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Fahrerkarte in der Werkstatt

Themenstarteram 25. Juli 2009 um 7:29

Hallo,

Ich bin Azubi (Berufskraftfahrer) in einer Spedition und arbeite dort z.Z in der Werkstatt. Ich habe jetzt seid 3Wochen meinen CE Führerschein. Meine Frage ist: Ich soll am Montag mehrere LKW´s von unsere Werkstatt zu einer anderen ca. 10 km entfernten Werkstatt bringen (Garantie) habe aber noch keine Fahrerkarte beantragt. Sonst fährt immer der Meister selber aber der ist krank (er fährt immer ohne fahrerkarte zur werkstatt)

Wie ist das darf ich die Fahren? Den ich habe keine Lust schon am anfang Geldstrafen zu bekommen.

Gruss Zerox1986

Beste Antwort im Thema

Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung eines Schadens oder, nach Beseitigung des Schadens zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen.

 

Die Fahrt von der Werkstatt zum Händler und wieder zurück kann man also als Probefahrt auslegen.

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Arbeite auch in ner Werkstatt und fahre die Probefahrten immer ohne Karte. Denke das ist erlaubt.

Hab da auch was gefunden

"Vom Anwendungsbereich der Verordnung EG 561/2006 sind gemäß Artikel 3 Buchstabe g der Verordnung Fahrzeuge ausgenommen, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind.

Bei Fahrten, die unter v.g. Ausnahme fallen, braucht eine Fahrerkarte nicht gesteckt zu werden und das digitale Kontrollgerät ist auf "out of scope" zu stellen.

Probefahrten zum Zwecke der Vorführung oder Testfahrten durch Kunden werden in der Verordnung nicht explizit genannt. Inwieweit die Aufsichtbehörden diese Fahrten allgemein unter o.g. Ausnahme fassen, können wir nicht verbindlich sagen. Im Zweifelsfall sollten Sie die für Ihren Betrieb zuständige Aufsichtsbehörde ansprechen und deren Rechtsauffassung einholen."

Themenstarteram 25. Juli 2009 um 11:14

Danke für deine Antwort. Wenn es bei dem Digitalen Tacho so ist das ich keine Fahrerkarte brauche dann denke ich wird es bei einem EG Kontrollgerät auch so sein das ich kein Schaublatt einlegen muss? Oder lieg ich da falsch?

Ist die Überführung in eine andere Werkstatt eine Probefahrt?

Sie entbehrt aber dem Beförderungszweck und ist deshalb aufzeichnungsfrei.

Ob man trotzdem ohne überhaupt eine Fahrerkarte zu besitzen, so ein Fahrzeug lenken darf, muss ich erst recherchieren.

Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung eines Schadens oder, nach Beseitigung des Schadens zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen.

 

Die Fahrt von der Werkstatt zum Händler und wieder zurück kann man also als Probefahrt auslegen.

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung eines Schadens oder, nach Beseitigung des Schadens zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen.

Genau, die Probefahrten sind exakt definiert!!

 

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Die Fahrt von der Werkstatt zum Händler und wieder zurück kann man also als Probefahrt auslegen.

Man kann ... auslegen!

Wie aber bei einer Kontrolle dann diese Auslegung anerkannt wird, darüber darf jeder selbst rätseln ...

Nach obiger Definition ist eine solche Fahrt (und auch die Fahrt des TE) als eine Überführungsfahrt einzustufen (von einer Werkstatt in die andere oder zum Kunden z.B.) ...

 

Aber warten wir mal noch ab, was Chris noch so alles eruiert ...

 

Grüsse,   motorina.

Ich sehe unter GARANTIE, und Fahren eine Probefahrt zur Feststellung behobener und weiterer Schaden.

Rudiger

10 km entfernten Werkstatt bringen (Garantie)

Zitat:

Original geschrieben von motorina

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung eines Schadens oder, nach Beseitigung des Schadens zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen.

Genau, die Probefahrten sind exakt definiert!!

Zitat:

Original geschrieben von motorina

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Die Fahrt von der Werkstatt zum Händler und wieder zurück kann man also als Probefahrt auslegen.

Man kann ... auslegen!

Wie aber bei einer Kontrolle dann diese Auslegung anerkannt wird, darüber darf jeder selbst rätseln ...

Nach obiger Definition ist eine solche Fahrt (und auch die Fahrt des TE) als eine Überführungsfahrt einzustufen (von einer Werkstatt in die andere oder zum Kunden z.B.) ...

Aber warten wir mal noch ab, was Chris noch so alles eruiert ...

Grüsse,   motorina.

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung eines Schadens oder, nach Beseitigung des Schadens zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen.

Die Fahrt von der Werkstatt zum Händler und wieder zurück kann man also als Probefahrt auslegen.

Was probierst Du, wenn Du das Fahrzeug nur überführst? Eigentlich nichts. Damit gebe ich mich also nicht zufrieden.

In meinem schlauen Buch, mit welchem Kontrollorgane geschult werden, wird ganz besonders vor Schutzbehauptungen gewarnt.

Nur alleine, weil ein Werkstattmitarbeiter ein Fahrzeug lenkt, wird dadurch nicht die Aufzeichnungspflicht aufgehoben!

Wenn Du argumentierst, dass der Beförderungszweck fehlt, dann stimme ich Dir zu. Denn auch dann fällt die Fahrt nicht in die Aufzeichnungspflicht.

Wo steht wo eine Probefahrt anfängt und wo aufhört?

 

Ich stell ein Fahrzeug von der Spedition zur Werkstatt. Der Fahrer hat merkwürdige Geräusche gemeldet, da es sich um Garantiearbeiten handelt darf ich selber nichts reparieren, den Zustand und die aussage des Fahreres muss ich aber trotzdem überprüfen. Das mach ich auf dem Weg zur Werkstatt. Auf dem rückweg überprüfe ich ob die Werkstatt alles entsprechend Repariert hat.

 

Beweis mir erst mal das ich keine Probefahrt mache. Es steht auch nicht geschrieben wie lange oder wie viele km für eine Probefahrt vergeschrieben sind, ich könnte also auch an der anderen Werkstatt einfach umdrehen und zurück fahren.

Zoker, es geht nicht darum, wo eine Probefahrt anfängt oder aufhört, sondern ob es sich um eine Probefahrt handelt. Wenn Du schon weißt, welcher Fehler vorliegt, dann brauchst Du keine Probefahrt mehr. Sofern Du den Fehler nicht kennst, wird es Aufgabe der Garantiewerkstatt sein, den Fehler zu eruieren.

Im Komnet habe ich zwei Artikel über Service- und Probefahrten gefunden:

http://komnet.nrw.de/.../danz?...

http://komnet.nrw.de/.../danz?...

Kurzfassung:

1. Für Service- und Probefahrten durch Werkstattpersonal im Auftrag der Werkstatt muss der Fahrtenschreiber nicht genutzt werden

2. Im Falle von 1. braucht der Fahrer keine Fahrerkarte

Der Haken liegt womöglich darin, dass der Zerox1986 kein Arbeitnehmer einer Werkstatt, sondern einer Spedition ist. Wird die Werkstatt der Spedition, wie eine speditionsunabhängige Werkstatt betrachtet. Als BKF-Lehrling ist er nicht zwingend Werkstattpersonal. Diese beiden Sachen sind zu überprüfen.

@Zoker, es geht nicht darum, wie die Praxis gehandhabt wird (nach dem Motto "Haben wir schon immer so gemacht ... und da kann ich dann sagen..."), sondern es ist erst einmal wichtig zu wissen, was genau in den Bestimmungen/Vorschriften/Verordnungen/Gesetzestexte steht und somit eindeutig erlaubt oder gefordert ist.

Erst dann lässt sich die sog. Grauzone feststellen und erörtern, sodass für jeden ersichtlich wird, ab wann er mit Schwierigkeiten bei Kontrollen rechnen kann ... und wann es eindeutig Probleme geben wird.

 

Grüsse,   motorina.

am 25. Juli 2009 um 13:29

hallo

annahme: kontrolle, beamter verlangt ausdruck vom tacho, du fährst als werkstatt, aber tacho erkennt es nicht, weil du keine werkstattkarte geschoben hast. was dann. und in viva la france ;-) verstehen die kein spass. wer zahlt dann eigentlich die 3500- 5000 eus? in austria macht die gendarmerie auch einen abgleich zwischen karte und dig. ich als fahrer a.d. würde immer auf werkstattkarte bestehen, denn nur so hast du als fahrer im ausland keine erklärsnot. und du weist ja, im zweifelsfall immer gegen den fahrer.

Werkstattkarte ist nur dafür da um Tachoprüfungen zu machen. Also bekommt diese Karte auch nur jemand der eine Tachoprüfung machen darf. 

 

Das im Ausland nicht anerkannt wird wenn der Tacho auf OUT steht, ist nicht mein problem.

Eine Fahrerkarte darf ich eh nicht stecken und damit fahren, gibt Probleme beim der Kontrolle der Daten da ein Fahrer aufgeführt ist der nicht im Betrieb ist. Ich kann nur auf einen Ausdruck fahren und dann drauf schreiben was gemacht wurde. Im Ausland gibts damit aber trotzdem Probleme. Sollen sich die Franzonsen halt mal schlau machen wozu die OUT funktion da ist.

 

Das ganze ist sch... geregelt. Im Prinzip ist es mir egal ob ich eine Karte stecken muss oder nicht.

am 25. Juli 2009 um 13:45

und bei einer probefahrt, sind deine ruhezeiten versaut, werkstattkarte ist für alles. die hat sogar ein abschleppdienst.

Wenn er eine Tachoprüfung machen darf dann hat auch der Fahrer des Abschleppdienstes eine Werkstattkarte.

 

Die Werkstattkarte bekommt aber kein normales Werkstattpersonal

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