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Fahrtenbuch

Themenstarteram 10. November 2014 um 16:08

Hallo,

ich habe schon die Suche benutzt, bin aber nicht schlauer geworden.

Das Fahrzeug meiner Mutter wurde geblitzt. Ich habe aber auch einen eineiigen Zwillingsbruder, es kann also nicht zweifelsfrei ermittelt werden, wer gefahren ist.

Bei dem Anhörungsbogen gibt sie natürlich an, dass sie selbst nicht weiß, wer gefahren ist.

Muss sie dann in Zukunft ein Fahrtenbuch führen? Einige sagen, dass ist nur nötig, wenn man die Mithilfe verweigert.

Sie würde aber die Adresse von mir und meinem Bruder angeben.

Vielleicht hatte ja schon einer diesen Fall oder weis auch so bescheid.

Danke

Beste Antwort im Thema

Eineiige Zwillinge?

Wenn ihr schlau gewesen seid, dann habt ihr auch nur 1 Führerschein und nutzt ihn zusammen. :D

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Geht es hier um den 1. Fall dieser Art oder ist das schon eine Wiederholung?

Themenstarteram 10. November 2014 um 16:11

Nein, der erste Fall. Und auch Hoffentlich der Letzte

Beim 1. Mal wird i.d.R. noch keine Auflage zur Führung eines Fahrtenbuches angeordnet.

Tja wer derartig vergesslich ist, bedarf eines kleinen Hilfsmittels um das Gedächtnis zu unterstützen und da ist doch ein Fahrtenbuch ein geeignetes Mittel

Themenstarteram 10. November 2014 um 16:27

Meine Mutter ist im Urlaub gewesen, und dann hatten wir immer ihr Auto. Deswegen ist es gar nicht so einfach rauszufinden, wer an welchem Tag zu welcher Zeit das Fahrzeug hatte.

Falls es nur um ein paar € und nicht um ein Fahrverbot geht würde ich lieber zahlen um nicht das Fahrtenbuch führen zu müssen.

Eineiige Zwillinge?

Wenn ihr schlau gewesen seid, dann habt ihr auch nur 1 Führerschein und nutzt ihn zusammen. :D

am 10. November 2014 um 19:08

:D Jooh, und zur MPU kommt ihr dann beide!

Was passiert eigentlich, wenn beide sagen: "Ja, ich war´s"?

Das ist vermutlich nicht so schlau, weil dann der Behörde klar ist das einer lügt. Dann ist das Fahrtenbuch bestimmt sicher.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 10. November 2014 um 20:45:34 Uhr:

Das ist vermutlich nicht so schlau, weil dann der Behörde klar ist das einer lügt. Dann ist das Fahrtenbuch bestimmt sicher.

Wenn beide sagen, ich war das nicht, müsste das den selben Effekt haben! :D

Also kann es keiner mehr genau sagen. Könnte der Eine, aber auch der Andere gewesen sein. Strafe teilen? :D

Zitat:

@Scoundrel schrieb am 10. November 2014 um 21:28:05 Uhr:

 

Wenn beide sagen, ich war das nicht, müsste das den selben Effekt haben! :D

Also kann es keiner mehr genau sagen. Könnte der Eine, aber auch der Andere gewesen sein. Strafe teilen? :D

Das sehe ich anders, da sich keiner selbst belasten muss. Also besser schweigen. Da der tatsächliche Fahrer so nicht ermittelt werden kann, darf keiner der Beiden bestraft werden. Aber dann kommt vermutlich die Auflage des Fahrtenbuches.

Zitat:

"... bei dem Anhörungsbogen gibt sie natürlich an, dass sie selbst nicht weiß, wer gefahren ist ..."

Was ja der Wahrheit entspricht. Ich würde es genau so machen.

Zitat:

"... Sie würde aber die Adresse von mir und meinem Bruder angeben ...".

Das würde ich nun nicht machen. Man ist nicht verpflichtet eigene Familienangehörige zu belasten. Im nächsten Schritt würden dann die Ordnungshüter an der Tür klingeln, um das Radarfoto mit den vor Ort gemeldeten Personen abzugleichen, was aber bei eineiigen Zwillingen allerdings schwierig bis kaum möglich sein wird.

Und ein Fahrtenbuch wird nicht beim ersten Vorfall auferlegt.

 

Wenn sie es selbst nicht weiß, und an der Aufklärung mitwirkt kann ihr kein Fahrtenbuch auferlegt werden. So oder so müsste sie sich nach zwei Wochen nicht mehr erinnern können, wer gefahren ist.

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