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Fahrersitz durchgesessen, greift die Garantieverlängerung?

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 2. April 2012 um 12:47

Hallo,

bei meinem Golf Highline ist nach 28000 KM der Fahrersitz schon ziemlich durchgesessen.

Ich dachte eigentlich das sei ein Fall für die LifeTime- Garantieverlängerung und war deswegen heute bei meinem VW-Händler.

Der Meister meinte ja "etwas" durchgesessen sei der schon, aber unbequem wäre er dadurch noch nicht.

Das Problem hatte er auch noch nie bei den Highline-Sitzen. Wenn ich aber drauf bestehen würde könne man den Sitz selbstverständlich neu aufpolstern. Das wäre allerdings eine teure Angelegenheit weil die Garantieverlängerung die Kosten von Verschleiss nicht übernehmen würde.

Er hat sich nochmal bei seinem Kollegen informiert, der meinte auch die zahlen das nicht. Die Polsterung sei nicht eingeschlossen.

Also zur nächsten VW-Werkstatt. Der Meister meinte gleich, ja der ist etwas weicher aber das sei noch in der "Toleranz" und mit der Garantieverlängerung das wird sowieso schwierig. Das bleibt nicht aus dass sich ein Sitz mit der Zeit einsitzt. Man könne das auch nicht mit dem Beifahrersitz vergleichen...

Ich soll aber in 2 Wochen nochmal vorbeikommen, da ist sein Kollege wieder da der kennt sich da besser aus. Vorher hätten sie eh keinen Termin frei. Hoffnungen dass die Garantieverlängerung das übernimmt macht er mir aber nicht. In der Werksgarantie wäre das etwas anderes gewesen, da hätte man das machen können. Die ist aber seit 3 Monaten rum und jetzt müsse ich das wohl selber zahlen. 300 Euro wären das sicherlich, das müsste man aber mal genau rechnen.

Ich weiß nur noch, als ich die Garantieverlängerung abgeschlossen habe hieß es das sei eine vollwertige Verlängerung der Werksgarantie.

Weiß hier jemand ob das tatsächlich nicht unter die Garantieverlängerung fällt? Oder hatte jemand den Fall schon selbst?

Ich hab keine Lust 300 Euro zu zahlen.

Beste Antwort im Thema

Oder vielleicht abnehmen!? ;)

19 weitere Antworten
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19 Antworten
am 2. April 2012 um 23:29

Zitat:

Original geschrieben von cc307

 

Ich weiß nur noch, als ich die Garantieverlängerung abgeschlossen habe hieß es das sei eine vollwertige Verlängerung der Werksgarantie.

Die Info dass es eine vollwertige Verlängerung der Werksgarantie ist habe ich auch bekommen als ich die Garantieverlängerung gekauft habe.

Dann sollten die das aufpolstern doch eigentlich auch übernehmen.

Bei unserem Golf V ging das damals nach 22 Monaten problemlos auf Garantie.

Oder vielleicht abnehmen!? ;)

@cc307

Ich hatte bei meinem Golf GTI leichte Abnutzungsspuren auf der Armauflage in der Fahrertür, dies war mir bei der Werksabholung bzw. Heimfahrt von Wolfsburg bereits aufgefallen.

Irgendwann mal nach ~ 4 Monaten kam ich dann mal zu meinem Freundlichen und habe ihm das gezeigt. Vorher hatte ich es beim Aufbereiter schon mal speziell reinigen lassen was natürlich nichts gebracht hat.

Der Meister sagte nur kurz und knapp: „ Ist Verschleiß - davon nimmt sich VW nichts an :eek: !“

Daraufhin bin ich zum Sattler gefahren und habe mir die die Türpappen und die Armauflagen neue beziehen lassen. Die Türpappen im GTI Stoff und die Armauflagen zzgl. MAL in Leder.

An diesem Beitrag kannst du ungefähr erahnen wie deine Chancen sind.

 

@Marienkaefer49

Deinen Beitrag finde ich übrigen unsachlich und diskriminierend, es sei denn Ihr kennt euch dann nehme ich natürlich alles zurück.

was hast für neu beziehen gezahlt?

bin zwar handwerklich begabt, aber am auto werd ich nicht basteln :P

@ Cleo,

nein wir kennen uns nicht. War ja eigentlich auch eher mit einem Augenzwinkern gemeint, wie man ja am ;) sieht. Und mal angenommen man wiegt 150 kg, wäre es nicht verwunderlich wenn der Sitz irgendwann halt platt ist...

Ich hatte zumindest bei meinen letzten 6 VW keine durchgesessenen Sitze.

am 4. April 2012 um 22:47

Zitat:

Original geschrieben von Marienkaefer49

War ja eigentlich auch eher mit einem Augenzwinkern gemeint, wie man ja am ;) sieht. Und mal angenommen man wiegt 150 kg, wäre es nicht verwunderlich wenn der Sitz irgendwann halt platt ist...

Ich hatte zumindest bei meinen letzten 6 VW keine durchgesessenen Sitze.

Das Augenzwinkern macht den Spruch nicht unbedingt besser.

Meine Frau wiegt 68 Kilo und hatte beim GOlf V mit 40000 KM einen durchgesessenen Sitz.

Sicher kann man davon ausgehen dass ein Sitz bei schwereren Fahrern früher durchgesessen ist. Allerdings auch dann nicht schon bei 28000.

Wenn ich den Beitrag richtig gelesen habe ging es auch nicht um die Frage ob er zu schwer für den Sitz ist, sondern darum ob die Garantieverlängerung das zahlt.

Zitat:

Original geschrieben von ernie68

Zitat:

Original geschrieben von Marienkaefer49

War ja eigentlich auch eher mit einem Augenzwinkern gemeint, wie man ja am ;) sieht. Und mal angenommen man wiegt 150 kg, wäre es nicht verwunderlich wenn der Sitz irgendwann halt platt ist...

Ich hatte zumindest bei meinen letzten 6 VW keine durchgesessenen Sitze.

Das Augenzwinkern macht den Spruch nicht unbedingt besser.

Meine Frau wiegt 68 Kilo und hatte beim GOlf V mit 40000 KM einen durchgesessenen Sitz.

Sicher kann man davon ausgehen dass ein Sitz bei schwereren Fahrern früher durchgesessen ist. Allerdings auch dann nicht schon bei 28000.

Wenn ich den Beitrag richtig gelesen habe ging es auch nicht um die Frage ob er zu schwer für den Sitz ist, sondern darum ob die Garantieverlängerung das zahlt.

Man, man...

Also ich fand den Spruch super! :p

Zitat:

Original geschrieben von Marienkaefer49

Zitat:

Original geschrieben von ernie68

 

Das Augenzwinkern macht den Spruch nicht unbedingt besser.

Meine Frau wiegt 68 Kilo und hatte beim GOlf V mit 40000 KM einen durchgesessenen Sitz.

Sicher kann man davon ausgehen dass ein Sitz bei schwereren Fahrern früher durchgesessen ist. Allerdings auch dann nicht schon bei 28000.

Wenn ich den Beitrag richtig gelesen habe ging es auch nicht um die Frage ob er zu schwer für den Sitz ist, sondern darum ob die Garantieverlängerung das zahlt.

Man, man...

Also ich fand den Spruch super! :p

ich auch ... noch dazu, wo ein ;) angefügt war.

Können wir zum Thema zurück kommen? Danke!

Gruß Michael

MT-Moderation

Die Garantie ist dazu gedacht, Schäden/Probleme/sonstiges die durch VW verursacht wurden zu beheben, wie z.B. Materialfehler. Wenn der TE jetzt nur 60 kg wiegt, sollte das die Garantie übernehmen. Bei einem höheren Gewicht als durchschnittlich ist das meiner Meinung nach keine Schuld von VW, also muss der TE die Kosten tragen.

was ist denn der Durchschnitt? meine Mutti mit ihren 50 Kilo oder ich mit meinen sportlichen trainierten 90 kilo?

Beim Fahrzeuggewicht mit Fahrer geht man soweit ich weiß von 75 kg aus, ich denke daran wird man sich auch bei der Sitzpolsterung orientieren.

Zitat:

Original geschrieben von McBen87

was hast für neu beziehen gezahlt?

bin zwar handwerklich begabt, aber am auto werd ich nicht basteln :P

Ich habe für zwei Türen inkl Ein- und Ausbau ~ 350 € gezahlt mit Material (1xBahn GTI Stoff zzgl. Leder). Genaueres Findest du hier im Forum oder bei mir im Showroom mit Bilder ;)

http://www.motor-talk.de/fahrzeuge/209954/vw-golf-vi-1k

http://www.motor-talk.de/.../...mal-in-leder-bezogen-t3712709.html?...

Themenstarteram 5. April 2012 um 10:50

Zitat:

Original geschrieben von Hummerman

Die Garantie ist dazu gedacht, Schäden/Probleme/sonstiges die durch VW verursacht wurden zu beheben, wie z.B. Materialfehler. Wenn der TE jetzt nur 60 kg wiegt, sollte das die Garantie übernehmen. Bei einem höheren Gewicht als durchschnittlich ist das meiner Meinung nach keine Schuld von VW, also muss der TE die Kosten tragen.

Naja, ich denke das ist keine rechtlich haltbare Argumentation. Woher will VW wer das Fahrzeug letztendlich fährt? Ich weiss ja schließlich auch nicht wie schwer der Werksangehörige war, der das Fahrzeug die ersten 7000 KM gefahren hat. :D

Außerdem hat mir ein Meister bei VW ja gesagt in der Werksgarantie wäre das kein Problem gewesen.

Da die Garantieverlängerung angeblich eine vollwertige Verlängerung der Werksgarantie ist (so wurde mir das beim Abschluss jedenfalls erzählt) , sollte das dann auch von der übernommen werden.

Ich habe jetzt für übernächste Woche einen Termin bei Freundlichen und bestehe darauf dass er eine Anfrage macht wegen der Kostenübernahme.

Sollte die Sache wider Erwarten abgelehnt werden, gebe ich das direkt weiter an den Anwalt.

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