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- Fahrerflucht auf Realparkltz!! Wer haftet?
Fahrerflucht auf Realparkltz!! Wer haftet?
Hallo, ich bin nach dem einkauften auf den Parkplatz, des real gekommen und siehe da!! Da ist mir doch echt einer in die Fahrertür gefahren????natürlich hat es keiner gesehen und es hat sich auch keiner gemeldet!
Meine Frage:
Ist der realparkplatz ein Privatparkplatz?
Weil wenn dem so ist dann müsste doch der real dafür haften oder?
Danke schon mal!!!
Beste Antwort im Thema
Vielleicht darf ich noch anmerken, dass die Diskussion "Privatparkplatz" vs. "öffentlicher Parkplatz" hier ohne Belang ist. Anspruch besteht nur gegen den aktiven Schädiger. Zwar könnte man evtl. versuchen, den Betreiber des Supermarkts mit in Haftung zu nehmen, wenn er gegen eine Verkehrssicherungspflicht verstoßen hätte. ("Verkehr" bezieht sich in diesem Fall nur zufällig auf Autos und einen Parkplatz.) Man kann es aber genauso gut auch gleich sein lassen
Gruß
xc90er
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14 Antworten
Hallo,
der Real wird sollange nicht z.B. der Grillkohlewagen der vorm Eingang stand, reingerollt ist sicher nicht bezahlen.
Einzig der Unfallfahrer ist haftbar zu machen. Nur diesen zu ermitteln wird schwierig bis aussichtslos.
Du wirst wohl leider auf dem Schaden den dieses A.... dir reingefahren hat sitzen bleiben.
Haben die Parkplaetze bei euch keine Videoueberwachung?
Zitat:
Original geschrieben von pafro
Haben die Parkplaetze bei euch keine Videoueberwachung?
Gute Idee.
Auf nem Re*l Parkplatz geh ich davon aus dass da gewisse Teile Videoüberwacht sind. Wäre nachzufragen...
BTW deklarieren die Supermärkte ihre Parkplätze meistens als öffentlichen Verkehrsraum und so sind sie bei solchen Problemen aus dem Schneider...
Solong
B
Videoüberwacht ist es leider nicht! Weiß echt nicht was ich machen soll! Sind locker 2000€ schaden, die ich alles andere als habe
Zitat:
Original geschrieben von bechthold87
Videoüberwacht ist es leider nicht! Weiß echt nicht was ich machen soll! Sind locker 2000€ schaden, die ich alles andere als habe
Im Zweifelsfall bezahlt den Schaden auch ne Vollkasko falls vorhanden, dadurch steigt aber die nächsten Jahre deine Versicherungsprämie.
Solong
B
PS: Ich würd in einer Tageszeitung inserieren, den Unfall schildern (Zeit, Ort, etc.) und nach nem Zeugen suchen...
Die ganze Sache würde ich auch noch bei der Polizei anzeigen. Bringt zwar nicht viel, aber man kann auch mal Glück haben und die finden denjenigen.
Und wie vorher schon gesagt, kannst du den Real nicht haftbar machen. Vielleicht kannst du ja einen Zettel bei dem Markt hinhängen und nach Zeugen suchen. Vielleicht sieht der Verursacher den Zettel und bekommt noch nachträglich kalte Füße.
Jedenfalls viel Glück bei deiner Suche !!!
Anzeige gegen Unbekannt. Wenn der Täter ermittelt wird, dann haftet der Täter und hat auch noch n Verfahren wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort am Hals.
Der Markt selbst wird nicht dafür haften. 1. wird der Parkplatz wahrscheinlich als öffentlicher Verkehrsraum deklariert (es sei denn, er ist beschrankt, so dass nur Kunden Zugang haben. 2. Die Ersatzansprüche richten sich nach §823 BGB ff. Den Markt wirst du aber nur haftbar machen können, wenn es a) ein Marktangestellter verursacht hat, oder b) ein Zulieferer (siehe hierzu Verrichtungsgehilfe) oder c) der Schaden durch das Gebäude oder das Grundstück verursacht wurde.
Wenn auf meinem Grundstück jemand parkt, und jemand anderes beschädigt sein Auto, kann ich dafür auch nicht haftbar gemacht werden.
Im Normalfall läuft Anzeige gegen unbekannt aber nach 90 Tagen ohne Erfolg aus. Ich hatte Glück. Der Smart meiner Frau wurde angeditscht, und der Täter hat sich selbst bei der Polizei angezeigt, weil wir nicht auffindbar waren (Parkhaus).
In diesem Sinne
Gruß ausm Norden
Insu
Moin
So etwas ist natürlich ärgerlich. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir leider nur sagen, dass Du ohne Zeugen nicht viel machen kannst.
Unsere Autos wurden in ca. 20 Jahren 4 mal angeditscht / angefahren. Bei zwei Fällen waren Zeugen anwesend, zwei mal nicht.
Schön, wenn es Menschen gibt, die aufpassen und sich einschalten, wenn es nötig ist. (besonders, wenn erste Hilfe angesagt ist)
Die Anzeige bei der Polizei wirst du wegen der Versicherung brauchen. Irgendwann wird dann ein Brief kommen und man teilt Dir mit, dass das Verfahren eingestellt worden ist.
Viel Glück.
Tja, das ist absolut ärgerlich. Leider kein Einzelfall und nicht Volvo-spezifisch. Gehört eher hier her: http://www.motor-talk.de/forum/kfz-versicherung-b13.html
Zitat:
Original geschrieben von Bandit7311
Zitat:
Original geschrieben von bechthold87
Videoüberwacht ist es leider nicht! Weiß echt nicht was ich machen soll! Sind locker 2000€ schaden, die ich alles andere als habe
Im Zweifelsfall bezahlt den Schaden auch ne Vollkasko falls vorhanden, dadurch steigt aber die nächsten Jahre deine Versicherungsprämie.
Solong
B
PS: Ich würd in einer Tageszeitung inserieren, den Unfall schildern (Zeit, Ort, etc.) und nach nem Zeugen suchen...
Wenn er Rabattschutz hat, dann nicht ... (Kleiner Tipp)
Zitat:
Original geschrieben von marsspear
Wenn er Rabattschutz hat, dann nicht ... (Kleiner Tipp)
vorsicht mit solchen aussagen!
zum einen gibt es versicherungen die bei einem weiteren schaden dann direkt doppelt hochstufen, zum anderen - wenn er die versicherung wechselt - muss diese den niedrigen sfr der alten vers. nicht zwangsläufig anerkennen!
Außerdem decken viele Versicherungen mit dem Rabattschutz nur Haftpflicht ab!!! Kaskoschäden führen dann doch zu ner Hochstufung.
Gruß ausm Norden
Insu
Zitat:
Original geschrieben von Insulina99
Außerdem decken viele Versicherungen mit dem Rabattschutz nur Haftpflicht ab!!! Kaskoschäden führen dann doch zu ner Hochstufung.
Gruß ausm Norden
Insu
Vollkaskoschäden führen zu einer Hochstufung... Unter Umständen mit einem Rabattschutz nicht.
Muss man mit seinr Versicherung prüfen...
Solong
B
Vielleicht darf ich noch anmerken, dass die Diskussion "Privatparkplatz" vs. "öffentlicher Parkplatz" hier ohne Belang ist. Anspruch besteht nur gegen den aktiven Schädiger. Zwar könnte man evtl. versuchen, den Betreiber des Supermarkts mit in Haftung zu nehmen, wenn er gegen eine Verkehrssicherungspflicht verstoßen hätte. ("Verkehr" bezieht sich in diesem Fall nur zufällig auf Autos und einen Parkplatz.) Man kann es aber genauso gut auch gleich sein lassen
Gruß
xc90er