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Fahrer-Beifahrer Scheibentöning

Audi A6 C6/4F
Themenstarteram 12. Mai 2010 um 12:03

Hallo Profis!

möchte mir gerne Scheibentönen fahrer/beifahrer, brauchen nicht so dunkel sein wie hinten, aber eine leichte Tönung / Spiegelung wäre natürlich schick.

Laut TÜV Aussage ist das ganze für KFZ mit Deutscher Zulassung nicht erlaubt!

Gibt es einen Weg, dieses zu machen, ganz legal, ohne das der Versicherungsschutz gefährdet wird... und ohne stress mit den Ordnungshütern?

Mag es nicht, wenn ich so angeschaut werde und teilweise angegafft, das stört mich einfach, im Stau oder Ampel! und auf Reisen stört auch mal die Sonne. (Gibt es viell.eine offiz. gen.vom Augenarzt, Brille hab ich schon ;-))) das dann hochoffiziell vom TÜV eingetragen wird)

Hmmm, vielleicht hat ja jemand eine Idee für mich!

CFC und CO haben soweit nichts im Programm!

Helft mir bitte bitte bitte ;-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von iviza

Mag es nicht, wenn ich so angeschaut werde und teilweise angegafft, das stört mich einfach, im Stau oder Ampel!

Du benötigst vermutlich keine Scheibentönung, sondern einen Psychotherapeuten.

Matthias

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laut meinem wissen iss dies ein ding der unmöglichkeit

die vorderen scheiben dürfen nicht getönt werden, hab schonmal gehört aus dem grund das die scheiben dann im falle eines unfalles nicht eingeschlagen werden können, aber ob das der grund iss keine ahnung

selbst wenn du die getönten scheiben eingetragen bekommst und du triffst auf den falschen der rennleitung dem das nicht gefällt, kann er dich an ort und stelle die folie wieder runterreißen lassen

die einzige, soweit ich weiß legale, möglichkeit ist die scheiben fluten zu lassen

am 12. Mai 2010 um 13:47

Nein, der Grund ist, daß maximal 30% weniger Licht durch die vorderen Scheiben (Windschutz-, Fahrer- und Beifahrerscheibe) durchkommen dürfen.

Siehe hier

Die einzige legale Möglichkeit dürfte wohl hier sein.

Augenarzt dürfte wohl eher ein Schuss in den Ofen werden, da du dann wohl eher die Fleppe komplett abgenommen bekommst, da du ja wohl für den Straßenverkehr nicht mehr ausreichend Sicht hast ;)

Grüße,

Kai

am 12. Mai 2010 um 13:48

und soweit ich weiß ist auch das nicht erlaubt und nur eine marketing erfindung um das Produkt an den Mann/Frau zu bringen, ist hier auch schon mal diskutiert worden, musst mal in der SuFu schauen.

am 12. Mai 2010 um 14:12

Viel Spaß beim Lesen und Streiten: http://www.motor-talk.de/.../...-in-d-doch-verboten-oder-t2640018.html

Ich beschäftige mich sehr intensiv mit dem Thema und habe bisher noch keine legale Lösung gesehen und mir ist auch keine bekannt. Falls mir mal eine legale Tönung der vorderen Scheiben unter die Finger kommen sollte, werde ich das natürlich hier bei MT posten...

Greetz,

Doom

Zitat:

Original geschrieben von iviza

Mag es nicht, wenn ich so angeschaut werde und teilweise angegafft, das stört mich einfach, im Stau oder Ampel!

Du benötigst vermutlich keine Scheibentönung, sondern einen Psychotherapeuten.

Matthias

am 12. Mai 2010 um 15:29

Zitat:

Original geschrieben von Pianist28

Zitat:

Original geschrieben von iviza

Mag es nicht, wenn ich so angeschaut werde und teilweise angegafft, das stört mich einfach, im Stau oder Ampel!

Du benötigst vermutlich keine Scheibentönung, sondern einen Psychotherapeuten.

Matthias

Der war sehr geil, RESPEKT!!!

am 12. Mai 2010 um 18:46

1

Zitat:

Original geschrieben von iviza

Hallo Profis!

möchte mir gerne Scheibentönen fahrer/beifahrer, brauchen nicht so dunkel sein wie hinten, aber eine leichte Tönung / Spiegelung wäre natürlich schick.

Laut TÜV Aussage ist das ganze für KFZ mit Deutscher Zulassung nicht erlaubt!

Gibt es einen Weg, dieses zu machen, ganz legal, ohne das der Versicherungsschutz gefährdet wird... und ohne stress mit den Ordnungshütern?

Mag es nicht, wenn ich so angeschaut werde und teilweise angegafft, das stört mich einfach, im Stau oder Ampel! und auf Reisen stört auch mal die Sonne. (Gibt es viell.eine offiz. gen.vom Augenarzt, Brille hab ich schon ;-))) das dann hochoffiziell vom TÜV eingetragen wird)

Hmmm, vielleicht hat ja jemand eine Idee für mich!

CFC und CO haben soweit nichts im Programm!

Helft mir bitte bitte bitte ;-)

Nicht erlaubt!!!! Aber viele Sachen sind in Deutschland nicht erlaubt und trotzdem werden die gemacht!!!!

Ich haben schon bei einem Wagen......bei meinem Dicken werde ich es auch tun! Hauptsache nicht übertreiben mit der % der Tönung!

@abt_a6

und haste schonmal stress gehabt mit der rennleitung oder beim TÜV?

am 13. Mai 2010 um 0:01

Zitat:

Original geschrieben von kbankett

 

...

Die einzige legale Möglichkeit dürfte wohl hier sein.

...

Die Firma beschreibt in ihren Ausführungen, dass ne Einzelgenehmigung nach § 15 FTV möglich ist! Einzelabnahme is da bestimmt nicht billig, weil hier bestimmt ne Menge Technik/Messungen gefahren werden muss - glaube nich, dass die Sichtprüfung vom TÜV-Onkel da ausreicht!

Was ist die FTV, die FahrzeugTönungsfolienVerordnung für vordere Seitenscheiben oder wie? - nie gehört.

Außerdem sind Prüfzeichen an Scheiben sehr wohl zulässig (D-[4Ziffern]-Wellenlinie), steht dann ja auch in der ABE zur Folie.

Klingt alles nich sehr überzeugend, find ich...

am 13. Mai 2010 um 10:46

Zitat:

Original geschrieben von LongWhiteT

@abt_a6

und haste schonmal stress gehabt mit der rennleitung oder beim TÜV?

Nein, das ist nicht so extrem bei mir man sieht zwar das die scheiben schwarz sind abe man sieht auch alles von drußen nur wenn die sonnen extrem drauf scheint dann sieht man auch nicht wer am steuer ist!

Bis jetzt nicht, ich habe ihn vorher gefragt ob es probleme geben wird wenn ich nächstes mal mit vollgetönte scheiben komme...dann meint der ja wenn das nicht extrem dunkel sein wird kriegen wir schon hin!

ich war danach da einfach vordere fenster runter und er hat nichts gesehen :)

Zitat:

Original geschrieben von iviza

Laut TÜV Aussage ist das ganze für KFZ mit Deutscher Zulassung nicht erlaubt!

Gibt es einen Weg, dieses zu machen, ganz legal, ohne das der Versicherungsschutz gefährdet wird... und ohne stress mit den Ordnungshütern?

Nein, da besteht in Deutschland absolut keine Chance auf eine legale Eintragung.

am 16. Mai 2010 um 20:53

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Nein, da besteht in Deutschland absolut keine Chance auf eine legale Eintragung.

So seh ich das auch!

Das einzige, was meines Wissens erlaubt is, is ne Thermoschutzfolie mit 4% Tönung oder so. sonst nix zu machen!

am 16. Mai 2010 um 21:03

Zitat:

Original geschrieben von Larzyrius

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Nein, da besteht in Deutschland absolut keine Chance auf eine legale Eintragung.

So seh ich das auch!

Das einzige, was meines Wissens erlaubt is, is ne Thermoschutzfolie mit 4% Tönung oder so. sonst nix zu machen!

Es gibt noch eine Splitterschutzfolie mit ABE. Die spiegelt leicht und soll der Sicherheit der Insassen beim Bersten der Scheiben dienen. Eine Tönung hat die aber eigentlich nicht...

Greetz,

Doom

Morning zusammen,

ich habe mich vor geraumer zeit ebenfalls mal mit dem thema beschäftigt und gedanken gemacht. nach einer recherche bin ich auf eine legale möglichkeit gestoßen. das ganze nennt sich "GlassCoating". es besteht im wesentlichen aus einer dünnen aufgedampften schicht ohne folie(!) mit der eine tönung erreicht wird. die vorderen seitenscheiben dürfen - wie schon erwähnt - um 30% getönt werden, die windschutzscheibe um 15% (wenn ich mich recht erinnere). problem an der sache ist, dass die scheiben ab werk schon einen gewissen tönungsgrad haben. ich habe mir das mal auf einer messe angeschaut, und es sieht hammer aus. die scheibenränder werden dabei extra gehärtet, sodass die tönung durch das öffnen und schliessen nicht beschädigt wird. eine einzelabnahme ist dazu möglich. ob es der tüv-prüfer auch macht, ist eine andere geschichte. für das coating müssen die scheiben ausgebaut werden und an die entsprechende firma geschickt werden. diese erledigen ihren job und man bekommt die scheiben wieder zurück. da beim ausbau der garantieanspruch erlischt sollte klar sein. splitterschutzfolie darf verwendet werden, ist jedoch ohne tönung/verspiegelung.

Wollte das mal bei meinem alten A4 B5 machen lassen, bin aber nicht dazu gekommen. hätte pro scheibe ca. 90 latten gekostet. die farben sind frei wählbar.

würde mich da vllt nochmal schlau machen. mit tönungsfolie ist die fall hoffnungslos.

eine weitere möglichkeit wäre noch eine elektronische tönung (ebenfalls auf der messe gesehen). einfach an einem rädchen drehen und die scheibe verdunkelt sich wie von geisterhand. das ganze kennt man aus dem Maybach. das sollte auch für den tüv "unsichtbar" sein. wie der tüv darüber denkt, weiss ich nicht.

mehr fällt mir gerade nicht ein. vllt hats ja einer schon mal getestet oder weiss mehr. gerne lasse ich mich auch eines besseren belehren.

mfg friedel_r

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