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Fahrt von / zur Zulassungsstelle

Themenstarteram 28. März 2012 um 21:30

Nabend zusammen,

ich werde wohl morgen ein Auto abmelden und ein anderes anmelden. Das Kennzeichen möchte ich NICHT übernehmen.

Ich kann ja mit dem Auto, das ich abmelde, zur Zulassungsstelle fahren und dann auch wieder nach Hause, wenn es abgemeldet ist. Kann ich umgehrt auch mit dem neuen Auto zur Zulassungsstelle fahren, welches ich anmelden möchte?

Danke.

Beste Antwort im Thema

Nein - Du hast kein vorab zugeteiltes Kennzeichen für das neue Fahrzeug.

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Nein - Du hast kein vorab zugeteiltes Kennzeichen für das neue Fahrzeug.

sufu hilft :D

am 29. März 2012 um 1:04

Zitat:

Original geschrieben von The_Cryss

Nabend zusammen,

ich werde wohl morgen ein Auto abmelden und ein anderes anmelden. Das Kennzeichen möchte ich NICHT übernehmen.

Ich kann ja mit dem Auto, das ich abmelde, zur Zulassungsstelle fahren und dann auch wieder nach Hause, wenn es abgemeldet ist. Kann ich umgehrt auch mit dem neuen Auto zur Zulassungsstelle fahren, welches ich anmelden möchte?

Danke.

Das war mir letztens zu riskant, da hierzu immer gesagt wird dass man zum einem mit einem abgemeldeten Auto nicht zurück gefahren werden darf und mit dem neuen erst das Kennzeichen zugeteilt sein muss und hierzu eine Versicherungsbestätigung und eine Bestätigung der Zulassungsstelle benötigt wird. Ich habe bei mir mit dem alten Wagen den neuen angemeldet und dann mit dem neuen den alten abgemeldet. Man wartet hier zwar doppelt, aber man steht auf der Sicheren Seite.(Wie und was genau jetzt hier richtig oder Falsch ist, weiß ich nicht und alles ist sehr verwirrend)

Bei uns war auf der Zulassungsstelle an beiden Tagen immer ein Streifenwagen am patrouillieren.

Oder fahre mit einem Bekannten mit seinem Fahrzeug zur Zulassungsstelle. Selbst ein Taxi wäre hier gegenüber einer Anzeige wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz die bessere Wahl.

am 29. März 2012 um 6:17

Es nur noch hinzugefügt, dass bei der Anmeldung/Abmeldung des Fahrzeugs das Fahrzeug selbst nicht zwingend anwesend sein muss:D

Zitat:

Original geschrieben von chinaimbiss

Es nur noch hinzugefügt, dass bei der Anmeldung/Abmeldung des Fahrzeugs das Fahrzeug selbst nicht zwingend anwesend sein muss:D

Es gibt auch Fälle, bei denen ein Fahrzeug bei der Anmeldung vorgeführt werden muss.

am 29. März 2012 um 9:59

Zitat:

Original geschrieben von Kleene_

Zitat:

Original geschrieben von chinaimbiss

Es nur noch hinzugefügt, dass bei der Anmeldung/Abmeldung des Fahrzeugs das Fahrzeug selbst nicht zwingend anwesend sein muss:D

Es gibt auch Fälle, bei denen ein Fahrzeug bei der Anmeldung vorgeführt werden muss.

Und in welche Fälle?

Kenne ich nicht und musste ich auch noch nie, die Leute aus der Zulassungsstelle wollen hier in manchen Fälle nur die Schilde haben. Für TÜV/ASU muss eine Bescheinigung vorliegen.

Aber vielleicht gibt es Fälle die ich nicht kenne?:confused:

am 29. März 2012 um 10:21

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Und in welche Fälle?

Wann immer dem Sachbearbeiter eine Überprüfung der VIN notwendig erscheint (oder eine Anweisung ihn dazu anhält).

§ 6 Abs. 8 FZV sieht die identifizierung vor.

wie diese erfolgt und ob eine vorfuehrung dabei notwendig ist, ist sicherlich nicht generell beantwortbar.

Zitat:

Fahrzeugvorführung (Vorfahrt)

Seit dem 01.07.2008 gilt im Kreis Offenbach eine Neuregelung zur Fahrzeug-Identifizierung (Kfz-Vorfahrt) im Zusammenhang mit der Zulassung bzw. Umschreibung von Fahrzeugen.

Hiernach ist die Vorführung von Fahrzeugen bei der Kfz-Zulassungsbehörde generell erforderlich

-bei erstmaliger Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil II,

-wenn im Zusammenhang mit der erstmaligen Zulassung eines Neufahrzeugs kein vom Fahrzeughersteller zugeordneter Vordruck einer Zulassungsbescheinigung Teil II (sog. „Werksbrief") vorliegt,

-bei Fahrzeugumschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk mit Halterwechsel, wenn das Fahrzeug noch keiner Hauptuntersuchung (HU) gemäß § 29 StVZO unterzogen wurde,

-bei Fahrzeugumschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk mit Halterwechsel, wenn die letzte durchgeführte HU gem. § 29 StVZO länger als 6 Monate zurückliegt,

-bei Wiederzulassung bzw. Umschreibung eines Fahrzeugs nach einem Fahrzeugdiebstahl,

-bei Umschreibung eines Fahrzeugs von einem Ausfuhrkennzeichen auf ein bundesdeutsches alpha-nummerisches Kennzeichen,

-bei erneuter Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens (sog. „Verlängerung").

Fallbezogene Hinweise finden Sie in den Beschreibungen der einzelnen Kfz-Zulassungsvorgänge (siehe Kfz-Zulassung).

Daneben kann in begründeten Einzelfällen (z. B. bei Überprüfungen hinsichtlich des tatsächlich vorhandenen Platzes für ein Kennzeichenschild oder bei erheblichen Zweifeln, dass sich das Fahrzeug im Bundesgebiet befindet) die Fahrzeug-Vorführung bei der Kfz-Zulassungsbehörde angeordnet werden.

aus http://www.muehlheim.de/zulassung-fahrzeugvorfuehrung.html

am 29. März 2012 um 10:33

Ok, wie es aussieht kann das wirklich notwendig sein.

http://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=25089

Aber trieft sicherlich nicht bei diesem Thema zu.

Ohne Grund wird es eher unwahrscheinlich sein, dass man sein Fahrzeug vorführen muss.

Gruß Gero

Zitat:

Original geschrieben von cpedv

Zitat:

Original geschrieben von Kleene_

 

Es gibt auch Fälle, bei denen ein Fahrzeug bei der Anmeldung vorgeführt werden muss.

Und in welche Fälle?

Kenne ich nicht und musste ich auch noch nie, die Leute aus der Zulassungsstelle wollen hier in manchen Fälle nur die Schilde haben. Für TÜV/ASU muss eine Bescheinigung vorliegen.

Aber vielleicht gibt es Fälle die ich nicht kenne?:confused:

In Ludwigshafen am Rhein müssen die Fahrzeuge zur Zulassung auch vorgeführt werden (Überprüfung VIN). Auf meine Frage warum, sagte man mir, dass vor vielen Jahren mal in LU bandenmäßig Autos falsch angemeldet worden seien (warum auc immer...?). Dem wolle man aus dem vorbeugen.

am 29. März 2012 um 13:55

Ok, bei mir in Köln hatte ich so was noch nie.

Aber man lernt nie aus.:)

am 29. März 2012 um 19:09

ich geh mal davon aus, dass der TE das Fahrzeug -übrigens wie 99,99999999999%- sein Fahrzeug nicht vorführen muss:D

Zitat:

Original geschrieben von chinaimbiss

ich geh mal davon aus, dass der TE das Fahrzeug -übrigens wie 99,99999999999%- sein Fahrzeug nicht vorführen muss:D

99,9999999999999% ist viel zu hoch. ;)

Wenn er es vorführen muss, steht das auf der Homepage seiner Zulassungsstelle.

Trotzdem sollte es mal gesagt werden, es lesen ja doch immer mehr Leute hier mit, die das vielleicht noch nicht wussten.

am 29. März 2012 um 20:09

Zum Glück habe ich nicht vor umzuziehen...:D

Im Übrigem bin ich 20 Jahre lang in der nähe von Stuttgart gewesen und dort musste ich auch nie den Wagen vorfahren.:)

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