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Fahrtenbuch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ( Anspruchsvoll) ;)

Themenstarteram 9. Mai 2016 um 13:39

Hallo liebe Gemeinde, ich habe mal eine spannende Frage.

Ich möchte mein Fahrzeug über die Fahrtenbuch-Methode versteuern.

Dafür habe ich mir ein Fahrtenbuch angeschafft.

Soweit alles klar und simpel.

Nun folgendes: Ich bin Selbständig, in meinem Gewerbeschein steht Adresse(Betriebsstätte) A mein Wohnsitz liegt in einer anderen Stadt und hat Adresse B.

Geschäftlich fahre ich immer direkt von meiner Wohnung B zu meist verschiedenen Orten C .

Das Fahrtenbuch hat 3 Spalten (geschäftlich, privat , und Wohn/Arbeit)

Ich trage also nie was in die Spalte (Wohn/Arbeit) , weil ich eben keinen täglichen ARBEITSWEG habe.

Mein Steuerberater hat mir gesagt ich solle einfach mein Gewerbe ummelden zu Ort B dann wäre das Thema erledigt.

Ich möchte aber gerne mein Gewerbe am Ort A lassen.

Gibt es also die Möglichkeit meine Geschäftsadresse an Ort A zu belassen ohne steuerliche Nachteile?

Wenn ich die Spalte (Wohnung/Arbeit) im Fahrtenbuch stets leer lasse, wäre das finanziell günstig , allerdings könnte dann das Finanzamt fragen, warum ich überhaupt das Gewerbe an Ort A habe, wenn ich dort nie bin.

;)

 

Ich hoffe ihr konntet diesem Konstrukt irgendwie folgen. ;)

Ich hoffe auf ein paar anregende Hinweise ...

P.s sollte das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht akzeptieren, würden Sie mein Fahrzeug pauschal mit der 1% Regelung besteuern. In diesem Fall, legen Sie pauschal den Weg zwischen Ort A und B fest , einfache Strecke mal 0.03% des Listenpreises. Das wäre Fatal . Obwohl ich nie diese Strecke fahre, würden Sie es pauschal behaupten. Deswegen muss die Fahrtenbuch-Methode klappen.

Ich weiss aber nicht, wie es bei der Fahrtenbuch-Methode ausgelegt wird bzgl. Fahrten zwischen A und B.

Pauschal ja eigentlich nicht oder ?

Ihr merkt schon, ich hab Probleme ;)

Danke trotzdem für was erhellendes ...

 

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17 Antworten

Wenn ich das FA wäre, würde ich in deinem Fall auch kritisch hinterfragen, warum du in A eine Betriebsstätte unterhältst, die du nie ansteuerst, aber deren Kosten du doch sicher absetzt.

Zitat:

@biturbo15 schrieb am 9. Mai 2016 um 15:39:23 Uhr:

 

Ich möchte aber gerne mein Gewerbe am Ort A lassen.

Ihr merkt schon, ich hab Probleme ;)

Danke trotzdem für was erhellendes ...

Das einzige Problem, das man erkennen könnte, und was dich auch das Finanzamt fragen wird:

Wieso gibt es dein Gewerbe an Standort A, wenn du dort nie bist?

Das kann wird im blödesten Fall wirklich sehr böse für dich enden...

Du kannst dir ja schonmal überlegen, wie du das Ganze schlüssig erklärt bekommst, dass es jeder versteht.

Aktuell bezweifle ich, dass du das schaffen wirst

am 11. Mai 2016 um 6:33

Gibt es denn nicht einen oder mehrere Bürotage im Monat?

Weil sonst lässt sich A wirklich nur schwer durchsetzen als Anfahrtsweg

Zitat:

@biturbo15 schrieb am 9. Mai 2016 um 15:39:23 Uhr:

allerdings könnte dann das Finanzamt fragen, warum ich überhaupt das Gewerbe an Ort A habe, wenn ich dort nie bin.

a) So what? Muss denn ein Gewerbestandort bemannt sein? Es gibt in D abertausende unbemannte Gewerbebetriebe... (zB Windkraftanlagen, PV-Parks,...) Und wenn die Firma am Sitz nur ein Aktenarchiv betreibt, das einmal im Jahr angefahren wird, um altes zu entsorgen und neues einzulagern, während das operative Geschäft per WWW und Telefon aus dem Auto heraus erfolgt: Was spricht dagegen? M.E.: nichts.

b) Möglicherweise hast du auf die Frage nach dem "warum" ja sogar eine Antwort (an irgendwas wird es doch liegen, dass dir derart an dem Firmensitz gelegen ist...), falls nicht genügt viellecht ein Hinweis auf die Gewerbefreiheit. Ist nicht jedermann frei in der Entscheidung, ob und wo er einen Gewerbebetrieb gründet und führt?

cvr, ein Windrad kann aber nicht der SITZ eines Gewerbebetriebs sein, der Vergleich ist reichlich schief.

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 11:22

hallo liebe Gemeinde:) freue mich über die tolle Beteiligung.

Also folgendes Ort A : ist das Haus meiner Eltern. Dort stehen in meinem alten Kinderzimmer einige Ordner.

Ich setze nix ab für diesen Ort, keine Büroräume oder ähnliches.

 

Wegen ein paar Ordner machst du so einen Aufstand?

Hol die Ordner zu dir, richte ein anständiges Büro ein und dann kannst du die Kosten noch zusätzlich absetzen.

Oder geht es dir darum, dass die Fahrten zu deinen Eltern in deinem Szenario als "Geschäftsfahrten" gelten?

Zitat:

@Domme2602 schrieb am 17. Mai 2016 um 13:48:54 Uhr:

Oder geht es dir darum, dass die Fahrten zu deinen Eltern in deinem Szenario als "Geschäftsfahrten" gelten?

So scheint es zu sein --> Steuerhinterziehung.

Themenstarteram 17. Mai 2016 um 12:51

auf keinen fall. die schreibe ich als privat rein. warum wird mir sowas unterstellt?

 

ein elternhaus ist beständig... es ist immer jemand da, der dort post entgegen nimmt etc. ich muss nicht ständig mein gewerbeschein, mein kennzeichen , anschrift etc. ändern ! wenn ich meine private anschrift ändere

 

das ist der grund meine lieben :-)

Also eine reine Briefkastenfirma. Wird ja immer interessanter.

am 18. Mai 2016 um 11:58

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 18. Mai 2016 um 13:29:20 Uhr:

Also eine reine Briefkastenfirma. Wird ja immer interessanter.

Eine Briefkastenfirma ist für sich betrachtet nichts Negatives - es kommt darauf an, wozu diese da ist und was man mit ihr macht ...

Gruß

Der Chaosmanager

Themenstarteram 20. Mai 2016 um 14:32

also um mal auf das thema zurück zu kommen :)

 

ich kann die fahrtenbuchmethode anwenden auch wenn ich nie fahrten in der spalte (wohn/arbeit.) eintrage?

am 23. Mai 2016 um 8:20

Anwenden schon, ob das Fahrtenbuch dann anerkannt wird, ist eine andere Sache.

Hier ein Auszug:

Zitat:

Die nachfolgenden Unachtsamkeiten, Spitzfindigkeiten und Fehler sind daher unbedingt zu vermeiden:

Die im Fahrtenbuch eingetragene Entfernung zwischen zwei Tanktagen liegt entweder deutlich über oder deutlich unter der normalen Reichweite des Kraftfahrzeugs.

Auch der Ölverbrauch lässt Rückschlüsse auf die gefahrenen Kilometer zu und passt oft nicht zu den Angaben.

Es existieren Tankbelege von einem Ort, der laut Fahrtenbuch nicht besucht wurde und Privatfahrten sind an diesem Tag nicht vorhanden. Oder: Die privat gefahrenen Kilometer zur Erreichung dieses Ortes sind zu gering.

Es existieren Tankbelege oder Parkquittungen von Tagen, an denen das Fahrzeug laut den Aufzeichnungen nicht bewegt wurde (eben mal kurz tanken muss auch eingetragen werden).

Der auf der Werkstattrechnung verzeichnete Kilometerstand stimmt nicht mit dem Stand im Fahrtenbuch überein. Daher immer darauf achten, dass der Kilometerstand bei einem Werkstattbesuch nicht geschätzt, sondern exakt abgelesen wird.

Jede Unterbrechung, jede nebensächliche Fahrt ist gesondert zu dokumentieren - will heißen: Fahrt von Essen nach München mit Tankstop lautet im Fahrtenbuch Essen - Aral-Tankstelle - München.

Der Abgleich der Kilometerstände gilt natürlich nicht nur für Werkstattaufenthalte, sondern auch für TÜV Untersuchungen und jedwede Art von Dokumentationen eines Kilometerstandes in Ihren Belegen.

Quittungen oder Rechnungen über den Einkauf von Büromaterial müssen identisch sein mit Ihrem Fahrtenbuch. Eine Unterbrechung der Fahrt von A nach B zum Kauf von Büromaterial: Siehe Beispiel Essen - München.

Schriftverkehr aus Ihrer Buchhaltung mit Anwälten, z.B. in Ordnungswidrigkeitsdelikten muss übereinstimmen.

Fahrten zum Tanken stellen betriebliche Fahrten dar, d. h. die Fahrt Wohnung - Tanken - Büro ist nicht mehr eine Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, sondern eine Betriebsfahrt. Wir warnen aber vor Spitzfindigkeiten wie die Fahrt zur Tankstelle, täglich, 5,00 EUR ... !

Quelle: http://www.rechnungswesen-portal.de/.../...-Finanzamtes-im-Detail.html

Schätze mal an Standort A ist die Gewerbesteuer deutlich günstiger, die Eltern leben vll im Vorort/Dorf und der Standort B (Wohnort) ist die nächste grosse Stadt und höher besteuert... Stellt sich die Frage inwiefern dies zulässig ist?

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