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Fahrerlaubnis Verjährungsfrist??

Themenstarteram 28. Januar 2017 um 0:52

Guten tag hätte eine Frage, und zwar bin ich seid 2004 nicht mehr im Besitz meiner Fahrerlaubnis weil ich unter Einfluss von Cannabis Auto gefahren bin.(ich war Jung und hab halt zwischendurch gepafft).

Habe mein Führerschein dann abgegeben es sind jetzt 13 Jahre her.

Ich hatte Führerschein Klasse 3.was kann ich nun machen um mein Führerschein wieder zu bekommen?

Seit dem habe ich zwar nicht mehr geraucht aber ich bin 2 x mal Fahren ohne Führerschein erwischt worden und zu Geldstrafen Verurteilt worden.jetzt meine frage gibt es die Möglichkeit ihn vor Ablauf der 15 Jahre Verjährungsfrist 19.04.2020 ohne MPU die Fahrerlaubnis wieder zu erhalten? oder wie geht es da weiter?wäre Lieb wenn sie mir da weiter helfen können,bitte kommen Sie nicht mit Kritik an ist halt passiert rückgängig kann man nicht machen,bereuen tue ich es aber das Hilft mir nicht weiter

Vielen dank im voraus.

Gruß

Bekim

Beste Antwort im Thema

Albaner , welche Gründe gibt es , lieber noch so lange zu warten , als zur MPU zu gehen .

Diese MPU haben in der Zwischenzeit andere Vorschriften erhalten und haben deshalb den Ruf , den sie mal hatten nicht verdient .

Geh zu deinem Sachbearbeiter beim Straßenverkehrsamt und sprich mit dem ganz offen und freundlich über deine Sorgen und Vorstellungen , biete ihm evtl. an,bei einem Suchtmediziner zu einer Untersuchung mit fortlaufender Vorstellung zu gehen .

Das sind sehr häufig richtig nette Menschen , die auch helfen wollen und können .

Manchmal sind User aber sehr auf dem Holzweg , wie z.B. Gleiterfahrer . in beiden Fällen ist dir die Fahrerlaubnis entzogen , Fahrerlaubnisentzug ist der Verwaltungsakt , hat also überhaupt nichts mit dem Dokument Führerschein , Karte oder noch Rosa Faltblatt zu tun .

Die Fahrerlaubnis ist dir , wie ich annehme , per Gerichtsbeschluß oder per Verwaltungsakt entzogen werden .

Sie wird dir , wie bei dir , für 6 Monate , 1 Jahr oder mehr entzogen werden. Ein -angeordnetes Fahrverbot-,darf nicht länger als 1-3 Monate dauern. Bei dem Fahrerlaubnisentzug ist der Führerschein abzugeben und wird vernichtet . Du musst ihn neu machen . Das ist offensichtlich der Fall .

Bei einem - angeordnetem Fahrverbot- wird der Führerschein nicht vernichtet , du gibst ihn für die entsprechende Zeit ab , an die Diensstelle , die das Fahrverbot anordnet , daher bekommst du ihn auch wieder . Brauchst ihn nicht neu zu machen .

Aber das Fahrverbot ist natürlich ein -Entzug der Fahrerlaubnis - auf Zeit, allerdings nur bis zu 3 Monaten , in dieser Zeit ist dir die Erlaubnis ein Kraftfahrzeug zu führen entzogen . Klingt kompliziert , ist es auch , siehe Gleitfahrer .

Anmerkung : Man darf in der Zeit des Fahrverbotes , oder Entzug der Fahrerlaubnis überhaupt auch kein Mofa fahren , selbst wenn man es des Alters wegen führerscheinfrei fahren dürfte .

Ich hoffe du hast alles vestanden , sonst frage noch mal .

Giovanni.

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Hast du schon die Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle gefragt?

Was sagt die denn dazu? Ist immerhin die Behörde die dir den neuen Führerschein gibt!

Gruß,

der_Nordmann

Wurde dir damals die Fahrerlaubnis oder ,,nur,, der Führerschein (Fahrverbot) entzogen ?

Woher stammt den das Datum 2020? Steht das in Deinem Auszug aus dem Flensburg Register? Sonnst solltest Du so einen Auszug besorgen, wann die Taten endgültig getilgt werden.

Vor Ablauf führt an der MPU kein Weg vorbei und sie würde eine doppelte Fragestellung haben (Drogen und Verkehrsstraftaten).

Warst Du noch in der Probezeit? Neue Führerscheinprüfungen musst Du in jedem Fall ablegen.

Themenstarteram 28. Januar 2017 um 15:13

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 28. Januar 2017 um 04:19:01 Uhr:

Hast du schon die Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle gefragt?

Was sagt die denn dazu? Ist immerhin die Behörde die dir den neuen Führerschein gibt!

Gruß,

der_Nordmann

nein ich habe bei der Führerscheinstelle nicht angerufen ich überlege ob ich einen Anwalt nehmen soll Vielleicht kann er was machen?

Themenstarteram 28. Januar 2017 um 15:14

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 28. Januar 2017 um 11:23:09 Uhr:

Wurde dir damals die Fahrerlaubnis oder ,,nur,, der Führerschein (Fahrverbot) entzogen ?

das ist eine gute frage,ich habe jedenfalls ein Fahrverbot

Zitat:

@Albaner-Duisburg schrieb am 28. Januar 2017 um 16:13:48 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 28. Januar 2017 um 04:19:01 Uhr:

Hast du schon die Zulassungsstelle bzw. Führerscheinstelle gefragt?

Was sagt die denn dazu? Ist immerhin die Behörde die dir den neuen Führerschein gibt!

Gruß,

der_Nordmann

nein ich habe bei der Führerscheinstelle nicht angerufen ich überlege ob ich einen Anwalt nehmen soll Vielleicht kann er was machen?

Na dann ist die Lösung doch einfach!

Führerscheinstelle anrufen und du hast die Info aus erster Hand. Was soll ein Anwalt da bringen ausser Kosten?

Themenstarteram 28. Januar 2017 um 15:19

Zitat:

@Kai R. schrieb am 28. Januar 2017 um 11:49:16 Uhr:

Woher stammt den das Datum 2020? Steht das in Deinem Auszug aus dem Flensburg Register? Sonnst solltest Du so einen Auszug besorgen, wann die Taten endgültig getilgt werden.

Vor Ablauf führt an der MPU kein Weg vorbei und sie würde eine doppelte Fragestellung haben (Drogen und Verkehrsstraftaten).

Warst Du noch in der Probezeit? Neue Führerscheinprüfungen musst Du in jedem Fall ablegen.

das mit dem 2020 das hat mir damals die Führerscheinstelle gesagt,ein Auszug habe ich nicht beantragt aber das werde ich in den nächsten tagen beantragen,was ist so wichtig an dem Auszug?

nein ich war nicht in der Probezeit,mein Führerschein habe ich 2001 gemacht und 2004 abgegeben

Albaner , welche Gründe gibt es , lieber noch so lange zu warten , als zur MPU zu gehen .

Diese MPU haben in der Zwischenzeit andere Vorschriften erhalten und haben deshalb den Ruf , den sie mal hatten nicht verdient .

Geh zu deinem Sachbearbeiter beim Straßenverkehrsamt und sprich mit dem ganz offen und freundlich über deine Sorgen und Vorstellungen , biete ihm evtl. an,bei einem Suchtmediziner zu einer Untersuchung mit fortlaufender Vorstellung zu gehen .

Das sind sehr häufig richtig nette Menschen , die auch helfen wollen und können .

Manchmal sind User aber sehr auf dem Holzweg , wie z.B. Gleiterfahrer . in beiden Fällen ist dir die Fahrerlaubnis entzogen , Fahrerlaubnisentzug ist der Verwaltungsakt , hat also überhaupt nichts mit dem Dokument Führerschein , Karte oder noch Rosa Faltblatt zu tun .

Die Fahrerlaubnis ist dir , wie ich annehme , per Gerichtsbeschluß oder per Verwaltungsakt entzogen werden .

Sie wird dir , wie bei dir , für 6 Monate , 1 Jahr oder mehr entzogen werden. Ein -angeordnetes Fahrverbot-,darf nicht länger als 1-3 Monate dauern. Bei dem Fahrerlaubnisentzug ist der Führerschein abzugeben und wird vernichtet . Du musst ihn neu machen . Das ist offensichtlich der Fall .

Bei einem - angeordnetem Fahrverbot- wird der Führerschein nicht vernichtet , du gibst ihn für die entsprechende Zeit ab , an die Diensstelle , die das Fahrverbot anordnet , daher bekommst du ihn auch wieder . Brauchst ihn nicht neu zu machen .

Aber das Fahrverbot ist natürlich ein -Entzug der Fahrerlaubnis - auf Zeit, allerdings nur bis zu 3 Monaten , in dieser Zeit ist dir die Erlaubnis ein Kraftfahrzeug zu führen entzogen . Klingt kompliziert , ist es auch , siehe Gleitfahrer .

Anmerkung : Man darf in der Zeit des Fahrverbotes , oder Entzug der Fahrerlaubnis überhaupt auch kein Mofa fahren , selbst wenn man es des Alters wegen führerscheinfrei fahren dürfte .

Ich hoffe du hast alles vestanden , sonst frage noch mal .

Giovanni.

Themenstarteram 28. Januar 2017 um 19:36

Hallo Giovanni Danke erstmal

Warum ich bis heute die MPU nicht gemacht habe kann ich dir sagen,vor 5 Jahren wollte ich die MPU machen habe mich in Duisburg Angemeldet,Beratung gemacht dann habe ich in Duisburg 2 x mal Urinprobe abgegeben es war alles ok ich sollte also nur 1x machen und dann zu Prüfung also zum Psychologen,in der zeit ist meine Mutter krank geworden musste also schnell nach Heimat in der zeit wo ich im Heimat war ist ein ein neuer Termin gekommen davon wusste ich nicht es sollte die letzte Urin probe sein aber ich war wie gesagt nicht in DE,als ich nach DE zurück kam habe ich dort angerufen und erzählt warum ich nicht erscheinen konnte ob wir weiter machen können etc aber die sind so gemein die haben kein Verständnis man hat mich also gekündigt

ich habe für die Beratung und für die Urinproben über 300€ bezahlt dazu habe ich noch vor der Anmeldung 3 x freiwillig bei meinem Hausartzt Drogentests gemacht alles Negativ ich habe das gemacht damit die sehen das ich mir mühe gebe aber es hat nix gebracht alles umsonst

dann habe ich gesagt arsch lecken ich mach das nicht mehr ich warte einfach ab bis ich den Führerschein ohne die MPU bekomme

Themenstarteram 28. Januar 2017 um 19:42

Ps. Ich überlege ob ich einen Anwalt nehmen soll Vielleicht kann er mir Helfen Vielleicht auch nicht weiß ich nicht??

es gibt Anwälte die darauf Spezialisiert sind.

Wenn. dann ein Verkehrsanwalt, allerdings dürfte dessen Unterstützung alles andere als billig werden, für eine Auskunft, die du auch selbst einholen könntest.

Man nimmt am Montag das Telefon in die Hand und gut ist.

Themenstarteram 28. Januar 2017 um 20:16

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 28. Januar 2017 um 21:03:14 Uhr:

Man nimmt am Montag das Telefon in die Hand und gut ist.

Ja ich rufe da am Montag an,das mit dem Anwalt meinte ich ob ein Anwalt mir mein Führerschein zurück holen kann Bzw irgendwie Helfen kann.

Der Anwalt kostet dich Geld und bringt nix. Du bist auf Verständnis von Personen angewiesen und wenn du denen mit Anwalt kommst, dann ist das Thema erledigt. Das Amt würde mit einer Weigerung gegen keine Gesetze verstoßen.

Selber offen und ehrlich zum Amt gehen und dann begründen warum der Schein wichtig ist. Und wenn die letzten 10 Jahre nichts gewesen ist, dann könnte das bei richtigen Sachbearbeiter auch klappen. Sollte "Fahren ohne Führerschein" in den letzten 5 Jahren gewesen sein -> Vergiss es.

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