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Fahrerkarte??

Themenstarteram 27. Juni 2007 um 19:38

Hi...

Da wir in der Firma nen neuen LKW bekommen haben brauchte ich jetz die Fahrerkrte , nur leider bekam ich vom Tüv keine Einweisung wie man das ding verwendet und was man danoch so einstellen muß..... Naja und ohne zu fahren sind gleich mal 4 Points in Flensburg und ca 500 euro strafe. Naja es wird doch hier sicher ein paar alte Hasen geben die mir da etwas weiterhelfen können.... Danke schon mal Gruß Andy

Beste Antwort im Thema
am 24. Dezember 2008 um 9:45

Zitat:

Original geschrieben von bobby700

Morgähn,

ich handel mit Obst und Gemüse. Die 400km sind die Strecke hin und zurück zum Großmarkt und die Kurzstrecken zu Wochenmärkten um das ganze wieder an den Mann und die Frau zu bringen. Ist ja dann quasi Eigenvertrieb.

Hallo,

ich sehe da keine Ausnahme nach 561/2006, denn du betreibst Handel, etwas anderes wäre es wenn das Fahrzeug auf einen landwirtschaftlichen Betrieb im Sinne des Steuerrechts zugelassen ist. In diesem Fall könntest du die kurzen Strecken ohne Karte fahren, wenn der Umsatzanteil der Handelsware die steuerlichen Freigrenzen nicht übersteigt.

Ansonsten wäre das gewerblich und somit würdest du wieder unter den Regelung der obigen EU-Verodnung fallen.

Für die 400 km Strecke musst du eh die Vorschriften erfüllen.

Nebenbei bemerkt, die Sache mit der Ausmahme nach 561/2006 für Landwirtschaft und Gartenbau wird in der Branche sehr kritisch bewertet, denn es gibt häufig Probleme mit der Abgrenzung was ist Landwirtschaft und was nicht.

Deshalb raten die Kammern die viele Weinbauern betreuen, diese sogar davon ab von der Regelung Gebrauch zu machen, auch wir als Gärtner die diese eigentlich nutzen könnten, verzichten auf deren Nutzung weil wir möglichen Problemen aus dem Weg gehen wollen.

Einfach die Regeln beachten und gut ist.

Neben den Karten brauchst du noch ne Software und ein Lesegerät für den Tacho und die Fahrerkarten, für Dich dürften die günstigen Pakete um 300 E reichen, die nutzen wir auch um den Massenspeicher auszulesen und um die paar Fahrerkarten auszulesen.

Denk bitte an ein Backup der Daten, wir haben dazu ein Auslesegerät das die Daten an einen PC überträgt und gleichzeitig auf einer internen Flashkarte ablegt.

Ach ja wenn du die Unternehmerkarte hast, musst du den Tacho mit dieser auf dein Unternehmen personalisieren, das ist wichtig.

Gruss

Gerd

 

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am 27. Juni 2007 um 19:52

hey, was du hast punkte und strafe bekommen?? wegen was???????????

die verwendung ist ganz einfach du drückst die karte in den linken kartenschlitz rein, und wartest ab was das gerät sagt, und dann machst das das was das gerät sagt ...

und wenn es nichts sagt, bzw die karte nicht ganz rein geht einfach mal umdrehen einfach ausprobieren is doch nich so schwer....

 

gruß matze

Ähm, war bei dem neuen LKW kein Handbuch für den Fahrtenschreiber dabei?

Ansonsten guck mal unter www.bag.bund.de , da gibts alle Infos zu dem Thema.

Hat sich denn Deine Firma nicht um Infos bemüht? Schliesslich hat Dein Chef auch Pflichten, z.B. die Firma per Unternehmerkarte im Fahrtenschreiber zu registrieren (Kennzeichen).

am 28. Juni 2007 um 11:30

Re: Fahrerkarte??

 

Zitat:

Original geschrieben von Bmer

Hi...

...... 4 Points in Flensburg und ca 500 euro strafe. Naja es wird doch hier sicher ein paar alte Hasen geben die mir da etwas weiterhelfen können....

Das stimmt nicht du kannst auch ohne Fahrerkarte bis max 15 Tage fahren und täglich einen Ausdruck machen.

4 Punkte und 500€ Geldbuße sind wohl eher CB Funk geschichten von einem der einen kennt der einen bekannten hat der das gezahlt hat.

Themenstarteram 28. Juni 2007 um 14:27

Also wir haben in Deutschlandca 105 Niederlassungen und da ging ein Rundschreiben raus das sie hald von unserer Firma (weiß nicht genau welche Niederlassung) einen ohne Karte aufgehalten haben und da hat der Fahrer und der Niederlassungsleiter jeweils 4 punkte bekommen.

Hmm handbuch hab ich keins gesehen naja werd das schon irgendwie hin bekommen zumal ich ja ab heute nen Nebenjob anfange als LKWfahrer und die dort auch dies Karten haben Danke euch trotzdem... allzeit gute Fahrt...

am 29. Juni 2007 um 7:27

@Pepperduster

Zitat:

Das stimmt nicht du kannst auch ohne Fahrerkarte bis max 15 Tage fahren und täglich einen Ausdruck machen.

Du musst als Karteninhaber registriert sein! Bei Verlust oder Defekt der Karte darfst Du per Ausdruck fahren, wer noch nie eine Fahrerkarte hatte bzw. hat, darf ein Fz. mit digitalem Tacho nicht fahren!

am 29. Juni 2007 um 18:05

Habe auch neuen Lkw bekommen da ist ein Handbuch dabei gewesen!!

LKW-Reppi hat völlig recht nur wer schon mal in besitz einer KArte war darf bei verlust oder anderen Sachen 15 Tage ohne fahren.

am 29. Juni 2007 um 19:24

Re: Re: Fahrerkarte??

 

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Das stimmt nicht du kannst auch ohne Fahrerkarte bis max 15 Tage fahren und täglich einen Ausdruck machen.

Wie meine Vorredner bereits sagten: Diese Aussage ist schlicht und ergreifend falsch!! Das ist ein Gerücht, das leider noch in vielen Köpfen so drin ist, das kann man streichen!!

Ohne Fahrerkarte darfst du nur fahren, wenn:

- du bereits eine besessen hast und diese verloren hast.

- du bereits eine besessen hast und diese beschädigt/funktionsuntüchtig geworden ist.

Damit du ohne Karte fahren darfst, musst du den Verlust bzw. die Beschädigung aber anzeigen bei der ausgebenden Stelle, dort bekommst du eine Verlustbestätigung mit, diese muss immer mitgeführt werden.

Ansonsten gibts keine Gnade, ohne Karte darf kein Meter gefahren werden. Darum muss man sich eben vorher kümmern, bevor der neue LKW kommt.

Zum Anfangskommentar:

Die Bedienung der Karte ist nicht schwer, mit Goldchip nach oben und nach vorne in den Schacht schieben, der Tacho gibt Anweisungen. Allerdings wäre dein Chef verpflichtet, dich im Umgang mit dem digitalen Tacho zu unterweisen.

am 29. Juni 2007 um 19:55

äm, ein älterer kollege, von mir hat ein leihlkw bekommen mit digi-tacho der ist bisher nur tachoscheibe gefahren,

und der besitzt noch keine fahrerkarte und ist mit dem lkw gefahren hat jedentag sein ausdruck gemacht mit nem halbenmeter, hat auch niemand was gesagt der cheff nicht, der werkstattmeister nicht ... usw....

 

gruß matze

am 30. Juni 2007 um 6:31

ja der Chef und der Werkstattmeister sagen nichts, aber wenn die Polizei ihn aufhält, dann steht er, dann fährt er keinen Meter mehr. Dann kann der Chef einen Fahrer schicken mit Fahrerkarte, der den LKW abholt.

Nochmals: Ohne Fahrerkarte ist verboten, da ändert auch dieses schlechte Beispiel nichts daran. Besorgt euch die Fahrerkarte, ob ihr Digitacho habt oder nicht.

das is nicht richtig ..

wenn ich meine karte daheim vergessen hab kann ich sehr wohl ohne karte fahren ..

und die info ist von letzter woche ..

Fahrerschulung Digitacho Dekra ..

und der erzählt sicher keinen müll ..

Zitat:

Original geschrieben von 45weber

das is nicht richtig ..

wenn ich meine karte daheim vergessen hab kann ich sehr wohl ohne karte fahren ..

und die info ist von letzter woche ..

Fahrerschulung Digitacho Dekra ..

und der erzählt sicher keinen müll ..

So steht das in der VO (EWG) Nr. 3821/85, Artikel 15 Abs. 1:

Zitat:

... Wenn eine Fahrerkarte beschädigt ist, Fehlfunktionen aufweist oder sich nicht m Besitz des Fahrers befindet, hat der Fahrer

a) zu Beginn seiner Fahrt die Angaben über das von ihm gelenkte Fahrzeug auszudrucken und in den Ausdruck

b) die Angaben, mit denen der Fahrer identifiziert werden kann (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), einzutragen und seine Unterschrift anzubringen;

c) die in Absatz 3 zweiter Gedankenstrich Buchstaben b, c, und d genannten Zeiten einzutragen;

d) am Ende seiner Fahrt die Angaben über die vom Kontrollgerät aufgezeichneten Zeiten auszudrucken, die vom Fahrtenschreiber nicht erfassten Zeiten, in denen er seit dem Erstellen des Ausdrucks bei Fahrtantritt andere Arbeiten ausgeübt hat, Bereitschaft hatte oder eine Ruhepause eingelegt hat, zu vermerken und auf diesem Dokument die Angaben einzutragen, mit denen der Fahrer identifiziert werden kann (Name, Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins), sowie seine Unterschrift anzubringen.

Nach dieser Regel darf zwar jemand, der seine Fahrerkarte zuhause vergessen hat, fahren, aber jemand der noch keine beantragt hatte, eben nicht. Fährt man ohne Fahrerkarte, dann muss man aber einiges tun, damit das immer noch rechtens ist.

Grundsätzlich sollte aber jeder Fahrer mittlerweile eine Fahrerkarte haben, selbst wenn er ein Fahrzeug lenkt, für das er keine braucht. Allein schon wenn ein Leihfahrzeug erforderlich wird, muss erwartet werden, dass man dafür eine Fahrerkarte braucht. Die Einbaupflicht ist zudem schon über ein Jahr her.

Für den Fall, dass einem die Fahrerkarte gestohlen wird oder so, gibt es weitere Regelungen an die man sich halten muss. Also unbedingt beachten, wenn man nicht mal zu einer empfindlichen Strafe verdonnert werden will.

am 30. Juni 2007 um 17:56

Hallo,

Ich hatte 2 Wochen ein MAN zum anschauen und habe die Karte auch das erste mal einsetzen müssen.

um das ganze mal abzukürzen, die Karte kommt in den besagten linken Schlitz. Auf der Karte befinden sich Informationen wo die Karte ausgestellt wurde, dementsprechend ist auch die Menüführung in dieser Sprache. In meinen Fall war es eben deutsch. Jetzt wird die Karte gelesen, es kommt eine Meldung ob man was nachtragen will, das ist für den Fall das Karte oder Tacho nicht funktioniert haben, wenn dem nicht so ist Meldung verneinen, Land des Starts eingeben, steht wie bei der Sprache auf D und es kann los gehen. Bei Pausen und Schichtende unbedingt drauf achten das Gerät auf Pause zu stellen! Er speichert sonst immer Bereitschaftszeit und diese ist keine Ruhezeit!!!

Die Karte kann im Gerät auch bei Schichtende verbleiben, würde ich nicht machen, das Fahrzeug kann gestohlen werden oder Missbrauch. Ich habe 2 Wochen ein Vorführfahrzeug gefahren und zur Sicherheit die Karte immer entnommen.

Zur Karte selber noch, sie ist genau so zu behandeln wie eine EC oder andere Kredit Karte. Also keine übergroßen Temperaturen aussetzen, nicht auf dem Armaturenbrett liegen lassen, keine starken Magneten aussetzen nicht knicken usw.

Hier noch ein Bild des Fahrzeuges was ich oben angeführt habe.

 

http://freenet-homepage.de/qwert1111/Bild049.jpg

Hallo!

Redet doch nicht von verschiedenen Sachen!

Entweder ihr habt schon eine Fahrerkarte oder ihr habt noch keine.

Wenn ihr keine habt, dann dürft ihr definitiv auch keinen LKW fahren, welcher mit einem digitalen Tachgrafer ausgerüstet ist.

Egal was der Chef oder Disponent sagt, erfüllt das Fahren mit einem solchen Fahrzeug einen Tatbestand, der dem Strafrecht zuzuordnen ist, Es wird also, wenn man denn erwischt wird, ziemlich teuer.

Wenn denn eine Fahrerkarte erteilt (oder auch beantragt) worden ist, so ist die Erteilung über die europäische Datenbank abzufragen. Das heisst, wenn man, aus welchen Gründen auch immer, ohne eingelegte Karte fährt, ist man doch im Besitz einer solchen Karte. Ausreden lassen sich dann immer noch finden...

Definitiv verboten ist aber, wie schon geschrieben, das Fahren ohne vorher beantragte oder erteilte Fahrerkarte!

Gruß, Frank

Zitat:

Original geschrieben von Inserv

Hallo!

Redet doch nicht von verschiedenen Sachen!

Entweder ihr habt schon eine Fahrerkarte oder ihr habt noch keine.

Wenn ihr keine habt, dann dürft ihr definitiv auch keinen LKW fahren, welcher mit einem digitalen Tachgrafer ausgerüstet ist.

Egal was der Chef oder Disponent sagt, erfüllt das Fahren mit einem solchen Fahrzeug einen Tatbestand, der dem Strafrecht zuzuordnen ist, Es wird also, wenn man denn erwischt wird, ziemlich teuer.

Wenn denn eine Fahrerkarte erteilt (oder auch beantragt) worden ist, so ist die Erteilung über die europäische Datenbank abzufragen. Das heisst, wenn man, aus welchen Gründen auch immer, ohne eingelegte Karte fährt, ist man doch im Besitz einer solchen Karte. Ausreden für das Nicht-Einlegen der Karte lassen sich dann immer noch finden...

Definitiv verboten ist aber, wie schon geschrieben, das Fahren ohne vorher beantragte oder erteilte Fahrerkarte!

Gruß, Frank

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