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Fahruntüchtiges Auto gekauft!? Hat aber TÜV bekommen

Themenstarteram 4. Juni 2009 um 9:01

Hallo Zusammen!

Kurzform:

Freundin hat Auto mit TÜV neu vom Händler gekauft. Unsere Stammwerkstatt befindet Auto aufgrund der Bremsenzustands für fahruntüchtig.

Was machen?

Langversion:

Vor ein paar Wochen hat meine Freundin sich (bzw. ihr Vater ihr) einen Corsa C Bj.2005 60tkm von einem Händler gekauft.

Der Händler hat dem Wagen extra noch neuen TÜV machen lassen bzw. die beim TÜV bemängelten Sachen (Bremse hinten zieht einseitig) machen lassen.

Der Wagen hat jetzt also TÜV ohne Mängel.

Leider quietscht der Wagen sehr stark beim leichten lenken von vorne.

Habe hier bei MT von mehreren Fällen beim Corsa C gelesen, eine Lösung hat noch keiner so richtig gefunden.

Dennoch ist meine Freundin zur Werkstatt gefahren, damit die nachschauen, ob die was machen können.

Nachdem die die Bremsen vorne gesehen haben, sind sie der Meinung, dass die Bremsen vollkommen runter sich (Scheiben und Beläge) und befinden den Wagen eigentlich als fahruntüchtig und können nicht verstehen, dass der Wagen überhaupt noch TÜV bekommen hat. Bzw. dass ein Händler ein Auto in dem Zustand verkaufen kann.

Meine Freundin ist daraufhin zum Händler gefahren und der ist mit ihr in seine Stamm-Türkenwerkstatt gefahren und die sind der Meinung, dass die Bremsen noch in Ordnung sind oder auch nicht oder wie wuch immer. Klare Antwort: Nicht wirklich, aber tendenz zu ja, noch ok.

Der Händler hat ihr dann angeboten, die Bremsen wechseln zu lassen zu ihren Lasten, aber er könne ihr Einkaufspreise anbieten.

Meine Freundin ist nicht einverstanden.

Wir haben dann mit unserer Werkstatt abgesprochen, dass ich Bremsen über Ebay besorge (weil halt günstig), unsere Werkstatt die einbaut, zu den alten schriftlich niederlegt, dass diese ihrer Meinung nach eine Gefahr darstellen und uns die noch für spätere Beweissicherung mitgeben oder selber lagern.

Über die Gebrauchtwagengarantie kann man ja nix machen wegen Verschleißteil.

Da schon bei Kauf ja in dem Zustand (ist grad mal 1500km her) müsste ja doch eigentlich die Gewährleistung greifen!? Aber der Händler sagt ja, die sind ok und damit muss er nix machen.

Der Vater von meiner Freundin kommt Sa. aus dem Urlaub wieder und wird mit Unterstützung unserer Werkstatt zum Anwalt gehen.

Welche Chancen sind da?

Beste Antwort im Thema
am 4. Juni 2009 um 9:12

Der Einzigste der sicher sein Geld bekommt, ist der Anwalt.

Der Tüv bestätigt den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges während der Prüfung.

Fährst du vom Hof und dein Auto fällt auseinander, Pech gehabt.

Sehe für euch leider keine großen Chancen die Reparatur bezahlt zu bekommen, da es sich um Verschleißteile handelt.

Gruß

Frank, der sich auch ärgern würde.

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am 4. Juni 2009 um 9:12

Der Einzigste der sicher sein Geld bekommt, ist der Anwalt.

Der Tüv bestätigt den verkehrssicheren Zustand des Fahrzeuges während der Prüfung.

Fährst du vom Hof und dein Auto fällt auseinander, Pech gehabt.

Sehe für euch leider keine großen Chancen die Reparatur bezahlt zu bekommen, da es sich um Verschleißteile handelt.

Gruß

Frank, der sich auch ärgern würde.

am 4. Juni 2009 um 9:12

Ich will mich jetzt nicht in Bereiche von Rechtsberatung begeben (welche ich auch nicht geben könnte, da kein Fachmann), aber ich will kurz schreiben wie ich mich verhalten würde:

1) Den IST-Zustand genau dokumentieren / Von der Stammwerkstadt am besten auch mit Fotos bestätigen lassen, dass das Fahrzeug so nicht sicher ist.

2) Über Sachmangelhaftung belesen

(Ich meine, dass man im Rahmen der Gewährleistung 2 Mal eine Frist zur Nachbesserung setzen muss und danach auf Preisnachlass oder Rücktritt vom Kaufvertrag bestehen kann. Ich kann nicht sagen, inwiefern das beim Autokauf zutrifft. Sollte ein KFZ Rechtsschutz bestehen würde ich mich dahin wenden und das abklären. Ich schreibe das in Klammern, da ich nicht 100% sicher bin.)

Was mir schleierhaft ist: Wieso gibt es TÜV, wenn die Bremsen nicht in Ordnung sind? Aber ich will jetzt keine Vermutungen aussprechen...

am 4. Juni 2009 um 10:39

wie schon gesagt wurde - der TÜV bescheinigt nur den Istzustand zum Zeitpunkt der Prüfung.

Das Fahrzeug geht auf den Bremsenprüfstand und wenn die Bremsleistung auf allen Rädern ausreicht, ist gut.

Leider wird nie - zumindest habe ich es noch nie erlebt - der Zustand der Bremsscheiben und der Beläge begutachtet.

Aber zum eigentlichen Problem:

Der Käufer des Autos ist eine Privatperson?

Das Auto wurde beim Händler gekauft?

Dann hast Du einen Anspruch auf Händlergewährleistung und da das Kaufdatum weniger als 6 Monate zurückliegt liegt die Beweislast beim Händler. Er muss nachbessern.

Soweit so gut.

Problem: Bremsen sind Verschleißteile. Allerdings unterliegen sie nicht einem derart hohen Verschleiß, dass sie bei Kauf des Fahrzeugs in Ordnung waren und wenige Km später eine Gefahr darstellen.

Das wiederum bedeutet das die Bremsen bereits beim Kauf des Fahrzeugs mangelhaft gewesen sein müssen.

Ob mit Wissen des Händlers oder ohne ist dabei egal.

Er sollte besser nachbessern denn wenn sich rumspricht das er Autos mit kritischen Bremsen verkauf ist das nicht gerade absatzfördernd.

 

VG

Hobaum

am 4. Juni 2009 um 10:40

Bin zwar auch nicht der Experte, aber ist es dem Tüv nicht relativ egal wieweit runter die Bremsen sind?

Für den Prüfer zählt doch nur das zum Zeitpunkt der Prüfung eine ausreichende Bremskraft vorhanden ist, was doch auch mit "fast" toten Bremsen gelingt, oder täusche ich mich da?

Thema "Sachmängelhaftung"

Ich bin der Meinung mal gelesen zu habe das die bei Neuwagen greift mit Nachbesserung, sollte Gewähleistung gegeben worden sein, muss diese im Kaufvertrag stehen und nach der hälfte der Zeit (Gewährlaeistung z.B 12 Monate, also nach 6 Monaten) gilt die Beweislastumkehr, im ersten halben jahr muss der Händler nachweisen das der Mangel zum Kaufzeitpunkt nicht bestanden hat, danach musst du beweisen das der Mangel zum zeitpunkt der kaufes bestanden hat.

In diesem Fall könnte es der Händler mit dem Tüv-Bericht beweisen.

Edit: Hobaum war schneller:)

am 4. Juni 2009 um 11:03

Zitat:

Original geschrieben von JackDaniels2005

sollte Gewähleistung gegeben worden sein, muss diese im Kaufvertrag stehen

Händler müssen auf neue Artikel 24 Monate und auf gebrauchte Artikel 12 Monate Gewährleistung geben - da muss nix im Kaufvertrag stehen. Was man bei der Gewährleistung im Kaufvertrag machen kann ist, sie als Privatverkäufer dort auszuschließen...

am 4. Juni 2009 um 12:56

ich weiß ja nicht zu was für prüfern ihr geht, aber bei uns wird der belag und der zustand der scheibe geprüft.

Themenstarteram 4. Juni 2009 um 13:00

Zitat:

Original geschrieben von 333_half_evil

1) Den IST-Zustand genau dokumentieren / Von der Stammwerkstadt am besten auch mit Fotos bestätigen lassen, dass das Fahrzeug so nicht sicher ist.

 

Genau das haben wir vor :)

Was mir schleierhaft ist: Wieso gibt es TÜV, wenn die Bremsen nicht in Ordnung sind? Aber ich will jetzt keine Vermutungen aussprechen...

Das frag ich mich ja auch...

@Hobaum100:

Ja, Käufer ist privat und Verkäufer ist Händler

Zitat:

Original geschrieben von Hobaum100

Problem: Bremsen sind Verschleißteile. Allerdings unterliegen sie nicht einem derart hohen Verschleiß, dass sie bei Kauf des Fahrzeugs in Ordnung waren und wenige Km später eine Gefahr darstellen.

Das wiederum bedeutet das die Bremsen bereits beim Kauf des Fahrzeugs mangelhaft gewesen sein müssen.

Ob mit Wissen des Händlers oder ohne ist dabei egal.

Genau darauf werden wir uns auch berufen. Das hat sogar die Frau von der Werkstatt gesagt, dass da keiner bhaupten könnte, dass dieser Zustand der Bremsen erst nach dem Kauf gekommen ist.

Der TüF bescheinigt doch nur den ist Zustandt.

Der Verkäufer hat nur verschwiegen, dass das Fahrzeug demnächst zur Inspektion muss.

Man sollte es schriftlich haben, das es z.B. noch 15 Tkm bis zur nächsten Inspektion dauert und nicht nur 1500 km.

Das hätte man beim Kaufen erfragen müssen!! Jetzt ist es wohl zu spät für Verschleißteile.

MfG

Jony

Themenstarteram 4. Juni 2009 um 13:37

Ja, aber der Ist-Zustand war ja trotzdem, dass die Bremsen runter sind.

Klar, die Bremsen haben noch gebramst, aber der TÜV ist ja nicht dafür da, da ein paar Zahlen zu messen. Das Wort "Sichtprüfung" sollte auch beim TÜV bekannt sein ;)

Und auch unabhängig davon, ob die nächste Inspektion ansteht. Die Bremsen sind in den letzten 1500km sicherlich nicht plötzlich kaputt gegangen.

Ich erinnere mich daran, dass mir vor 2 Jahren der TÜV bei meinem Wagen die Information "Verschleißgrenze bald erreicht" in den Bericht geschrieben hat und auf Nachfrage hat man mir gesagt, dass ich da noch 10tkm mit fahren kann, aber halt die Info bekommen habe.

Und jetzt soll der TÜV nicht erkennen können, dass die Bremsen nur noch 1500km halten?

Ich mein, bei Bremsen sind 1500km nix. Wenn die in 1500km kaputt sind, dann sind die das auch jetzt.

Und Mängel nicht schriftlich niedergelegt vom Verkäufer heißt für mich, dass er diesen beseitigen muss, da ich den Wagen dementsprechend ohne Mängel gekauft habe.

Nachdem deine Freundin schon einmal auf die Nase gefallen ist würde ich die Bremsteile nicht gerade bei Ebay kaufen.Die Chance,dass du da Plagiate aus China bekommst dürfte recht hoch sein.

Alex.

Themenstarteram 4. Juni 2009 um 14:22

1. Hab ich die ausgesucht :)

2. Hab ich auch schon bei Ebay problemlos Bremsen gekauft

3. Haben wir ja nicht das billigste vom billigen genommen und erwarten jetzt für 40€ ATE Produkte, sondern zahlen etwas mehr und können sicher sein, dass da was vernünftiges kommt.

Das gleiche ist nem Kollegen von mir passiert. Er hat ein Auto mit neuem Tüv gekauft. Zuhause dann auf die Bühne seines Autoschraubers. Als dieser die Lastarme anbringen wollte sah er das die Schweller komplett durchgerostet waren und er den Wagen ohne Schäden nicht hochheben konnte. Außerdem sind noch etliche Mängel wie abgefahrene Bremsen etc. gewesen.

Das ganze war zwar ein privatverkauf aber der Verkäufer war der ausführende GTÜ-Prüfer. Also angerufen, ihm die Pistole auf die Brust gesetzt das er damit zum Gutachter fährt. Da wurde der Verkäufer ganz schnell, hat die Kiste zurückgenommen und Arbeitsaufwand wie Spritkosten, etc. erstattet. Hatte wohl Angst das er seine Lizenz verliert.

Mach doch das gleiche. Keine Ahnung wie sich dann die Werkstatt verhält.

Themenstarteram 5. Juni 2009 um 9:43

Ich hoffe ja, dass es irgendwo indirekt so laufen wird.

Heute werden die Bremsen die ich besorgt habe montiert und wir bekommen schriftlich von der Werkstatt die Aussage, dass die runter sind und bekommen die Bremsen mit oder so.

Dann gehen wir vom Anwalt, der dann hoffentlich einen Gutachter einschaltet, der sich die Bremsen anschaut und sich dann an den Verkäufer wendet und wir mindestens die Kosten für die Bremsen wiederbekommen und hoffentlich auch ein wenig Spritgeld, der Händler ist schließlich einige Kilometer weg und meine Freundin war wegen der Bremsen extra da.

am 7. Juni 2009 um 21:31

das es tüv'ler gibt, die plaketten verteilen, ohne das fz jemals gesehen zu haben dürfte jedem klar sein......

bei der hu interessiert die stärke der beläge/scheiben sehrwohl und wird auch entsprechend vermerkt wenn etwas nicht i.o. ist....wenn die bremserte beim kauf noch i.o. waren (was ja durch den tüv bestätigt wurde), ist der händler aus dem schneider....beim verkauf ist es übrigends unrelevant ob die bremsen noch futschneu oder kurz vor ende sind...

warum hier nicht selbst mal VORHER geprüft wurde wieweit die bremsen runter sind, und stattdessen jetzt wieder der kinderkram vonwegen anwalt abgezogen wird, erschließt sich mich NICHT...

aber leider ists dank solchen käufern die einen tadellosen neuwagenzustand erwarten ja fast nichtmehr möglich einen händler zu finden der gebrauchtwagen anbietet und dabei nicht bunte fähnchen über seinem schotterplatz hängen hat und die kaufverträge im umgebauten wohnwagen ausstellt....

@te: das du hier geld wiederbekommst kann man getrost ausschließen, da du dem händler die möglichkeit der nachbesserung geben MUSST......

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