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Fahrertür bei Windstärke 10 fast rausgebrochen Kundenparkplatz
Hallo,
meine Fahrertür (Mercedes W169) ist bei Windstärke 10 fast rausgebrochen.
Der Fahrzeugschaden ist am großen Kundenparkplatz meiner Ferienwohnanlage
an der Nordsee beim aussteigen passiert / hab leider nur noch eine Haftpflicht...
(muß der Parkplatzvermieter dafür aufkommen??)
Wenn ich in einer Tiefgarage bin und die läuft voll Wasser muß doch auch
der Parkplatz Vermieter für den Schaden aufkommen?
Ein KFZ-Gutachter hat schon Fotos vom KFZ-Schaden gemacht.
Anlage Fotos
Beste Antwort im Thema
und was kann der Parklplatzbesitzer dafür, dass du bei einem Sturm die Tür aufmachst?
Ich an deiner Stelle würde an Petrus herantreten.
Du hat gute Chancen, dass der dir den Schaden ersetzt.
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19 Antworten
Ein Fall für die VK oder TK des TE.
Hat der Parkplatzvermieter ein Jet-Gebläse aufgestellt oder hast Du nur die Tür nicht festgehalten?
und was kann der Parklplatzbesitzer dafür, dass du bei einem Sturm die Tür aufmachst?
Ich an deiner Stelle würde an Petrus herantreten.
Du hat gute Chancen, dass der dir den Schaden ersetzt.
Hat dir niemand beigebracht, dass man Türen bei Sturm nur sehr vorsichtig öffnet und dabei besonders fest hält und wenn man das nicht kann, die Türen nicht öffnet oder erst gar nicht fährt oder alternativ eine geschützte Stelle zum Aussteigen sucht?
Was meinst du wer haftet, wenn du bei Sturm als Fußgänger auf der Straße weggefegt wirst, stürzt und dir dabei deine Kleidung beschädigst.
Wofür hast du einen Gutachter beauftragt?
Der kostet zusätzliches Geld, dass dir niemand erstattet.
Macht doch sein Sohn!
Honi soit qui mal y pense
hat doch 4 Monate nicht gestört
Ich würde Mercedes Benz verklagen.
Warum müssen die das Fangband auch so unterdimensioniert an einem tollen Benz verbauen.
(Achtung, dieser Beitrag kann Ironie enthalten.)
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 29. Dezember 2016 um 13:45:39 Uhr:
Ich würde Mercedes Benz verklagen.
Warum müssen die das Fangband auch so unterdimensioniert an einem tollen Benz verbauen.
(Achtung, dieser Beitrag kann Ironie enthalten.)
In den USA würde man damit sogar Erfolg haben, da nicht in der Betriebsanleitung beschrieben wurde die Tür bei Sturm ...
Zitat:
@PaulAnhalt schrieb am 29. Dezember 2016 um 12:51:00 Uhr:
Ein KFZ-Gutachter hat schon Fotos vom KFZ-Schaden gemacht.
Anlage Fotos
Das hast Du doch selber gemacht, mit der tollen Software von Amazon, daß Du deinen Sohn gekauft hast.
Und als Gutachterbüro müßte man aber sehr gut Bescheid wissen, wer, was, wann bezahlt bekommt.
Oder eben nicht.
Ich habe weder Zeit noch Lust, mir vorher immer die anderen bereits erstellten Themen von Themenerstellern anzuschauen, aber manchmal wäre das nicht verkehrt
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 29. Dezember 2016 um 13:13:22 Uhr:
und was kann der Parklplatzbesitzer dafür, dass du bei einem Sturm die Tür aufmachst?
Ich an deiner Stelle würde an Petrus herantreten.
Du hat gute Chancen, dass der dir den Schaden ersetzt.
Ich fürchte, da muss man aber vorher an sein Türchen weiter oben anklopfen, um Ansprüche geltend zu machen.
Hätten die ersten beiden Posts von Martin und Paul nicht ausgereicht um das Thema abschließend und sachlich zu klären?
Seit wann wird bei MT irgendetwas sachkundig geklärt ?
Wir sind doch alles nur "Selbstdarsteller ,die Problemlösung ist doch nur drittstellig.
B 19