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Fahrtenbuch für das FInanzamt

Themenstarteram 10. Oktober 2012 um 9:55

Hallo Mitglieder, kurz und knapp:

Ich habe in nächster Zeit vor, ein Fahrtenbuch für das Finanzamt zu führen um Steuern zu sparen.

Das Straßenverkehrsamt lässt auch elektronische Fahrtenbücher zu.

Wie sieht das beim Finanzamt aus, was für Vorlagen müssen da erfüllt sein?

Liebe Grüße!

Beste Antwort im Thema

also anstatt mir hier im inet von 600 leuten 1200 meinungen anzuhören und hinterher immernoch nicht schlauer zu sein,

würd ich einfach beim für mich zuständigen finanzamt anrufen und hätte innerhalb 15 min ne stichhaltige antwort

 

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also anstatt mir hier im inet von 600 leuten 1200 meinungen anzuhören und hinterher immernoch nicht schlauer zu sein,

würd ich einfach beim für mich zuständigen finanzamt anrufen und hätte innerhalb 15 min ne stichhaltige antwort

 

Zitat:

Original geschrieben von Gunny-Highway

also anstatt mir hier im inet von 600 leuten 1200 meinungen anzuhören und hinterher immernoch nicht schlauer zu sein,

würd ich einfach beim für mich zuständigen finanzamt anrufen und hätte innerhalb 15 min ne stichhaltige antwort

aber sowas von!

Zitat:

Original geschrieben von AlexanderSchn.

Hallo Mitglieder, kurz und knapp:

Ich habe in nächster Zeit vor, ein Fahrtenbuch für das Finanzamt zu führen um Steuern zu sparen.

Das Straßenverkehrsamt lässt auch elektronische Fahrtenbücher zu.

Wie sieht das beim Finanzamt aus, was für Vorlagen müssen da erfüllt sein?

Liebe Grüße!

Welche Möglichkeit der Steuerersparnis soll denn das führen eines Fahrtenbuches bringen?

Bei EF wäre ich ganz vorsichtig.

In meine Fa. werden 5 Autos mit Fahrtenbuch geführt, handschriftlich,

nachdem mir das FA mehrfach Schwierigkeiten mit EF gemacht hat.

Vorteile hat man mit dem Fahrtenbuch beim FA auch nicht.

Bei mir werden die Tankbelege eingereicht, das ist für das FA akzeptabel. 

Steuern sparen tut man damit nicht.

Ich dachte, ein Fahrtenbuch ist notwendig bei Geschäftswagen mit Privatnutzung (<50 %). Um den Anteil der Geschäftsnutzung nachzuweisen, ist zumindest bei uns (normalerweise die ersten 3 Monate) ein Fahrtenbuch notwendig... Dachte allerdings auch, dass muss handschriftlich sein... Ob das allerdings sinnvoll ist oder nicht, sei mal dahingestellt! ;)

Würd auch beim zuständigen Amt nachfragen, was die haben wollen!

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Welche Möglichkeit der Steuerersparnis soll denn das führen eines Fahrtenbuches bringen?

Bei Firmenwagen kann Fahrtenbuchregelung steuerlich günstiger sein als 1 % Regelung, insbesondere wenn Anteil privater Fahrten gering ist.

 

O.

 

 

Themenstarteram 10. Oktober 2012 um 12:14

Habe dem Rat mal direkt gefolgt und da angerufen, hätte ich auch selber drauf kommen könne ;-)

Ganz so streng wie befürchtet sehen die das nicht, elektronische Fahrtenbücher sind zugelassen aber auch nicht jedes, und ganz günstig sind die auch nicht wie ich gehört hab. Kennt jemand ein gutes, und lohnt sich das eurer Meinung nach üeberhaupt??

@FabJo, was meinst du mit Schwierigkeiten, gabs für dich irgendwelche Strafen? Und was haben die an deinen EF's denn bemängelt?

Themenstarteram 10. Oktober 2012 um 12:19

Zitat:

Original geschrieben von Scoundrel

Ich dachte, ein Fahrtenbuch ist notwendig bei Geschäftswagen mit Privatnutzung (<50 %). Um den Anteil der Geschäftsnutzung nachzuweisen, ist zumindest bei uns (normalerweise die ersten 3 Monate) ein Fahrtenbuch notwendig... Dachte allerdings auch, dass muss handschriftlich sein... Ob das allerdings sinnvoll ist oder nicht, sei mal dahingestellt! ;)

Würd auch beim zuständigen Amt nachfragen, was die haben wollen!

Ganz Genau! Das hatte ich in meiner BEschreibung vergessen zu erwähnen, darauf wollte ich darauf hinaus!

am 10. Oktober 2012 um 12:28

Da musst du ganz vorsichtig sein, die Finanzaemter sind da unterschiedlich streng! Ich führe mein Handbuch auch nicht handschriftlich habe, aber auch vorher beim Amt abchecken lassen, ob meins so auch genehmigt wird. Besonders wichtig war denen dabei, dass es halt zeitnah ist und extern gespeichert wird, das heißt, unveränderbar. Nicht, dass man die Daten im Nachhinein manipulieren kann! Aber das wird die Grad wahrscheinlich schon erklär worden sein wenn du da angerufen hast..

Zitat:

Original geschrieben von AlexanderSchn.

Habe dem Rat mal direkt gefolgt und da angerufen, hätte ich auch selber drauf kommen könne ;-)

Ganz so streng wie befürchtet sehen die das nicht, elektronische Fahrtenbücher sind zugelassen aber auch nicht jedes, und ganz günstig sind die auch nicht wie ich gehört hab. Kennt jemand ein gutes, und lohnt sich das eurer Meinung nach üeberhaupt??

@FabJo, was meinst du mit Schwierigkeiten, gabs für dich irgendwelche Strafen? Und was haben die an deinen EF's denn bemängelt?

EF kann man nachträglich verändern, das war die Begründung des FA.

Nach langen Hin und her konnte ich das ganze abwenden.

Ca. 20 meiner Mitarbeiter benutzen die 5 Fahrzeuge, neue B- Klasse.

Deshalb nur noch handschriftliche FB.

Damit gibt es keine Probleme mehr.

Ich stehe vielleicht etwas auf dem Schlauch, aber mir verschließt sich komplett der Hintergrund dieses Threads. Immerhin hat vor einigen Monaten der TE relativ gezielt selber entsprechende Hinweise gegeben. Ich bin ja vielleicht nicht mehr ganz up to date, aber noch nicht senil 

 

www.motor-talk.de/.../fahrtenbuch-nach-31a-stvzo-t4035025.html?...

 

 

ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass ich auch noch den editierten Link im Hinterstübchen habe ;).

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

 

EF kann man nachträglich verändern, das war die Begründung des FA.

Nachträgliche Änderungen bei EF sind auch erlaubt, aber diese Änderungen müssen manipulationssicher und nachvollziehbar dokumentiert werden.

 

O.

@TE: Du kannst es dir auch viel einfacher machen:

Einfach auf der monatlichen Reisekostenabrechnung jeden Tag die Geschäfts- u. Privatkilometer eintragen, da genügen die gesamt gefahrenen täglichen KM.

Dann von der Firma eine Aufstellung über die jährlichen Autokosten (Leasing, Sprit, Vers. u. Steuern) schreiben lassen.

Aus diesen Gesamtkosten, dem versteuerten geldwerten Vorteil und den gefahrenen Kilometern wird dann ein Faktor ausgerechnet und dieser mit den Privatkilometern multipliziert.

Das Ergebnis davon wird dann von dem gezahlten geldwerten Vorteil (1% om Bruttolistenpreis) abgezogen und die übrig bleibende Summe wird in der Einkommensteuererklärung direkt vom zu versteuernden Bruttogehalt abgezogen.

Die Aufstellung ist beim ersten Mal etwas kompliziert aber so bekommt man recht viel von dem gezahlten GW-Vorteil zurück, wenn man wenig Privat-KM fährt. Jeder Steuerberater kann dir eine solche Aufstellung machen. Ab der zweiten kann man es dann auch selbst.

Grundsätzlich liegt es aber immer im Ermessen des zuständigen Finanzamts, in welcher Form das FB anerkannt wird. Das würde ich vorher abklären.

Beitrag war Irrtum ;)

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