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Fahrradfahrer ohne licht zum salto gebracht
gutten morgen
vor ein paar stunden ereignete sich ein unangenehmer vorfall.
ich parkte mein auto und öffnete nach einen blick in spiegel die fahrertür, dann hats gekracht und ich sah wen über meine tür fliegen.
Resultat
Fahrrad schrott
autotür schrott
fahrradfahrer hat (angeblich) überall schmerzen, man merkt ihn nur nix davon an.
Da er anfing von wegen schmerzen u.s.w. und weil er kein licht am fahrrad hat habe ich auf Polizei bestanden und die auch gerufen.
Jetzt kommt der hammer:
Dass er kein licht hat interessiert die nicht und ich habe eine anzeige wegen gefährlicher körperverletzung.
Was haltet ihr davon?
ist er nicht mindestens teilschuld wenn er kein licht hat?
wie sieht allgemein die regulierung bei fahrrädern aus???
Danke euch!
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18 Antworten
Wenn es dunkel war und der Fahrradfahrer zugbven hat ohne Licht gefahren zu sein gehört das unbedingt in das Polizeiliche Unfallprotokoll.
Melde den Schaden Deiner Kfz-Haftpflicht.
Daneben kannst Du Ansprüche gegen den Fahrradfahrer geltend machen.
Wenn der eine private Haftpflicht hat, dann kümmert die sich um die Regulierung.
Der Sachlage nach habt ihr beide eine Teilschuld.
Wo die Quote landet hängt u.a. auch von den örtlichen Gegebenheiten (Ausleuchtung der Straße etc.) ab.
Sofern Du einen Rechtsschutzversicherung hast, lasse Dich anwaltlich beraten und vertreten.
RSV hab ich leider nicht
meine versicherung werde ich heute noch anrufen
was sehr zu meinen gunsten ist, das fahrrad hatte keine beleuchtung montiert. Dies steht auch im protokoll der Polizei
Es ist immer tragisch, wenn man Personen im Straßenverkehr verletzt. Ein Mitverschulden und somit eine Mithaftung darf dann immer als ziemlich gesichert angenommen werden.
Die Fragen sind halt immer dieselben, was wäre wenn:
es ein Kind, ein Greis, ein Betrunkener, ein Kranker, ein Fußgänger usw. gewesen wäre oder ein technisch bedingter Beleuchtungsausfall, der nur noch nicht von dem anderen Verkehrsteilnehmer bemerkt worden war, die Ursache dafür war.
Anmerkung.
Ich ärgere mich auch immer wieder über sportive Radfahrer die am Tage oder sogar in der Dunkelheit, Radwege ignorierend, unbeleuchtet auf B-Straßen ihrem Hobby frönen. Für Gesundheit wird der Tod in Kauf genommen - wohlwissend, das unterstelle ich, "dass die Anderen ja auf einen aufpassen müssen".
es gab letztes jahr ein urteil, wonach radfahrer allein schuldig sind, wenn sie im dunkeln ohnle licht fahren, und dabei ein unfall zb mit einem pkw erfolgt. dies gilt aber nur an unbeleuchteten stellen.
Ein Urteil ist eben ein Urteil für einen Einzelfall. Nicht mehr, nicht weniger.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
[...]wohlwissend, das unterstelle ich, "dass die Anderen ja auf einen aufpassen müssen".
Du glaubst sicher selbst nicht, wie Recht Du hast.
MfG Meehster
Zitat:
Original geschrieben von G12+
RSV hab ich leider nicht
kostet oft nur 12 bis 15 EUR im Jahr.
In so einem Fall:
Unbezahlbar.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
kostet oft nur 12 bis 15 EUR im Jahr.
In so einem Fall:
Unbezahlbar.
aha
mein versicherungstyp wollt mir eine andrehen für 160€ im jahr!
Einen kleinen RS fürs Auto kann man zusammen mit der Autoversicherung fast überall für den von mir bennanten kleinen Preis erwerben.
Und der schutz hätte hier gerreicht.
Das Päckchen für 160 EUR beinhaltet einiges mehr.
Das ist auch Berufs- und Privat-Rs drin und das Leistungsspektrum für den Verkehr größer.
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Einen kleinen RS fürs Auto kann man zusammen mit der Autoversicherung fast überall für den von mir bennanten kleinen Preis erwerben.
Und der schutz hätte hier gerreicht.
Das Päckchen für 160 EUR beinhaltet einiges mehr.
Das ist auch Berufs- und Privat-Rs drin und das Leistungsspektrum für den Verkehr größer.
berufs hätte noch extra gekostet!
160 war nur für Privat und verkehr mit 150€SB
aber ich werd mich mal umschauen
danke
Hallo,
ich kann mich den Vorredenern anschließen, eine Kfz-Rechtsschutz ist immer sinnvoll und recht günstig zu haben. Man muß sich nur mal vor Augen führen was bei einem Unfall alles an rechtlichen Kosten kommen kann: Rechtsanwälte, Gerichtsgebühren, vom Gericht wird meistens ein Gutachter (nochmals) beauftragt, Kosten: minimum ca. 800-1000 Euro. Da lohnen sich die ca. 30 Euro im Jahr. Allerdings wird es in Deinem Fall zu spät sein, da die RS erst ab Abschluß eintritt und nicht für Ereignisse vorher.
Problematisch dürfte wohl die Beweislage sein. Recht eindeutig ist, dass der Radfahrer aufgrund Deiner Türöffnung zu Fall gebracht worden ist. Aber Du hast ohne Zeugen sicher (leider) ein Problem, dem Radfahrer nachzuweisen, dass er ohne Licht gefahren ist und dadurch für Dich nicht sichtbar war.
Viele Grüße
Celeste
Re: Fahrradfahrer ohne licht zum salto gebracht
Zitat:
Original geschrieben von G12+
Dass er kein licht hat interessiert die nicht und ich habe eine anzeige wegen gefährlicher körperverletzung.
Eine nicht montierte Anlage kann man nicht in Betrieb nehmen.
Die Beweislage war also eindeutig, das Fahrrad nicht verkehrssicher.
Re: Re: Fahrradfahrer ohne licht zum salto gebracht
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Eine nicht montierte Anlage kann man nicht in Betrieb nehmen.
Die Beweislage war also eindeutig, das Fahrrad nicht verkehrssicher.
Naja, dass die Anlage nicht montiert war hat der TE nicht geschrieben, nur, dass der Radler "kein Licht am Fahrrad hatte".
Selbst wenn eine Anlage nicht montiert war hat der TE Beweisschwierigkeiten ohne Zeugen. Und die Polizei hat es ja gerade nicht in den Bericht aufgenommen. Was passiert wenn der Radler jetzt sagt: Ich hab das Licht angehabt und präsentiert ein zerbeultes Fahrrad mit (natürlich nachträglich) angebrachter Lichtanlage? Oder er präsentiert eine dieser Lampen, die sich Fahrradfahrer an einer Mütze montieren können? Gibt es alles und schon war er mit Licht unterwegs! Dann hat der TE ein richtiges Problem.
Viele Grüße
Celeste
Zitat:
das fahrrad hatte keine beleuchtung montiert. Dies steht auch im protokoll der Polizei