1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Passat
  6. Passat B8
  7. Fahrkomfort und Lautstärke 18 Zoll vs 17 Zoll

Fahrkomfort und Lautstärke 18 Zoll vs 17 Zoll

VW Passat B8
Themenstarteram 21. Februar 2016 um 17:57

Ich habe gestern meinen B8 (Jahreswagen) abgeholt. Ich habe nur 17 Zoll Ganzjahresreifen. Ich möchte die Ganzjahresreifen nur als Winterreifen und im Frühjahr <= 20 Grad nutzen und zusätzlich einen Satz Sommerreifen zulegen (zum einen halte ich nicht viel von GJR und zum anderen fahre ich etwa 2 mal im Jahr nach Italien mit dem Auto. Da sind die GJR ganz einfach überfordert).

Mich würde eure Erfahrung bzgl. 17 vs 18 Zoll Reifen was Komfort und Lautstärke der Reifen angeht interessieren. Ich bin noch unentschlossen bzgl. der Größe.

Ich hab übrigens DCC, falls das einen Unterschied macht.

Falls es 17er werden sollten, denke ich derzeit an diese Felgen hier:

http://www.borbet.de/de/brilliant-silver/c-CLASSIC_F19/a-P000372

Beste Antwort im Thema

Nein! Auch wenn die 18 Zöller und sogar 19 Zöller ab Werk bestellbar sind, müssen sie eingetragen werden, wenn das entsprechende Reifenpaket nicht im Versionenschlüssel der Zulassungsbescheinigung aufgeführt wird. Habe ich gerade selber durch das Thema. Bei mir war Reifenpaket 61 freigegeben (bis 17"). Im Paket 61 sind 18" optional und müssen eingetragen werden. Beim Paket 62 dürfen sie ohne gesonderte Eintragung gefahren werden. Heißt wer ab Werk 18" bestellt hat Paket 62 oder 65 im Versionenschlüssel (letzten beiden Ziffern)

Quelle:

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=734981

39 weitere Antworten
Ähnliche Themen
39 Antworten

Die Lautstärke der Reifen wird unter anderem durch die Profilierung des Reifens verursacht. Der GJR wird da sicherlich lauter sein als ein Sommerreifen. Ich kenne den Unterschied vom Zweitwagen meiner Frau her, da ist es deutlich hörbar.

Wird die Felge größer, schmilzt der Querschnitt des Reifens. Weniger Querschnitt im Reifen bedeutet weniger Dämpfung. Von daher sinkt der Fahrkomfort. Ob du das nun spürst oder nicht bzw. ab wann du es spürst, ist eine andere Frage.

Bzgl. deiner Borbetfelge: Schön ist was gefällt. Mein Ding wäre es nicht.

Welches Reifenpaket ist denn in deinem Versionenschlüssel angegeben? Bei 18" werden ggf. noch Kosten für die Eintragung dazukommen. Am B8 sehen meiner Meinung nach allerdings nur 18"-Räder wirklich stimmig aus. Vom Komfort her muss man allerdings geringfügige Abstriche machen, das ist klar.

Zitat:

@johnny ramone schrieb am 21. Februar 2016 um 20:17:20 Uhr:

Welches Reifenpaket ist denn in deinem Versionenschlüssel angegeben? Bei 18" werden ggf. noch Kosten für die Eintragung dazukommen. Am B8 sehen meiner Meinung nach allerdings nur 18"-Räder wirklich stimmig aus. Vom Komfort her muss man allerdings geringfügige Abstriche machen, das ist klar.

Hallo,

wenn die 18 Zöller ab Werk bestellbar sind, würde ich sagen dass er die nicht eintragen muss. Nur wenn er eine Größe der Reifen über 235 wählt, dann ja.

Er hat übrigens ACC, da kann man auch 19 Zöller montieren lassen. Der B8 hat große Radläufe, da verlieren sich die 17er :)

Nein! Auch wenn die 18 Zöller und sogar 19 Zöller ab Werk bestellbar sind, müssen sie eingetragen werden, wenn das entsprechende Reifenpaket nicht im Versionenschlüssel der Zulassungsbescheinigung aufgeführt wird. Habe ich gerade selber durch das Thema. Bei mir war Reifenpaket 61 freigegeben (bis 17"). Im Paket 61 sind 18" optional und müssen eingetragen werden. Beim Paket 62 dürfen sie ohne gesonderte Eintragung gefahren werden. Heißt wer ab Werk 18" bestellt hat Paket 62 oder 65 im Versionenschlüssel (letzten beiden Ziffern)

Quelle:

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=734981

Zitat:

@johnny ramone schrieb am 21. Februar 2016 um 21:05:44 Uhr:

Nein! Auch wenn die 18 Zöller und sogar 19 Zöller ab Werk bestellbar sind, müssen sie eingetragen werden, wenn das entsprechende Reifenpaket nicht im Versionenschlüssel der Zulassungsbescheinigung aufgeführt wird. Habe ich gerade selber durch das Thema. Bei mir war Reifenpaket 61 freigegeben (bis 17"). Im Paket 61 sind 18" optional und müssen eingetragen werden. Beim Paket 62 dürfen sie ohne gesonderte Eintragung gefahren werden. Heißt wer ab Werk 18" bestellt hat Paket 62 oder 65 im Versionenschlüssel (letzten beiden Ziffern)

Quelle:

http://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=734981

... dann hieße bei mir laut Fahrzeugschein, dass ich die 18 Zöller fahren darf ohne die einzutragen, obwohl ich 16er und 17er ab Werk bekommen habe :)

Img-0022
Img-0023

Ja, das kann sein. Bei meinem TSI wie gesagt Paket 61.Naja, aber umrüsten geht ja trotzdem zum Glück, ich freue mich auf die Dartford-Felgen im Sommer:)

Oft gibt es aber vom Felgenhersteller eine ABE inkl TÜV Gutachten.

Darin sind dann diverse Reifengrößen aufgeführt. Und wenn darin nix von Umbauarbeiten am Fahrzeug etc gefordert wird und explizit erwähnt wird

"Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung

der Zulassungsbescheinigung Teil II... nicht erforderlich" ist doch alles paletti und original Reifengrößen und Schlüsselnr etc nicht mehr interessant, oder?

Hallo,

nimm auf jeden Fall 18 Zoll. Das sieht viel stimmiger aus als 17 Zoll.

Ich habe bei meinem scheinbar den 61 er Schlüssel. Serienmäßig sind 16 Zoll montiert.

Ich habe mir auch 18 Zoll Borbet Felgen Modell CW1 gekauft. Diese sind laut ABE eintragungsfrei. Wurde mir auch von meinem Fachhändler (Premio) so bestätigt.

Reifen sind 235 /45 / 18.

Bezieht sich diese Regelung vielleicht nur auf VW Felgen?

Quentin

P.s.: Schau Dir doch mal alternativ die Borbet S, CW1, CW2 oder XRT an.

Bei dem Paket 61 sind 18 Zoll Felgen NICHT zugelassen, dabei ist es egal ob Zubehör oder Originalfelge.Entscheidend ist der Versionenschlüssel (s.o.) Die Betriebserlaubnis erlischt sobald andere Radgrößen als die dort beschriebenen montiert werden. Sie kann nur durch eine Einzelabnahme wiedererlangt werden. Das steht so in dem VW-Dokument und es wurde mir genauso vom TÜV-Nord bestätigt.

Themenstarteram 21. Februar 2016 um 23:21

Zitat:

@quentin20 schrieb am 21. Februar 2016 um 23:09:11 Uhr:

Hallo,

nimm auf jeden Fall 18 Zoll. Das sieht viel stimmiger aus als 17 Zoll.

Ich habe bei meinem scheinbar den 61 er Schlüssel. Serienmäßig sind 16 Zoll montiert.

Ich habe mir auch 18 Zoll Borbet Felgen Modell CW1 gekauft. Diese sind laut ABE eintragungsfrei. Wurde mir auch von meinem Fachhändler (Premio) so bestätigt.

P.s.: Schau Dir doch mal alternativ die Borbet S, CW1, CW2 oder XRT an.

Hallo,

konntest du bei dir beim Wechsel einen Unterschied im Komfort feststellen?

Hast du vielleicht ein paar Fotos von deinen Felgen am Auto? Es fällt mir meistens schwer mir vorzustellen, wie die Felgen nachher am Auto aussehen.

Themenstarteram 21. Februar 2016 um 23:51

Zitat:

@johnny ramone schrieb am 21. Februar 2016 um 23:48:00 Uhr:

Bei dem Paket 61 sind 18 Zoll Felgen NICHT zugelassen, dabei ist es egal ob Zubehör oder Originalfelge.Entscheidend ist der Versionenschlüssel (s.o.) Die Betriebserlaubnis erlischt sobald andere Radgrößen als die dort beschriebenen montiert werden. Sie kann nur durch eine Einzelabnahme wiedererlangt werden. Das steht so in dem VW-Dokument und es wurde mir genauso vom TÜV-Nord bestätigt.

Also ich denke die Frage kann ich beantworten, habe das 2014 beim Golf VI Variant mal gemacht. Allerdings etwas komplizierter, habe keine Felgen vom gleichen Modell eintragen zu lassen. Ich habe damals VW Goal 17" Felgen mit 225 45er Reifen und 7 oder 7,5er Felgenbreite gekauft. Die stammten eigentlich vom Golf VII Variant, Einpresstiefe etc. passten aber und in der ABE gab es auch eine Freigabe für den Golf VI Variant. Allerdings mit einer Auflage.

Mir war vor dem Kauf bewusst, dass ich wegen der Auflage dann damit zum TÜV muss und unter Umständen eine Einzelabnahme machen muss. Die Auflage für mein genaues Golf VI Modell und Reifenkombination war laut ABE für den Prüfer nachzuschauen, ob das Rad genügend Platz im Radkasten hat. Ansonsten hätte man die Radkästen verbreitern müssen.

Ich hab mir vor dem Kauf einmal die Meinung des VW Händlers angehört - der meinte da müsste man definitiv was am Radkasten arbeiten. Die Meinung des TÜV Prüfers vorm Kauf nur nach Durchsicht der Unterlagen: "Das ist völliger Quatsch was die bei VW erzählen. Wir bekommen hier jeden Tag Tuning Kisten mit viel größeren Unterschieden und selbst die sind oft noch innerhalb der Toleranz. Die können sie nehmen"

Nach dem Kauf der Felgen und Reifen bin ich dann zum TÜV, habe dann die in der ABE erforderliche Änderungsabnahme machen lassen. Eintragen in den Schein musste ich nichts, nur Wisch mitführen. Hat glaub ich 40-50€ gekostet.

Also: Es zählt, was in der ABE drin steht. Falls da eine Auflage steht, muss man selbstverständlich zum TÜV. Eine teure Einzelabnahme (100€ aufwärts etwa) ist nur nötig, falls in der ABE wirklich gar kein Gutachten für die Modellvariante und Felgen / Reifenkombination drin steht. Aber das sollte eigenlich wirklich nicht nötig sein, falls die Felgen eine ABE für das Modell haben. Vielleicht meinte dein TÜV Prüfer auch, dass es Auflagen zu beachten gibt - und vielleicht nennt man dies dann auch "Einzelabnahme". Aber wie gesagt kanns nicht teuer werden dann.

[1] http://www.tuev-nord.de/.../erforderliche-begutachtungen-2753.htm

Also zumindest was Originalfelgen angeht, kann ich mit 100% Sicherheit sagen, dass man 18 Zoll Felgen mit Paket 61 ohne Eintragung nicht fahren darf. Man muss quasi auf das Paket 62 umsteigen. Und dieser formale Vorgang kann nur durch eine Tüv-Abnahme erfolgen. Ich gehe aber auch bei Zubehörfelgen mit ABE davon aus, dass trotz der Erlaubnis sie am B8 zu montieren (die gibt es ja logischerweise bei den Originalfelgen auch)der für die Felgengröße passende Versionenschlüssel vorhanden sein muss. Sonst wären ja die ganzen Reifenpaketzuordnungen von VW irgendwie überflüssig.

Moin Johnny,

ich vermute eher, dass VW seine Originale für bestimmte Autos vorsieht. Wer was anderes will, muss zum TÜV.

Felgenhersteller gehen diesen Weg zum TÜV auch, aber nur 1x, quasi stellvertretend für den Kunden. Das Ergebnis gibt's dann in Form von ABE / Gutachten zum Verbleib im Handschuhfach. Wenn dann da drin steht "keine weitere Eintragung der aufgeführten Reifengrößen notwendig", dann wars das.

Themenstarteram 22. Februar 2016 um 8:51

Genau so ist es. Es zählt, was im Teilegutachten steht. Von irgendwelchen Versionen 61 auf 62 umsteigen wäre Unsinn. Es sei denn, im Teilegutachten steht explizit etwas von einem 61er oder 62er Modell, samt Auflagen. Unwahrscheinlich, aber dann gibt es eben diese Auflagen zu beachten. Aber irgendwelche Fahrzeugausstattungen imrüsten zu müssen ist quatsch.

Ich gehe mal davon aus, dass es sich mit den 18 Zöllern ähnlich verhält wie bei meinen 17 Zällern damals. Man muss wahrscheinlich nachschauen lassen, ob das Rad freigängig ist. Diese Freigabe fehlt mit hoher Wahrscheinlichkeit einfach nur deshalb bei 61er Modellen (wenn es so ist generell), weil man für diese Fahrzeuge seitens VW keine Genehmigung eingeholt hat aus Bequemlichkeit und kostengründen. Technisch gesehen ist da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts umzurüsten. Im schlimmsten Fall zahlst du für die Einzelabnahme halt tatsächlich 100€ aufwärts (jedoch keinsefalls 200€). Im Normalfall mit ABE ohne Auflage gar nix (nur mitführen), oder bei ABE mit Auflage halt mal kurz beim TÜV nach Prüfung der Auflage und Wisch dafür 50€ (und im Auto mitführen).

Deine Antwort
Ähnliche Themen