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Fahren ohne Fahrerlaubniss

Themenstarteram 17. Januar 2006 um 23:21

Hallo

Ich hab ma ne Frage weis einer von euch was los is wenn ich mir jetzt ne Husaberg FE 650E mit 61PS kauf und die ungedrosselt fahr also ich bin 19 und müste halt normal noch warten. Das Problem is aber die ham mich schon einmal erwischt mit meiner Mito.

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36 Antworten

Dann lass es sein.?? *Kopfschütteln*

Themenstarteram 17. Januar 2006 um 23:28

Du hast gut reden. BIst du shcon ma motorrad gefahren??

Das isn Virus das kann man nich einfach so lassen.

@Nagster

Was versprichst du dir davon, mit 61 PS in der Probezeit unterwegs zu sein, wenn man mit 34 PS nicht viel langsamer unterwegs sein kann.

Da stehen doch Risiko und "Nutzen" in keinem sinnvollen Verhältnis zueinander.

Themenstarteram 17. Januar 2006 um 23:29

JA aber schau ma da gibts das PS zu Gewicht verhältnis und wenn ich die Drosseln würd wären das dann 15 PS HALLLLO 15 PS Pfff Da kann ich mich aufn Rasenmäher setzen und bin scheller.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

@Nagster

Was versprichst du dir davon, mit 61 PS in der Probezeit unterwegs zu sein, wenn man mit 34 PS nicht viel langsamer unterwegs sein kann.

Da stehen doch Risiko und "Nutzen" in keinem sinnvollen Verhältnis zueinander.

stimme dir zu.

die 2 jahre muss man einfach mit 34ps leben, alles andere is völliger blödsinn

Themenstarteram 17. Januar 2006 um 23:31

Ja weis einer vielleicht ob man die 2 Jahre verkürzen kann?? Weil bei der Führerscheinprobezeit kann man auch son Fahrtraining machen da bekommt man auch n JAhr geschenkz von 2.

Und wie is das eigentlich ich bin ja praktisch schon 3 Jahre 125 gefahrn zählt das nix??

Zitat:

Original geschrieben von Nagster

Pfff Da kann ich mich aufn Rasenmäher setzen und bin scheller.

ja sicher.. :rolleyes:

bei solchen posts denk ich immer, dass diese 34-ps-regelung wirklich sinnvoll ist!

auch wenn ich persönlich es schade fand, 2 jahre warten zu müssen. naja...

Zitat:

Original geschrieben von Nagster

Ja weis einer vielleicht ob man die 2 Jahre verkürzen kann?? Weil bei der Führerscheinprobezeit kann man auch son Fahrtraining machen da bekommt man auch n JAhr geschenkz von 2.

Und wie is das eigentlich ich bin ja praktisch schon 3 Jahre 125 gefahrn zählt das nix??

nein

nein

Themenstarteram 17. Januar 2006 um 23:33

Ja das is ja das Problem mit 34 PS hab ich ja kein PRoblem aber wenn ich die wirklich drossel ist das höchste an PS was in die MAschine dürfen 15 PS. Weil sonst das Verhältnis Gewicht und LEistung net stimmt weil die Husabergs extrem leicht sind.

Zitat:

Original geschrieben von Nagster

JA aber schau ma da gibts das PS zu Gewicht verhältnis und wenn ich die Drosseln würd wären das dann 15 PS HALLLLO 15 PS ...

Dann solltest du dir ein Motorrad in der Leistungsklasse bis 34 PS mit einem besseren Leistungsgewicht anschaffen. Nach dem Ende der 2 Jahre kannst du dich dann ja entsprechend umorientieren.

Themenstarteram 17. Januar 2006 um 23:36

Ja das is leicht gesagt aber so viel Geld hab ich auch net.

Nochma zu der Frage ob man die 2 Jahre verkürzen kann durch irgend n fahrsicherheitstraining so wie beim auto??

Nein!

Nur wenn man während der Drosselzeit 25 wird, kann man eine erneute Fahrprüfung machen und die Zeit verkürzen. Nützt dir aber nix.

Wenn die 61 PS im Schein stehen, biste bei jeder banalen Polizeikontrollen am Ar...

Du könntest sie höchstens Drosseln lassen, damit die gedrosselt eingetragen ist und die Drossel dann wieder ausbauen. Die Folgen bleiben allerdings die gleichen (bzw. es kommt auch noch fahren ohne Versicherungsschutz dazu, wenn man den Satz für die Gedrosselte bezahlt), es fällt lediglich weniger schnell auf.

Wie kommst du auf die 15PS, die es maximal haben dürfte?

Bei 128kg Gewicht darf sie 27PS haben, einfach mal richtig ausrechnen (128kg mal 0,16 = 20,48kw = 27,8PS).

Ne leichte Enduro (oder auch SUMO) mit 27PS ist schon keine Schnecke.

Auf 27PS drosseln und fettich.

Wenn sie nur 15PS haben dürfte, würde sie nur 70kg wiegen.

Also vielleicht lieber rechnen lernen, statt offen fahren ;)

Re: Fahren ohne Fahrerlaubniss

 

Die ursprüngliche Fragestellung war doch:

 

Zitat:

Original geschrieben von Nagster

Hallo

Ich hab ma ne Frage weis einer von euch was los is wenn ich mir jetzt ne Husaberg FE 650E mit 61PS kauf und die ungedrosselt fahr

Los sein dürfte dann mal folgendes:

§ 21 StVG: Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

 

 

 

Und da diesess Problem hier offensichtlich schonmal vorgelegen hat, ist wohl der Absatz (3) nicht ganz uninteressant:

 

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter (.........)

 

in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

 

 

 

Hinzu kommen dann noch......

Fahren ohne Zulassung (die ist ja durch das nicht eingetragene Aufmachen erloschen)

Somit kein Versicherungsschutz und damit ein Verstoss gegen das Pflichtversicherungsgesetz

 

Nenene, muss jeder selber wissen, was er tut, mir wäre es das nicht wert.

Lieber noch etwas warten und dann legal auf die Piste.

am 18. Januar 2006 um 10:52

In diesem Fall sollte die Fahrerlaubnisbehörde mal überprüfen, ob der Herr Nagster überhaupt zum Führen eines Kraftfahrzeuges charakterlich geeignet ist.

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