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Fahrtenbuch, 1% und Leasing für Selbständige
Hallo, habe mal ein wenig rumgerechnet ( alle Angaben ca. Werte) .
Ausgangsdaten:
brutto dt. Liste 46000
brutto EU-ReImp 35000
netto EU-ReImp 30000
Steuersatz 25 % (Ehepaar mit Kids)
1 % Methode(auf brutto dt. Liste): 460 * 12 =
5520 Euro "zusätzliches Einkommen"
lineare Abschreibung über 6 Jahre:
30000/6 = 5000 Euro pro Jahr "weniger Einkommen"
5000 Euro weniger Einkommen spart 2000 Euro Steuern bei Fahrtenbuch ( Privat-Nutzung < 5 %)
1%:
+5520-5520=520 "zusätzliches Einkommen"
Fazit:
Bei Abschreibung mit 1 % Methode reduziert sich der Kaufpreis
effektiv nur um die USt. Allerdings liegt der EU-Preis im Beispiel deutlich von der deutschen Liste entfernt. Bei einem geringeren Rabatt beteiligt sich das FA dann "minimal" am Kauf.
( bei 40000 brutto Kaufpreis ca. 400 Euro effektiv weniger pro Jahr gezahlt )
------------------
netto Betriebskosten pA 4000,-
USt auf 80 % der netto-Betriebskosten:
80 % von 4000 = 3200
16 % von 3200 = 512 Euro (an FA zu zahlen)
4000 Euro als Betriebsaugabe spart ca. 1700 Euro EkSt=
2300 Unterhalt
Fazit: aus 4000 Euro Unterhalt werden effektiv 2812 Unterhalt
bei 1 % Methode.
Bei Fahrtenbuch fällt der 80 % USt Anteil weg,
also 2300 Euro effektiv Unterhalt.
Fahrtenbuch spart also richtig Geld.
Auf 6 Jahre gerechnet 12000 Euro Anschaffungskosten und
3072 Euro Unterhaltskosten.
Die ganze Rechnung ohne Finanzierungskosten !
Bei einem Leasing erhöht sich der brutto EU-Preis für ein
30 Monate Restwert-Leasing und anschließender Fahrzeugübernahme z.B. um 3800 Euro. Diese Erhöhung muss
voll gezahlt werden, das FA beteiligt sich leider nicht ...
( nachgerechnet !)
Leasing hat quasi keinerlei steuerlichen Vorteile.
Nur bei Veräußerung eines Fahrzeugs vor Abschreibungsende muss die USt ausgewiesen und abgeführt werden.
Hier ist Leasing im Vorteil, wenn man immer ein neues Auto fahren will. Aber wer will das ?
Gruß
Jens ( macht die Steuer selbst )
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14 Antworten
das ganze hätt' ich gerne als Excel-Tabelle
an mich bitte via Mail ....
Hallo,
bzgl. Excel.
Habe auf Schmierpapier "gearbeitet".
Zahlen sollten trotzdem stimmen.
Gibt es denn Fragen zur Berechnung, oder einen Denkfehler ?
Fahrtenbuch ist natürlich dem FA nur schwer zu vermitteln, wenn
nur ein PKW zur Verfügung steht. Wenn die Frau noch ein Privatwagen hat, sollte es gehen.
Bei mir hat es das FA anerkannt, habe von Juni 2003 bis Jan 2004 eins geführt, das ich einmal einsenden mußte.
Mache ich beim nächsten genauso.( außer Kirchhoff schafft die Abschreibung ab :-(
Gruß
Jens
Zitat:
Original geschrieben von dieselrakete
Bei mir hat es das FA anerkannt, habe von Juni 2003 bis Jan 2004 eins geführt, das ich einmal einsenden mußte.
Mache ich beim nächsten genauso.(
Und was machst du seit Februar 2004 bzw. warum führst du das Fahrtenbuch seither nicht mehr?
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Und was machst du seit Februar 2004 bzw. warum führst du das Fahrtenbuch seither nicht mehr?
Muß man nur für das erste Jahr machen, außer das FA fordert
einen auf, weiterhin Fahrtenbuch zu führen.
Ein Monat , also nur Dezember reicht aber nicht. Würde dann das ganze Folgejahr machen. Dann aber mit elektronischen Farhtenbuch, da handschriftlich schon ziemlich nervig !
Gruß
Jens
Rechner:
http://finanzen.focus.msn.de/D/DA/DAR/DARB/darb.htm
Theorie:
Zitat:
Original geschrieben von madcruiser
Rechner:
http://finanzen.focus.msn.de/D/DA/DAR/DARB/darb.htm
Theorie:
Der Rechner geht von einem durch Arbeitgeber überlassen
PKW aus. Also nix für Selbständige mit eigenem Dienstwagen.
Gruß
Jens
P.S. mein Steuersatz im Ursprungsposting von 25% war wohl ein Kirchhoffscher Verschreiber. Die EkSt - Ersparniss von 2000 Euro bei 5000 Euro Einkommensreduzierung habe ich per Software "Steuersparerklärung" ermittelt.( Einkommen ist auch sehr hoch, sonst würde ich nicht über ein 35K Euro Auto nachdenken !)
1% und Abschreibung heben sich gegenseitig auf, dadurch keine wesentliche Reduzierung des Einkommens und damit keine Steuerersparniss.
die 1%-Methode ist dann bequemer und insgesamt günstiger, wenn das Geschäftsauto relativ viel privat genutzt wird ...
... hat jemand von Euch das Produkt "eROAD" (elektronisches Fahrtenbuch) im Einsatz? Suche mal jemanden mit Praxiserfahrungen ...
Gute Fahrt!
Torsten - der XC-Fan (und wie schon mal gepostet mit dem Prinzip glücklich, mit der Technik auf Kriegsfuß ;-)
Zitat:
Original geschrieben von dieselrakete
Muß man nur für das erste Jahr machen, außer das FA fordert
einen auf, weiterhin Fahrtenbuch zu führen.
Vorsicht, das ist NICHT richtig!
Sobald kein Fahrtenbuch mehr geführt wird, setzt das Finanzamt automatisch die 1% Regelung an. Auch nachträglich.
Ich erlebe das gerade während einer Betriebsprüfung! :-(
Frage zum Farhtenbuch
Hallo zusammen,
als Freiberufler fahre ich (z.B. zur Projektunterstützung) zu einer Firma, bin dort vor Ort tätig und fahre irgendwann wieder nach Hause.
Ist die Heimfahrt geschäftlich oder privat? Oder muss das ganze gar nicht en detail angegeben werden sondern sozusagen als geschäftlicher "Roundtrip"?
Gleiches gilt im Prinzip auch für Akquisegespräche und ähnliches. Sind Hin- und Rückfahrt als geschäftlich anzusetzen oder nur der erste Teil?
Danke für die Info!
M.
in beiden Fällen sind die Fahrten rein geschäftlich
Probleme gibt es immer dann, wenn z.B. auf der Rückfahrt von einem Geschäftstermin die Tochter vom Tennis abgeholt wird und wenn dazu ein erheblicher Umweg gefahren werden muß
keine Probleme gibt es dagegen, wenn die übliche / kürzeste / schnellste / vernünftigste Fahrtroute nicht verlassen wird, während der Fahrt aber eine erhebliche Pause, z.B. für einen Frisörtermin eingelegt wird
Probleme gibt’s hier aber auch stets weniger mit dem FA, sondern eher mit den Krankenkassen und Berufsgenossenschaften
Stichwort: Unfall auf dem Heimweg
alles klar. Vielen Dank für die Info!