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fahren ohne führerschein

BMW 3er E36
Themenstarteram 18. Juni 2005 um 9:06

morgen jungs,

hab einen bekannten, der seinen Lappen abgeben musste, details bekomme ich aus ihm aber nie heraus.

folgednder sachverhalt: er verschuldet einen unfall

und muss sofort an ort und stelle den lappen abgeben(er meint er hätte zusatlich noch alk intus)

auf jedenfall hat er z.z keine fahrerlaubnis.

er fährt aber dennoch regelmäßig mit dem auto´(wenn er denn bus oder so verpasst)

meine frage ist(um besser argumentieren zu können): wenn er erwischt wird, was droht ihm dann...von min bis max?

danke schonmal für eure antworten

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21 Antworten
am 18. Juni 2005 um 9:20

Führen oder Anordnen oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeuges

ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots und trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins 6 Punkte

Gruss

Themenstarteram 18. Juni 2005 um 9:23

wie 6punkte und das wars?

am 18. Juni 2005 um 9:24

Eine mögliche Geldbuße wurde dort nicht erwähnt.

www.bussgeldkatalog.de

Sagen wir mal so, der schlimmste Fall: Er fährt einen um und der überlebts nicht, dann könnte auch ein netter Aufenthalt im Knast anstehen, ich verstehe nicht wie man sowas riskieren kann?

MfG Fatman

am 18. Juni 2005 um 9:34

Sorry, aber diese Threads - Ich wollte mal für nen Bekannten Fragen...einfach nur geil:D

Frag doch gleich was DIR passieren kann wenn du ohne Lappen fährst, steh dazu!;)

Wenn wirklich für den "Bekannten" gefragt sein sollte sorry, aber meist ist es anders

Themenstarteram 18. Juni 2005 um 9:36

Zitat:

Original geschrieben von 53Fatman

Sagen wir mal so, der schlimmste Fall: Er fährt einen um und der überlebts nicht, dann könnte auch ein netter Aufenthalt im Knast anstehen, ich verstehe nicht wie man sowas riskieren kann?

MfG Fatman

ich verstehs genau so wenig, deswegen würde ich ihm ja mal gerne die folgen davon vor augen führen

Zitat:

Original geschrieben von Kloaken_Sepp

Sorry, aber diese Threads - Ich wollte mal für nen Bekannten Fragen...einfach nur geil:D

Frag doch gleich was DIR passieren kann wenn du ohne Lappen fährst, steh dazu!;)

Wenn wirklich für den "Bekannten" gefragt sein sollte sorry, aber meist ist es anders

Hab ich mir auch grad gedacht:D

am 18. Juni 2005 um 9:51

zumindest gibt es ne anzeige. das ist nämlich ne straftat.

Strassenverkehrsgesetz (StVG)

III. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

-ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

-als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

-eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

-vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

-vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

-das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

-als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

-in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1

Strassenverkehrsgesetz (StVG)

III. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

-ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

-als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

-eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

-vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

-vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

-das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

-als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

-in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

mein bruder hatte seinen führeschein für 4 wochen abgegeben und ist lustig weiter gefahren.

eines morgens wollte er nach hause , schlief am steuer ein und verlor den wagen - unfall, keine beteiligten.

abhauen ging nicht der hing im graben fest.und wenn man die netten in grün nicht braucht sind sie da... ich würde es eine zusammenkettung von dummen umständen nennen ;-)

die folgen:

probezeit verlängerung

punkte weiß nur nicht wieviel

bußgeld 800 euro

nachschulung

lappen weg für 8 monate

Führerschein weg oder Fahrerlaubnis entzogen? Muss er einen neuen machen? Bei 8 Monaten könnte ich mir das vorstellen.

führerschein eingezogen

fahrerlaubnis entzogen

Autsch

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