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Fahren mit internationalem Führerschein trotz Fahrverbot??
Hallo!
Habe gehört, daß wenn man den Führerschein in Deutschland für z.B. 4 Wochen abgeben muß, man aber trotzdem im Ausland mit einem internationalen Führerschein fahren dürfte, da sich das Fahrverbot angeblich nur auf Deutschland bezieht!?
Ist das so?? Könnte bei mir hilfreich sein... :-) (rote Ampel länger als 1sec rot...). Dann könnte man ja den Schein i.d. Urlaubszeit abgeben und trotzdem im Ausland fahren.
Wie ist es mit einem Sportbootführerschein? Muß ich den dann automatisch mit abgeben? Meine so etwas gehört zu haben, als ich den damals vor ca 10 Jahren gemacht habe. Wenn sie einen z.B. betrunken beim Bootfahren erwischen, ist nämlich angeblich auch der KFZ-Führerschein weg...
Danke Euch im Voraus!
Grüße,
Joker.
Beste Antwort im Thema
Zunächst mal, es gibt einen Unterschied zwischen dem Entzug des Führerscheins (z.B. bei zu vielen Punkten in Flensburg oder Trunkenheit am Steuer), und einem Fahrverbot. Bei Dir handelt es sich nicht um einen Führerscheinentzug, sondern um ein Fahrverbot.
Der Unterschied ist, daß du nach wie vor einen gültigen Führerschein hast, für Deutschland aber ein Fahrverbot ausgesprochen bekommen hast. Dh. Du darfst in Deutschland nicht fahren, und zwar auch nicht mit einem internationalen oder ausländischen Führerschein. Im Ausland wiederum dürftest Du fahren, sofern Du einen Führerschein vorweisen kannst. Dies kann der internationale Führerschein sein.
Im Falle eines Führerscheinentzugs gilt das Wohnortprinzip. Wenn man Dir als Deutschem mit 1. Wohnsitz in Deutschland den Führerschein entzogen hat, dann kannst Du weder in Deutschland noch im Ausland fahren, noch im Ausland einen Führerschein machen, und den in Deutschland verwenden. Da der internationale Führerschein eine "Übersetzung" des deutschen (besser gesagt, EU-Führerscheins) ist, verliert er mit Entzug des Führerscheins in D seine internationale Gültigkeit.
Damit Du als Deutscher einen ausländischen Führerschein in Deutschland gültig verwenden kannst, mußt Du: 1. den 1. Wohnsitz nachweisbar ins Ausland verlagert haben, 2. dort mindestens 6 Monate gelebt haben, und 3. das mit einem Führerscheinentzug automatisch einhergehende Fahrverbot in Deutschland irgendwie entkräften, das du ALS PERSON bekommst (Nichteignung zur Führung von KfZ).
Der Sportbootführerschein wird ja glaube ich vom dt. Motoryachtverband als ausgelagerte Prüfstelle auf Basis der Sportseeschifferscheinverordnung erteilt. Entzogen wird er, z.B. nach Alkoholeinfluß, in der Regel durch das Seeamt, egal ob Kapitänspatent oder Schifferschein. Für den Führerschein ist das Kraftfahrtbundesamt zuständig. Ob die sich austauschen, weiß ich nicht.
Ob das Seeamt den Bootsführerschein entzieht, wenn für ein Landfahrzeug der Führerschein entzogen wurde, hängt meines Erachtens davon ab, ob das Seeamt darüber Bescheid bekommt (also sozusagen automatisch eine Nachricht bekommt), und was es dann damit macht.
Ich denke, es geht hier in erster Linie um Alkoholverstöße. Die sind derart gravierend, daß daraus die fehlende Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen geschlossen wird, und ich kann nur annehmen, daß ein Seeamt dann auch sagt, das gilt auch für ein Boot. Immerhin kannst du ja bei alkoholisierter Bootsführerschaft (auch wenn z.B. die Crew besoffen ist, und du nicht !) den Schein entzogen bekommen. Das meldet dann die Wasserschutzpolizei dem Seeamt und wech isser.
Bei so Sachen wie Geschwindigkeit oder Rotlicht ist das kein Problem.
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34 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Joker911
Hallo!
Habe gehört, daß wenn man den Führerschein in Deutschland für z.B. 4 Wochen abgeben muß, man aber trotzdem im Ausland mit einem internationalen Führerschein fahren dürfte, da sich das Fahrverbot angeblich nur auf Deutschland bezieht!?
Ist das so?? Könnte bei mir hilfreich sein... :-) (rote Ampel länger als 1sec rot...). Dann könnte man ja den Schein i.d. Urlaubszeit abgeben und trotzdem im Ausland fahren.
Ist definitiv nicht so, wird aber oft so praktiziert; ist aber illegal!
grüße
ich habe gehört, dass man mit einem internationalen bzw. ausländischen führerschein dann sogar in D weiterfahren darf, da einem der hier nicht abgenommen werden kann.
gab sogar ein gerichtsurteil von einem recht hohen gericht. der prozessbeobachter meinte danach nur, dass er mit dem urteil nicht so zufrieden sei, da dies wieder nur die reichen und cleveren bevorteile.
genaue infos habe ich leider nicht mehr.. müsste man sich mnal schlau machen.
Zitat:
Original geschrieben von Joker911
Wie ist es mit einem Sportbootführerschein? Muß ich den dann automatisch mit abgeben? Meine so etwas gehört zu haben, als ich den damals vor ca 10 Jahren gemacht habe. Wenn sie einen z.B. betrunken beim Bootfahren erwischen, ist nämlich angeblich auch der KFZ-Führerschein weg...
Danke Euch im Voraus!
Grüße,
Joker.
Ob man im (EU ?)"Ausland" fahren darf weiss ich nicht 100%, stelle aber in Frage dass hier Grenzübergreifend auf die Daten des Fahres zurückgegriffen werden alleine vom Aufwand her. Wobei man sagen muss, dass Össterreich hier noch eher die theoretischen Möglichkeiten wahrnehmen wird als z.B Serbien o.ä schätze ich mal.
Da hier unterschiedliche Behörden zuständig sind, sind die beiden Führerscheine imho nicht voneinander abhängig bzw. die Behörden bekommen das ja gegenseitig gar nicht mit. Eine andere Sache ist es jedoch, wenn in Frage gestellt wird ob Du psychisch generell dazu in der Lage bist, Kraftfahrzeuge (hierzu zählen wiederum auch (Motor)Boote, oder ??) zu führen. Dies kommt aber nur zum Tragen, wenn Du notorischer Rot-Sünder bist oder sonstiges schweres Vergehen in relevanten Zusammenhang begangen hast. Wenn sie Dich jedoch betrunken beim Radlfahren erwischen oder Du als Betrunkener Fussgänger fahrlässig den Strassenverkehr gefährdest, kann Dein Lappen auch weg sein;
Zitat:
Original geschrieben von mathias@ku
ich habe gehört, dass man mit einem internationalen bzw. ausländischen führerschein dann sogar in D weiterfahren darf, da einem der hier nicht abgenommen werden kann.
gab sogar ein gerichtsurteil von einem recht hohen gericht. der prozessbeobachter meinte danach nur, dass er mit dem urteil nicht so zufrieden sei, da dies wieder nur die reichen und cleveren bevorteile.
genaue infos habe ich leider nicht mehr.. müsste man sich mnal schlau machen.
Das stimmt so nur zum Teil. Ich hatte einen Ami - Führerschein vom Studium noch, den muss man innerhalb einer gewissen Zeit umschreiben lassen. (Hatte aber eh Deutschen schon damals also wars wurscht) Soviel ich weiss, gibt es mittlerweile bei "internationalen" Führerscheinen nur noch eine kurze Karrenzzeit, in der umgeschrieben werden muss (wenn Wohnsitz D natürlich !) ansonsten gilt der D - Lappen als "Hauptschein".
Nein Leute, im Internationalen steht das sogar so drinnen, das der Nationale die Grundlage darstellt. Wenn du keine FAHRERLAUBNIS hast, nütz dir auch ein Papier nix, es kriegt halt bei ner Routinekontrolle zB in USA kein Cop mit!
grüße
Moin,
aus meiner Sicht bekommst Du ja nicht den Führerschein entzogen (obwohl das so landläufig bezeichnet wird), sondern Dir wird ein Fahrverbot verhängt.
Dieses gilt meiner Meinung nach generell und ist nicht nur auf das deutsche Hoheitsgebiet beschränkt.
Ob das bei einer Kontrolle im Ausland im Zweifelsfalle entdeckt und geahndet wird, steht allerdings auf einem anderen Blatt.
Grüße, Markus.
Der Spotbootführerschein hat nichts mit dem anderen zu tun, der in Flensburg geführt wird - diese Frage habe ich direkt gleich beim Erwerb des SBF See + Binnen gestellt... der SBF ist woanders registriert und die sind (noch) nicht mit Flensburg vernetzt ;-)
Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in mehreren Sprachen. Er ist daher auch nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig, d.h. man hat keinen zweiten Führerschein. Im Prinzip handelt es sich daher gar nicht um einen Führerschein, auch wenn er so genannt wird. Selbst in den USA wird der internationale Führerschein (alleine) nicht anerkannt, man will immer den "richtigen" nationalen Führerschein sehen und nicht nur eine Übersetzung.
Zitat:
Original geschrieben von mathias@ku
ich habe gehört, dass man mit einem internationalen bzw. ausländischen führerschein dann sogar in D weiterfahren darf, da einem der hier nicht abgenommen werden kann.
gab sogar ein gerichtsurteil von einem recht hohen gericht. der prozessbeobachter meinte danach nur, dass er mit dem urteil nicht so zufrieden sei, da dies wieder nur die reichen und cleveren bevorteile.
genaue infos habe ich leider nicht mehr.. müsste man sich mnal schlau machen.
Jep da war was - ging allerdings soweit ich weiß um Menschen die aus beruflichen Gründen auf den Schein angewiesen sind.. also Vertreter z.B oder Leute die zwischen verschiednen Niederlassungen hin und her pendeln müssen.
Wo da der Sinn liegt weiß ich nicht ganz, denn in der Regel sinds ja vor allem die Vertreter Passats die unheimlich dräneln auf der AB
Zitat:
Original geschrieben von www-surfer
Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in mehreren Sprachen. Er ist daher auch nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig, d.h. man hat keinen zweiten Führerschein. Im Prinzip handelt es sich daher gar nicht um einen Führerschein, auch wenn er so genannt wird. Selbst in den USA wird der internationale Führerschein (alleine) nicht anerkannt, man will immer den "richtigen" nationalen Führerschein sehen und nicht nur eine Übersetzung.
denk ich nicht, weil es wäre doch möglich, dass ich keinen deutschen führerschein habe, sondern nur einen polnischen. und dann?
Zitat:
Original geschrieben von mathias@ku
Zitat:
Original geschrieben von www-surfer
Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheins in mehreren Sprachen. Er ist daher auch nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein gültig, d.h. man hat keinen zweiten Führerschein. Im Prinzip handelt es sich daher gar nicht um einen Führerschein, auch wenn er so genannt wird. Selbst in den USA wird der internationale Führerschein (alleine) nicht anerkannt, man will immer den "richtigen" nationalen Führerschein sehen und nicht nur eine Übersetzung.
denk ich nicht, weil es wäre doch möglich, dass ich keinen deutschen führerschein habe, sondern nur einen polnischen. und dann?
.. und dann musst Du ihn, falls Dein Hauptwohnsitz hier ist diesen innerhalb einer bestimmten Frist umschreiben lassen.
jaja, aber ich habe doch meinen neuen wohnsitz erst 1 woche vor der polizeikontrolle beantragt und die frist für die umschreibung ist noch gar nicht vorbei.
Zitat:
Original geschrieben von mathias@ku
jaja, aber ich habe doch meinen neuen wohnsitz erst 1 woche vor der polizeikontrolle beantragt und die frist für die umschreibung ist noch gar nicht vorbei.
... wenn Du dazu noch eine nette Begleitung im Auto sitzen hast und die Rennleitung keinen schlechten Tag hatte, kann es so sicherlich auch gehen Wir wissen ja alle, dass der eigentliche Spielraum doch grösser ist, als das Gesetz manchmal vorschreibt. Siehe Beckenbauer´s Baustellenblitz-Aktion vor ein paar Jahren
Hi,
Dein Bootsführerschein wird nicht angepackt.
Dein Fahrverbot gilt nur in Deutschland. Wenn Du im Ausland einen anderen Führerschein machen würdest, könntest Du wieder überall fahren nur nicht in Deutschland.
Mal eine ähnliche Geschichte:
Mir hat man vor 3 Jahren mal in Frankreich den Führerschein abgenommen, weil ich "etwas" *hust* zu schnell war. Daraufhin hat man mir in Frankreich ein Fahrverbot für ein Jahr erteilt. Mein deutscher Führerschein wurde einbehalten und kopiert. Auf der Kopie stand ein Satz in Französisch, indem gesagt wurde, dass ich in Frankreich nicht mehr fahren dürfte und mein Führerschein einbehalten wurde, dieser aber binnen 14Tage mir per Einschreiben zugestellt würde. (kam tatsächlich 14tage später).
Dieser Verstoß hatte für mich nur Auswirkungen in Frankreich, überall sonst durfte ich weiterfahren auch in Deutschland, was ich auch nach verlassen von Frankreich sofort getan habe
Cu
Frank