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fahren ohne fahrerkarte Bitte dringend Hilfe

Themenstarteram 9. November 2014 um 7:11

Hallo ,ich habe seit einer Woche mein c führerschein morgen kann ich mein Schein abholen vom Landratsamt ,ab da kann ich erst die Fahrer karte beantragen ,nun zum Problem ich soll solange ohne Karte fahren bis sie da ist ,mein Chef sagt ihm ist das egal er nimmt das auf seine kappe ,ich gebe zu habe angst vor Strafen ,oder womöglich einen rauswurf aus der Firma weil ich nicht das gemacht habe was er gesagt hat ,bitte dringend einen Rat

Beste Antwort im Thema

Das würde ich mir Gut überlegen.

Ein Kollege von mir wurde einmal ohne Karte angehalten. Da hatte seine kleine Tochter an seiner Geldbörse gespielt und ein Paar Karten raus geholt, leider merkte er das erst auf der Arbeit.

Genau an dem Tag ist er in ne Kontrolle gekommen.

Das hat ihn 300 Euro gekostet.

Ich habe mal gehört, dass es bei der Fahrerkarte einen Express Antrag gibt, wo man sie nach 5 Tagen schon hätte.

Und meine ehrliche Meinung

Wenn dein Chef dich Entlässt weil du dich an die Gesetzte hältst, so einen Chef brauche ich nicht.

Er muss auch Wissen, das es die Fahrerkarte erst gibt, wenn du den Führerschein hast und du dann erst fahren darfst.

Ich würde mich nicht drauf verlassen das Er sich an seine Abmachung erinnert, wenn es drauf ankommt.

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da bist du aber in einer zwickmühle

dein chef kann dir viel sagen,gibt er dir das auch schriftlich?

er kann ja nur die strafe,zumal ja vorsätzlich,akzeptieren

deine mußt du selber schultern

versuch mal ob du bei tüv ect ein provosorische ect bekommst,wie z.b. bei verlust der fahrerkarte

über solch einen chef würd ich nochmal gründlich nachdenken

Warum machst du nicht einfach jeden Tag einen Tagesausdruck?

Themenstarteram 9. November 2014 um 7:47

Ja wie gesagt bin ganz neu in der branche ja wenn das geht mache ich einen ausdruck , muss ich einen Ausdruck machen vor Fahrtantritt ,und waerend der pausen und am ende des Tages ? Wie funktioniert das ?

Nein, du darfst nicht fahren. Die Strafe darf dein Chef auch nicht übernehmen ohne sich nochmals Strafbar zu machen. Außerdem kommt Vorsatz hinzu wenn es da Absprachen gab.

Die Kennziffer 95 fürs Gewerbliche Fahren ist aber hoffentlich eingetragen?

Grüße

Steini

Das würde ich mir Gut überlegen.

Ein Kollege von mir wurde einmal ohne Karte angehalten. Da hatte seine kleine Tochter an seiner Geldbörse gespielt und ein Paar Karten raus geholt, leider merkte er das erst auf der Arbeit.

Genau an dem Tag ist er in ne Kontrolle gekommen.

Das hat ihn 300 Euro gekostet.

Ich habe mal gehört, dass es bei der Fahrerkarte einen Express Antrag gibt, wo man sie nach 5 Tagen schon hätte.

Und meine ehrliche Meinung

Wenn dein Chef dich Entlässt weil du dich an die Gesetzte hältst, so einen Chef brauche ich nicht.

Er muss auch Wissen, das es die Fahrerkarte erst gibt, wenn du den Führerschein hast und du dann erst fahren darfst.

Ich würde mich nicht drauf verlassen das Er sich an seine Abmachung erinnert, wenn es drauf ankommt.

Zitat:

@patrick22pd schrieb am 9. November 2014 um 08:47:25 Uhr:

Ja wie gesagt bin ganz neu in der branche ja wenn das geht mache ich einen ausdruck , muss ich einen Ausdruck machen vor Fahrtantritt ,und waerend der pausen und am ende des Tages ? Wie funktioniert das ?

Auch das Thema " Fahrerkarte " lernt man doch heute in der Ausbildung .

Ohne Karte kostet es je angefangenen 24 Std. 250 € für dich .

Wenn du soviel am Tag verdienst , dann kannst du losfahren .

Ich habe eine Woche " Beschäftigungstherapie" in der Firma gemacht . War für meinen Chef billiger als wenn ich ohne Karte gefahren wäre .

Man kann ja schonmal den Termin zur Verlängerung verschlafen .

Und die " Märchenstunde " mit dem Ausdruck brauchst du auch nicht glauben .

Ausdruck nur : wenn Karte verloren / defekt oder defekter Fahrtenschreiber .

Themenstarteram 9. November 2014 um 11:50

Ja ich habe die 95 drinne nur erst die Prüfung bestanden

Warum konntest du die Fahrerkarte nicht früher beantragen ?

Der Besitz von Klasse CE ist nicht Voraussetzung um eine Fahrerkarte zu bekommen Dazu reicht die Klasse B vollkommen aus.

Ohne Fahrerkarte darf man ...Tage fahren. Wieviele weiß ich nicht, ich glaube eine Woche oder 10 Tage. Ist ja auch das gleiche, wenn man sie verliert. Du bekommst sowieso eine Bescheinigung, dass du sie beantragt hast.

Jeden Tag einen Ausdruck und hinten voll ausfüllen. Ist kein Problem. Ausdrucke macht man so, als wie wenn du eine Tachosscheibe einlegen/entnehmen würdest.

FAQ

Zitat:

Ab wann muss man eine Fahrerkarte benutzen?

Grundsätzlich besteht die Verpflichtung sobald das Fahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet ist. Die Benutzung des digitalen Kontrollgerätes ist ohne Fahrerkarte nur in Ausnahmefällen zulässig z.B. bei Verlust, Diebstahl oder ein Defekt der Fahrerkarte. In diesen Fällen müssen Sie die zuständige Behörde unterrichten und dürfen für höchstens 15 Kalendertage ihre Fahrt fortsetzen. (Vor Beginn und am Ende der Fahrt muss ein Ausdruck erstellt werden, welcher handschriftlich mit Namen, Kartennummer und Unterschrift versehen werden muss).

IHK auf Seite 2

NRW auf Seite 4

Beim künftigen Digitaltacho werden noch die Positionsdaten erfaßt. Da werden die handschriftlichen Angaben noch umfangreicher ;).

Ein Verlust würde beim TE mM nicht vorliegen, sondern eine verpasste Beantragung:confused:

Zitat:

@Mr. Diesel schrieb am 9. November 2014 um 14:13:44 Uhr:

Ohne Fahrerkarte darf man ...Tage fahren. Wieviele weiß ich nicht, ich glaube eine Woche oder 10 Tage. Ist ja auch das gleiche, wenn man sie verliert. Du bekommst sowieso eine Bescheinigung, dass du sie beantragt hast.

Jeden Tag einen Ausdruck und hinten voll ausfüllen. Ist kein Problem. Ausdrucke macht man so, als wie wenn du eine Tachosscheibe einlegen/entnehmen würdest.

Das gilt nur bei Verlust und Defekt. Liegt beides im Falle des TE nicht vor.

Grüße

Steini

Moin,

habe auch letztens die Karte beantragen müssen, weil ich nen Kumpel alle paar Wochen in seinem Betrieb aushelfe. Die Karte war 24 Stunden!! nach meinem Besuch beim Amt im Briefkasten...

Ohne würde ich auch nicht fahren, gerade im Fernverkehr wo auf jedem zweiten Parkplatz die BAG rumlungert...

Gruß

Andre

am 9. November 2014 um 18:32

Hallo ,

ohne Fahrerkarte darfst du leider nicht fahren. Ausgenommen Verlust oder Defekt.

Lass dich auf nicht's anderes ein ! ! !

Sollte dein Cheff dich deswegen entlassen, ist die Firma eh nicht's wehrt.

Einen anderen Job findest du mit sicherheit relativ schnell.

Ich wünsche dir viel Spaß und viel Glück, bei deinem Job.

Gruß Actros-Tobi

am 10. November 2014 um 9:35

Nach EG-Vo 3821/85 ist es nur erlaubt, ein Fahrzeug mit digitalem Tachografen im öffentichen Straßenverkehr zu fahren, wenn der Fahrer im Besitz einer gülten Fahrerkarte ist. Wenn sie beantragt ist, ist man noch nicht im Besitz der Karte.

Ausdrucke vor und nach jedem Tag sind nur erlaubt, wenn die Karte defekt ist oder sie abhanden kam (verloren, gestohlen). Wie schon häufig ausgeführt, in dem geschilderten Fall einfach warten bis die Karte da. Ich frage mich, warum die Karte nicht als Expressantrag beantragt wurde, dann ist sie innerhalb von max 3 Tagen da. Im normalen Antragsverfahren sollte sie aber innerhaöb von 7 Tagen sein.

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