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Fahrtenbuch: Wie und wann führen?

Themenstarteram 20. März 2021 um 19:24

Hallo zusammen,

nachdem ich viele Jahre meine Fahrzeuge mit der 1%-Regelung versteuert habe, möchte ich nun mein neues Fahrzeug per Fahrtenbuch versteuern.

Mich interessiert jetzt, wie es sich beispielsweise verhält, wenn ich pro Woche 2-3 Mal in die Waschanlage fahre (SB-Waschanlage; Häufigkeit bedingt durch meinen Außenstellplatz, der mehr oder weniger direkt unter Bäumen ist). Hier habe ich ja keinen Geschäftspartner, den ich besuche. Muss ich mir also eine Quittung über die 5-10 Euro für die Wertmarken ausgeben lassen? Bisher habe ich solche Kleinstbeträge privat bezahlt, damit schneide ich mir mit dem Fahrtenbuch dann aber womöglich ins eigene Fleisch.

Was, wenn meine bevorzugte Waschanlage ein paar Kilometer weiter entfernt ist, als die nächstgelegene SB-Waschanlage? Könnte das FA da Probleme machen?

Grund für die Wahl der weiter entfernten Waschanlage ist, dass die nächstgelegene schlechtere Bürsten verwendet als meine bevorzugte.

Das klingt jetzt sehr kleinkariert; da das FA dem Steuerzahler aber auch äußerst kleinkariert gegenübertritt, mache ich das dann jetzt doch gerne auch mal so. ;)

Noch eine Sache, die mir unklar ist: Ich hatte irgendwo gelesen, dass man ja an der Handschrift erkennen könne, ob ich mein Fahrtenbuch fein säuberlich am Abend führe oder direkt bei Antritt/Abschluss einer Fahrt. Ist das denn nicht meine freie Entscheidung, WANN ich diese Eintragung im Fahrtenbuch vornehme, sofern sie "zeitnah" erfolgt? Was genau ist denn für das FA zeitnah? Sieben Tage, las ich - dann müsste es doch i.O. sein, wenn ich mein Fahrtenbuch abends führe!?

Ich werde meinen StB natürlich auch nochmal dazu befragen, aber vielleicht hat hier ja jemand diesbezüglich (oder in ähnlich gelagertem/übertragbarem Fall) Erfahrungen gemacht, die er gerne weitergibt.

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12 Antworten

Moin!

Der TS ist sicherlich ein Lehrer, oder so. Grundsätzlich gilt, alles was du für dein Geschäft/ Gewerbe - also Selbständigkeit - an Kosten verursachst ist geschäftlich. Die Unterscheidung kannst du selbst machen. Wenn etwas falsch sein sollte, wird sich das Finanzamt sich schon melden, ggf. deine Vorgabe steuerlich nicht berücksichtigen. Selbst habe ich das so ca. 20 Jahre so gemacht, und bin damit gut zurecht gekommen. Wenn also in deinem Fall das Finanzamt meint, 3 Mal Waschanlage in der Woche ist zu viel und/ oder das saubere Auto wird ja auch für private Fahrten genutzt, dann werden die Kosten verringert, respektive nicht anerkannt.

G

Zitat:

@hjluecke schrieb am 21. März 2021 um 11:39:14 Uhr:

Moin!

Der TS ist sicherlich ein Lehrer, oder so. Grundsätzlich gilt, alles was du für dein Geschäft/ Gewerbe - also Selbständigkeit - an Kosten verursachst ist geschäftlich. Die Unterscheidung kannst du selbst machen. Wenn etwas falsch sein sollte, wird sich das Finanzamt sich schon melden, ggf. deine Vorgabe steuerlich nicht berücksichtigen. Selbst habe ich das so ca. 20 Jahre so gemacht, und bin damit gut zurecht gekommen. Wenn also in deinem Fall das Finanzamt meint, 3 Mal Waschanlage in der Woche ist zu viel und/ oder das saubere Auto wird ja auch für private Fahrten genutzt, dann werden die Kosten verringert, respektive nicht anerkannt.

G

Ein Lehrer mit Dienstwagen? Muss wohl eine Privatschule sein.

Meine Stamm-Waschanlage liegt auf dem Arbeitsweg, da fallen also keine Extra-Kilometer an. Zum Thema Handschrift: das halte ich für wenig glaubwürdig. Da sind viele Geschichten im Umlauf. Zum einen sondert das Finanzamt angeblich Fahrtenbücher aus, wenn sie den kleinsten Fehler finden, jetzt sollen sie angeblich verworfen werden, wenn sie zu sorgfältig geführt sind...

Ich habe letztes Jahr (für 2020) mit dem Fahrtenbuch angefangen und seit diesem Jahr habe ich Vimcar im Auto. Ein Bekannter von mir ist beim Finanzamt, leider am andern Ende Deutschlands ;). Laut dem wird in erster Linie eine Plausibilitätsprüfung gemacht. Erst wenn ungewöhnlich viele Dienstkilometer angegeben werden, wird da genauer nachgeforscht.

Themenstarteram 21. März 2021 um 13:22

Alles klar, danke euch.

Eine Frage noch: Wenn ich in den Urlaub fahre und tanke, tanke ich dann trotzdem auf Kosten der Firma oder bezahle ich den Sprit direkt privat? Ich hatte gelesen, dass man sämtliche Betriebskosten immer der Firma belasten kann/soll und das eben jeweils mit Belegen nachweisen muss (zur Info: Es ist meine eigene Firma).

P.S. Wie man aufgrund meines Beitrags auf meinen Beruf schließen können soll, ist mir schleierhaft. Jedenfalls weit gefehlt, mit Lehramt und Schule habe ich überhaupt nichts zu tun. ;)

Zitat:

@AScomp schrieb am 21. März 2021 um 14:22:30 Uhr:

Wenn ich in den Urlaub fahre und tanke, tanke ich dann trotzdem auf Kosten der Firma oder bezahle ich den Sprit direkt privat? Ich hatte gelesen, dass man sämtliche Betriebskosten immer der Firma belasten kann/soll und das eben jeweils mit Belegen nachweisen muss (zur Info: Es ist meine eigene Firma).

Das musst Du mit dem Chef klären :D

Wenn die Firma die Betriebskosten zahlt, erhöhen sich halt die Gesamtkosten des Fahrzeugs und somit auch Dein zu versteuernder geldwerter Vorteil. Bei der Pauschalbesteuerung kann Dir das egal sein.

Wenn Du das Tanken im Urlaub aus Deiner eigenen Tasche zahlst, fließen die Kosten hierfür halt nicht in die Jahreskosten des Autos ein und erhöhen Deinen geldwerten Vorteil auch nicht. Bei der Pauschalbesteuerung könntest Du Deine Tankkosten in der Steuererklärung angeben, dann würden sie den geldwerten Vorteil mindern.

Noch mal zusammengefasst:

Versteuerung nach Fahrtenbuch: selber Tanken senkt die Gesamtkosten und somit auch den Anteil Deiner zu versteuernder Kosten.

Pauschalbesteuerung: selbst Tanken senkt den geldwerten Vorteil, wenn Du die Kosten bei der Steuerklärung angibst.

Mit den Kosten der Waschanlage ist es nicht anders. Meine Waschanlagenkosten zahle ich übrigens ganz einfach mit der Tankkarte der Firma. Dann sind es automatisch Betriebskosten des Fahrzeugs. Da hat noch keiner gemeckert. Weder Chef noch Finanzamt.

Kosten direkt zu tragen ist bei der Fahrtenbuchmethode zwar steuersenkend. Aber der Geldabfluss ist 100% aus netto. Die Erfassung der Kosten + Versteuerung ist jedenfalls geringer belastend. Die Kilometer sind ja ohnehin als privat einzutragen.

Themenstarteram 21. März 2021 um 15:00

Alles klar, das leuchtet mir ein.

Dann gehe ich davon aus, dass es sich mit Mautgebühren im Urlaub genauso verhält? Wahlweise privat bezahlen (steuersenkende Wirkung, da weniger Gesamtkosten) oder eben über die Firma (erhöht zwar die Gesamtkosten, belastet mich privat aber trotzdem geringer, da nur x% davon für mich privat anfallen).

Hab ich's kapiert oder muss der Lehrer nachsitzen? ;)

Zitat:

@AScomp schrieb am 21. März 2021 um 16:00:29 Uhr:

 

Dann gehe ich davon aus, dass es sich mit Mautgebühren im Urlaub genauso verhält? Wahlweise privat bezahlen (steuersenkende Wirkung, da weniger Gesamtkosten) oder eben über die Firma (erhöht zwar die Gesamtkosten, belastet mich privat aber trotzdem geringer, da nur x% davon für mich privat anfallen).

Mautgebühren: weiß ich nicht. Darüber finde ich in der Literatur nichts. Parkgebühren z.B. kannst Du nicht angeben...

Was sagt denn dein Steuerberater zu deinen Fragen?

Themenstarteram 21. März 2021 um 19:15

Das weiß ich erst in den nächsten Tagen. Mir sind diese Fragen übers Wochenende in den Kopf geschossen und ich dachte mir, frag doch bei Motor-Talk mal nach. ;-)

Zitat:

@AScomp schrieb am 21. März 2021 um 16:00:29 Uhr:

Alles klar, das leuchtet mir ein.

Dann gehe ich davon aus, dass es sich mit Mautgebühren im Urlaub genauso verhält? Wahlweise privat bezahlen (steuersenkende Wirkung, da weniger Gesamtkosten) oder eben über die Firma (erhöht zwar die Gesamtkosten, belastet mich privat aber trotzdem geringer, da nur x% davon für mich privat anfallen).

Hab ich's kapiert oder muss der Lehrer nachsitzen? ;)

Da es deine eigene Firma ist, solltest du über die "steuersenkende Wirkung" der "Privatbetankung" mal deinen Steuerberater befragen. Damit senkst du auch die Betriebsausgaben und verringerst den Vorsteuerabzug. Das könnte tendenziell eine steuererhöhende Wirkung für deine Firma haben, die Kraftstoffkosten aus dem versteuerten Privateinkommen zu bezahlen. Der Tunnelblick nur auf die Versteuerung des geldwerten Vorteils für die Privatnutzung des Geschäftswagens sollte mal einer Gesamtbetrachtung weichen.

 

Grüße vom Ostelch

Ich habe betreibe ein Unternehmen und lasse nur die 1%-Regelung zu, um nicht angreifbar zu sein.

Einige Mitarbeiter führen jedoch Fahrtenbuch und "rechnen" danach mit dem FA ab.

Diese nutzen VIM-Car, was sich als standhaft ggü. der Behörden erwiesen hat.

Handschriftlich geht immer, aber es können sich Fehler einschleichen.

VIM-Car kann via App gefüttert werden und "merkt sich" gewissen Positionen von alleine und schlägt diese dann als Dienstfahrt vor.

Ich selbst würde vom manuellen Führen absehen, da mir früher schonmals ein Fahrtenbuch verworfen wurde.

 

Zitat:

@AScomp [url=https://www.motor-talk.de/.../...tenbuch-wie-und-wann-fuehren-t7063rne auch mal so. ;)

Noch eine Sache, die mir unklar ist: Ich hatte irgendwo gelesen, dass man ja an der Handschrift erkennen könne, ob ich mein Fahrtenbuch fein säuberlich am Abend führe oder direkt bei Antritt/Abschluss einer Fahrt. Ist das denn nicht meine freie Entscheidung, WANN ich diese Eintragung im Fahrtenbuch vornehme, sofern sie "zeitnah" erfolgt? Was genau ist denn für das FA zeitnah? Sieben Tage, las ich - dann müsste es doch i.O. sein, wenn ich mein Fahrtenbuch abends führe!?

Ich werde meinen StB natürlich auch nochmal dazu befragen, aber vielleicht hat hier ja jemand diesbezüglich (oder in ähnlich gelagertem/übertragbarem Fall) Erfahrungen gemacht, die er gerne weitergibt.

Zitat:

@HighTechnologist schrieb am 22. März 2021 um 08:48:32 Uhr:

Ich selbst würde vom manuellen Führen absehen, da mir früher schonmals ein Fahrtenbuch verworfen wurde.

Aber sicher nicht, weil die Handschrift zu ordentlich war?

Ich habe das Fahrtenbuchschreiben im letzten Jahr angefangen um zu testen, ob es sich überhaupt lohnt. Vor der Anschaffung von Vimcar wollte ich erst einmal herausbekommen, dass da wenigstens die 288 Euro Jahresgebühr wieder hereinkommen - kommen sie.

Im Nachhinein ärgere ich mich, dass ich 10 Jahre kein Fahrtenbuch geschrieben habe. Bei meinem vorherigen Arbeitgeber lag der Privatanteil bei unter 15%, da hätte sich das richtig gelohnt...

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