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Fahrtenbuch

Themenstarteram 27. Dezember 2005 um 11:19

Hallo Ihr lieben, es ist mal wieder soweit.

Der Jahreswechsel naht und unsere Politiker haben noch vor den Weihnachtsferien ganze Arbeit geleistet :-)

Das leidige Thema Fahrtenbuch ist wieder mal brand aktuell. Für alle die es noch nicht wissen, die armen selbständigen sind ab nächstem Jahr gehalten nachzuweisen, dass Sie einen Firmenwagen zu mehr als 50 % beruflich nutzen. Ansonsten winkt die 1,5 %-Regelung, was die ganze Veranstaltung steuerlich ad absurdum führt.

Egal, meine eigentliche Frage: Hat jemand schon ein elektronisches Fahrtenbuch oder hat er dieses nachrüsten lassen? Mein Freundlicher war mit dieser Frage leicht überfordert, konnte der mir so gar nix dazu sagen. Verfügbarbkeit wusste er nicht, Liefertermin auch nicht. Preis? hm, den auch nicht. Dabei ist es in der Zubehörliste drin (rnd. 1.000 Euro). Und das ganze sogar nachdem er Rücksprache mit dem Teileservice gehalten hatte.

Also niemand weiß was, wisst Ihr was? Die Zeit drängt...Bald ist der 1.1.2006, ab dann gilts.

Grüße

lars

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15 Antworten

Hallo,

habe mich bereits vor ca. 4 Jahren und auch dieses Jahr vor der Bestellung meines Neuen mit dem Thema beschäftigt.

Ich führe bereits seit 4 Jahren ein Fahrtenbuch, weil ich mein Fahrzeug überwiegend geschäftlich nutze.

Es ist ja nicht vorgeschrieben ein elektonisches Fahrtenbuch zu führen. Diese Version ist aber für den Fahrer einfacher und mit weniger Aufwand zu handhaben. Man kann auch das Fahrtenbuch manuell führen. Dabei ist darauf zu achten, dass jegliche Änderung im Fahrtenbuch aufgezeichnet wird.

Ich führe ein manuelles Fahrtenbuch und es wurde auch vom Finanzamt anerkannt.

Nochmals zurück zum elektr. Fahrtenbuch, da habe ich festgestellt, dass diese im allgemeinen zu teuer sind. Die einzige vernünftige Lösung hat Audi, ist aber für uns nicht praktikabel :-) Die BMW Lösung ist zu kompliziert. Da würde ich eher zu Nachrüstlösungen greifen. Kannst ja mal über Google suchen. Noch ein Tipp: Die manuellen Fahrtenbücher sind in der Regel auch im Laufe des Jahres einfacher zu ÄNDERN z.B. über Konvertierungsläufe mit Excel.

Gruß

Wolfram

Themenstarteram 27. Dezember 2005 um 12:45

Hallo Leidensgenosse :-)

ja ja, die armen Selbständingen...

...was ist so kompliziert an der BMW-Lösung?

dir ist schon klar dass du ein manuelles Fahrtenbuch handschriftlich führen musst! Eine Excel-Tabelle ist nach Rechsprechung der Finanzgerichte nicht möglich, eben weil man das ganze zu leicht manipulieren kann.

Anerkannt werden nur bestimmte elektronische Fahrtenbücher, ich denke das BMW-Fahrtenbuch wird wohl dazugehören.

Grüße

lars

P.S. Danke für den Tipp, ich suche mal........

Zitat:

Original geschrieben von IngoLars

Hallo Leidensgenosse :-)

ja ja, die armen Selbständingen...

...was ist so kompliziert an der BMW-Lösung?

dir ist schon klar dass du ein manuelles Fahrtenbuch handschriftlich führen musst! Eine Excel-Tabelle ist nach Rechsprechung der Finanzgerichte nicht möglich, eben weil man das ganze zu leicht manipulieren kann.

Anerkannt werden nur bestimmte elektronische Fahrtenbücher, ich denke das BMW-Fahrtenbuch wird wohl dazugehören.

Grüße

lars

P.S. Danke für den Tipp, ich suche mal........

Excel ist nicht erlaubt, aber vom Finanzamt zertifizierte, abgenommene Software-Lösungen.

@Lars: Ich verstehe Deine Polemik nicht. Wir fühlen uns nicht arm und sind es auch nicht:-) Bitte lass es demnächst, somit lassen sich die Threads auch besser lesen.

Gruß

Wolfram

Themenstarteram 27. Dezember 2005 um 14:10

Zitat:

Original geschrieben von WHampe

Excel ist nicht erlaubt, aber vom Finanzamt zertifizierte, abgenommene Software-Lösungen.

@Lars: Ich verstehe Deine Polemik nicht. Wir fühlen uns nicht arm und sind es auch nicht:-) Bitte lass es demnächst, somit lassen sich die Threads auch besser lesen.

Gruß

Wolfram

mein lieber Wolfram, ich weiß nicht warum dich jetzt auf den Schlips getreten fühlst....

...ich bin auch selbständig = ich arbeite selbst und ständig :-)

sicher gehts mir gut, aber es könnte mir besser gehen...nämlich ohne so ein scheiß Papierkrieg wie ein Fahrtenbuch...ist doch alles für den A....

...aber der Schuss geht nach hinten los, ab 1.1. gibts eben keine 1 %-Regelung mehr sondern ich versteuer nur noch die Privatfahren, und das sind weniger als 20 % aller Fahrten.

...Schönen Gruß an Herr Steinbrück und uns Angieeeee....die Tabaksteuer lässt grüßen...fg

und lars auch

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von WHampe

Die BMW Lösung ist zu kompliziert.

Hallo,

warum ist die momentan noch nicht lieferbare BMW-Lösung zu kompliziert?

Fragende Grüße

Ba90

Hallo leute.. Mal ein link zum Thema Fahrtenbuch..

Die kennen sich aus und machen auch die Montage Vor Ort..

www.wollnikom.de

Zitat:

Original geschrieben von Ba90

Hallo,

warum ist die momentan noch nicht lieferbare BMW-Lösung zu kompliziert?

Fragende Grüße

Ba90

Mein Freundlicher hat mir Anfang des Jahres ein elektr. Fahrtenbuch für meinen E46 abgeboten und ich war der Meinung, dass es ein BMW-Produkt sei. Habe mir die Anleitung durchgelesen und es war recht kompliziert und es benötigte eine separate GPS-Antenne, die irgendwo hinter der Windschutzscheibe installiert werden sollte, obwohl ich ein Navisystem im Fahrzeug habe. Audi dagegen nutzt das bereits installierte Audi-Navi-System für das Fahrtenbuch.

Gruß

Wolfram

@Wolfram,

danke für die Info!

Eine zusätzliche GPS-Anlage zu einem vorhandenem Navi Prof ist bei dem Preis für das Navi prof eigentlich nicht akzeptabel.

Ich habe jetzt mal bei BMW eine Anfrage gestellt, was denn nun das E90/91 Fahrtenbuch 82 20 0 395 593 (1.044 €) genau ist und und was es kann.

Dann bleibt natürlich immer noch die Klärung der Anerkennung dieses elektronischen Fahrtenbuchs durch das Finanzamt.

Grüße

Ba90

P.S.: Geh' schon mal prophylaktisch Zweckform kaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Ba90

@Wolfram,

danke für die Info!

Eine zusätzliche GPS-Anlage zu einem vorhandenem Navi Prof ist bei dem Preis für das Navi prof eigentlich nicht akzeptabel.

Ich habe jetzt mal bei BMW eine Anfrage gestellt, was denn nun das E90/91 Fahrtenbuch 82 20 0 395 593 (1.044 €) genau ist und und was es kann.

Dann bleibt natürlich immer noch die Klärung der Anerkennung dieses elektronischen Fahrtenbuchs durch das Finanzamt.

Grüße

Ba90

@Ba90: Kauf Dir lieber ein PC-Programm. Die werden vom Finanzamt anerkannt und wie schon vorher von mir beschrieben, unterstützen einige dieser Programme auch den Ex- und Import der Daten nach/von Excel. Somit ist die Erfassung einfach zu ändern ;-)

Gruß

Wolfram

P.S.: Geh' schon mal prophylaktisch Zweckform kaufen.

Zitat:

Original geschrieben von Ba90

@Wolfram,

danke für die Info!

Eine zusätzliche GPS-Anlage zu einem vorhandenem Navi Prof ist bei dem Preis für das Navi prof eigentlich nicht akzeptabel.

Ich habe jetzt mal bei BMW eine Anfrage gestellt, was denn nun das E90/91 Fahrtenbuch 82 20 0 395 593 (1.044 €) genau ist und und was es kann.

Dann bleibt natürlich immer noch die Klärung der Anerkennung dieses elektronischen Fahrtenbuchs durch das Finanzamt.

Grüße

Ba90

P.S.: Geh' schon mal prophylaktisch Zweckform kaufen.

@Ba90: Kauf Dir lieber ein PC-Programm. Die werden vom Finanzamt anerkannt und wie schon vorher von mir beschrieben, unterstützen einige dieser Programme auch den Ex- und Import der Daten nach/von Excel. Somit ist die Erfassung einfach zu ändern ;-)

Gruß

Wolfram

Themenstarteram 28. Dezember 2005 um 22:20

Zitat:

Original geschrieben von WHampe

 

@Ba90: Kauf Dir lieber ein PC-Programm. Die werden vom Finanzamt anerkannt und wie schon vorher von mir beschrieben, unterstützen einige dieser Programme auch den Ex- und Import der Daten nach/von Excel. Somit ist die Erfassung einfach zu ändern ;-)

Gruß

Wolfram

...Wolfram auf dem Holzweg?

was glaubst Du wohl warum bestimmte Fahrtenbücher vom Finanzamt anerkannt werden und andere wiederum nicht? Könnte das vielleicht was damit zu tun haben ob die Dinger nachträglich manipulierbar sind oder nicht?

also ich kann nur jedem davon abraten ein Fahrtenbuch in Excel zu führen. Wird nach gängiger Rechsprechung der Finanzgerichte nicht anerkannt.

Wenn man ein elektronisches Fahrtenbuch in Excel auslesen kann muss gewährleistet sein, dass die Daten nicht editierbar sind. Nachbearbeitet werden allenfalls Zweck der Reise (geschäftlich, privat), Anlaß, besuchter Kunde. Alle anderen Daten müssen einer Bearbeitung unzugänglich sein.

Grüße

lars

Hallo,

mit der Excel-Lösung wäre ich auch sehr skeptisch, was die Anerkennung durch's FA angeht.

Von Excel nach Zweckform geht natürlich. :D

Lt. Auskunft von BMW wird es Anfang des Jahres ein neues elektronisches Fahrtenbuch geben (nicht identisch mit der Sonnenblende-Lösung), soll auch FA-sicher sein.

Es wird eine Bluetooth-Verbindung zum PDA beinhalten (PDA nicht Bestandteil des BMW-Angebots, was ja auch sinvoll ist).

Grüße

Ba90

P.S.: Ich muss die Münchener mal loben: Call Back-Anfrage auf der BMW-Site. Rückruf erfolgte innerhalb einer Minute, 2 weitere Anrufe von Fachabteilungen innerhalb von 24 Stunden! :)

Ich bin selbst beim Steuerberater und kann nur sagen, daß ich da noch etwas vorsichtig wäre mit dem elektronischen Fahrtenbuch.... bislang hat die Finanzverwaltung sich da noch nicht 100% zu geäußert, so daß alles nur Vermutungen sind - bei unserem Finanzamt ist das z.B. noch überhaupt kein Thema.....

Excel Fahrtenbücher werden nicht anerkannt (auch wenn es mitunter mal durch rutscht und zu keiner nachträglichen Prüfung kommt)!

Was mit der 1,5% Regel ist, bin ich ehrlich gesagt noch nicht auf dem laufenden.... aus der 1% Regel wird die 1,5% Regel oder was??

Viele Grüße

Timo

am 30. Dezember 2005 um 3:51

Nur mal so als Anmerkung, es ist nicht mehr unbedingt entscheidend, ob man einen Kunden anfährt oder nicht sondern auch wie oft er angefahren wird.

In Zukunft werden Fahren zu versteuern sein, wenn ein Kunde regelmäßig über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten ohne einer Arbeitspause von einem Monat (excl. Urlaub, Krankheit)angefahren wird, wenn nicht gerade eine Vertretertätigkeit oder sonstige einsatzwechselnde Tätigkeit nachgewiesen werden kann. Zum Beispiel Projekttätigkeit fällt also nicht unter diese Ausnahme.

An und für sich ein alter Hut, wird ab dem kommenden Jahr aber auch verschärft kontrolliert werden.

Ansonsten und ich muß zugeben mich da nicht auszukennen... Wie war das 1,5% des Anschaffungspreises muß nur versteuert werden, wenn der Wagen nur bis zu 50% privat genutzt wird und sonst gar nicht?

Warum eigentlich 1,5% und warum diese komische Regel? Wenn ohnehin ein Fahrtenbuch fällig wird, warum dann nicht anteilig besteuern. O.K. zu leicht, verstehe ich natürlich, aber 5000/400 Km sind gleichgestellt zu 60000/599999 Km? Hört sich nicht wirklich sinnvoll an...

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