1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fahren ohne Betriebserlaubnis TBNR 319606 Verkehrsgefährdung oder nicht ?

Fahren ohne Betriebserlaubnis TBNR 319606 Verkehrsgefährdung oder nicht ?

Themenstarteram 8. März 2017 um 12:30

Hallo zusammen,

ich weiß das dieser Thread einige Male bereits geöffnet wurde diese habe ich auch vorbildlich durch sucht dennoch finde ich keine Antwort auf meine Frage.

Zu erst der Tatbestand: Ich bin mit dem Auto meines Vaters unterwegs gewesen, dieser hatte jedoch Xenonlichter ohne LWR und RA verbaut natürlich eintragungspflichtig welche nicht eingetragen waren. Soweit gut und schön ich habe eine Mängelliste erhalten, ein Verbot das Fahrzeug weiterzuführen einen Bußgeldbescheid sowie 1 Punkt.

Ich befinde mich noch in der Probezeit daher spielt es eine große Rolle für mich ob BE erloschen ist ohne Gefährdung der Verkehrssicherheit oder mit.

Da Herr Bernd Huppertz schon auf dieses Thema eingegangen ist möchte ich einmal darauf verweisen:

http://www.vdpolizei.de/.../index.php?...

Leider bringt mir auch dieser Beitrag nicht die gewünschte Antwort.

Denn in diesem Beitrag wird die Verkehrsgefährdung auf die Mindestanforderung bspw. beim Bremsen zurück geführt. Mir ist klar das ich die Strafe erhalte dennoch nicht ob es sich zwangsweise um eine Gefährdung handelt. Ich möchte euch auch offen legen weshalb. Zu erst ist das Auto auf Gewindefahrwerkanschlag tiefergelegt, da uns auch keine Automatische LWR zu Verfügung stand waren die Lichter auf Anschlag nach unten gestellt somit geht für mich keine Blendungsgefahr in Anbetracht der aufgeführten Tatsachen aus. Selbst der Polizist welcher mir zeigen wollte wie blendend meine Lichter sind legte sich fast vor das Auto um den, von Ihm scheinbar gewünschten Blendungseffekt, beweisen zu können.

Mir ist auch bewusst auf was die TBNR hinweist jedoch möchte ich dagegen vorgehen.

Könnt ihr mir da helfen ?

Außerdem muss doch soweit ich es bisher verstehe die Gefährdung des Verkehrs durch einen TÜV festgestellt werden oder nicht ?

Vielen Lieben Dank und schöne Grüße

DerNickfaehrtPassat

Beste Antwort im Thema

Was will der TE denn vor Gericht beweisen? Die Leuchten wurden lt. seiner Aussage bereits zurückgerüstet und damit kann er eh keinen Beweis mehr antreten ob die Dinger geblendet haben oder nicht. Ohne BE ist nun mal ohne BE. Was für ein Kasperltheater.

49 weitere Antworten
Ähnliche Themen
49 Antworten

In TBNR 319606 ist von "Verkehrsgefährdung" doch überhaupt keine Rede. Vorgeworfen wird dir dort die "Inbetriebnahme eines Fahrzeugs dessen Betriebserlaubnis" aus den dir bekannten Gründen "erloschen war".

Und weiter: "Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt".

Von "Gefährdung" steht dort nichts. Es handelt sich ja um eine Ordnungswidrigkeit, also um eine Bußgeldsache und nicht um eine Straftat wie es bei Straßenverkehrsgefährdung (infolge Trunkenheit, Fahren trotz geistiger oder körperlicher Mängel, rücksichtloses Nichtbeachten der Vorfahrt, Falschüberholen oder zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen beispielsweise) der Fall wäre und die natürlich Konsequenzen im Hinblick auf die Probezeit hätte...

Warum willst du dagegen vorgehen bzw. was versprichst du dir davon? Nach geltendem Recht ist die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nun mal erloschen. Solltest du mit dem Fahrzeug in einen Unfall verwickelt werden, ist diese Tatsache übrigens auch hinsichtlich der Schadenregulierung sicher nicht unwichtig. Das Risiko wenn die Versicherung nach einem Unfall deswegen Ärger macht und ich auf den Kosten sitzenbleibe, würde ich allein schon deswegen nicht eingehen. Ich würde mir auch keine Chancen ausrechnen, mit einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Erfolg zu haben... Tatsache ist ja nun mal, dass die Betriebserlaubnis wegen der Änderungen an der Beleuchtung erloschen ist... 90 € und einen Punkt muss man dann einfach akzeptieren...

im Übrigen ist das ein B-Verstoß der Deine Probezeit beim ersten Mal noch nicht tangiert.

Themenstarteram 8. März 2017 um 13:16

Dann war die Wortwahl falsch gewählt. Dann geht es mir um die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, versteht mich nicht falsch ich weiß das es eine Strafe geben muss aber kann man nicht darauf plädieren das die Verkehrssicherheit gar nicht beeinträchtigt wurde ? So oder so ist dieser Punkt nicht schön anzusehen zu mal es nicht mein Auto ist. Die Lichter wurden raus genommen und durch ordentliche Lichter ersetzt und auch bereits vorgeführt. Dennoch zahle ich keine überhöhte Strafe wenn mir der Ernst der Lage nicht da gelegt werden kann.

Normale Xenonscheinwerfer blenden wie sau meine hingegen haben niemanden geblendet und das kann ich mit Gewissheit sagen deswegen möchte ich auch dagegen vorgehen. Und wahllos den Tatbestand einer Beeinträchtigung in den Raum zu werfen ist ja wohl auch nicht ganz richtig.

Themenstarteram 8. März 2017 um 13:17

Außerdem bleibt das Auto in Gefahrensituationen ja noch beherrschbar und bietet mir und anderen die gleiche Sicherheit wie zu vor auch oder nicht ?

bei falschen Scheinwerfern wird die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit eigentlich immer bejaht. Entweder weil sie blenden oder weil man weniger gesehen wird. Nimm den Punkt wie ein Mann, ihr hättet das Auto ja auch vorschriftsmäßig lassen können.

Für Deine Probezeit bleibt der erste B-Verstoß folgenlos, wenn kein weiterer kommt.

Zitat:

@DerNickfaehrtPassat schrieb am 8. März 2017 um 14:17:24 Uhr:

Außerdem bleibt das Auto in Gefahrensituationen ja noch beherrschbar und bietet mir und anderen die gleiche Sicherheit wie zu vor auch oder nicht ?

Aber was wenn doch mal was passiert? Irgendein Entgegenkommender wird geblendet weil deine Scheinwerfer doch nicht so passen wie du vielleicht annimmst und kommt von der Straße ab. Das hat dann schon erhebliche Konsequenzen, womöglich auch versicherungstechnisch... also ich würde nicht mit einem Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis herumfahren.

Hat jetzt nichts mit dem Vorwurf an sich zu tun aber drüber nachdenken würde ich trotzdem mal... ;).

Ich denke nicht, dass sich ein Richter der über den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu entscheiden hat, darauf einlassen wird, dass die Verkehrssicherheit doch nicht beeinträchtigt war wie du vielleicht meinst...

Da geht es ganz einfach nach dem geltenden Gesetz und fertig. Und dass Werks-Xenon-Scheinwerfer von Fall zu Fall mehr oder weniger auch blenden ist dabei völlig egal. Wie schon gesagt: Einfach das Auto so lassen wie es ist oder Umbauten vernünftig eintragen lassen und gut ist...:cool:

Zitat:

@DerNickfaehrtPassat schrieb am 8. März 2017 um 14:16:22 Uhr:

........

Normale Xenonscheinwerfer blenden wie sau meine hingegen haben niemanden geblendet und das kann ich mit Gewissheit sagen deswegen möchte ich auch dagegen vorgehen. Und wahllos den Tatbestand einer Beeinträchtigung in den Raum zu werfen ist ja wohl auch nicht ganz richtig.

Nein, normale Xenonscheinwerfer blenden NICHT wie sau! Ob deine geblendet haben oder nicht spielt in diesem Fall auch überhaupt keine Rolle! Du könntest dich auch einfach mal erkundigen aus welchem Grund denn bei Xenon eine RA überhaupt vorgeschrieben ist ..... dann merkst du vielleicht auch, dass es überhaupt KEINE Rolle spielt wie denn deine Scheinwerfer eingestellt waren!

Servus, um es 100% ig und ohne 1.000 Meinungen zu klären würde ich eine Anwalt aufsuchen damit alles in die richtige Richtung läuft.

Ich hoffe Du hast einen Rechtsschutz (und wenn ja, dass dieser es nicht als Vorsatz einstuft)

Zitat:

@OlliA5 schrieb am 8. März 2017 um 15:03:28 Uhr:

Servus, um es 100% ig und ohne 1.000 Meinungen zu klären würde ich eine Anwalt aufsuchen damit alles in die richtige Richtung läuft.

wozu, wenn hier 1.000 Meinungen alle das Gleiche sagen. Nur weil Du es nicht weißt musst Du ihn ja nicht für teures Geld zum Anwalt schicken.

Themenstarteram 8. März 2017 um 14:12

Nein, normale Xenonscheinwerfer blenden NICHT wie sau! Ob deine geblendet haben oder nicht spielt in diesem Fall auch überhaupt keine Rolle! Du könntest dich auch einfach mal erkundigen aus welchem Grund denn bei Xenon eine RA überhaupt vorgeschrieben ist ..... dann merkst du vielleicht auch, dass es überhaupt KEINE Rolle spielt wie denn deine Scheinwerfer eingestellt waren!

Zu erst scheinst du noch keine Xenonscheinwerfer im Rückspiegel gehabt zu haben, aber wenn ich nicht einmal auf die Autobahn auffahren kann bis der jenige hinter mir endlich gewechselt habe weil ich in meinen Spiegeln nichts sehe, so sehe ich das als Blenden!

Über die RA finde ich kann man sich streiten meine Scheinwerfer haben nicht geblendet und das hatte meiner Meinung nach sher wohl etwas mit der Ausrichtung zu tun.

Themenstarteram 8. März 2017 um 14:13

@Kai R. eine Rechtschutzversicherung besitze ich für das Verkehrsrecht also viel kann mir ja nicht passieren ausser vielleicht der Erfolg nicht zahlen zu müssen

auch wenn Du weniger sichtbar bist und nach vorne weniger gut sehen kannst, weil Du die Scheinwerfer bis kurz vor dem Auto runtergedreht hast, gefährdest Du die Verkehrssicherheit.

Keine Selbstbeteiligung in der RSV?

Themenstarteram 8. März 2017 um 14:31

Nein nicht mal nen Cent habe ich.

Dafür nur ein Bereich und der kostet 28€ und ein paar zerquetschte im Monat

dann kannst Du Dir ja den Spaß erlauben und mit einem Einspruch vor Gericht ziehen. Im günstigsten Fall sparst Du die 40.- € und den Punkt ein. Ist aber eher unwahrscheinlich.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit