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Fahrerflucht? Polizei hält Schaden für zu klein?!?!

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 11:03

Hallo Community, ich steht vor einem Problem.

Ich habe vorgestern im Hof geparkt und mein Auto wurde, während ich wieder drin saß, beschädigt. Der Schaden ist nicht sonderlich groß; Werkstattreparatur würde zwischen 100 - 200 Euro kosten, da nur Platik beschädigt. Ich habe sowohl Beweisfotos, wo man genau sehen kann, wie der Schaden entstanden ist, als auch sein Kennzeichen. UND er hat zugegeben, dass er es war.

Der Fahrer ist jedoch letztendlich weggefahren, ohne mir seine Daten zu geben. Der Nachbar, wo er zu Besuch war, will mir seine Nummer "ohne Erlaubnis" nicht geben.

Ich war dann bei der Polizei und wollte es anmelden/anzeigen. Der Polizist hat das Auto angeguckt und wortwörtlich gesagt: "Nun, es ist ja kein echter wirtschaftlicher Schaden entstanden, dafür ist die Polizei nicht zuständig. Besorgen Sie doch solche Prühplastik für Autoteile und man sieht nichts mehr. Da brauchen Sie auch nicht noch mal wiederzukommen." Ich habe zuhause in Internet seine "Sprühdosen" rausgesucht, kostet pro Set 229 Euro.

Nun sitze ich hier und frage mich, haftet ein Fahrer echt nicht, wenn nur Plastikteile beschädigt ist? Ich bin grade etwas sehr überrascht von der Aussage der Polizei.

Ich hoffe ihr könnt es auflösen.

Gruss Daniel

Beste Antwort im Thema
am 23. Juni 2015 um 11:20

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. Juni 2015 um 13:16:16 Uhr:

Mal so am Rande: Bei Bagellschäden unter einem bestimmten Betrag wird nicht wegen Unfallflucht ermittelt. Da ist die Auskunft des Polizisten also richtig.

Gruß

Peter

Nein. Ist sie nicht. Wer legt denn die Schadenshöhe fest? Die Polizei? Ich glaube nicht. Vielleicht stellt sich während der Reparatur heraus, dass der Schaden doch deutlich höher ist. Was dann? Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...

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am 23. Juni 2015 um 11:08

Also ohne tieferes rechtliches Wissen würde ich den Wachtmeister einfach als.... naja.... beschäftigt bezeichnen. Ich würd nochmal hin gehen oder einen anderen Polizeiposten suchen.

Möglicherweise gab es ein Kommunikationsproblem mit der Polizei.

Wurde Unfallflucht angezeigt oder nur der Schaden?

Wenn das Kennzeichen bekannt, würde ich mich auf jeden Fall über den Zentralruf der Versicherer mit seiner Versicherung in Verbindung setzen und meine Ansprüche anmelden.

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 11:13

Zitat:

@trouble01 schrieb am 23. Juni 2015 um 13:09:23 Uhr:

Möglicherweise gab es ein Kommunikationsproblem mit der Polizei.

Wurde Unfallflucht angezeigt oder nur der Schaden?

Wenn das Kennzeichen bekannt, würde ich mich auf jeden Fall über den Zentralruf der Versicherer mit seiner Versicherung in Verbindung setzen und meine Ansprüche anmelden.

Also ich würde ihn gerne anzeigen, da der Fahrer echt frech war und am Anfang nicht zugegeben wollte, dass er es war, obwohl ich direkt im Auto saß.

Von dem Zentralruf der Versicherer habe ich bisher noch nicht gehört, danke für den Tipp!

am 23. Juni 2015 um 11:16

Egal wie hoch der Schaden ist, Fahrerflucht ist keine Kavaliersdelikt und sollte immer angezeigt werden.

Zusätzlich noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Polizisten.

Mal so am Rande: Bei Bagellschäden unter einem bestimmten Betrag wird nicht wegen Unfallflucht ermittelt. Da ist die Auskunft des Polizisten also richtig.

Und zur Frage: Natürlich haftet der "Unfallfahrer" auch für Bagatellschäden. Wenn du an Hand deiner Fotos den Unfallhergang sowie das Kennzeichen nachweisen kannst, interessieren die Daten des Fahrers nicht mehr so sehr. Das Auto hat eine Haftpflicht (zu erfragen über den Zentralruf der Autoversicherer) und da schreibst du dann direkt hin.

Gruß

Peter

Ergänzung: Bagatellgrenze liegt bei ca. 50,- €. Hier also (nach deinen Angaben) deutlich überschritten und das wäre der Grund, warum du vielleicht nochmal bei der Polizeidienststelle vorstellig werden solltest.

Poste doch mal ein Foto vom Schaden :)

am 23. Juni 2015 um 11:19

Die Polizei ist verpflichtet, JEDE Anzeige aufzunehmen, die auch nur den leisesten VERDACHT einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aufwirft. Und wenn ich JEDE sage, MEINE ich das auch. Ob das dann weiter verfolgt wird, ist eine andere Sache. Aber aufgenommen werden muss sie. Hinweise zum weiteren Vorgehen wurden schon genannt.

am 23. Juni 2015 um 11:20

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. Juni 2015 um 13:16:16 Uhr:

Mal so am Rande: Bei Bagellschäden unter einem bestimmten Betrag wird nicht wegen Unfallflucht ermittelt. Da ist die Auskunft des Polizisten also richtig.

Gruß

Peter

Nein. Ist sie nicht. Wer legt denn die Schadenshöhe fest? Die Polizei? Ich glaube nicht. Vielleicht stellt sich während der Reparatur heraus, dass der Schaden doch deutlich höher ist. Was dann? Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...

Ein Bekannter ist mal mit mühe und not bei Schnee knapp hinter einem anderen Auto zum stehen gekommen. Hat es aber noch touchiert.

Der anderee Fahrer war fuchsteufelsfuchswild! und hat die Politzei gerufen. Der Politzist hat einmal mit dem Finger über den Schaden gewischt und gesagt: "Da ist doch nichts!" Dann konnte mein Bekannter weiterfahren.

FInde ich gar nicht schlehct, denn mit den Verssicherungen wird viel abgezockt und Schindluder getrieben.

am 23. Juni 2015 um 11:26

Zitat:

@pico24229 schrieb am 23. Juni 2015 um 13:22:52 Uhr:

Ein Bekannter ist mal mit mühe und not bei Schnee knapp hinter einem anderen Auto zum stehen gekommen. Hat es aber noch touchiert.

Der anderee Fahrer war fuchsteufelsfuchswild! und hat die Politzei gerufen. Der Politzist hat einmal mit dem Finger über den Schaden gewischt und gesagt: "Da ist doch nichts!" Dann konnte mein Bekannter weiterfahren.

FInde ich gar nicht schlehct, denn mit den Verssicherungen wird viel abgezockt und Schindluder getrieben.

Klar durfte er weiterfahren. Hätte er festgenommen werden sollen? Da m. W. Polizisten eher selten auch Kfz-Sachverständige sind, gebe ich persönlich einen Scheiß auf solche Aussagen. Das letzte "Da ist doch nichts!" eines Polizisten in Richtung meines Lasse kostet die gegnerische Versicherung demnächst etwa 2800€.

am 23. Juni 2015 um 11:37

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 23. Juni 2015 um 13:19:24 Uhr:

Die Polizei ist verpflichtet, JEDE Anzeige aufzunehmen, die auch nur den leisesten VERDACHT einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aufwirft. Und wenn ich JEDE sage, MEINE ich das auch. Ob das dann weiter verfolgt wird, ist eine andere Sache. Aber aufgenommen werden muss sie. Hinweise zum weiteren Vorgehen wurden schon genannt.

Falsch.

Im vorliegenden Fall wird es wahrscheinlich so gewesen sein: vermeintlich Geschädigter kommt auf die Wache, Kollege nimmt den "Schaden" in Augenschein, stellt fest: kein Schaden vorhanden (so wie das klingt, war das Plastikabrieb o.ä., der mit dem Finger entferbar ist), ergo kein Unfall, ergo kein tatbestandsmäßiges rechtswidriges Verhalten, also keine Anzeige.

am 23. Juni 2015 um 11:38

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 23. Juni 2015 um 13:20:42 Uhr:

Zitat:

@PeterBH schrieb am 23. Juni 2015 um 13:16:16 Uhr:

Mal so am Rande: Bei Bagellschäden unter einem bestimmten Betrag wird nicht wegen Unfallflucht ermittelt. Da ist die Auskunft des Polizisten also richtig.

Gruß

Peter

Nein. Ist sie nicht. Wer legt denn die Schadenshöhe fest? Die Polizei? Ich glaube nicht. Vielleicht stellt sich während der Reparatur heraus, dass der Schaden doch deutlich höher ist. Was dann? Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal...

Nein, wir schätzen den Schadenswert und das auch nur für die Statistik. Bei höherem Schaden wird ein Unfall, der ins System gehackt wird, einer anderen Kategorie zugeordnet. Und deinen letzten Satz solltest du beherzigen ;)

Themenstarteram 23. Juni 2015 um 11:50

Also Platikabrieb ist richtig, mehr kann ja beim Einparken und Plastik nicht passieren, aber es ist nicht mit dem Finger entfernbar und deutlich zu erkennen. Von meiner Seite aus würde ich gerne privat klären, aber das Problem ist, dass der Fahrer nicht auffindbar ist.

Der Tipp mit dem "Zentralruf der Autoversicherer" werde ich nachfolgen. Danke dafür!

Zitat:

@cornerbackX24 schrieb am 23. Juni 2015 um 13:37:38 Uhr:

Zitat:

@madbros_bln schrieb am 23. Juni 2015 um 13:19:24 Uhr:

Die Polizei ist verpflichtet, JEDE Anzeige aufzunehmen, die auch nur den leisesten VERDACHT einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit aufwirft. Und wenn ich JEDE sage, MEINE ich das auch. Ob das dann weiter verfolgt wird, ist eine andere Sache. Aber aufgenommen werden muss sie. Hinweise zum weiteren Vorgehen wurden schon genannt.

Falsch.

Im vorliegenden Fall wird es wahrscheinlich so gewesen sein: vermeintlich Geschädigter kommt auf die Wache, Kollege nimmt den "Schaden" in Augenschein, stellt fest: kein Schaden vorhanden (so wie das klingt, war das Plastikabrieb o.ä., der mit dem Finger entferbar ist), ergo kein Unfall, ergo kein tatbestandsmäßiges rechtswidriges Verhalten, also keine Anzeige.

am 23. Juni 2015 um 11:59

Nicht das wir uns falsch verstehen: das ist ohne Zweifel ärgerlich, würde mich auch maßlos ärgern. Aber nach den Unfallaufnahmerichtlinien ist das eben kein Schaden, und kein Schaden = kein Unfall.

Versuch es doch mal mit einem Schwamm und warmem Wasser zu entfernen. Alternativ eben den Weg über die Versicherung, aber die werden dich auch fragen, ob du schon bei der Polizei warst. Und wenn du da sagst, du warst aber es wurde kein Schaden festgestellt...

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