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Fahrer unter 21 und km-Übnerschreitung bei Huk Coburg
Hallo,
mein Auto ist bei der HUK-Coburg versichert. Und zwar ist meine Mutter die Fahrzeughalterin und Versicherungsnehmerin, also läuft auf Ihren Namen und sie hat natürlich angegeben das ich, also ein Fahrer unter 21 damit fährt.
Ist das jetzt direkt auf mich als Person gebunden?
D.h was ist wenn einer meiner Kumpel (auch unter 21 und natürlich im Besitz eines Führerscheins) fährt (zum Beispiel im anstehenden Urlaub) und es passiert was?
Greift die Versicherung auch wenn er gefahren ist und schuld sein solte?
Und dann noch gleich eine Frage das Auto ist mit 9000km/Jahr angegeben. Was ist wenn ich diese überschreite? Oder gibt es eine Regelung die besagt bis zu 25% drüber ist noch ok oder ähnliches?
Würde mich über Antworten freuen und sorry falls es diese Fragen schon gab.
PS: Natürlich hofft man immer das nichts passiert, aber man weiß ja nie!
Beste Antwort im Thema
Zu Recht wird eine Kilometerüberschreitung scharf geahndet.
Lustigerweise wiegen sich die Betrüger die mit zu niedrig angesetzen Jahresfahrleistungen ein paar Euros sparen wollen in Sicherheit, doch sobald ein Unfall passiert wird die Fahrleistung üblicherweise von der Versicherung überprüft.
Selbst gemäß dem Fall man hat sein km-Kontingent noch nicht überschritten, können aber unangenehme Fragen können. Beispiel: Man hat eine Jahresfahrleistung von 10000km pro Versicherungsjahr angegeben. In den ersten drei Monaten eines Versicherungsjahres wird man in einen Unfall verwickelt, Versicherung überprüft Laufleistung und stellt fest das man nach 3 Monaten des Versicherungsjahres bereits 8000km runter hat...
Sofern man nicht eine verdammt gute Erklärung dafür hat gibts gewaltig Ärger. Wenn man dann gar bei einem Unfall verwickelt wird und schon über seiner angegebenen Jahresfahrleistung ist dann ist von Regreßansprüchen, Nachzahlungen bis hin zu Vertragsstrafen alles drin...
Beschiss lohnt nicht - und das ist auch gut so, denn ansonsten zahlen die anderen Versicherten für solche Schmarotzer und Gauner mit...
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7 Antworten
Es gibt das Tarifmerkmal:
Fahrer: Versicherungsnehmer...../"Kinder" (das wärst in dem Fall du) zusätzlich, Alter des Kindes.
Das Tarifmerkmal: beliebige Person würde deinen Kumpel auch mit abdecken.
Zur Km-Regelung: Das habt jede Versicherung anders. Bitte im Kleingedruckten nachlesen.
Oder: Wenn die bestellte Km-Zahl erreicht ist, sofort nachmelden.
Gruß
Frank
Zitat:
Original geschrieben von dromeracer
Und dann noch gleich eine Frage das Auto ist mit 9000km/Jahr angegeben. Was ist wenn ich diese überschreite? Oder gibt es eine Regelung die besagt bis zu 25% drüber ist noch ok oder ähnliches?
Macht wenig Sinn, oder? Dann könnten die ja gleich sagen wir schenken Ihnen 25%. :P
Zu Recht wird eine Kilometerüberschreitung scharf geahndet.
Lustigerweise wiegen sich die Betrüger die mit zu niedrig angesetzen Jahresfahrleistungen ein paar Euros sparen wollen in Sicherheit, doch sobald ein Unfall passiert wird die Fahrleistung üblicherweise von der Versicherung überprüft.
Selbst gemäß dem Fall man hat sein km-Kontingent noch nicht überschritten, können aber unangenehme Fragen können. Beispiel: Man hat eine Jahresfahrleistung von 10000km pro Versicherungsjahr angegeben. In den ersten drei Monaten eines Versicherungsjahres wird man in einen Unfall verwickelt, Versicherung überprüft Laufleistung und stellt fest das man nach 3 Monaten des Versicherungsjahres bereits 8000km runter hat...
Sofern man nicht eine verdammt gute Erklärung dafür hat gibts gewaltig Ärger. Wenn man dann gar bei einem Unfall verwickelt wird und schon über seiner angegebenen Jahresfahrleistung ist dann ist von Regreßansprüchen, Nachzahlungen bis hin zu Vertragsstrafen alles drin...
Beschiss lohnt nicht - und das ist auch gut so, denn ansonsten zahlen die anderen Versicherten für solche Schmarotzer und Gauner mit...
Hi
@zxcoupe
Was du da sagst ist meiner Meinung genau richtig. Ich wollte auch nicht bescheißen (hast du ja auch nicht gesagt) sondern nur rein ingormativ wissen was ist wenn ich drüber bin!
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Selbst gemäß dem Fall man hat sein km-Kontingent noch nicht überschritten, können aber unangenehme Fragen können. Beispiel: Man hat eine Jahresfahrleistung von 10000km pro Versicherungsjahr angegeben. In den ersten drei Monaten eines Versicherungsjahres wird man in einen Unfall verwickelt, Versicherung überprüft Laufleistung und stellt fest das man nach 3 Monaten des Versicherungsjahres bereits 8000km runter hat...
Sofern man nicht eine verdammt gute Erklärung dafür hat gibts gewaltig Ärger. Wenn man dann gar bei einem Unfall verwickelt wird und schon über seiner angegebenen Jahresfahrleistung ist dann ist von Regreßansprüchen, Nachzahlungen bis hin zu Vertragsstrafen alles drin...
man kann doch sagen, dass es das Winterauto ist, dass im Sommer i.d.R nicht gefahren wird.
Ausserdem muss die Versicherung erstmal nachweisen, dass man vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat.
Wenn man sich einfach verschätzt hat und dann das nachmelden vergisst, ist das immer noch kein Vorsatz!
Zitat:
Original geschrieben von chili_con_carne
Zitat:
Original geschrieben von zxcoupe
Selbst gemäß dem Fall man hat sein km-Kontingent noch nicht überschritten, können aber unangenehme Fragen können. Beispiel: Man hat eine Jahresfahrleistung von 10000km pro Versicherungsjahr angegeben. In den ersten drei Monaten eines Versicherungsjahres wird man in einen Unfall verwickelt, Versicherung überprüft Laufleistung und stellt fest das man nach 3 Monaten des Versicherungsjahres bereits 8000km runter hat...
Sofern man nicht eine verdammt gute Erklärung dafür hat gibts gewaltig Ärger. Wenn man dann gar bei einem Unfall verwickelt wird und schon über seiner angegebenen Jahresfahrleistung ist dann ist von Regreßansprüchen, Nachzahlungen bis hin zu Vertragsstrafen alles drin...
man kann doch sagen, dass es das Winterauto ist, dass im Sommer i.d.R nicht gefahren wird.
Ausserdem muss die Versicherung erstmal nachweisen, dass man vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat.
Wenn man sich einfach verschätzt hat und dann das nachmelden vergisst, ist das immer noch kein Vorsatz!
Die Versicherungen sind ja auch nicht blöd, und abgesehen davon hast du einen Vertragsbruch begangen - ob du das mit Vorsatz oder "aus Versehen" gemacht hast, interessiert nicht die Bohne.
Das ist genauso als ob du bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung behauptest "das war kein Vorsatz, ich habe nur vergessen auf den Tacho zu schauen". Das interessiert letztenendes einfach niemanden.
Letztenendes liegt es im Ermessensspielraum der Versicherung ob diese ihr volles Recht einer Vertragsstrafe ausschöpft oder dich mit einer Kündigung, Verwarnung o.ä. davonkommen lässt.
Und natürlich ist es eher noch vor der Versicherung zu rechtfertigen wenn man als langjähriger Kunde kurz vor Ende des Versicherungsjahres mit +5km auf dem Kilometerzähler in einen Unfall verwickelt ist, als wenn man nach der hälfte des Versicherungsjahres einen Unfall verursacht aber schon +20.000km über dem vereinbarten Kilometerkontingent liegt...
Zitat:
man kann doch sagen, dass es das Winterauto ist, dass im Sommer i.d.R nicht gefahren wird.
Was heißt "kann man sagen"? Wenn es natürlich wirklich ein Winterauto ist, ist ja alles okay. Aber nochmal für dich zum mitschreiben: (Vorsätzliche) Falschangaben wegen so einem Pipifax lohnen sich nicht, wegen ein paar Euros im Jahr die man spart hohe Vertragsstrafen etc. zu riskieren ist einfach nur lachhaft - wer wegen 10 oder 20€ pro Jahr da irgendwelche Geschichten von wegen Winterauto inszeniert usw. sollte lieber komplett aufs Auto fahren verzichten!
Wenn man "ehrlich" seinen KM-Stand pro Jahr bezahlt und deswegen meinetwegen den Wert einer halben Tankfüllung (50€) mehr bezahlt ist auf der sicheren Seite, und zu irgendwelchem besch... der Versicherungen gibt es hier ohnehin nichts zu sagen.
Zitat:
Ausserdem muss die Versicherung erstmal nachweisen, dass man vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat.
Die Versichung muss gar nichts nachweisen, außer dass du deine Kilometerleistung überschritten hast. Wenn du einen Unfall verursachst und die Polizei dann deinen KM-Stand notiert u. der Versicherung mitteilt (üblich) und du auch nur 1km drüberliegst dann bist du theoretisch schon dran. Da gibt es keine Ausreden oder Vorwände - DU hast DEINEN vertraglichen Teil des Versicherungsvertrages nicht erfüllt, ob nun vorsätzlich oder aus Versehen interessiert kein Schwein.
Was nicht heißt das Vorsatz nicht noch deutlich unangenehmer werden kann - das ist dann nämlich kein einfacher Vertragsbruch mehr sondern u.U. Versicherungsbetrug (wenn man dir aus welchem Grund auch immer einen klaren Vorsatz _beweisen_ kann, was in der Praxis wohl kaum vorkommt, weil natürlich jeder ne Kluge ausrede oder einfach "vergessen" hat).
Siehe hier, und nachher ist das Geheuel hier im Forum nämlich groß:
http://www.motor-talk.de/.../...-ueberschreitung-gerecht-t1487320.html
Was ich allerdings bei der Sache nicht verstehe ist deine Anmerkung, dass man mit einer Vertragsstrafe zu rechnen hat, wenn man nach einem halben Jahr 8000 von 10000 km verfahren hat. Das geht die VS nun wirklich nichts an, wann und wie ich meine km verfahre!
In der AGB steht nur drin, dass man nachmelden muss, wenn man merkt die angegebene km zu überschreiten. Das hat allerdings rein garnichts mit der prozentualen Ausschöpfung der km über das Jahr verteilt zu tun! Außerdem habe ich ja für in deinem Bsp. für 10000km bezahlt, die ich in eigenem Ermessen verfahren darf.