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Fahrradfahrer trotz Radweg auf der Straße

Themenstarteram 15. Mai 2012 um 22:37

Hallo,

meinem Arbeitskollegen ist mal was passiert.

Ein Radfahrer fuhr vor ihm auf der Straße (trotz ausgeschildertem Radweg) er überholte mit seinem Auto diesen Radfahrer und er bremste ihn leicht aus (unbeabsichtigt). Der Radfahrer fuhr ihm bis auf den Firmen Parkplatz von meinem Kollegen nach und und beschimpfte meinen Kollegen mit Ar.... wer ist denn da im Recht?

Beste Antwort im Thema

Der Radfahrer.

Er soll zwar den Radweg benutzen, bei Nichtbeachtung hat aber niemand das Recht (auch nicht "unbeabsichtigt") den anderen zurecht zu weisen. Insbesondere keinen schwächeren Verkehrsteilnehmer,

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Der Radfahrer.

Er soll zwar den Radweg benutzen, bei Nichtbeachtung hat aber niemand das Recht (auch nicht "unbeabsichtigt") den anderen zurecht zu weisen. Insbesondere keinen schwächeren Verkehrsteilnehmer,

Was meinst du denn mit "im Recht"? Das der Radfahrer nicht den Radweg benutzt hat? Kommt darauf an! ;) Das dein Kollege ihn überholt hat? Kommt darauf an! ;) Das dein Kollege ihn unabsichtlich (wie auch immer das geht, ohne das der Radfahrer dies auch so gewertet hat) ausgebremst hat? Kommt darauf an! ;) Das der Radfahrer ihm hinterher fährt und ihn beleidigt? Kommt darauf an! ;)

Wie du merkst gibt es da noch viel zu viele unbekannte Faktoren in der Geschichte um sich eine Urteilsbildung zu erlauben! ;)

Meine Meinung!

am 15. Mai 2012 um 22:47

Zitat:

Original geschrieben von chris g

Hallo,

 

meinem Arbeitskollegen ist mal was passiert.

 

Ein Radfahrer fuhr vor ihm auf der Straße (trotz ausgeschildertem Radweg) er überholte mit seinem Auto diesen Radfahrer und er bremste ihn leicht aus (unbeabsichtigt). Der Radfahrer fuhr ihm bis auf den Firmen Parkplatz von meinem Kollegen nach und und beschimpfte meinen Kollegen mit Ar.... wer ist denn da im Recht?

Moin chris g,

 

so wie Du es beschreibst, leider der Radfahrer!

 

Selbst, wenn einer auf der Strasse herum irrt,

- muß Du Rücksicht nehmen.

 

schönen Gruß

 

 

Zitat:

Original geschrieben von chris g

Hallo,

meinem Arbeitskollegen ist mal was passiert.

Ein Radfahrer fuhr vor ihm auf der Straße (trotz ausgeschildertem Radweg) er überholte mit seinem Auto diesen Radfahrer und er bremste ihn leicht aus (unbeabsichtigt). Der Radfahrer fuhr ihm bis auf den Firmen Parkplatz von meinem Kollegen nach und und beschimpfte meinen Kollegen mit Ar.... wer ist denn da im Recht?

Das ist eine Frage der Beweisführung. Letzlich entscheidet das ein Richter. Oder besser gesagt, er fällt ein Urteil.

 

In welchem Recht?

Ich sehe da nur ein strafbares Verhalten vom Radfahrer.

Und zwar die Beleidugung auf dem Arbeitsplatz.

Ansonsten wie schon gesagt wurde zu wenig Informationen, der Radweg kann unbenutzbar gewesen sein, somit die Straße zurecht benutzt. Wenn der Autofahrer verkehrsbedingt bremst, muß natürlich auch ein folgender Fahrradfahrer anhalten.

Dein Kollege hätte ihm auf dem Parkplatz eine reinhauen sollen, dann wäre es klarer gewesen, wer im Recht ist. ;)

Wer da im Recht ist? Eventuell beide. Der Kollege, weil der Fahrradfahrer ihn beleidigt hat. Der Fahrradfahrer, weil der Kollege ihn (möglicherweise, vorsätzlich) ausgebremst hat.

1. Gedanke: ...

2. Gedanke: Viel Spaß bei der Verhandlung.

Zitat:

Original geschrieben von GOLFIWOLFI

...

Dein Kollege hätte ihm auf dem Parkplatz eine reinhauen sollen, dann wäre es klarer gewesen, wer im Recht ist. ;)

@GOLFIWOLFI

Hast du dich deswegen schon beraten/behandeln lassen?

Haben wir eigentlich keine wirklichen Sorgen? Ausbremsen, eine reinhauen, andere beleidigen.... Zeugt alles von guter Kinderstube.

Themenstarteram 15. Mai 2012 um 23:05

naja so wie er es mir erzählt hat,

war das von ihm keine absicht,

er hatte einen zu hohen gang drin beim überholen und wollte als er vor dem radfahrer war runterschalten und kam nur ganz leicht auf die bremse fuhr aber ganz normal weiter also der radfahrer verstand da wohl was falsch und drohte dann gleich mit anzeige und warf mit beleidigungen um sich.

Zitat:

Original geschrieben von chris g

naja so wie er es mir erzählt hat,

war das von ihm keine absicht,

er hatte einen zu hohen gang drin beim überholen und wollte als er vor dem radfahrer war runterschalten und kam nur ganz leicht auf die bremse fuhr aber ganz normal weiter also der radfahrer verstand da wohl was falsch und drohte dann gleich mit anzeige und warf mit beleidigungen um sich.

Das können wir hier definitiv nicht beurteilen. Insofern kann das hier nur zu einem wilden Chaos führen. Sollen sich die beiden einfach gegenseitig anzeigen - einen besseren Rat bekommst du nicht.

Ich schlage dem TE vor, hier weiter zu lesen:

http://www.motor-talk.de/.../...-radwegbenutzungspflicht-t3792287.html

Hier gibt es genügend Lesematerial.:):)

am 16. Mai 2012 um 6:56

Zitat:

Original geschrieben von quali

Ich schlage dem TE vor, hier weiter zu lesen:

http://www.motor-talk.de/.../...-radwegbenutzungspflicht-t3792287.html

Hier gibt es genügend Lesematerial.:):)

oder hier

Wir brauchen echt nicht schon wieder so einen Thread.

Wer hat Recht, Recht, Recht, Recht....., ich kanns nicht mehr hören.......................................................

Viel hilfreicher ist der gesunde Menschenverstand,und das faire Miteinander, nicht das vermeindliche Recht.

am 16. Mai 2012 um 7:34

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300

Wer hat Recht, Recht, Recht, Recht....., ich kanns nicht mehr hören.......................................................

Viel hilfreicher ist der gesunde Menschenverstand,und das faire Miteinander, nicht das vermeindliche Recht.

Dann kann der Radfahrer ja gleich damit anfangen... :)

Wieso muss man eigentlich wild rumschalten beim Überholen eines Radfahrers.

Da ist man zügig dran vorbei.

Oder man ist natürlich zu doof zum Autofahren. Vielleicht kommt er das nächste Mal bei Gas und Bremse durcheinander.

Weiß man ja nie.

Wer solche Schaltfehler macht und derart Übersicht beweist, dem ist sowas zuzutrauen.

Viel Spaß bei der Verhandlung.

cheerio

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