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Fahren mit normalem Standlicht -> 10 EUR?!
Moin!
Nen Kollege von mir wurde heute mit seinem 3er angehalten und die Polizei machte ihn darauf aufmerksam, dass er mit Standlicht fahre und dies verboten sei.
Es war so gegen 21h, so dass es nichtmals unbedingt notwendig war richtiges Licht anzumachen.
Der Polizist hat seine Daten aufgenommen und meinte mein Kollege würde Post bekommen, oder er kann die 10 Euro morgen auch auf der Wache bezahlen.
Der Polizist sprach auch davon, dass es einen Punkt dafür geben würde, es sei denn, er würde die 10 Euro auf der Wache bezahlen, denn der Bulle sei ja kein Unmensch.
Was uns stutzig machte ist, dass es nen Punkt erst ab einem Bußgeld von 40 Euro gibt, und das bezahlen auf der Wache ist doch sehr verdächtig und klingt eher danach, dass die Bullen nen neuen Kasten Bier brauchen.
Was meint ihr, ist es verboten mit Standlicht zu fahren?!
Beste Antwort im Thema
Tja um dieses Urteil zu kennen hätte dein Vorschreiber wohl mit Doc Emmet Brown in die Zukunft reisen müssen.
Die arme Leiche die Du gerade ausgegraben hast um deinen Senf abzusondern hat ja nun immerhin 12 Jahre lang friedlich geruht, der Beitrag auf den Du geantwortet hast ist sogar jugendliche 14 Jahre alt.
Warum machen Menschen eigentlich sowas?.
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78 Antworten
Bei Dunkelheit klar,Logo.
Aber nicht wenn es noch Taghell is,das verbot geht glaub ich gegen die Neblis.
Fahren mit Standlicht ist immer verboten. Einzige Ausnahme: Du hast Nebelscheinwerfer eingeschaltet (das darfst du nur bei Sicht unter ca. 50m), dann darf dazu auch statt Abblendlicht Standlicht eingeschaltet werden.
Selbst wenn strahlender Sonnenschein ist und du überhaupt kein Licht bräuchtest, mit Standlicht fahren ist in D verboten.
(Über Sinn und Unsinn der Regelung könnte man lange eine müßige Diskussion führen. Fakt ist: Es ist eben so.)
Wenn die 10 Euro angeboten haben, heißt das, er wird mit dem Betrag verwarnt. Wenn er das annimmt, ist die Sache damit vom Tisch. Wenn er das ablehnt, wird eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige geschrieben, und das wird deutlich teurer. (Keine Ahnung wieviel.)
Dass man in D nicht mit Standlicht fahren darf, sollte man eigentlich wissen! Oder was meint ihr, warum das STANDlicht heißt???
Zitat:
Original geschrieben von ytna
Fahren mit Standlicht ist immer verboten.
Hallo ytna,
da gebe ich Dir uneingeschränkt Recht. Dafür gibt es schließlich die StVO. Und die (sollte) jeder Kraftfahrer kennen (jedenfalls kennt sie jeder nach den Meinungen anderer Treads, und bräuchte nicht daran erinnert zu werden).
Jedenfalls ist dies in § 17 (Ziffer 2) eindeutig geregelt. Und ich habe das 1977 noch in der Fahrschule lernen müssen (z.B. als Prüfungsfrage).
Das sollten "foo" und sein Kollege (eigentlich) wissen, wenn diese auf bundesdeutschen Strassen am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen (dürfen).
Gruss, Günther.
Zitat:
Original geschrieben von güntherdortmund
Jedenfalls ist dies in § 17 (Ziffer 2) eindeutig geregelt. Und ich habe das 1977 noch in der Fahrschule lernen müssen (z.B. als Prüfungsfrage).
Bei einigen Leuten scheint es Sinn zu machen, daß Fahrschulwissen von Zeit zu Zeit einmal aufzufrischen....
Vielen Dank für die Antworten!
Dann weiß ich jetzt bescheid!!!
@güntherdortmund
Jo eigentlich sollten wir das wissen; würden wir das wissen, hätten wir nicht gefragt oder nicht?!
Zitat:
Original geschrieben von ytna
Fahren mit Standlicht ist immer verboten. Einzige Ausnahme: Du hast Nebelscheinwerfer eingeschaltet (das darfst du nur bei Sicht unter ca. 50m),...
Meines Erachtens gelten die 50 Meter nur für die Nebelschlussleuchte. Nebelscheinwerfer dürfen bei schlechten Witterungsverhältnissen eingeschaltet werden.
Hier noch die rechtliche Grundlage § 17 Abs. 3 StVO:
Zitat:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Oder umgangssprachlich ausgedrückt: Die Nebelscheinwerfer darf man bei jedem Sauwetter mit erheblicher Sichtbehinderung benutzen (und die wird man nach Auslegung ungefähr wie bei der Nebelschlussleuchte bei einer Sichtweite von unter 50m annehmen dürfen), Nebelschlussleuchte dagegen ausschließlich bei Nebel (kein Regen, kein Schneefall) und Sicht unter den 50m.
jep standlicht gehört wie der name schon sagt nur im stand an... das sie gleich 10€ nehmen ist allerdings heftig ne verwarnung hätte es wohl auch getan.
jedes licht im auto hat nen eigennen namen und von dem namen kann man auch den zweck ableiten
mfg
pinky
darum darf man kein Standlicht benutzen
Standlicht darf man nicht als "fahrlicht" verwenden, da es nur 5 Watt birnchen hat. Normales abblendlicht hat 55 Watt.
Stell dir mal diese Situation vor:
Allee, davor eine Linksabbieger-Spur. Durch die Allee fährt jmd. mit Standlicht. Du siehst nur kurz hin. Siehst schwaches Licht und schließt auf weite Entfernung und fährst los zum Abbiegen.
naja nun war das Auto halt viel näher dran, also du dachtest und schon knallt es.
@Pinky(m)
Der muss wahrscheinlich auch nur die 10 Euro zahlen, weil er statt "Oh, tut mir leid, das habe ich nicht gemerkt, natürlich wollte ich das Abblendlicht anmachen" irgendwas in Richtung "Ja und, ich fahr doch immer so" und "ist doch noch hell genug" gesagt hat.
hehe das kann natürlich sein
jo bei mir könnte ich auch sage:
"Oh da hab ich den schalter wohl nicht ganz gedrückt, der klemmt manchmal"
bei mir sieht aber nur standlicht beschissen aus
Zitat:
Original geschrieben von querys
jo bei mir könnte ich auch sage:
"Oh da hab ich den schalter wohl nicht ganz gedrückt, der klemmt manchmal"
bei mir sieht aber nur standlicht beschissen aus
Hehe, das stimmt, beim Golf II war das noch nicht so auffällig. Ab 3er wirds dann schon schwieriger "Ich habe nicht weit genug gedreht...".