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Fahrtenbuch auferlegt - rechtlich richtig oder anfechtbar?

Themenstarteram 27. Juli 2011 um 15:35

Ich habe vom Verwaltungsgericht so einen Beschlußwisch gekriegt wo mir nach §31 a StVO ein Fahrtenbuch für die Dauer von 12 Monaten auferlegt wurde. zusätzlich soll ich auch noch 55€ Verwaltungsgebühren bezahlen!!!

Vorausgegangen ist ein Geschwindigkeitsverstoß, wo anhand des Blitzerfotos nicht der Fahrer ermittelt werden konnte.

Allerdings habe ich auf dem Anhörungsbogen alle möglichen Fahrer benannt und ich habe mal gelesen:

“Schließlich verlangen die für die Entscheidung über Fahrtenbuchauflagen zuständigen Verwaltungsgerichte auch bei einem längeren zeitlichen Zwischenraum zwischen Vorfallstag und erstmaliger Konfrontation mit dem Vorwurf, dass sich der Fahrzeughalter zumindest bemüht, den Kreis der möglichen Fahrzeugführer zu benennen, die für den Vorfallszeitpunkt in Betracht kommen. Hat ein Fahrzeughalter insoweit aber alles ihm Mögliche unternommen, um zur Aufklärung beizutragen, darf ihm keine Fahrtenbuchführung auferlegt werden.

Deswegen meine Frage ist dieser Beschluß, die Anordnung eines Fahrtenbuches, überhaupt rechtlich richtig?

Es ist so, ich wohne zusammen mit 9 Kollegen in einer WG, wir haben uns zusammen 3 Sportwagen gekauft, einer davon läuft halt auf mich. Jeder kann sich bei Bedarf einen der Wagen nehmen, die Schlüssel hängen in einem der Gemeinschaftsraume Da jeder von uns sehr auf Sicherheit bedacht ist, benutzt jeder Fahrer feuerfeste Sturmhauben. Das hat natürlich den Nachteil das in Verbindung mit Sonnenbrille bei Blitzern keine Identifizierung möglich ist. Aber Sicherheit geht halt vor!

In den letzten Jahren wurden schon mehrere Fahrer (u.a. auch ich) mal geblitzt aber es ist nie was gekommen. Nun kam aber vor ein paar Monaten mal zu einem etwas höheren Geschwindigkeitsverstoß wo ich als Halter einen Bußgeldbescheid mit 4 Punkten und 3 Monaten Fahrverbot erhalten habe.

Woraufhin ich natürlich erstmal meine Kollegen gefragt habe, schließlich würde ja jeder von uns, für ein selbstverbockten Verstoß gerade stehen! – aber da konnte sich keiner dran erinnern. Also habe ich im Anhörungsbogen alle 9 möglichen Kollegen angegeben die in Betracht kamen.

Danach hatte ich noch eine Vorladung zu dem Thema, zu der ich auch freiwillig erschienen bin und meine bereits auf den Anhörungsbogen getätigte Aussage wiederholt habe.

Ich meine mehr zur Aufklärung kann ich doch gar nicht beitragen, oder wie seht ihr das?

Beste Antwort im Thema

Dienen die Sturmhauben eigentlich als Tarnkappen? Mir drängt sich der Verdacht auf, dass die WG aus gutem Grunde so etwas gerne trägt.:D Im normalen Straßenverkehr unüblich würde ich die Kopfbedeckung eher einer Rennstrecke zuordnen.

Macht es Spaß, die Behörden an der Nase herumzuführen? Nicht einer von neun WG-Mitgliedern ist Manns genug, dafür einzustehen. 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot bedeuten schon, dass da erheblich über dem Zacken gefahren wurde und nun stellen wir uns dumm - alle haben sowas von Erinnerungslücken - und fechten natürlich die Entscheidung der Behörde an. Es sollen wohl alle straffrei bleiben und keiner ist bereit, den Märtyrer zu spielen. Du möchtest wohl gerne, dass die Verwaltungsbehörde den "Beschlußwisch" sonstwo hinsteckt.

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Da hast du schlechte Karten.

§31a Abs. 1 STVO sagt ganz klar:

Zitat:

(1) Die Verwaltungsbehörde kann gegenüber einem Fahrzeughalter für ein oder mehrere auf ihn zugelassene oder künftig zuzulassende Fahrzeuge die Führung eines Fahrtenbuchs anordnen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Die Verwaltungsbehörde kann ein oder mehrere Ersatzfahrzeuge bestimmen.

Und genau das scheint bei dir der Fall zu sein. Ob du dich um Aufklärung bemühst oder nicht, wird in der Rechtsvorschrift an sich nicht in Betracht gezogen. Und auf die kommt es unterm Strich an. Widerspruch kannst du aber logischerweise einlegen. Rein subjektiv und laienhaft würde ich aber sagen, dass das nix nützen wird...

Dienen die Sturmhauben eigentlich als Tarnkappen? Mir drängt sich der Verdacht auf, dass die WG aus gutem Grunde so etwas gerne trägt.:D Im normalen Straßenverkehr unüblich würde ich die Kopfbedeckung eher einer Rennstrecke zuordnen.

Macht es Spaß, die Behörden an der Nase herumzuführen? Nicht einer von neun WG-Mitgliedern ist Manns genug, dafür einzustehen. 4 Punkte und 3 Monate Fahrverbot bedeuten schon, dass da erheblich über dem Zacken gefahren wurde und nun stellen wir uns dumm - alle haben sowas von Erinnerungslücken - und fechten natürlich die Entscheidung der Behörde an. Es sollen wohl alle straffrei bleiben und keiner ist bereit, den Märtyrer zu spielen. Du möchtest wohl gerne, dass die Verwaltungsbehörde den "Beschlußwisch" sonstwo hinsteckt.

Themenstarteram 27. Juli 2011 um 15:53

Also wird der unterste Absatz: http://www.verkehrslexikon.de/Texte/WannFahrtenbuch.php

Nach Tageslaune der Beamten einfach übergangen...:rolleyes:

Themenstarteram 27. Juli 2011 um 15:56

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Es sollen wohl alle straffrei bleiben und keiner ist bereit, den Märtyrer zu spielen. Du möchtest wohl gerne, dass die Verwaltungsbehörde den "Beschlußwisch" sonstwo hinsteckt.

Wenn sich jemand daran erinnern könnte würde er auch einspringen, ganz klar - aber man merkt sich doch nicht konstant wo man zu schnell gefahren ist, vorallem nicht über Wochen hinweg.

Zitat:

merkt sich doch nicht konstant wo man zu schnell gefahren ist

Demnachst brauchst du ja nur im Fahrtenbuch nachsehen.

10er WG mit 3 Sportwagen und alle fahren mit Sturmhaube aus Sicherheitsgründen?

Troll?

 

Aber bischen Lesefutter

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=2591

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

10er WG mit 3 Sportwagen und alle fahren mit Sturmhaube aus Sicherheitsgründen?

Troll?

Danke, ich wollte es eben nicht so direkt schreiben :D

Aber zum Glück sind ja bald die Ferien rum und die meisten haben ihren Sommerurlaub hinter sich, dann sinkt erfahrungsgemäß der Langeweile-Pegel ;)

Troll.Ferien. Aber wenn nicht: Gut, es hat endlich den Richtigen erwischt.Aber: Die Fahrtenbuchauflage ordnet die Bußgeldstelle und kein Verwaltungsgericht an.Womit wir dann wieder beim Thema Troll wären :D

Zitat:

Original geschrieben von Durchdiehoseatmen

 

Es ist so, ich wohne zusammen mit 9 Kollegen in einer WG, wir haben uns zusammen 3 Sportwagen gekauft, einer davon läuft halt auf mich. Jeder kann sich bei Bedarf einen der Wagen nehmen, die Schlüssel hängen in einem der Gemeinschaftsraume Da jeder von uns sehr auf Sicherheit bedacht ist, benutzt jeder Fahrer feuerfeste Sturmhauben. Das hat natürlich den Nachteil das in Verbindung mit Sonnenbrille bei Blitzern keine Identifizierung möglich ist. Aber Sicherheit geht halt vor!

Mein Tag ist jetzt doppel so gut nach dem ich das gelesen habe :)

Was besseres hab ich noch nie gehört. Ich hoffe ich tragt nen Sturzhelm bein gehen.

Sei froh das du nur für 12 Monate ein Fahrtenbuch bekommen hast, Verkleidung hintem Steuer ist nicht so der Bringer, sogar Karneval nicht.

Nach dem was Du hier zum Besten gegeben hast, müßte für alle Fahrzeuge in der Wohngemeinschaft das Fahrtenbuch zur Pflicht werden.

MfG aus Bremen

Nunja, ich nehme mal den Grund "unerlaubte Rechtsberatung" zum schließen dieses Themas ;)

Eine 9er WG mit 3 Sportwagen hat dann sicher auch nen befreundeten Jura Student.

Grüße

Steini

***Closed***

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