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Fahrerflucht, keine Vollkasko..
Hab die Beiträge die auf die Suchanfrage kamen durchgeguggt, aber da gab es nur Beiträge die andere Situationen beschrieben, hoffe also ihr könnt mir mit meinem problem helfen:
mein Auto war in der Sylvesternacht am Straßenrand auf einer Parkfläche abgestellt, vor sowie hinter mir waren Autos geparkt, so dass ich nichts Böses wie einen Auffahrunfall vermutete. Bei meinem Glück bin ich jedoch am nächsten morgen runter zu meinem Auto und sah dass es vollkommen verschoben, halb auf der Straße stand, Absperrband der polizei rumgewickelt, Scheiben kaputt, Türen kaputt, vorne eingedrückt ohne Ende, ebenso hinten, nichts funktionierte mehr, Reifen in totaler Fehlstellung; um es kurz zu machen: Totalschaden.
Das Auto wurde in das vordere Auto mit reingeschoben, also hatte auch mein vordermann einen heftigen Schaden. Wahrscheinlich war jemand im Vollsuff hintenreingerast und hat sich dann aus dem Staub gemacht, zeugen konnten Bruchstücke eines britischen kennzeichens aufschnappen, Fahrzeugtyp etc war auch bekannt.leider ergab die Fahndung bis jetzt keine Ergebnisse und ich mache mir wenig Hoffnung, von den ca. 7000 € Schaden irgendwas wiederzusehen.
Die vollkasko wurde dummerweise letztes jahr wegen kostengründen gekündigt, was sich jetzt natürlich gerechnet hätte, aber gut. Dementsprechend ist es nur noch eine Teilkasko die solche Fälle ja nicht versichert.
Fragen an euch: Gibt es eine chance mein Geld wenigstens teilweise erstattet zu bekommen, ein Bekannter der sich grade im jurastudium befindet meinte, er hätte etwas von einem versicherungsfond für ebensolche Fälle gehört, der zumindest eien Teil der Kosten zurückerstattet, damit das prinzip der haftpflichtversicherung auch bei unmöglicher Ermittlung der unfallfahrer und deren Versicherung erhalten bleibt.
Hat jemand etwas ähnliches mitbekommen oder Erfahrung damit?
lg
Beste Antwort im Thema
@der-schrittmacher
warum erklärst du dem TE das nicht nicht mit eigenen Worten so das er es
nachvollziehen kann..
Vielleicht, weil du es gar nicht richtig weist?
Diese Tante Google Scheiße ist genau so nervig wie die "Geh zum Anwalt Leier" ........
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11 Antworten
Verein Verkehrsopferhilfe
Wenn der Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat, nicht haftpflichtversichert ist oder der Schaden vorsätzlich und widerrechtlich herbeigeführt wurde, wenden Sie sich an den
Verein Verkehrsopferhilfe e.V.
Glockengießerwall 1
20095 Hamburg
Telefon (040) 30 18 0 0
Telefax (040) 30 18 0 700
Bei Schäden durch unversicherte Fahrzeuge oder bei vorsätzlicher Handlung des Verursachers zahlt die Verkehrsopferhilfe, als wäre der Schuldige mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme (bis zu 2,5 Mio. € für Personenschäden, bis zu 7,5 Mio. € bei Verletzung oder Tötung von drei oder mehr Personen, bis zu 0,5 Mio. € für Sachschäden) versichert. Bei Unfällen mit Fahrerflucht gelten folgende Einschränkungen: Schäden am Auto und sogenannte Sachfolgeschäden (z.B. Abschleppen, Mietwagenkosten) werden nicht ersetzt. Sonstige Sachschäden (Kleidung, Ladung, Gepäck, aber auch beispielsweise Schäden am Mauerwerk des Hauses, Gartenzaun, Bepflanzung) werden ersetzt, wenn sie über 500 € (Selbstbehalt) liegen. Schmerzensgeld wird nur bezahlt, wenn dies wegen der besonderen Schwere der Verletzung zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist.
Verkehrsopferhilfe e.V.
Die Verkehrsopferhilfe der deutschen Autohaftpflichtversicherer hilft nach Unfällen mit nicht ermittelten oder nicht versicherten Kraftfahrzeugen.
Bei Schäden durch unversicherte Fahrzeuge oder bei vorsätzlicher Handlung des Verursachers zahlt die Verkehrsopferhilfe, als wäre der Schuldige mit der gesetzlichen Mindestdeckungssumme (bis zu 2,5 Millionen Euro für Personenschäden, bis zu 7,5 Millionen Euro bei Verletzung oder Tötung von drei oder mehr Personen, bis zu 500.000 Euro für Sachschäden) versichert.
Bei Unfällen mit Fahrerflucht gelten folgende Einschränkungen: Sachschäden (Kleidung, Ladung, Gepäck, aber auch beispielsweise Schäden an Mauerwerk eines Hauses, Gartenzaun, Bepflanzung) werden ersetzt, wenn Sie über 500 Euro (Selbstbehalt) liegen. Schäden am Auto werden nur ersetzt, wenn zugleich eine erhebliche Verletzung vorliegt. Schmerzensgeld wird nur gezahlt, wenn dies wegen der besonderen Schwere der Verletzung zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist.
Verein Verkehrsopferhilfe e.V.
Wilhelmstraße 43 / 43 G
10117 Berlin
Tel.: (0 30) 20 20 58 58
Fax: (0 30) 20 20 57 22
Garantiefonds (Entschädigungsfonds)
Der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. wurde im Jahre 1963 von allen Autohaftpflichtversicherern, die dem früheren HUK-Verband angehörten, gegründet: Mit Wirkung vom 1.1.1966 wurde ihm die Stellung des gesetzlichen Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen und seit dem 1.1.2003 die Stellung der Entschädigungsstelle jeweils mit seiner Zustimmung zugewiesen.
Der Garantiefonds ist eingerichtet worden, um letzte Lücken im Pflichtversicherungsgesetz zu schließen und um die Verkehrsopfer vor Härten zu bewahren, gegen die sie sich am wenigsten schützen können. Er reguliert nach den §§ 12 ff Pflichtversicherungsgesetz u.a. Schäden, die durch den Gebrauch eines nicht zu ermittelnden bzw. pflichtwidrig nicht versicherten Kraftfahrzeuges entstanden sind oder mit einem Kraftfahrzeug vorsätzlich und rechtwidrig herbeigefügt werden. Ferner ist er zuständig im Falle einer Insolvenz eines in Deutschland tätigen Autohaftpflichtversicherers. Die gesamten Schadenaufwendungen werden allein von den Autohaftpflichtversicherern getragen: Die öffentliche Hand beteiligt sich nicht. Jeder kann sich an den Verein wenden; man muss kein Mitglied sein. Aus der Zweckbestimmung des Garantiefonds folgt, dass er nicht unterschiedslos alle Schäden ersetzen kann.
In den sogenannten "Fahrerfluchtfällen" werden, um eine übermäßige oder gar missbräuchliche Inanspruchnahme des Fonds zu vermeiden, Sachschäden an Kraftfahrzeugen nur erstattet, wenn gleichzeitig ein beträchtlicher Personenschaden entstanden ist.
Der Gesetzesgeber ist in diesem Zusammenhang mit Recht davon ausgegangen, dass jeder Kraftfahrzeughalter, für den der Verlust oder die schwere Beschädigung seines Kraftfahrzeuges zu einer Existenz vernichtenden Härte führen würde, sich durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung schützen kann. Diese ist bei Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung zu zumutbaren Beitragssätzen für jeden erhältlich.
Wenn die Sachschäden erstattet werden können, wird ein Selbstkostenbeitrag in Höhe von 500 Euro abgezogen. Ein Schmerzensgeld wird in dieser Fallgruppe gezahlt, wenn es wegen der besonderen Schwere der Verletzung zur Vermeidung einer groben Unbilligkeit erforderlich ist. Eine solche liegt nach ständiger Rechtsprechung immer dann vor, wenn die Verletzungen des Geschädigten deutlich und drastisch über das hinausgehen, was bei den täglichen Unfällen im Straßenverkehr an Verletzungen auftritt. Das heißt, der eingetretene Schaden muss dadurch aus der Masse der Personenschäden herausragen, dass er für den Betroffenen eine dauernde und erhebliche Beeinträchtigung seiner körperlichen Funktionen darstellt.
In den anderen beiden Fallgruppen "nicht versichertes Fahrzeug" und "Vorsatz" gelten die Einschränkungen nicht.
Der Verein reguliert die erhobenen Ansprüche nicht selbst. Vielmehr schaltet er ein Mitgliedsunternehmen ein, das die Autohaftpflichtversicherung als Erstversicherer beitreibt. Lässt sich mit dem Geschädigten eine Einigung über Grund und/oder Höhe nicht erreichen oder liegen die berechtigten Ansprüche über einem bestimmten Limit, so entscheidet eine beim Verein gebildete Regulierungskommission.
Dieser Service ist für den Geschädigten kostenlos. Anträge können formlos gestellt werden. Es genügt eine kurze Sachverhaltsdarstellung und die Angabe, welche Schäden geltend gemacht werden.
@der-schrittmacher
warum erklärst du dem TE das nicht nicht mit eigenen Worten so das er es
nachvollziehen kann..
Vielleicht, weil du es gar nicht richtig weist?
Diese Tante Google Scheiße ist genau so nervig wie die "Geh zum Anwalt Leier" ........
was nervst du mich denn nun schon wieder?
erklär du es ihm doch statt mich anzumachen
Er hat anscheinend selbst nichts gefunden und ich habe ihm geholfen, nicht mehr, nicht weniger. Da stehen Adressen, Handlungsweisen und was wann wie wo warum ersetzt werden kann.
Zitat:
Original geschrieben von der-schrittmacher
.....In den sogenannten "Fahrerfluchtfällen" werden, um eine übermäßige oder gar missbräuchliche Inanspruchnahme des Fonds zu vermeiden, Sachschäden an Kraftfahrzeugen nur erstattet, wenn gleichzeitig ein beträchtlicher Personenschaden entstanden ist.
Der Gesetzesgeber ist in diesem Zusammenhang mit Recht davon ausgegangen, dass jeder Kraftfahrzeughalter, für den der Verlust oder die schwere Beschädigung seines Kraftfahrzeuges zu einer Existenz vernichtenden Härte führen würde, sich durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung schützen kann. Diese ist bei Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung zu zumutbaren Beitragssätzen für jeden erhältlich.....
Schön kopiert. Auch gelesen was du kopiert hast?
Gruß
Frank, nur kopieren reicht nicht immer.
Hallo,
gut nun wieder ihr zwei.,
@Der-schrittmacher:
Diese Art des Kopierens hilft nicht wirklich - zudem bitte in solchen Fällen ausschließlich mit verifizierbarer Quellenangabe, sonst bringt das nix.
@TE:
Die Unfallopferhilfe sind für Personenschäden nach Fahrerflucht gedacht, nicht für reine Fahrzeugschäden.
Du wirst leider auf dem Schaden sitzen bleiben.
Grüße
Schreddi
natürlich hab ich das gelesen, daraus kann der TE wie geschrieben eben herauslesen dass er nichts bekommt und dass es wohl das ist was sein Kumpel gemeint hat mit den Fonds
warum soll ich Quellen angeben wenn die soch aus den Texten heraus zu lesen sind
Ob es letztendlich hilft oder nicht muss der Fragesteller für sich beantworten.
Zitat:
Original geschrieben von Schreddi
@TE:
Die Unfallopferhilfe sind für Personenschäden nach Fahrerflucht gedacht, nicht für reine Fahrzeugschäden.
Du wirst leider auf dem Schaden sitzen bleiben.
Grüße
Schreddi
Genau so meinte ich das.
Vielen Dank Mod.....
Gruß
Delle
Zitat:
Original geschrieben von drakdevl
Bei meinem Glück bin ich jedoch am nächsten morgen runter zu meinem Auto und sah dass es vollkommen verschoben, halb auf der Straße stand, Absperrband der polizei rumgewickelt, Scheiben kaputt, Türen kaputt, vorne eingedrückt ohne Ende, ebenso hinten, nichts funktionierte mehr, Reifen in totaler Fehlstellung; um es kurz zu machen: Totalschaden.
Die vollkasko wurde dummerweise letztes jahr wegen kostengründen gekündigt, was sich jetzt natürlich gerechnet hätte, aber gut. Dementsprechend ist es nur noch eine Teilkasko die solche Fälle ja nicht versichert.
lg
Alles was an Glas dran glauben musste kannst du bei deiner Teilkasko geltend machen.Abzüglich SB sind das zwar keine 7000€ aber der Spatz in der Hand,............
Vielen Dank an alle Poster