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Fahrverbot - falsches Bundesland

Themenstarteram 6. November 2014 um 15:04

Hallo.

Ich habe am 7.10.14 meinem FS an meine Behörde im Landkreis geschickt um mein Fahrverbot von einem Monat nachzukommen. Auf heutige Nachfrage bei meiner Behörde wann ich den FS zurück bekomme wurde mir gesagt, es läge kein Fahrverbot vor und ich kann den FS wieder abholen. Im weiteren Gespräch stellte sich heraus, dass der FS an die Behörde geschickt werden muss die den Bescheid erlassen hat.

Das stand leider so nirgends klar geschrieben. Warum kann meine Stelle das Fahrverbot nicht überwachen?

Somit bin ich 4 Wochen ohne FS und kein Auto gefahren und muss die Strafe erneut in Hamburg antreten?

Hat jemand Erfahrung?

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 7. November 2014 um 9:16

Zitat:

also nochmals kontakt mit der behörde aufnehmen, welche das fahrverbot ausgesprochen hat und dann sollte es doch zu regeln sein.

Dieses habe ich bereits getan. Bearbeiterin zeigte sich sehr uneinsichtig und bestand darauf das der FS zur Verwahrung 1 Monat nach HH geschickt werden muss.

Rücksprache mit dem Anwalt und Gespräch mit der Chefin der Bearbeiterin brachte dann Besserung.

Meine Bußgeldstelle muss dann nur noch der HH bestätigen, dass mein FS dort 1 Monat lag und somit ist der Fall dann erledigt.

Nun sehe ich zum zweiten Mal was eine Rechtsschutzversicherung doch wert ist. :)

Glück gehabt

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Zitat:

@pommesweis schrieb am 6. November 2014 um 16:04:35 Uhr:

Warum kann meine Stelle das Fahrverbot nicht überwachen?

weil fahrverbote prinzipiell nunmal durch die dafür zuständige bußgeldstelle bzw. behörde überwacht werden, die auch das fahrverbot verhängt hat...

...davon abweichende vorgehensweisen (z.b. die abgabe bei der polizei) werden entweder im anhang auf den bescheid vermerkt oder sind mit der jeweiligen behörde einzelfallabhängig zu vereinbaren...

...oder überweist du deine stromkosten an dein zuständiges wasserwerk?

Zitat:

Hat jemand Erfahrung?

ruf dort an und schildere den sachverhalt!

Ich kenne es so, das man den Führerschein praktisch überall abgeben kann und der dann weitergeschickt wird. Bei der Abgabe wird dann erfaßt, warum er abgegeben wurde.

Wenn der aber (eventuell komentarlos) mit der Post irgendwo hin geschickt wird... Kein Plan...

komisch bei meinen letzten fahrverbot stand im schreiben wohin der führerschein muss

richtig so kenne ich es auch. allerdings ist es auch schon 7 Jahre her. wurde in baden würtemberg erwischt und zu 4 wochen fahrverbot verdonnert. also FS in die post (natürlich express und versicherung und rückverfolgung und und und) und vor beendigung des fahrverbots war er wieder in meinem briefkasten

und meine "heimat"führerscheinstelle ist im saarland.....

Württemberg!

Lappen beim Heimatsheriff abgeben, der schickt ihn unter Angabe des Aktenzeichens an die verhängende Behörde. Die schickt das Teil rechtzeitig zurück, dass man nach Ablauf des FV sofort wieder starten kann.

Zitat:

@wolfgear schrieb am 7. November 2014 um 08:17:55 Uhr:

Württemberg!

Lappen beim Heimatsheriff abgeben, der schickt ihn unter Angabe des Aktenzeichens an die verhängende Behörde.

Eben nicht. Das klappt längst nicht überall. Den Bescheid lesen hilft.

Hi,

bei meinem letzten und einzigen Fahrverbot vor 20 jahren oder so ;) war es so das man den FS sogar nach einem Tag wieder holen konnte.

Laut Aussage des Bediensteten wird das Fahrverbot eh Zentral gespeichert. Es wäre also egal ob ich den FS in der Hand habe oder nicht,bei einem Kontrolle fällt das Fahrverbot sofort auf,zumindest wenn die Polizei es überprüft. Und das schon vor 20 Jahren ;)

Was den Fall hier betrifft, vielleicht kann die örtliche Behörde der Hamburger Behörde mitteilen das und wann der FS eingegangen ist und das das Fahrverbot damit "abgesessen" wurde.

Gruß Tobias

^^ da kämen wir ja zum punkt

sprechenden menschen kann geholfen werden ;-)

Themenstarteram 7. November 2014 um 8:35

Meine 4 Wochen ohne FS werden nicht anerkannt.

Ich muss mir den FS "besorgen" und dann an die richtige Behörde einsenden.

Themenstarteram 7. November 2014 um 8:55

Gerade kurz mit meinem Anwalt geredet.

§ 59a StVollstrO

(5) Gelangt der Führerschein zur Vollstreckung des Fahrverbots zunächst in den Gewahrsam einer anderen Stelle, die mit der Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten, auf Grund derer ein Fahrverbot verhängt werden kann, oder der Vollstreckung von Fahrverboten befasst ist, wird die Verwahrzeit in die Verbotszeit eingerechnet.

dann ist es ja geklärt.

also nochmals kontakt mit der behörde aufnehmen, welche das fahrverbot ausgesprochen hat und dann sollte es doch zu regeln sein.

Themenstarteram 7. November 2014 um 9:16

Zitat:

also nochmals kontakt mit der behörde aufnehmen, welche das fahrverbot ausgesprochen hat und dann sollte es doch zu regeln sein.

Dieses habe ich bereits getan. Bearbeiterin zeigte sich sehr uneinsichtig und bestand darauf das der FS zur Verwahrung 1 Monat nach HH geschickt werden muss.

Rücksprache mit dem Anwalt und Gespräch mit der Chefin der Bearbeiterin brachte dann Besserung.

Meine Bußgeldstelle muss dann nur noch der HH bestätigen, dass mein FS dort 1 Monat lag und somit ist der Fall dann erledigt.

Nun sehe ich zum zweiten Mal was eine Rechtsschutzversicherung doch wert ist. :)

Glück gehabt

Würde man amtliche Schreiben auch genau lesen, bräuchte es oft gar keine RSV...und man hätte auch viel weniger Rennerei...nur mal so...

Themenstarteram 7. November 2014 um 11:24

@Tecci

"Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der FS in amtliche Verwahrung gelangt ist."

"Sie werden aufgefordert, Ihren FS innerhalb von vier Monaten nach Rechtskraft dieses Bußgeldbescheides zu übersenden, in der Bußgeldstelle abzugeben..."

Der FS war in amtlicher Verwahrung und wurde übersendet/abgegeben.

Was hab ich da jetzt nicht genau gelesen?

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