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Fahrleistung bei im Jahr begonnenen Verträgen

Themenstarteram 22. Juni 2009 um 21:13

Hallo,

wie ist das wenn ich unterjährig im Juni einen Wagen zulasse, mit dem ich pro Jahr 12tkm fahren möchte. Muss ich dann in der Versicherung auch 12tkm nehmen oder kann ich im ersten Jahr auch 6tkm auswählen und diese dann vergünstigt fahren.

Sprich, muss man bei der Vertragsangabe diesen auf das restliche Jahr aufrechnen?

Gruß. Dennis

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16 Antworten

Gefragt, gemeint ist immer die Jahresfahrleistung! Im halben Jahr bezahlst du ja auch nur den halben Beitrag.

am 22. Juni 2009 um 21:20

12.000 km im Jahr = 6.000 km im halben Jahr.

6.000 km im Jahr = 3000 km im halben Jahr.

Gruß

Frank

Themenstarteram 22. Juni 2009 um 21:47

ok, dann weiß ich bescheid. wär auch zu schön gewesen.

Zitat:

Original geschrieben von urban84

ok, dann weiß ich bescheid. wär auch zu schön gewesen.

stopp!

selbstverständlich kannst du auch erst mal nur 6000km angeben und bei erreichen dieser grenze lässt du die versicherung dann auf den nächsten schritt nach oben anpassen.

mache ich selber auch so.

@MartinSHL,

man kann vieles machen, ausser von Dir, wurde die vom TE gestellte Frage, korrekt im Sinne der Bedingungen und MT bereits beantwortet.

Grüße

Beukeod

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

@MartinSHL,

man kann vieles machen, ausser von Dir, wurde die vom TE gestellte Frage, korrekt im Sinne der Bedingungen und MT bereits beantwortet.

Grüße

Beukeod

:confused: :confused: :confused:

solltest du damit andeuten, dass meine vorgehensweise nicht ganz rechtens wäre, dann bitte ich um erklärung.

ich weiss im voraus ja nicht, wieviel ich fahren werde, also nehme ich erstmal laufleistung "X" an. soweit legitim.

dann stelle ich unterjährig fest, dass dieses Limit überschritten wird und lass mich höher stufen. soweit ebenfalls legitim. nein, nicht nur legitim, sondern erforderlich.

Wo also liegt das "falsche" an der vorgehensweise? :confused:

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

@MartinSHL,

man kann vieles machen, ausser von Dir, wurde die vom TE gestellte Frage, korrekt im Sinne der Bedingungen und MT bereits beantwortet.

Grüße

Beukeod

:confused: :confused: :confused:

solltest du damit andeuten, dass meine vorgehensweise nicht ganz rechtens wäre, dann bitte ich um erklärung.

ich weiss im voraus ja nicht, wieviel ich fahren werde, also nehme ich erstmal laufleistung "X" an. soweit legitim.

dann stelle ich unterjährig fest, dass dieses Limit überschritten wird und lass mich höher stufen. soweit ebenfalls legitim. nein, nicht nur legitim, sondern erforderlich.

Wo also liegt das "falsche" an der vorgehensweise? :confused:

Ist doch ganz einfach! Beukeod hat gesprochen und Ende ist.Wie kannst du es da wagen ,anschließend noch eine Meinung zu äußern?

Alex.;)

@ap11,

so ist das selbstverständlich nicht. Der TE wollte auch keine Meinung hören sondern ein korrekte Auskunft haben - und diese hat er von mehreren Usern erhalten. ;)

Grüße

Beukeod

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

Der TE wollte auch keine Meinung hören sondern ein korrekte Auskunft haben - und diese hat er von mehreren Usern erhalten. ;)

Hallo beukeod,

warum ignorierst du mich bzw. meine Beiträge?

Auch von mir hat er eine völlig korrekte Auskunft erhalten.

Nochmals die Bitte meinerseits an dich, die sachlage - sollte sie denn inkorrekt sein - klarzustellen.

Vielen Dank,

Martin

Na ja-abgesehen von Franks umfangreicher mathematischer Darlegung :p hattest eigentlich nur du geantwortet .Und da fand ich deine Ansage ganz schön harsch-besonders ,wo der zweite Weg ja durchaus eine Alternative darstellen kann.

Nix für ungut Alex.

@MartinSHL,

gerne will ich Deinem Wunsch erfüllen:

Zitat:

Die Beiträge für Versicherungsverträge richten sich in der Haftpflicht- und Kaskoversicherung unter

anderem nach folgenden zusätzlichen Merkmalen.

1 Kilometerklassen

a) Die Beiträge für Versicherungsverträge von Pkw richten sich nach der jährlichen

Kilometerfahrleistung.

b) Den Nachweis über die jährliche Kilometerfahrleistung erbringt der Versicherungsnehmer

mittels schriftlicher Erklärung über den Kilometerstand zum Zeitpunkt des

Versicherungsbeginns sowie einer Schätzung über die erwartete Gesamtfahrleistung innerhalb

der nächsten 12 Monate. Bei Versicherungsverträgen mit einer Vertragsdauer von weniger als

einem Jahr hat der Versicherungsnehmer die voraussichtliche Kilometerfahrleistung für die

Vertragsdauer auf das Jahr hochzurechnen und als jährliche Fahrleistung anzugeben.

 

So oder ähnlich liest sich das in allen Tarifanhängen der Vers.-Gesellschaften.

Ich hoffe, es ist jetzt alles klaro.

Vielen Dank!

aber gerade dieser Absatz:

 

Zitat:

Original geschrieben von Beukeod

b) Den Nachweis über die jährliche Kilometerfahrleistung erbringt der Versicherungsnehmer

mittels schriftlicher Erklärung über den Kilometerstand zum Zeitpunkt des

Versicherungsbeginns sowie einer Schätzung über die erwartete Gesamtfahrleistung innerhalb

der nächsten 12 Monate.

mit Betonung auf dem Wort "Schätzung" lässt meine Vorgehensweis erstrecht legitim erscheinen.

Hintergrund:

Ich habe bisher immer privat PKWs besessen.

Bin damit Summe "X" an KM im jahr gefahren.

Nun kommt ein dienstwagen hinzu, diesen werde ich hauptsächlich nutzen, mein Privatfahrzeug wird meistens rumstehen, wenn, wohl nur für Urlaubsfahrten genutzt.

ich kann also die voraussichtlich anfallenden KM nur schätzen.

Und genau das soll ich ja lt. oben zitierter Versicherungsbedingungen auch tun.

somit also völlig legitim.

das ich bei sonst unveränderten Faktoren nicht jedes jahr neu mit der runter- und späteren hochstufung beginnen kann, ist selbstredent. Es ging dem TE (und mir) ja auch nur darum, wie es bei der erstmaligen Versicherung eines neuen Vertrages ist. und da kenn ich meine zu erwartende KM-leistung nicht und werde sie - vertragskonform - schätzen. Und, bei Überschreitung, vertragskonform hochstufen lassen.

am 23. Juni 2009 um 13:14

Zitat:

Original geschrieben von MartinSHL

mit Betonung auf dem Wort "Schätzung" lässt meine Vorgehensweis erstrecht legitim erscheinen.

Verstehe die Aufregung nicht. TE "hat doch" 12.000 km/Jahr geschätzt. Also 12.000 km angeben.

Gruß

Frank

@Martin,

das trifft allerdings auch zu.

Zitat:

K.4 Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung

K.4.1 Anzeige von Änderungen

Die Änderung eines im Versicherungsschein aufgeführten Merkmals zur Beitragsberechnung

müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.

K.4.2 Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung

Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Vertrag berücksichtigten Merkmale zur

Beitragsberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende Bestätigungen

oder Nachweise vorzulegen.

K.4.3 Folgen von unzutreffenden Angaben

Machen Sie im Antrag oder während der Laufzeit des Vertrags unzutreffende Angaben zu

Merkmalen zur Beitragsberechnung oder haben Sie Änderungen nicht angezeigt, und ist deshalb

ein zu niedriger Beitrag berechnet worden so gilt rückwirkend ab Beginn der laufenden

Versicherungsperiode der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen zur Beitragsberechnung

entspricht.

K.4.4 Zusätzlicher Beitrag bei unzutreffenden Angaben

Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht

angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur

Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe des richtigen Versicherungsbeitrags für die

laufende Versicherungsperiode zu zahlen.

 

Ich gebe Dir Recht, Deine Vorgehensweise ist zumindest nicht von "verhängnisvoller Natur".

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