Fahrer- und Beifahrerairbag nachrüsten
Guten Abend liebe E36 Gemeinde,
ich habe noch eine 92er E36 Limousine ohne Airbags oder sonstige Ausstattung welche ich mir sehr gerne aufwerten möchte.
Damit meine ich dass ich einen verunfallten 97er Kombi habe (ist in den Graben gerutscht) welcher aber komplett (Vollausstattung) ausgestattet ist.
Von der Sitzheizung über das Tempomat bis hin zu elektr. verstellbaren Sitzen ist alles vertreten.
Nun wollte ich den kompletten Innenraum umbauen da der 92er eine graue Innenausstattung hat, die schwarze Ausstattung vom 97er Kombi übernehmen.
Und den kompletten Kabelbaum wollte ich direkt mit übernehmen.
Nun aber folgende Frage:
Kann ich den Airbag übernehmen oder muss der eingetragen werden ?
Vom analogem Fall (Airbag-Rückrüstung) weiß ich dass er nicht mehr durchführbar ist.
Ich bitte zu beachten dass ich den kompletten 97er Kabelbaum übernehme samt Steuergeräten etc..
Die Gurtstraffer übernehme ich ebenfalls.
Da es den e36 sogar mit Seitenairbag gibt, sollte es ja keine Probleme geben.
Ich bitte zu beachten dass ich mir kein Lenkrad kaufen möchte dass die Sensoren etc.. schon integriert hat.
Ebenso hat der BMW für mich mehr einen emotionalen Wert, deshalb werde ich ihn nicht verkaufen und mir einen mit Airbag kaufen.
Das der Airbag Sprengstoff enthält ist mich auch bewusst, wobei ich an diesem Punkt auf das "Verfallsdatum" des Airbags verweisen möchten (15 Jahre).
Und ja der Aufwand lohnt sich für mich da ich ihn mir so aufbauen möchte wie es mir gefällt
Es gibt E36 Leute die ein E90 Lenkrad im E36 verbaut haben, obwohl dieser Airbag bestimmt nicht einstufig ist..
Ich denke dass ich nicht zu der Sorte von Schraubern gehöre die nur bissl Luftfilter und Felgen tauschen können ist selbsterklärend.
In diesem Sinne möchte ich mich für die hoffentlich hilfreichen Antworten bedanken.
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10 Antworten
Ob das geht kann ich dir nicht sagen. Den Aufwand kannst du ja selbst einschätzen.
Ich gebe aber zu bedenken, dass die Innenausstattung vom Touring hinten nicht in deine Limo passen wird.
Um es kurz zu machen: Zulässig ist es sicher nicht.
Eingetragen bekommst Du es schon deswegen nicht, weil gebrauchte*) Airbags zwingend entsorgt werden müssen.
*)=schon mal verbaut
Zitat:
Original geschrieben von Marsupilami72
Eingetragen bekommst Du es schon deswegen nicht, weil gebrauchte*) Airbags zwingend entsorgt werden müssen.
Wie prüft das der TÜV - wollen die Rechnungen sehen?
Wenn ich normal zur HU gehe, fragt ja auch keiner, ob es sich bei den verbauten Airbags um Spenderorgane handelt.
Ändert aber nichts an der Richtigkeit seiner Aussage!
@ TE: Ich hab noch mal drüber nach gedacht, der Aufwand wird echt tierisch. Da wird es ja wahrscheinlich einfacher den Touring wieder her zu richten obwohl ich noch nicht mal weiß was an dem alles beschädigt ist. Wäre es keine Option für dich? Auch wenn du an der Limo hängst.
Zitat:
Original geschrieben von Gerry08
Zitat:
Original geschrieben von Marsupilami72
Eingetragen bekommst Du es schon deswegen nicht, weil gebrauchte*) Airbags zwingend entsorgt werden müssen.
Wie prüft das der TÜV - wollen die Rechnungen sehen?
Wenn ich normal zur HU gehe, fragt ja auch keiner, ob es sich bei den verbauten Airbags um Spenderorgane handelt.
Der Kombi ist leider nicht mehr zu retten (Rahmenschaden vorne rechts).
Daher wollte ich die Ausstattung vom Kabelbaum her übernehmen, sprich den großen Bordcomputer etc...
Im Anhang habe ich die Ausstattungsliste angehungen.
Ich denke da, es das Airbaglenkrad (mit den Sensoren, etc...) zum Nachrüsten von BMW gab, müsste es theoretisch machbar sein (mal abgesehen von dem Aufwand und der Sache mit der Werkstatt).
Ebenso gibt es keine Garantie dass ein 15 Jahre alter Airbag auch wirklich auslöst.
Es gibt so viele E36 mit Unfallschäden mit geschlossenen Airbags.
Ich selbst hatte schon 2-3 E36 und 2 E34 gehabt, an welchen genau dies der Fall war, trotz schlimmer Frontschäden)
Ich wüsste nicht wo im Schein ersichtlich ist dass im Fahrzeug ein Airbag verbaut wurde, (außer anhand der VIN) wobei die VIN nur angibt wie der BMW ausgeliefert wurde d.h. wurde nachträglich etwas nachgerüstet selbst wenn es von BMW durchgeführt wurde so ist dies nicht in der VIN aufgelistet.
Da ich den Wagen definitiv NICHT verkaufen werde würde ich außer mich selbst keinen anderen durch diese Aktion gefährden (ich weiß klingt etwas komisch).
Ich weiß es zu schätzen dass sich so viele Gedanken gemacht werden.
In diesem Sinne wünsche ich euch noch einen schönen Abend :-)
Wenn du noch nicht mal weißt ob und oder überhaupt die Airbags dann funktionieren, warum dann umbauen?
Für BF-Airbag muss auch das ganze Armaturenbrett getauscht werden.
Airbag Lenkrad der frühen Modelle mit integriertem Sensor kannst du überhaupt nicht mit den Airbags der späteren Modelle vergleichen.
Du musst alles, aber auch wirklich alles komplett umbauen und irgendwo wirst du dann an eine Stelle kommen wo alt und neu nicht mehr kompatibel sind. DME, Motor was weiß ich wo über all Änderungen über die Zeit vorgenommen wurden.
Ich will mich noch nicht mal theoretisch damit beschäftigen da bekomme ich gleich Kopfschmerzen
Zitat:
Original geschrieben von Dr-El-Mecanico
Der Kombi ist leider nicht mehr zu retten (Rahmenschaden vorne rechts).
Ich wüsste nicht wo im Schein ersichtlich ist dass im Fahrzeug ein Airbag verbaut wurde, (außer anhand der VIN) wobei die VIN nur angibt wie der BMW ausgeliefert wurde d.h. wurde nachträglich etwas nachgerüstet selbst wenn es von BMW durchgeführt wurde so ist dies nicht in der VIN aufgelistet.
das mit dem "rahmen"schaden würde mich interessieren. nicht zu retten ist immer schnell gesagt.
was die dokumentation angeht,wirst du beim e36 wohl recht haben (kann ich nicht genau sagen). beim e46 konnte eine nachrüstung "gespeichert" werden. so kann zumindest bmw einsehen was nachgerüstet wurde und was original ist.
*) rein rechtlich musst du jede veränderung an deinem fahrzeug eintragen lassen,da sonst die betriebserlaubnis erlischt. airbagsysteme gehören da auf jeden fall dazu.
da müsstest du vielleicht vorher mit einem prüfer sprechen,was er da haben möchte für eine eintragung.
ebenso darfst du pyrotechnische einrichtungen weder prüfen,instandsetzen noch sonst irgendwas damit machen.
das umbauen von airbags usw in andere fahrzeuge ist von bmw selbst grundsätzlich nicht freigegeben ,quasi untersagt. überalterte luftsäcke einzubauen ist vor allem beim lenkrad nicht ungefährlich. lenkräder ohne airbag sind weicher,beim aufprall mit dem kopf (hab es zum glück noch nicht geprüft , aber so hab ich das mal gelernt)
*) kann dich interessieren ..muss aber nicht.
Guten Abend,
entschuldigt dass ich mich so spät melde aber ich war bei diversen TÜV-Stellen unterwegs gewesen und habe folgendes gesagt bekommen:
1. TÜV-Stelle: "Sowas ist absolut unmöglich. Kann nicht eingetragen werden wegen dem Alter der Teile, fehlendes Wissen, Sicherheitsrisiko, bla bla bla... Ich sollte das Auto verschrotten und mir nen anderen holen da die Airbags im E36 eh Schrott wären."
2. TÜV-Stelle: "Wenn der komplette Kabelsatz samt Gurtstraffer Lenksäule, etc... übernommen wird wäre es eintragbar wenn die Bestätigung (sowie Ausdruck des Fehlerspeichers) vorliegt dass eine Fachwerkstatt alle Komponenten verbaut hat. Die Funktion überprüft das Airbagsystem an sich selbst."
3. TÜV-Stelle:"Solange die Airbagleuchte einwandfrei funktioniert muss nix eingetragen werden, da es den E36 in mehreren Airbagversionen gab. Das System überprüft sich selbst und gibt evtl. Fehler anhand der Kontrollleuchte an. Wäre so ne Sache wie der Tachostand beim TÜV, es wird das aufgeschrieben was der Tacho anzeigt auch wenn anhand vom Checkheft und anderen Dokumenten ein anderer Km-Stand belegbar ist. Das selbe bei einem Motorumbau (316i zu 328i). Die Karosse an sich wird nicht überprüft ob sie für den neuen Motor zugelassen ist, da es den E36 als 328i gab. Nur sämtliche Antriebsteile sowie Fahrwerk und Achsen werden anhand der Teilenummer bzw. BMW-Logo und Fachwissen des Prüfers eingetragen bzw. auch nur der Motor an sich. Eine Eintragung der Hinterachse mit Scheibenbremsen ist nicht notwendig."
So, 3 verschiedene Antworten aber dennoch bleibt die Frage unbeantwortet.
Zur Not wird der komplette Kabelbaum verbaut aber das "Nicht-Airbag-Lenkrad" weiterhin benutzt.
Bis zu dem Zeitpunkt an welchem ich vollkommene Klarheit habe.
Gerne werde ich euch davon unterrichten was herausgekommen ist.
In diesem Sinne wünsche ich euch noch einen schönen Abend und vielen Dank für die netten Antworten
Zitat:
Original geschrieben von KapitaenLueck
Airbag Lenkrad der frühen Modelle mit integriertem Sensor kannst du überhaupt nicht mit den Airbags der späteren Modelle vergleichen.
Das ist grundsaetzlich richtig, was Du da schreibst. Aber die erstere Version wurde von BMW nur als Airbag-Nachruestung angeboten und ausschl. von BMW-Vertragswerkstaetten in Kunden-Fzge. verbaut.
Also die drei Antworten sind alle auf ihre Art ein bißchen richtig...
Nr.1 ist die objektiv richtige Antwort
Nr.2 ist die fachlich (fast) richtige Antwort
Nr.3 ist die pragmatisch richtige Antwort
1. Darüber, dass so ein Umbau objektiv nüchtern betrachtet keinen Sinn macht, brauchen wir wohl nicht zu diskutieren - Schwamm drüber
2. Rein rechtlich gesehen wäre es wahrscheinlich sogar möglich, den Airbag nachzurüsten - allerdings müssten die Arbeiten von Personen mit dem für Arbeiten am Airbag erforderlichen Sachkundenachweis durchgeführt werden, und es müsste ein neuer Airbag verbaut werden.
3. In der Praxis setzt sich der TÜVer ins Auto, sieht ein Airbaglenkrad, schaltet die Zündung ein und erwartet, dass die Airbagkontrollleuchte an- und nach ein paar Sekunden wieder ausgeht.
Ich würde das alte Lenkrad drin lassen...