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Fahrerin nach Fahrerflucht gefunden! Was tun?

VW Golf 4 (1J)
Themenstarteram 22. Dezember 2015 um 14:32

Guten Tag liebe MT-Gemeinde,

ich wende mich an euch, weil ich einen Rat zu einer sehr verworrenen Situation benötige, Bekannte und Freunde hatte ich schon befragt aber ich konnte bisher noch keinen richtigen Entschluss fassen und bin mir auch rechtlich nicht besonders sicher.

Ende Oktober hatte mich eine junge Fahrerin mit ihrem schwarzen Audi A3 am Heckotflügel und Außenspiegel, während sie an meinem Fahrzeug in einer Einbahnstraße vorbeifahren wollte, gestreift. Der Vorfall ereignete sich, wie gesagt, in einer Einbahnstraße, in der sie falsch einbog.

Noch nach dem ersten Kontakt am Außenspiegel beschleunigte die Dame und touchierte dabei noch meinen Kotflügel (Fahrerseite im Heckbereich). Dreister Weise verdunkelte die Fahrerin das Kennzeichen und fuhr davon.

Ich lies den Schaden von der Polizei fotografieren und dokumentieren und erstattete natürlich Anzeige gegen Unbekannt, da ich mir in dieser verfahrenen und hektischen Situation nicht das Kennzeichen merken konnte.

Vor gut drei Wochen erhielt ich nun ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft, dass das Verfahren eingestellt wurde. Vor ca. einer Woche entdeckte ich am Abend einen schwarzen Audi A3 8P der meiner Beschreibung entsprach, es stellte sich heraus, das Beschädigungen und Lackabrieb dem meinigen glichen.

Und nun fingen meine Gedanken an zu kreisen, was sollte ich nun tun? Die Polizei verständigen und das Verfahren wieder aufnehmen lassen oder mit der Fahrerin, die so skrupellos war, in Kontakt treten?

Meine Befürchtung waren dabei, da die Fahrerin, ich war mir bei der Aussage bei der Polizei auch nicht mehr so sicher, noch eine Begleitung an Bord hatte und beide Aussagen würden, dass ich der Unfallverursache gewesen wäre.

Ich mache mir schon seit Tagen Gedanken, ob ich in einem Verfahren überhaupt Recht bekäme und wenn nicht, mit welchen Konsquenzen ich rechnen müsste. Ich bin mir meiner aktuellen Situation überhaupt nicht sicher und habe trotz vieler Ratschläge immer noch keinen festen Entschluss fassen können. Meine bisherige Überlegung war, da es sich bei dem Schaden um "nur" ca. 300 bis 400 € handelt, keine weiteren Schritte gegen die Unfallverursacherin einzuleiten und es wegen der rechtlich ungewissen Situation dabei zu belassen.

Dennoch ärgert es mich, dass solche Leute womöglich davon kommen... Deswegen was meint ihr dazu, sollte ich es darauf ankommen lassen und es probieren?

Mit freundlichen Grüßen

McGolf4

Beste Antwort im Thema

Welcher Unfallgegener würde mit einem Zeugen abhauen, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat?

Wenn Unfallspuren vorhanden sind, kann ein Unfallsachverständiger moistens auch einweandfrtei rekonstruieren, wie der Schaden eingetreten ist.

Also, ich meine, gaaaaaanz schlechte Karten für die Unfallgegenerin den Spieß umzudrehen.

Dazu bin ich der Auffassung, dass solche "Schweinereien" im Straßenverkehr unbedingt strafrechtlich verfolgt und entsprechend geahndet warden sollten.

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18 Antworten
am 22. Dezember 2015 um 14:37

Hat die Polizei den Unfall vor Ort aufgenommen? Sprich wissen die, dass du richtig rum in der Einbahnstraße gestanden bist?

Welcher Unfallgegener würde mit einem Zeugen abhauen, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat?

Wenn Unfallspuren vorhanden sind, kann ein Unfallsachverständiger moistens auch einweandfrtei rekonstruieren, wie der Schaden eingetreten ist.

Also, ich meine, gaaaaaanz schlechte Karten für die Unfallgegenerin den Spieß umzudrehen.

Dazu bin ich der Auffassung, dass solche "Schweinereien" im Straßenverkehr unbedingt strafrechtlich verfolgt und entsprechend geahndet warden sollten.

Themenstarteram 22. Dezember 2015 um 14:53

Zitat:

@Maxerl223 schrieb am 22. Dezember 2015 um 15:37:31 Uhr:

Hat die Polizei den Unfall vor Ort aufgenommen? Sprich wissen die, dass du richtig rum in der Einbahnstraße gestanden bist?

Nein, die Polizei war nicht vor Ort, ich war am Nachmittag auf dem Revier und habe den Unfall gemeldet.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 22. Dezember 2015 um 15:47:40 Uhr:

Welcher Unfallgegener würde mit einem Zeugen abhauen, wenn ein anderer den Unfall verursacht hat?

Wenn Unfallspuren vorhanden sind, kann ein Unfallsachverständiger moistens auch einweandfrtei rekonstruieren, wie der Schaden eingetreten ist.

Also, ich meine, gaaaaaanz schlechte Karten für die Unfallgegenerin den Spieß umzudrehen.

Dazu bin ich der Auffassung, dass solche "Schweinereien" im Straßenverkehr unbedingt strafrechtlich verfolgt und entsprechend geahndet warden sollten.

Stimmt auch wieder, warum sollte jemand mit einem Zeugen verschwinden.

ganz klar ab zur polizei bzw rufen. sowas gehört aus dem verkehr gezogen und den lappen wegen fahrerflucht abgenommen.

würd ich auch sagen. Ich würd einfach ein foto von dem auto machen und zur polizeidienststelle gehen und denen genau deine Beobachtungen schildern, mit den Lackkratzern usw.

Die Polizei kann und sollte dem dann nachgehen würde ich erwarten.

Rein aus Prinzip würde ich dem nachgehen, weil beim nächsten Unfall flieht diese Person sonst wieder.... soll Sie ruhig aus der Strafe lernen.

Außerdem kann Sie den "Spieß" garnicht umdrehen, da sie den Unfall ja sicher nicht gemeldet hat. Ansonsten wäre Sie ja der Polizei bekannt gewesen und das Verfahren müsste nicht eingestellt werden. Jetzt im nachhinen etwas anderes behaupten, da macht sie sich ja zweimal unglaubwürdig. Die Wahrheit findet immer ihren Weg, also ab zur Polizei

am 22. Dezember 2015 um 15:48

du hast doch jetzt das kennzeichen. stell anzeige gegen den halter des Kennzeichens. ich würde dagegen vorgehen!

Der einzig legale und richtige Weg ist ganz klar, dieses Update der Polizei zu melden. Das Verfahren muss aufgrund neuer Hinweise und ggf. Beweise wieder eröffnet werden.

 

Ich kenne auch eine Racheaktion von einen Geschädigten wie dir, der hat das Problem anders gelöst.

Der Geschädigte nahm einen 20kg schweren Felsbrocken, und schlug ihn genau oben auf den Träger zwischen A und B Säule. Das Auto erlitt einen Totalschaden. Das ist schon 20 Jahre her.

Doch diese Art der Selbstjustiz ist wirklich nicht zu empfehlen.

Also nutze den regulären Rechtsweg.

Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 paar Schuhe. Aber die Chance solltest du nutzen, insofern du im Recht bist.

Ich stimme den anderen zu: Geh zur Polizei und teile ihnen deine Infos mit. Die Polizei gibt sowieso gerne Geld anderer Leute aus, demnach wäre das mit dem Gutachter, welcher den Unfall nachstellt bestimmt auch machbar.

Markus bringt immer Ideen, die er selbst nicht empfiehlt. :D

Trete die Karre ein und hinterlasse einen Zettel mit "Auge um Auge, Zahn um Zahn".

Wäre Option 2 die nicht für alle in Frage käme.

Schildere den Fall nochmal der Polizei, das Verfahren kann ja wieder aufgenommen werden.

Halte uns mal auf dem laufenden ob dabei was rausgekommen ist

am 23. Dezember 2015 um 14:07

Vorausgesetzt es handelt sich tatsächlich um das Unfallfahrzeug. Eindeutig bewiesen ist dies noch nicht.

Vor Gericht zählen nur Beweise. Und diese werden dort sehr eng ausgelegt. Sie müssen absolut schlüssig sein.

Ein schwarzer Audi A3, auch mit dem Unfallhergang entsprechenden Beschädigungen, ist alleine noch kein Beweis.

Wenn es zu einer Anklage käme, würde das Gericht wahrscheinlich einen Gutachten bestellen, indem geklärt ist, inwiefern die Beschädigungen dem Unfall zugeordnet werden können. Dazu müßten die Beschädigungen an beiden Fahrzeugen zu diesem Zeitpunkt noch vorhanden sein. Bei einer erneuten Verfahrensaufnahme durch die Hinweise des Geschädigten würde dem Fahrzeughalter des vermeintlichen Unfallfahrzeugs eine Vernehmung bevorstehen.

Es besteht die Gefahr, daß bereits die Vorladung zur Vernehmung eine Reparatur des Fahrzeuges auslösen wird, um Spuren zu verwischen. Um eine Verwischung von Spuren zu verhindern, müßte das Fahrzeug frühzeitig als Beweismittel sichergestellt werden.

Eine zusätzliche Hürde bei der Beweisaufnahme könnten Absprachen der Beschuldigten sein. Man könnte versuchen, sich Alibis besorgen.

Ich sehe die Lage als nicht so toll an. Zu viele Hürden stehen einer Verurteilung der Verdächtigen im Weg. Aber vielleicht knickt sie doch im Laufe des Verfahrens ein und gibt den Unfall zu.

Ich würde erstmal mit dem zuständigen Polizeibeamten sprechen. Erfahrene Polizisten wissen, wie man in einem solchen Fall vorgeht.

Schau doch mal hier ins Audi A3 Forum.

Vielleicht hat Jemand ein ähnliches Thema eröffnet. :D

Zitat:

@Vroomm schrieb am 23. Dezember 2015 um 15:07:52 Uhr:

Vorausgesetzt es handelt sich tatsächlich um das Unfallfahrzeug. Eindeutig bewiesen ist dies noch nicht.

Vor Gericht zählen nur Beweise. Und diese werden dort sehr eng ausgelegt. Sie müssen absolut schlüssig sein.

Ein schwarzer Audi A3, auch mit dem Unfallhergang entsprechenden Beschädigungen, ist alleine noch kein Beweis.

Wenn es zu einer Anklage käme, würde das Gericht wahrscheinlich einen Gutachten bestellen, indem geklärt ist, inwiefern die Beschädigungen dem Unfall zugeordnet werden können. Dazu müßten die Beschädigungen an beiden Fahrzeugen zu diesem Zeitpunkt noch vorhanden sein. Bei einer erneuten Verfahrensaufnahme durch die Hinweise des Geschädigten würde dem Fahrzeughalter des vermeintlichen Unfallfahrzeugs eine Vernehmung bevorstehen.

Es besteht die Gefahr, daß bereits die Vorladung zur Vernehmung eine Reparatur des Fahrzeuges auslösen wird, um Spuren zu verwischen. Um eine Verwischung von Spuren zu verhindern, müßte das Fahrzeug frühzeitig als Beweismittel sichergestellt werden.

Sowas in der Art ist einem Freund von mir passiert.

Sein Privatfahrzeug wurde in der Tiefgarage seiner Firma von einer Arbeitskollegin mit Ihrem Firmenwagen beschädigt.

Er hat die Kollegin zur Rede gestellt. Sie hätte es ja "nur" der Versicherung melden müssen und alles wäre gut gewesen. Tat sie aber nicht. Statt dessen ließ sie Ihr Firmenwagen reparieren. Der Kollege hat das anschließend seinem Anwalt übergeben. Was sie nicht wusste: Er hatte gleich nach Entdecken der Schäden Fotos gemacht.

Es kam vor Gericht, dort wurde eine penibelste Gegenüberstellung der Fahrzeuge veranlasst, bei der die Schäden auf den Fotos an ihrem Fahrzeug nochmal aufgezeichnet wurden. Ergebnis: es passte nicht ganz auf den Millimeter zusammen (da reicht ja schon, wenn bei einem Fahrzeug das Reifenprofil im Lauf der Zeit mehr abgefahren ist, oder inzwischen ganz andere Reifen montiert sind), er hat das Verfahren knallhart verloren und darf seinen Schaden nun schön selbst zahlen (da Leasing muss er es auch noch machen lassen) und seine Versicherung alle Kosten übernehmen.

Dabei wäre es bei einem Firmenwagen soooo einfach gewesen.

am 27. Dezember 2015 um 16:43

Wie sieht denn die Fahrerin aus ?

Vielleicht kann sie es ja abarbeiten :-)) he he he

Nein mal im Ernst, ich würde auch zur Polizei gehen.

Selbst wenn Du kein Recht bekommen solltest, so wird aber in jedem Fall die Unfallfahrerin Besuch oder eine Vorladung von der Polizei bekommen ;-)

Alleine das kann schon ordentlich Bauchschmerzen machen.

am 27. Dezember 2015 um 20:29

... und vielleicht kommt ja noch mehr raus als Bauchschmerzen ...

Ich bin mal so was von gespannt auf das Ergebnis.

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