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Fahrerflucht ? mit LKW in Dortmund B1 richtung Unna am 18.10. um 19 Uhr ca. bitte um Mithilfe
Hallo Leute brauche eure Hilfe, ich wurde von einem Lkw übersehen Reaktion gemäß (eh aus Schock) zog ich nach rechts um eine Kollision zu vermeiden. Dann kam der Bordstein mit der rechten Seite hab ich noch geschafft in die Bordsteinabsenkung drauf zu fahren. Links traf ich auf die leichte Erhöhung drauf, vordere Felge Innen angebrochen und hinten sieht es auch schlimm aus. War jemand um die Uhrzeit dort Unterwegs???
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Maxiblau [url=http://www.motor-talk.de/.../...lucht-mit-lkw-in-dortmund-b1-richtung-
Selbstverständlich muss man direkt an einem Unfall beteiligt sein, um Fahrerflucht zu begehen. Mind. 2 Fahrzeuge müssen sich also berühren…….
Neiiiiin.
Jetzt wirds lächerlich. Noch so ein Ahnungsloser.
Beispiel nur für dich:
A wechselt den Fahrstreifen und übersieht B, der sich auf dem Fahrstreifen bewegt, auf den A wechselt. B muss auf Grund des Fahrstreifenwechsels bremsen und nach rechts ausweichen und beschädigt sich eine Felge. A fährt weiter und macht sich strafbar gemäß 142 StGB. -Das ist übrigens der Paragraph der im Volksmund sogenannten Unfallflucht"
Berührung zwischen A und B ist nicht erforderlich. Also fast so, wie es dem TE passiert ist.
Was ist denn hier heute los, dass sich nur die Ahnungslosen zu Wort melden.
Bitte Bitte lass doch einfach die Finger von der Tastatur wenn du keine Ahnung hast. Es gibt ja Leute die´s nicht wissen und fragen. Nicht dass die diesen Blödsinn noch glauben.
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52 Antworten
Darf ich fragen was du dir davon erhoffst?
Selbst wenn du den LKW Fahrer finden solltest, kann der alles abstreiten da er kein bischen Lack von deinem Fahrzeug an seinem hat oder?
Da könnte man im schlimmsten Fall dir nicht Beherrschen des Fahrzeugs unterstellen und das du selber in den "Graben" gefahren bist.
Ich bin nur Neugierig
Zitat:
@Benzli2013 schrieb am 20. Oktober 2014 um 16:07:45 Uhr:
Darf ich fragen was du dir davon erhoffst?
Selbst wenn du den LKW Fahrer finden solltest, kann der alles abstreiten da er kein bischen Lack von deinem Fahrzeug an seinem hat oder?
Da könnte man im schlimmsten Fall dir nicht Beherrschen des Fahrzeugs unterstellen und das du selber in den "Graben" gefahren bist.
Ich bin nur Neugierig
Wenn sich Zeugen finden wird es für den LKW-Fahrer schwer alles abzustreiten.
Wenn sich Zeugen finden wird es für den LKW-Fahrer schwer alles abzustreiten.
Das Problem bei der Art von Unfall ohne Kollision ist der Nachweis, dass die Reaktion so nötig war und nicht auch ein weniger extremes Manöver gereicht hätte. Ganz klassisch, wenn ein Autofahrer einem Radfahrer die Vorfahrt nimmt und dieser bei einem Brems- und/oder Ausweichmanöver stürzt. Da lehnt die Haftpflicht dann gerne mal die Leistung ab. Fand eine Berührung statt, so ist der Fall klar, da kommt die Haftpflicht des Autofahrers nicht raus. Fand hingegen keine Berührung statt, dann wird es für den Radfahrer richtig schwer, nicht auf dem Schaden sitzenzubleiben.
Ich kann nur von der Schweiz sprechen und nicht von Deutschland.
Aber mein Cousin fuhr mit seinem Wagen in eine Einbahn. Also nur eine Fahrtrichtung und er fuhr in die richtige Richtung.
Es kam ihm ein PKW entgegen. Er dachte das einzige das er machen könne wäre in die Wiese ausweichen.
Antwort der Versicherung, ohne Kontakt mit dem anderen Fahrzeug können sie gar nichts machen, da es auch eine Ausrede sein könnte.
Oder meine Mutter, die in einem Kreisverkehr wegen einem Fahrradfahrer in den Randstein gefahren ist.
Antwort Versicherung, selber Schuld, das können sie selber bezahlen, da kein Kontakt mit dem anderen Fahrzeug zustande kam.
Nun sind unsere Gesetze ziemlich gleich und daher frage ich mich eben ob das wirklich was bringt.
Warum erhofft ihr euch, dass Versicherungen bezahlen, wenn die komplette Situation und jeglicher Schaden auf euch zurückfällt?
Klingt zwar doof, aber der LKW-Fahrer kann ja nix dafür, dass die Reaktion ungünstig ausfiel.
@TE Anstatt hier auf irgendwelche Tipps zu hoffen, würde ich dir empfehlen, die Polizei zu kontaktieren und den Unfallgegner anzuzeigen.
Zitat:
@Maxiblau schrieb am 20. Oktober 2014 um 19:28:53 Uhr:
@TE Anstatt hier auf irgendwelche Tipps zu hoffen, würde ich dir empfehlen, die Polizei zu kontaktieren und den Unfallgegner anzuzeigen.
Ohne das Kennzeichen wirds sehr schwierig werden, wenn überhaupt.
Da kein Kontakt stattgefunden hat kann es auch keine Fahrerflucht sein.
Ich vermute mal das der Fehler beim TE selbst liegt.
Zitat:
@FabJo schrieb am 20. Oktober 2014 um 19:46:12 Uhr:
Ohne das Kennzeichen wirds sehr schwierig werden, wenn überhaupt.
Da kein Kontakt stattgefunden hat kann es auch keine Fahrerflucht sein.
Ich vermute mal das der Fehler beim TE selbst liegt.
Was ist das denn für ein Unsinn. Als ob unbedingt ein Kontakt stattgefunden haben muss, um "Fahrerflucht" zu begehen. Tut mir leid, aber wenn man so Behauptungen aufstellt, sollte man zumindest einen Hauch von Ahnung haben.
Beim ersten Satz geb ich dir recht. Das wird schwierig bis unmöglich, ohne Zeugen. Daher macht die Nachfrage durchaus Sinn.
Zitat:
@AS60 schrieb am 20. Oktober 2014 um 20:16:16 Uhr:
Zitat:
@FabJo schrieb am 20. Oktober 2014 um 19:46:12 Uhr:
Ohne das Kennzeichen wirds sehr schwierig werden, wenn überhaupt.
Da kein Kontakt stattgefunden hat kann es auch keine Fahrerflucht sein.
Ich vermute mal das der Fehler beim TE selbst liegt.
Was ist das denn für ein Unsinn. Als ob unbedingt ein Kontakt stattgefunden haben muss, um "Fahrerflucht" zu begehen. Tut mir leid, aber wenn man so Behauptungen aufstellt, sollte man zumindest einen Hauch von Ahnung haben.
Beim ersten Satz geb ich dir recht. Das wird schwierig bis unmöglich, ohne Zeugen. Daher macht die Nachfrage durchaus Sinn.
Selbstverständlich muss man direkt an einem Unfall beteiligt sein, um Fahrerflucht zu begehen. Mind. 2 Fahrzeuge müssen sich also berühren…….
Die Frage müsste lauten: Hat jemand den Zwischenfall gesehen (gerichtsverwertbar gesehen)?
Kurz und gut sollten die Anworten lauten: ja oder eben nein!
Alles andere ist mal wieder Glaskugel verdächtigt und virtuelles Gelabber!
Ciao!
Zitat:
@Maxiblau [url=http://www.motor-talk.de/.../...lucht-mit-lkw-in-dortmund-b1-richtung-
Selbstverständlich muss man direkt an einem Unfall beteiligt sein, um Fahrerflucht zu begehen. Mind. 2 Fahrzeuge müssen sich also berühren…….
Neiiiiin.
Jetzt wirds lächerlich. Noch so ein Ahnungsloser.
Beispiel nur für dich:
A wechselt den Fahrstreifen und übersieht B, der sich auf dem Fahrstreifen bewegt, auf den A wechselt. B muss auf Grund des Fahrstreifenwechsels bremsen und nach rechts ausweichen und beschädigt sich eine Felge. A fährt weiter und macht sich strafbar gemäß 142 StGB. -Das ist übrigens der Paragraph der im Volksmund sogenannten Unfallflucht"
Berührung zwischen A und B ist nicht erforderlich. Also fast so, wie es dem TE passiert ist.
Was ist denn hier heute los, dass sich nur die Ahnungslosen zu Wort melden.
Bitte Bitte lass doch einfach die Finger von der Tastatur wenn du keine Ahnung hast. Es gibt ja Leute die´s nicht wissen und fragen. Nicht dass die diesen Blödsinn noch glauben.
Endlich merkt es einer! Danke!
@ TE
Ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass es sehr schwierig wird, selbst wenn du einen Zeugen benennen kannst. Viel Glück wünsche ich dir trotzdem.
Anzeige schon erstattet? Ich würde ernsthaft über einen Aufruf in der Dortmunder Tageszeitung nachdenken. Kostet nicht all zu viel und was soll schon passieren, außer dass sich keiner meldet.
Und hör hier bitte nicht auf die selbsternannten Strafrechtler.
Zitat:
@AS60 schrieb am 20. Oktober 2014 um 21:08:53 Uhr:
...
A wechselt den Fahrstreifen und übersieht B, der sich auf dem Fahrstreifen bewegt, auf den A wechselt. B muss auf Grund des Fahrstreifenwechsels bremsen und nach rechts ausweichen und beschädigt sich eine Felge. A fährt weiter und macht sich strafbar...
Aber warum sollte sich "A" strafbar gemacht haben? Du hast doch selber geschrieben, dass "A" "B" gar nicht gesehen hat. Wie sollte also "A" mitbekommen haben, dass sich "B" die Felgen ruiniert hat.