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Fahren ohne zulassung und versicherungsschutz

Themenstarteram 10. August 2008 um 10:39

hi ich bin mit meinem auto hinterm haus auf nem feldweg gefahrn aspfaltiert aber keine öfentliche straße dürfen nur landwirschaftliche fahrzeuge fahrn und anwohner also ich

da wolte ich hald mein neu aufgebautes auto testen bevor ich es zum tüv bringe sprich bremsen usw dabei kam ich vom weg ab und landetet im akker auf m dach mir is nix paasiert hab ja käfig usw drin und meim auto auch nich viel dann bin ich schnell heim gelaufen hab traktor geholt und als ich wia zum auto kamm war da so n mädchen hat die polizei angerufen ich hab hald mein auto heim gefahrn dann waren die polizei auf einmal bei mir hat aber nich geklingelt mit was hab ich zu rechen? weil es kam niemand zu schaden es war keine öffentliche straße und mein auto war weg bovor sie kamen? ich weiß war nicht gerade sinvoll von mir mach sowas ohne zulassung usw auch nicht mehr bin 18 in der probezeit und habe noch keine punkte auto hat kein tüv und fehlende eintragungen

Beste Antwort im Thema
am 10. August 2008 um 10:47

Das war aber ein langer Satz.

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am 10. August 2008 um 10:47

Das war aber ein langer Satz.

am 10. August 2008 um 10:51

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Das war aber ein langer Satz.

Was pepperduster damit sagen möchte:

Könntest du bitte etwas auf Interpunktion (Satzzeichen) achten? Es ist echt sehr schwierig solche "Textwülste" zu lesen...

zum Thema:

Hatte das Auto denn Nummernschilder dran? Wie sind die sonst auf Dich gekommen?

Ich glaube nicht, dass diese Aktion großartig weiterverfolgt wird. Dürfte ja schwer sein nachzuweisen dass du gefahren bist. Wenn das Auto wie du schreibst keine Zulassung hat, dann können die Polizisten ja auch den Halter nicht belangen (weil es ja keinen gibt *g*)

Ist nur meine Meinung, aber vielleicht weiß jemand Genaueres?

Gruß

am 10. August 2008 um 10:52

*lach*

Du hast dich mit der Kiste überschlagen, bist dann schnell nach hause und hast dich selbst abgeschleppt? Nicht schlecht: Respekt! Was hat den Polizei gesagt, als sie bei dir waren?

Themenstarteram 10. August 2008 um 11:00

also war so das mädchen hat den nummernschild vom auto meiner mutter aufgeschrieben glaub ich die ham garnix gesagt weil als ich an die tür bin sind sie wieder weg gefahrn hatte hald das auto innerhalb von 15min bei mir zu hause mim schlepper schnell umgedreht und dann mim auto abgeschleppt ne hatte keine nummernschilder drann

am 10. August 2008 um 11:05

Zitat:

Original geschrieben von mc_farris

also war so das mädchen hat den nummernschild vom auto meiner mutter aufgeschrieben

Und wie kommt es an die Nummernschilder deiner Mutter? Stand ihr Auto in der Nähe?

P.S.: Bitte Punkt und Komma verwenden *bitte* *bitte*

Hallo,

 

auch Feldwege sind öffentliche Straßen so lange sie nicht auf einem privaten Grundstück liegen. Dann noch die Nummerschilder von einem anderen Auto, da kommt ein Päckchen zusammen. 

Wie schnell bist du denn gefahren, dass es dich dabei aufs Dach legt?

Ein neu aufgebautes Auto kann man auch mit einer Kurzzeitzulassung testen.

Oder halt auf dieser genannten Strasse, dann aber am besten nicht so schnell dass du Probleme kriegst..

am 10. August 2008 um 12:09

Zitat:

Original geschrieben von L-Spatz

Hallo,

auch Feldwege sind öffentliche Straßen so lange sie nicht auf einem privaten Grundstück liegen. 

Auch Wege auf privaten Gründstücken können öffentliche Wege oder Strassen sein wenn sie öffentlich zugänglich sind. Mit der Pauschalmeinung "Privatweg = nicht öffentlich" sollte man vorsichtig sein, man begibt sich da schnell auf Glatteis...

@ Threatersteller: bitte mit Punkt und Komma, deinetextesindsonstextremschwierigzulesen!

Danke!

Ciao!

Ich denke, dass es sich auch hier um einen Troll handelt.

Aber nur kurz zur Erklärung:

Feldwege sind sehr wohl öffentlicher Verkehrsraum.

Ein Fahren mit einem nicht zugelassen Auto stellt eine Straftat gem. der §§ 1,5 Kraftfahrsteuergesetz, 1, 6 Pflichtvericherungsgesetz, 370, 378 Abgabenordnung und in diesem Fall noch eine Straftat nach § 22 StVG (Kennzeichenmissbrauch) dar.

Zudem dürfte hier über ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nachzudenken sein!

 

Sonst nichts........

Munter bleiben

Jens

am 10. August 2008 um 13:45

Zitat:

Original geschrieben von winjen66

Ich denke, dass es sich auch hier um einen Troll handelt.

 

Munter bleiben

Jens

Begriffserklärung Troll

Ist mir bekannt@pepper........und passt (m.E.) zu dem TE

Aber auch ich habe jetzt den TE verstanden......streiche bitte aus meinem Post den § 22 StVG.

Danke und sorry

Zitat:

Original geschrieben von Gnubbel

Zitat:

Original geschrieben von L-Spatz

Hallo,

 

auch Feldwege sind öffentliche Straßen so lange sie nicht auf einem privaten Grundstück liegen. 

Auch Wege auf privaten Gründstücken können öffentliche Wege oder Strassen sein wenn sie öffentlich zugänglich sind. Mit der Pauschalmeinung "Privatweg = nicht öffentlich" sollte man vorsichtig sein, man begibt sich da schnell auf Glatteis...

 

@ Threatersteller: bitte mit Punkt und Komma, deinetextesindsonstextremschwierigzulesen!

 

Danke!

 

Ciao!

Hallo,

 

da hast Du sicher recht, aber das wäre warscheinlich für mc-faris zuviel :-)  bei uns steht die Rennleitung an Bierfesten oft an solchen Wegen. Es gibt noch viele die meinen auf solch einem Weg passiert nichts.

 

l-Spatz

Themenstarteram 10. August 2008 um 14:41

geschwindigkeit kann ich nicht so genau sagen.

Da ich vor der kurve gebremst hab und dann viel die scheibe vornen links aus, dann is es passiert hatte dann das autole nich mehr unter kontrolle kam schief in den akkker.

Und dann hats mich aufs dach gelegt aber dank den schroth gurten und dem käfig ist mir nix passiert.

Und dem auto auch nicht all zu viel nur halt karosse hops und paar verkleidungsteile motor achsen fahrwerk usw noch in ordnung

aber mit der 5tages zulassung hätte vllt schlimmeres passieren können stell dir mal vor das wäre auf der autobahn bei 200 oder so gewesen.

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