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Fahren ohne Führerschein mit Unfall

BMW 3er E46
Themenstarteram 30. Mai 2005 um 11:12

Moin! Nen Kollege hat am WE nen ganz dicken Bock geschossen... Er hat einen normalen Führerschein Kl. B und hat sich von nem Kollegen das Motorrad ausgeliegen. Damit hat er es geschafft einen Unfall zu bauen bei dem 12000 Euro Schaden entstanden ist. Was kommt da auf ihn zu? Ich denke Versicherung zahlt nicht + Strafantrag (evtl. Bewährungsstrafe???) + Verhandlungskosten. Was ist zudem mit seiner Krankenversicherung? Er muss operiert werden, zahlt das die Krankenversicherung?

Würd mich freuen nen paar Erfahrungswerte zu hören

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17 Antworten
am 30. Mai 2005 um 11:26

SOFORT zum Rechtsanwalt.

Und wenn er eine Rechtschutzversicherung hat: abklären ob diese die RA-Kosten übernimt!

Es grüßt... Mario.

am 30. Mai 2005 um 11:29

Das wird auf jeden Fall kompliziert... :(

Ich würde auch unbedingt einen RA beauftragen - selbst wenn das nochmal einiges kostet, der macht keine gravierenden Fehler, und der Ärger wird minimiert.

Gute Besserung wünsche ich deinem Kollegen, in jeglicher Hinsicht...

Gruß, Timo

am 30. Mai 2005 um 11:32

Moin!

Der Gesetzgeber schreibt folgendes:

Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte.

Das heißt sowohl Fahrer als auch Halter (!!!) des Fahrzeuges sind betroffen, da dieser das sog. Fahren Ohne zugelassen hat! Die Versicherung wird evtl. in Vorleistung gehen und sich das Geld auf jeden Fall vom Verursacher zurückholen. Ist aber auf jeden Fall kompliziert, daher, wie meine Vorredner gesagt haben, direkt zum Anwalt, der sich mit Verkehrsrecht auskennt!

Gute Genesung dann!

Alex.

Zitat:

Original geschrieben von MoKa

Gute Besserung wünsche ich deinem Kollegen, in jeglicher Hinsicht...

Aber ehrlich... was es für Sachen gibt, unglaublich. :eek:

Soweit ich weiß zahlt seine OP-Kosten erstmal die Krankenversicherung, könnte aber sein dass sie ihn danach in Regress nimmt.

Themenstarteram 30. Mai 2005 um 11:36

Fragt mich bitte nicht, was ihn da geritten hat, aber der macht mich z.zt. ziemlich bekloppt, dass ich doch mal rausfinden solle was er machen soll. Mit dem RA hab ich ihm auch schon vorgeschlagen, will er nach der OP hin, wenn da alles klappt und wieder laufen kann (beide Beine mehrfach kompliziert gebrochen)

Kann man für sowas innen Knast kommen???

Zitat:

Original geschrieben von sabo

F

Kann man für sowas innen Knast kommen???

Kommt auf die umstände an. könnte schon eventuell passieren wenn es ganz schlecht läuft oder die Kohle nicht zahlen kann knn man dafür auch in die kitchen kommen

am 30. Mai 2005 um 11:43

Wenn's "nur leichte" Sachbeschädigung war und außer ihm niemand verletzt wurde, dann eher nicht, wenn man die Strafe zahlen kann, sonst sicherlich (vgl. Autobahnunfall A4 bei Gummersbach, M3 vs. Tanklaster: Fahren ohne Führerschein, fahrlässige Tötung, schwere Sachbeschädigung, usw.)

am 30. Mai 2005 um 11:46

Die Haftpflicht zahlt auf jeden Fall.

Maximal kann diese 5000 € Regress nehmen.

Soviel zur Versicherungslage.

am 30. Mai 2005 um 11:55

Wusste denn der Kollege, dass er keinen Führerschein hat

und hat ihm trotzdem das Motorrad ausgeliehen?

Der Halter des Motorrades wird doch ebenfalls zur Kasse gebeten oder? Zählen da auch die 5000€ maximaler Regress?

Grüsse Beni

am 30. Mai 2005 um 11:59

grundsatz....

 

DER FAHRENDE ( ohne gültige fahrerlaubnis) trägt SÄMTLICHE kosten ......

stichwort GROB FAHRLÄSSIG!!!

sollte z.b. auch sein arbeitgeber dahinterkommen könnte der sogar zivilrechtlich gegen den arbeitnehmer vorgehen ....

Themenstarteram 30. Mai 2005 um 12:00

Ich kenne den Besitzer des Motorrades nicht, deshalb weiß ich nicht, ob er wusste das er keinen Führerschein hatte...

Zur Haftpflicht: Das heißt das die Haftpflicht den Schaden bezahlt und von ihm max. 5000Euro zurück will?

Moin,

Die Haftpflicht muss zuerst in jedem Fall zahlen, damit die Opfer nicht schlechtgestellt werden.

Die Haftpflicht ist auch erstmal nicht personenbezogen, sondern Fahrzeugbezogen. Deshalb ist das alles ABSOLUT nicht trivial zu beantworten.

Ich denke, das hier auf jeden Fall ein Gericht entscheiden wird, welche Punkte greifen und welches Strafmaß zustande kommt. Anschließend sind die zivilrechtlichen Dinge z.B. in wieweit wer wo in Regress genommen werden kann. Ein komplettes erlöschen der Haftpflicht sehe Ich eigentlich so jetzt nicht, wohl aber ein völliges erlöschen der Kasko.

Hier ist in jedem Fall ein Fachanwalt nötig.

MFG Kester

am 30. Mai 2005 um 12:25

Zitat:

Original geschrieben von sabo

Zur Haftpflicht: Das heißt das die Haftpflicht den Schaden bezahlt und von ihm max. 5000Euro zurück will?

Sie kann/darf max 5000€ zurückfordern. Ob sie das macht und in welcher Höhe, ist natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich.

am 30. Mai 2005 um 12:38

Zitat:

Original geschrieben von CH_benni

Wusste denn der Kollege, dass er keinen Führerschein hat

und hat ihm trotzdem das Motorrad ausgeliehen?

Ob er das wusste oder nicht, ist erstmal unerheblich. Der Halter hat die Pflicht sich zu vergewissern, dass derjenige, dem er sein Fahrzeug leiht, auch die entsprechende Fahrerlaubnis im Moment des Ausleihens besitzt, sonst ist er auch mit dran. Sollten 6 Punkte und mindestens eine Anzeige sein und wird wohl einigen Ärger mit der Versicherung bedeuten. In wie weit er dann noch zivilrechtlich belangt werden kann (ermöglichen des Fahrens ohne, was letztendlich den Unfall erst möglich gemacht hat), werden die Gerichte entscheiden, sofern einer der Geschädigten klagt.

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