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Fahrerlaubnis vor 01.04.1980

Themenstarteram 20. April 2007 um 21:20

Hallo zusammen,

mich beschäftigt schon seit einiger Zeit eine Frage, die nie richtig beantwortet werden konnte. Es dreht sich darum dass mit der Fahrerlaubnis für PKW vor dem 01.04.1980 auch Motorräder bewegt werden dürfen für die heute der A1 gemacht werden muss. Warum dieser Stichtag?

Beispiel: Meine Mutter, Führerschein 1976, seit 1977 kein Meter mehr gefahren dürfte größere Maschinen fahren wie ich, nur wegen dieses Datums.

Was steckt dahinter und warum wird dieses Datum nicht sukzessive angeglichen wenn es sich nur um Fahrerfahrung handeln sollte. Ich will mir einen Roller kaufen, habe aber nur PKW gemacht und daher ist bei 50 ccm Schluss, 80er würden mirn besser gefallen, aber geht nicht. Und nur deswegen den A zu machen sehe ich nicht ein...

Ausserdem im Ausland bin ich 80er auch gefahren ohne Unfall und sicher, nur in good old germany wird es anders reguliert.

Danke wer Licht in dieses dunkel bringen kann...

 

mfg

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19 Antworten

Sehr gute Frage, würde mich auch mal interessieren. Ich bin der Meinung, das das Datum 1.4.80 sogar schon mal geändert wurde....

Es gibt meiner Meinung nach keine sinnvolle Erklärung...in einigen anderen Ländern darf man ja schließlich, wenn man 3 Jahre lang Auto gefahren ist, auch mit 125ern bis 11kW fahren.

hö wo darf man das nach 3 jahren??

am 21. April 2007 um 17:08

z.B. in Österreich und Frankreich ...

die Sache mit dem 1.4.80 ist aber ein Relikt der alten Klasse 1b bis 80ccm (später dann bis 125ccm) und der ablösung der Klasse 4 ohne Tempolimit

der Einschluss in die PKW-Fahrerlaubniss war schon damals umstritten und wurden (m.E. zu recht) abgeschaft ...

http://de.wikipedia.org/.../F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis?...

Fahrerlaubnis vor 1.4.80

 

Hallo, das haben wir den Bürokraten damals in Bonn zu verdanken und jetzt den Eurokraten in Brüssel, die jetzt noch einen Dickeren Schädel haben. Meiner Meinung ist das ein großer Schwachsinn und Bürokraten-Irrsinn.

MfG

Güni.

Themenstarteram 21. April 2007 um 18:32

Zitat:

Original geschrieben von speedguru

z.B. in Österreich und Frankreich ...

die Sache mit dem 1.4.80 ist aber ein Relikt der alten Klasse 1b bis 80ccm (später dann bis 125ccm) und der ablösung der Klasse 4 ohne Tempolimit

der Einschluss in die PKW-Fahrerlaubniss war schon damals umstritten und wurden (m.E. zu recht) abgeschaft ...

http://de.wikipedia.org/.../F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis?...

Naja, dann müsste doch nach EU Recht gleiches Recht für alle geben, sonst wird es sicher einen spanisch-italienisch-finnischen Gleichbehandlungsbeauftragten geben, der uns in der BRD das selbe Recht auf Fortbewegung einräumen kann wie in A und F.

 

Allerdings der Sinn an einer gründlichen 2-Rad Ausbildung soll nicht vernachlässigt werden, es gibt schliesslich schon zu viele Verletzte und Tote mit geprüfter Fahrerlaubnis...:(

mfg

am 21. April 2007 um 18:38

nun, D bekommt schon seit längerem mächtig Druck aus Brüssel diese Sache ein zu führen (genau wie Führerscheinklasse S und 45km/h Miniselbstmordkamikazeautos ... :rolleyes: ) ...

am 15. Dezember 2007 um 19:13

Räusper..... ähhmm... ich glaube ich als "alter Sack" kann Licht ins Dunkel bringen. :)

Bin Jahrgang 1961. Damals habe ich mit 16 die Prüfung zur "alten Klasse 4" gemacht, mit der ich 1977 Leichtkrafträder bis 50ccm und einer zulässigen Geschwindigkeit von 80km/h fahren durfte. Seinerzeit war das lediglich eine theoretische Prüfung die man dafür ablegen musste.

Dann mit 18 habe ich im Mai 1979 den "alten 3er" gemacht. Dieser "alte 3er" beinhaltete auch automatisch die "alte Klasse 4".

Ich weiss aus persönlichem Erleben vor meinem PKW Führerschein noch ganz genau:

Die Versicherungsprämien 1976/1977 für die "Rennfuffziger" ;) waren damals ins bodenlose gestiegen. Ursache: Die Jugendlichen haben sich gegenseitig die Rennhobel und Teile geklaut. :D :)

Und so kam es, um den hohen Versicherungsprämien zu entgehen, dass auf einem Schlag nur noch 80er angeboten wurden. Die Versicherungsprämien für die 80er waren wieder ok. Damit aber nicht eine ganze Völkerschaar den Führerschein neu machen musste, wurde die alte Klasse 4 zuerst auf 80 später dann auf 125ccm erweitert.

Der Stichtag 01.04.1980 wurde nicht willkürlich festgelegt. Bis zu diesem Stichtag war eine Art Vertrauenssschutz.

Und so gibt es heute also Leute, die niemals auf einem Motorrad gesessen haben, ihren Autoführerschein vor dem 01.04.1980 gemacht haben und die 125ccm Leichtkrafträder mit Geschwindigkeiten über 100km/h ganz legal fahren dürfen.

Es gibt aber auch - Leute wie mich - die haben sowas wie ne Fahrprüfung gemacht, aber die kann man in keinster Weise mit der heutigen A1 Ausbildung vergleichen.

Ganz Richtig finde ich das nicht, aber ist halt Deutschland. ;)

Wer seinen Führerschein Klasse 3 vor einem bestimmten Stichtag im Jahr 1957 gemacht hat, der durfte Krafträder bis 250 ccm fahren. Wenn diese Person heute ihren alten grauen Führerschein auf den neuen EU-Kartenführerschein umstellt, dann wird dafür Klasse A mit offener Leistung eingetragen. Darüber gab es mal einen Thread hier auf MT (den ich leider im Moment nicht finde).

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wer seinen Führerschein Klasse 3 vor einem bestimmten Stichtag im Jahr 1957 gemacht hat

Vor 1.12.1954 bzw. vor 1.10.1960 im Saarland (damals zu Frankreich).

am 17. Dezember 2007 um 15:22

Hier ein Statement des deutschen Fahrlehrerverbandes auf die Frage, ob das Datum 01.04.1980 für das Führen von 125er noch zeitgemäß sei und in Zukunft nicht angehoben werden wird:

 

Eine Änderung bezüglich des Stichtags 01.04.1980 ist höchst unwahrscheinlich. Dafür gibt es gute Gründe.

 

Die Klasse 1b (seit 01.01.1999 A1) wurde am 01.04.1980 eingeführt. Bis zum 31.03.1980 reichte zum Führen von Kleinkrafträdern mit einem Hubraum bis max. 50 ccm und nach oben offener Geschwindigkeit der Besitz der Fahrerlaubnis Klasse 3 oder Klasse 4 aus. Manche Kleinkrafträder erreichten damals Geschwindigkeiten von über 100 km/h. Eine praktische Ausbildung war ebenso wenig vorgeschrieben wie eine praktische Prüfung.

 

Die Unfallzahlen waren entsprechend hoch. Um den hohen Blutzoll zu mindern, hat der Gesetzgeber ab 1.4. 1980 die Klasse 1b für Leichtkrafträder mit einem max. Hubraum von 80 ccm und einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h eingeführt. Der Erwerb der Fahrerlaubnis für die neue Klasse setzte neben der theoretischen eine praktischer Ausbildung und Prüfung voraus. Im Laufe der Jahre hat der Gesetzgeber lediglich die technischen Grenzwerte dieser Klasse dem europäischen Recht angepasst.

 

Das Grundgesetz sieht vor, dass die einem Bürger einmal zuerkannten Rechte in aller Regel durch spätere Rechtsänderungen nicht aberkannt werden dürfen. Deshalb haben Inhaber einer vor dem 01.04.1980 erworbenen Fahrerlaubnis, die zum Führen der "schnellen Mopeds" berechtigte, dieses Recht behalten (heute Klasse A1).

 

In etwa so wie ich es geschildert habe und daraus geht ganz klar hervor, das dieses Datum eine Besitzstandsregelung ist.

 

Meine persönliche Meinung zu dem Thema:

Falls ich auf die Idee kommen sollte mir nochmal ein Leichtkraftrad zuzulegen würde ich in jedem Fall nochmal 3-4 Fahrstunden nehmen. Habe seit 1980 auf keinem "Bock" mehr gesessen, das müsste ich erst wieder lernen.

 

Manchmal sehe ich "Altersgenossen" die durch die frühe Gabe der Geburt den 3er gemacht haben und jetzt auf einem 125er Roller daherfahren. Noch nie Leichtkraftrad gefahren und plötzlich kommt irgendwie der zweite Frühling. Man sieht förmlich wie unsicher gefahren wird, in Kurven wird besipielsweise viel zu stark abgebremst anstatt sich in die Kurve hineinzulegen. Auch sonst sieht man förmlich wie unsicher der Fahrer ist. Von daher sollte zumindest die Teilnahme an einer Zahl von praktischen Fahrstunden Pflicht werden.

 

Die 50er Dinger aus meiner Jugend waren wirklich flott und liefen fast 100 lt. Tacho. So etwas ohne Fahrpraxis in der heutigen Zeit fahren zu wollen ist mehr als leichtsinnig.

Fast genauso beläuft es sich doch auch mit dem LKW bis 7,5t - wer noch nen rosa Schein hat darf mit normalem AutoFS(kl 3) noch bis 7,5t fahren. Wer die Plastikkarte hat darf nur noch bis 3,5t

 

quasi dasselbe oder?

Das Besitzstandsrecht läßt sich in Deutschland eben nicht so leicht aushebeln.

Zitat:

Original geschrieben von ICBM

Fast genauso beläuft es sich doch auch mit dem LKW bis 7,5t - wer noch nen rosa Schein hat darf mit normalem AutoFS(kl 3) noch bis 7,5t fahren. Wer die Plastikkarte hat darf nur noch bis 3,5t

 

quasi dasselbe oder?

 jepp, und die 7,5t sind noch harmlos! Wenn man die alte klasse3 gemacht hat, es hängt nicht von der Farbe/Form des Führerschein ab, dann darf man sogar LKW mit Anhänger bis zu 17,75t zul. Ges.G. fahren! Das ist erschreckend. Da sitzen Leute am Steuer die noch nie was von ner Druckluft gesteuerten Bremse geschweigedenn von Lenk/Ruhezeiten gehört haben :(

 

grüße

Steini

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