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Fahrerflucht, Kz. bekannt, lt. Polizei Auto nicht auffindbar.

Themenstarteram 21. August 2013 um 12:44

Hallo,

wie verhält es sich, wenn bei einer Fahrerflucht das Fahrzeugmodell und Kennzeichen des Flüchtigen identifiziert sind, die Polizei das Fahrzeug hinterher nicht ausfindig machen kann? Kann man da auch Halterhaftung ansetzen oder kann die Versicherung des Gegners das ablehnen, weil ja jeder sonst ijemand willkürlich beschuldigen könnte?!

Beste Antwort im Thema
am 21. August 2013 um 18:11

Zitat:

Original geschrieben von C350AMG

Die Schuldfrage ist klar, schon weil er abgehauen ist. Er hat unfall verursacht wegen Spurwechsel. Und ist abgehauen. Wie gesagt haltet und Kz. Sind bekannt.

Das behauptest du. Jetzt komm ich und sage, du hast heute in meinem Ort eine Fahrerflucht begangen und einen Schaden an meinem Kfz verursacht. Und dann bist du einfach abgehauen als ich rechts ran gefahren bin. Ich werde meinen Schaden morgen früh bei deiner Versicherung geltend machen. Schuld bist ganz klar du, weil du bei Rot aus einer Seitenstrasse kamst.

Meinst du deine Versicherung wird mir den Schaden zahlen wenn ich sie morgen früh anrufe?

Die Schuldfrage ist doch klar, schon weil du abgehauen bist. Du hast den Unfall verursacht wegen Rotlichtverstoß. Und bist abgehauen.

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am 21. August 2013 um 13:59

Unfallflucht ist eine Straftat und da wird die Polizei schon alles mögliche unternehmen, daß sie das KFZ findet. Ggfls. könnte man den Halter über das Gericht zwingen, das KFZ bei der Polizei vorzuführen.

Hallo,

in so einem Fall ist die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes, zur Durchsetzung deiner Interessen, zu empfehlen.

Ob und wie intensiv die Staatsanwaltschaft einer Strafanzeige nachgeht oder nicht, liegt nicht in deiner Hand.

Die gegnerische Versicherung wir von sich aus eher nicht zahlen, solange Aussage gegen Aussage steht und keine objektiven Beweise vorliegen.

Liebe Grüße

Herbert

Themenstarteram 21. August 2013 um 14:30

Also von den Cops kann man nix erwarten, die Akten wurden nach 3drei Wochen der Stawa übergeben. Weil das Auto nicht auffindbar ist. Es wurde auch keine Schadensformular des Gegners bei seiner Versicherubg eingereicht. Ich hingegen habe zeugen, die den Typ Hersteller und Kz. bestätigen können.

am 21. August 2013 um 14:59

Zitat:

Original geschrieben von C350AMG

Hallo,

wie verhält es sich, wenn bei einer Fahrerflucht das Fahrzeugmodell und Kennzeichen des Flüchtigen identifiziert sind, die Polizei das Fahrzeug hinterher nicht ausfindig machen kann?

Was heißt, nicht "ausfindig machen"?

Das dir bekannte Kennzeichen gibt es gar nicht? Der Halter nicht identifizierbar? Dann hast du schlechte karten.

Ansonsten ermittelst du über das Kennzeichen die zuständige Versicherung und stellst deine Ansprüche.

War das Fahrzeug nicht versichert, wendest du dich an die zuständige Stelle der Versicherer, die dann eintritt.

Wer gefahren ist, ist für die Regulierung des Schadens zunächst egal. Ob du einen Anwalt brauchst, stellt sich heraus, nachdem die Versicherung auf deine Forderungen wie auch immer reagiert oder auch nicht (jedenfalls würde ich so vorgehen, andere rufen sofort danach). Hast du keinen Rechtsschutz, zahlst du ihn selbst, wenn er die Sache nicht durchsetzen kann. Eine Erstberatung durch einen Anwalt in der Nähe deines Wohnortes erhältst du kostenlos, wenn du ADAC Mitglied bist (andere Auto-Klubs bieten das eventuell auch an).

am 21. August 2013 um 15:16

Ruf mal beim Zentralverband an und Versuch die zuständige Versicherung raus zu bekommen.

Komisch kommt mir das aber jetzt trotzdem vor.

Die Polizei muss ja was sagen können zu der Nummer.

Entweder wer der Halter ist, oder auch, dass es z.B. keinen Halter gibt, weil es ein altes, gestohlenes Kennzeichen war.

Irgendein Ergebnis muss ja rauskommen.

Themenstarteram 21. August 2013 um 15:47

Das Kz. ist wie gesagt identifiziert und die gegnerische Versicherung auch schon alarmiert. Die frage war, ob die gegnerische Versicherubg die Regulierung ablehnen kann.

am 21. August 2013 um 15:48

Natürlich kann sie das, wenn sie meint, ihr Versicherter trage nicht oder nur teilweise die Schuld am Unfall.

Dann bleibt der Rechtsweg. Sie oben - ich schrieb es bereits.

Themenstarteram 21. August 2013 um 15:51

....also auch der Halter ist identifiziert. Nur das Auto ist nicht auffindbar zwecks Gegenüberstellung. Der Halter hat sich zu dem Fall auch nicht geäußert und konnte von den Politei nicht befragt werden, da es sich um eine Firma handelt. Wie stehen denn die Chancen?

Themenstarteram 21. August 2013 um 15:53

Zitat:

Original geschrieben von situ

Natürlich kann sie das, wenn sie meint, ihr Versicherter trage nicht oder nur teilweise die Schuld am Unfall.

Dann bleibt der Rechtsweg. Sie oben - ich schrieb es bereits.

Die Schuldfrage ist klar, schon weil er abgehauen ist. Er hat unfall verursacht wegen Spurwechsel. Und ist abgehauen. Wie gesagt haltet und Kz. Sind bekannt.

Zitat:

Original geschrieben von C350AMG

Kann man da auch Halterhaftung ansetzen...

Halterhaftung gibts zumindest in Deutschland (noch) nicht!

Aber der Halter muss sich ja trotzdem dazu äussern, auch wenns eine Firma ist und das spätestens in der Schadenanzeige, wenn Du den Schaden dem gegnerischen Versicherer gemeldet hast!

Wenn er das nicht tut, wird der Versicherer nach bestimmten Fristen Aktenlage regulieren und die scheint nach Deiner Aussage so zu sein, dass Du den Schaden ersetzt bekommst.

Als nächstes wird der Versicherer bei seinem Versicherungsnehmer (meist = Halter) wegen Obliegenheitsverletzung Regress nehmen!

am 21. August 2013 um 16:01

Zitat:

Die Schuldfrage ist klar, schon weil er abgehauen ist.

Wenn die Versicherung der gleichen Meinung ist wie du, dann kannst du auf eine reibungslose Abwicklung hoffen.

Sicher ist dir bekannt, dass das nicht zwingend der Fall sein muss.

Da wir alle weder die Sicht des anderen Unfallbeteiligten oder die der Versicherung und schon gar nicht das Unfallgeschehen selbst kennen, hilft die Glaskugel nicht weiter.

Themenstarteram 21. August 2013 um 16:31

Zitat:

Original geschrieben von Mimro

Zitat:

Original geschrieben von C350AMG

Kann man da auch Halterhaftung ansetzen...

Halterhaftung gibts zumindest in Deutschland (noch) nicht!

Gerade dies wurde vom Anwalt bestätigt, dass es uninteressant ist der Gefahren ist, da es eine Halterhaftung gibt, so Wort wörtlich. Das Prob ist, dass die Firma sich bislang nicht geäußert hat und der Unfall im März war! Die Cops haben zwar die Ermittlungen wieder aufgenommen (Anwalt wollte es), aber momentan ohne Erfolg mal das Auto zu finden. Die Versicherung wartet auf Ergebnis vo. Dencops und da steht halt auch nur, Halter und Fhzg nicht auffindbar. Und wat nu?

Ich meine er hätte sie ja mal melden können, um wenigsten meinet wegen den Unfall abzustreiten, hat er aber nicht getan, wie lange soll ich warten. Kann man im Eilverfahren Klagen.?

Du musst Dich momentan nur mit dem Versicherer auseinander setzen... Melde den Schaden dort an und warte bis sich der Versicherungsnehmer zu dem Schadenfall äussert! Tut er das nicht, habe ich die Konsequenz oben bereits beschrieben.

Hinsichtlich der Aussage Deines Anwalts bin ich ein wenig ratlos, was er meint: in Deutschland gibt es aktuell keine Halterhaftung; ist aber für das Vorhaben, sich mit dem gegnerischen Versicherer auseinander zu setzen unerheblich, da hier erst mal der Versicherungsnehmer am Zug ist!

Themenstarteram 21. August 2013 um 16:36

Zitat:

Original geschrieben von situ

Zitat:

Die Schuldfrage ist klar, schon weil er abgehauen ist.

Wenn die Versicherung der gleichen Meinung ist wie du, dann kannst du auf eine reibungslose Abwicklung hoffen.

Sicher ist dir bekannt, dass das nicht zwingend der Fall sein muss.

Da wir alle weder die Sicht des anderen Unfallbeteiligten oder die der Versicherung und schon gar nicht das Unfallgeschehen selbst kennen, hilft die Glaskugel nicht weiter.

Du ich bin nicht weitergefahren und stand in meiner Spur, die Cops meinten, dass ich schon mal gut stehe....aber warum sollte eine Versicherung einer Meinung sein mit einem Anspruchsteller. Schade, das Thema driftet iwie voll ab. Schuld oder Unschuld, darum geht es ja nicht sonder ob man wegen den vorhandenen Indizien Ansprüche durchsetzen könnte (Hersteller Typ, Halter, Versicherungsnummer, Gegner ) und halt die Falten, dass Lümmel sich nicht meldet und ob mir nach einem halben Jahr dieser Zustand zumutbar ist und die Versicherung nicht schon mal in Regress nehmen könnte.

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