Im beschriebenen Fall gibt es die Möglichkeit, bei Abmeldung ein Kurzzeitkennzeichen (gültig für 5 Tage) zu erwerben und damit das Auto zum Verkaufsplatz zu überführen.
Wenn also eine Anzeige gefertigt werden sollte, bewegt sich das im Rahmen von 50,- € + 1 Punkt.
Wie kommst du auf einen Punkt? Ich habe bis jetzt nur 50 EUR und 3 Punkte gesehen
Gibt es möglichkeiten das abzuschwächen? - Ist eine Weiterfahrt so dann überhaupt zulässig gewesen?
Gruß