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Fahrerflucht in privater Teifgarage

BMW 3er E46
Themenstarteram 15. November 2008 um 17:53

Hallo zusammen,

könnte mich grad grün und blau ärgern...

War heute bei meiner Oma zu besuch und als ich aus dem auto ausgestiegen bin und aussenrum ging viel mir eine große Delle mit Kratzern am rechten vorderen Kotflügel auf. Da es gestern noch nicht war und mein Wagen in einer Sammeltiefgarage die zum Wohnhaus gehört geparkt war stand, kann es nur dort passiert sein.

Bin zurück gekommen und hab sofort einen Wagen gesehen, der hinten links eine Schramme mit blauer Farbe hatte.

Wie ist nun die Rechtslage!? Hab bei Polizei anzeige erstattet weil ich den Halter nicht kenne.

Genau genommen ist das ja keine Fahrerflucht bzw Verkehrsdelik weil es quasi ja Privatgrundstück war...

Was nun!?!?

Grüße Tobi

Beste Antwort im Thema

Na ja, ist schon eine saudumme sache, das stimmt schon, aber nur weils der Nachbar war, würde ich da nicht ruhe geben! Was solls, für sowas hat man eine versicherung, und wenn man mist macht, muss man halt dazu stehen

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Hey Tobi,

bist auch iwie vom Glück verfolgt.

Ich denke schon dass dies auch als Fahrerflucht zählt, und wenn Du einen Wagen hast der auch beschädigt ist, umso besser! Dann hat man wenigstens einen anhaltspunkt wo man suchen muss! Ein Gutachter kann auch festlegen, ob es der Gegnerische Wagen war oder nicht

Gruß

Hat die Polizei das Fahrzeug überprüft,Beweisspuren gesammelt?

Warum sollte es keine Fahrerflucht sein?

Hat doch nicht auf dich gewartet oder seine Nummer samt Anschrift hinterlassen,oder?

Themenstarteram 15. November 2008 um 18:05

Nein er hat nichts hinterlassen...

Problem ist nur, dass die Polizei doch keine Spuren nehmen darf wenn es eine private garage ist!? Nur mit Zustimmung des Halters!?

Was anderes wäre es gewesen, wenn es auf nem anderen öffentlichen Platz gewesen wäre...

Polizei hat Beweisspuren genommen aber haben selbst nicht konkret sagen können wie es weitergeht... Werde wohl Bescheid bekommen...

Die meinten aber auch, ich soll mal so den Halter fragen ob wir uns irgendwie einigen können...

In die Garage kommt nur ein Fahrzeug mit Schlüssel bzw Fernbedienung rein. Stellplätze sind alle vermietet...

Ich würde das ganze sehr gut dokumentieren, also mit meterstab daneben, sonst ist der schaden am anderen Auto auf einmal weg, und du stehst dumm da! Eine pers. Unterhaltung schadet sicher nicht, aber sicher ist sicher!

Als bei meinen Nachbarn mal eine Delle im auto war, sind die Polizisten auch bei uns auf den Hof gekommen und haben meinen Wagen untersucht, ohne uns zu fragen.

(Der Nachbar hatte silberfarbene Schrammen am Wagen,und mein Wagen war auch silber; war aber nicht ich, oder mein Wagen)

Themenstarteram 15. November 2008 um 18:11

Fotos mit Maßstab etc hat alles die Polizei aufgenommen.... Also von der Seite bin ich schonmal auf nummer sicher...

Werde mal einen Brief aufsetzen und demjenigen in Briefkasten werfen... Ist nämlich grad keiner da...

Schon blöd wenn das ein Nachbar ist und ich gradmal seit 1,5Monaten hier wohne... so ein scheiss echt...

Dachte, dass ich endlich Tiefgarage habe und der Wagen da sicher ist. So kann man sich täuschen.

Na ja, ist schon eine saudumme sache, das stimmt schon, aber nur weils der Nachbar war, würde ich da nicht ruhe geben! Was solls, für sowas hat man eine versicherung, und wenn man mist macht, muss man halt dazu stehen

Zitat:

Original geschrieben von diskusking

Nein er hat nichts hinterlassen...

Problem ist nur, dass die Polizei doch keine Spuren nehmen darf wenn es eine private garage ist!? Nur mit Zustimmung des Halters!?

Was anderes wäre es gewesen, wenn es auf nem anderen öffentlichen Platz gewesen wäre...

Polizei hat Beweisspuren genommen aber haben selbst nicht konkret sagen können wie es weitergeht... Werde wohl Bescheid bekommen...

Die meinten aber auch, ich soll mal so den Halter fragen ob wir uns irgendwie einigen können...

In die Garage kommt nur ein Fahrzeug mit Schlüssel bzw Fernbedienung rein. Stellplätze sind alle vermietet...

Blödsinn:D

Sonst könnte man ja auf seinem Privatgrundstück machen was man wollte:rolleyes:;)

Zitat:

Original geschrieben von Larrys-Garage

Na ja, ist schon eine saudumme sache, das stimmt schon, aber nur weils der Nachbar war, würde ich da nicht ruhe geben! Was solls, für sowas hat man eine versicherung, und wenn man mist macht, muss man halt dazu stehen

Genau so und nicht anders,sehe ich das auch.

Zitat:

Original geschrieben von Limo320

Blödsinn:D

Sonst könnte man ja auf seinem Privatgrundstück machen was man wollte:rolleyes:;)

Ach ja? Dann guck dir doch vielleicht mal vorher die Gesetzeslage an, bevor du alles als Blödsinn bezeichnest. Gute Lektüre: § 142 StGB - Unfallflucht

Wie du siehst, wird hier ein Unfall im Straßenverkehr (=öffentlicher Verkehrsraum) gefordert. Da es hier aber um ein dem öffentlichen Verkehr nicht zugängliches Parkhaus geht, handelt es sich nicht um einen Unfall im Sinne des 142 StGB. Dass der Geschädigte natürlich dennoch einen Anspruch auf Beseitigung des Schadens durch den verantwortlichen Fahrer hat, ist wieder eine ganz andere Sache. Ein Straftatbestand wurde hier aber nicht erfüllt (Sachbeschädigung scheidet wegen fehlendem Vorsatz auch aus).

Themenstarteram 16. November 2008 um 13:10

Also ist es weder Sachbeschädigung, noch ein Straftatbestand!?

Was ist es dann und wie soll ich vorgehen!?

Also wenn jetzt kein Straftatbestand vorliegt (was ich mit meinem Laienwissen nicht ganz glauben kann) dann bleibt die einzige Möglichkeit für den TE die Summe des Schadens, sofern der Tatverdächtige es abstreitet, über ein Zivilgericht einzuklagen.

Oder liege ich da falsch?

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

 

Ach ja? Dann guck dir doch vielleicht mal vorher die Gesetzeslage an, bevor du alles als Blödsinn bezeichnest. Gute Lektüre: § 142 StGB - Unfallflucht

Wie du siehst, wird hier ein Unfall im Straßenverkehr (=öffentlicher Verkehrsraum) gefordert. Da es hier aber um ein dem öffentlichen Verkehr nicht zugängliches Parkhaus geht, handelt es sich nicht um einen Unfall im Sinne des 142 StGB. Dass der Geschädigte natürlich dennoch einen Anspruch auf Beseitigung des Schadens durch den verantwortlichen Fahrer hat, ist wieder eine ganz andere Sache. Ein Straftatbestand wurde hier aber nicht erfüllt (Sachbeschädigung scheidet wegen fehlendem Vorsatz auch aus).

War blöd von mir den kompletten Text zu zitieren:D

Das war mehr hier drauf bezogen.

Zitat:"Problem ist nur, dass die Polizei doch keine Spuren nehmen darf wenn es eine private garage ist!? Nur mit Zustimmung des Halters!?"!

Zitat:

Original geschrieben von Sevo-G

Also wenn jetzt kein Straftatbestand vorliegt (was ich mit meinem Laienwissen nicht ganz glauben kann) dann bleibt die einzige Möglichkeit für den TE die Summe des Schadens, sofern der Tatverdächtige es abstreitet, über ein Zivilgericht einzuklagen.

Oder liege ich da falsch?

Glaubs oder glaub es nicht, aber es ist so, wie du es gesagt hast: Es handelt sich hier um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit. Strafrechtlich gesehen ist dem verantwortlichen Fahrer (Tatverdächtiger kann er ja nicht sein, da keine Straftat) nichts anzuhängen. Zivilrechtlich gesehen ist er natürlich dazu verpflichtet, den verursachten Schaden zu melden bzw. zu bezahlen.

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