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Fahren ohne Fahrerlaubnis (?)
Hey,
Ich habe auf Wikipedia u.a. gelesen, dass wenn ich ein versichertes, unfrisiertes Mofa habe, die eig. Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" nur eine Ordnungswidrigkeit ist und mit einer Geldbuße von 20€ bestraft wird. Hier ein paar Fragen:
1. Stimmt das?
2. Was passiert, wenn das mehrmals vorkommt?
3. Wenn ich einen Unfall verursache, übernimmt meine Versicherung den Schaden?
MfG Alex
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Alex-KeewaySwan
Hey,
nochmal ne Frage.
Mein Vater meinte es handelt sich nur um eine Ordnungswidrigkeit, wenn ich 15 oder älter bin, mit 14 wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis, stimmt das?
STILLWEIN!!!
Schon wieder Ferien?
JA ist eine ORdnungswiedrigkeit und es kostet 2,50!- ausser du hast mehr wie 3 Promilli dann reduziert sich der WErt auf 1,25!
Dies aber nur für den FAll dass deine Mutter zugibt dich im.. gezeugt zu haben!
schwimm schön weiter!!!
Ähnliche Themen
12 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Alex-KeewaySwan
1. Stimmt das?
ja...
Zitat:
2. Was passiert, wenn das mehrmals vorkommt?
das buß- bzw. verwarngeld wird erhöht (damit sind wir dann im punktebereich angelangt) - und falls die auf der führerscheinstelle nen schlechten tag haben, kann das weiterführende konsequenzen wie führerscheinsperre etc. haben...
Zitat:
3. Wenn ich einen Unfall verursache, übernimmt meine Versicherung den Schaden?
die versicherung übernimmt die kosten in voller höhe (reduziert auf die gesetzliche mindestdeckungssumme), wird diese allerdings bis zur max. regresssumme von 5000€ bei dir eintreiben...
...anschließend macht die versicherung von ihrem sonderkündigungsrecht gebrauch und kündigt dir den vertrag - viel spaß dann, (zu bezahlbaren preisen) eine neue versicherung zu finden!
Zitat:
Original geschrieben von Alex-KeewaySwan
Ich habe auf Wikipedia u.a. gelesen, dass wenn ich ein versichertes, unfrisiertes Mofa habe, die eig. Straftat "Fahren ohne Fahrerlaubnis" nur eine Ordnungswidrigkeit ist und mit einer Geldbuße von 20€ bestraft wird.
Mofa ist fahrerlaubnisfrei, siehe http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html
Also ist es auch kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern Fahren ohne Prüfbescheinigung. Tatbestandsnummer #205000, 20€.
Bei sehr häufigen Verstößen kann es einem Sachbearbeiter auffallen und die Sanktionen verschärft werden.
Die Versicherung wird kaum sofort maximalen Regreß fordern (5000€ wie bei der Straftat Fahren ohne Fahrerlaubnis), aber es könnte natürlich teuer werden. Ist Einzelfallprüfung.
Haftpflichtversicherungen sind Pflichtversicherungen. Es besteht Kontrahierungszwang, auch von Seiten der Versicherung. Man findet problemlos eine neue Versicherung - aber schnell eingestuft in einer Malus-Klasse (für Fahrzeuge mit Rabattklassen).
Zitat:
Original geschrieben von tomS
...aber es könnte natürlich teuer werden.
die regresshöhe ist gesetzlich auf diese 5000€ beschränkt!
Zitat:
Es besteht Kontrahierungszwang, auch von Seiten der Versicherung.
das zauberwort hierbei lautet 'abwehrangebot'...
Vielen Dank Leute, also meint ihr lohnt es sich schon vorher zu fahren? Der Motor sowie die Reifen sind kaum eingefahren und ich bin eig. ziemlich sicher im Straßenverkehr.
Zitat:
Original geschrieben von Alex-KeewaySwan
Vielen Dank Leute, also meint ihr lohnt es sich schon vorher zu fahren? Der Motor sowie die Reifen sind kaum eingefahren und ich bin eig. ziemlich sicher im Straßenverkehr.
Es lohnt sich nicht.
Das erste mal zahlst Du vllt nur die 20 Euro, im Widerholungsfalle musst Du aber schon mit Führerscheinsperre rechnen.
Ein Mofa ist auch nicht schneller als ein Fahrrad, nur bequemer. Unbequem wird es, wenn Du mal Führerscheinsperre bekommst.
Wirst Du sehr oft erwischt, kann das sogar so weit führen dass Du einen Führerschein nur mit MPU bekommst, im Extremfalle sogar Fahrradfahrverbot bekommst (da Du für komplett Fahrverkehrsuntüchtig erklärt wirst), oder sogar paar Tage Jugendarrest bekommst.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von tomS
...aber es könnte natürlich teuer werden.
die regresshöhe ist gesetzlich auf diese 5000€ beschränkt!
Und 2500€ für nicht ganz so schwer wiegende Verstöße gegen die Obliegenheitspflicht. Einfache Fahrerflucht (ohne Personenschaden) 2500€ Regreß, Verletzten liegen lassen 5000€.
Auch 2500€ ist für mich viel Geld.
Zitat:
Original geschrieben von tomS
Und 2500€ für nicht ganz so schwer wiegende Verstöße gegen die Obliegenheitspflicht.
es wäre mir neu, das ein versicherer hier unterschiede macht - i.d.r. stehen in den akb's die bereits genannten 5000€ als höchstgrenze!
Dem Gesetzgeber (und mir ) ist es aber nicht neu: http://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/__6.html
Natürlich rentiert sich dass!!!
Und wenn nicht machst du einen Jammerfred auf!
Überschrift - ich darf erst 2028 den Schein machen und die Versicherung will 5000Euro von mir!!!
BITTE HELFT MIR!!!
RA freut sich...
die Stunden die du ableisten musst sind auch nicht von schlechten Eltern
Dazu kommt noch dass der Halter auch noch eine auf den Sack bekommt!
Es rentiert sich immer -nur für WEN?!??!???
Alex
Hey,
nochmal ne Frage.
Mein Vater meinte es handelt sich nur um eine Ordnungswidrigkeit, wenn ich 15 oder älter bin, mit 14 wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis, stimmt das?
Zitat:
Original geschrieben von Alex-KeewaySwan
Hey,
nochmal ne Frage.
Mein Vater meinte es handelt sich nur um eine Ordnungswidrigkeit, wenn ich 15 oder älter bin, mit 14 wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis, stimmt das?
STILLWEIN!!!
Schon wieder Ferien?
JA ist eine ORdnungswiedrigkeit und es kostet 2,50!- ausser du hast mehr wie 3 Promilli dann reduziert sich der WErt auf 1,25!
Dies aber nur für den FAll dass deine Mutter zugibt dich im.. gezeugt zu haben!
schwimm schön weiter!!!
Zitat:
Original geschrieben von Alex-KeewaySwan
Mein Vater meinte es handelt sich nur um eine Ordnungswidrigkeit, wenn ich 15 oder älter bin, mit 14 wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis, stimmt das?
Damit Du nicht einfach "glauben" musst, sondern selber nachlesen kannst, verlinke ich die Gesetze.
Kannst Du selber lesen?
Wenn ja, solltest Du ruhig auch Deinen Vater auffordern, genau den betreffenden Paragraphen anzugeben. Einfach nur irgendwas zu behaupten, genügt vor Gericht nicht. Denn: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__1.html