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Fahrverbot in Deutschland - Gilt das auch im Ausland?
Nun hat es mich nach fast 20 Jahren punktefreier Fahrt erwischt.
Werde demnächst einen Monat laufen.
Jetzt meine Frage.
Darf ich, nachdem ich meinen Lappen hier in Deutschland abgegeben habe, im Ausland fahren?
Habe mal irgendwo gehört, daß ein Fahrverbot nur in Deutschland gilt.
Kann das jemand bestätigen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Vollgasfuzzi schrieb am 9. Juni 2016 um 20:37:09 Uhr:
Nun hat es mich nach fast 20 Jahren punktefreier Fahrt erwischt.
Werde demnächst einen Monat laufen.
Jetzt meine Frage.
Darf ich, nachdem ich meinen Lappen hier in Deutschland abgegeben habe, im Ausland fahren?
Habe mal irgendwo gehört, daß ein Fahrverbot nur in Deutschland gilt.
Kann das jemand bestätigen?
Im Prinzip ja, aber.
Grüße vom Ostelch
Ähnliche Themen
29 Antworten
Zitat:
@Vollgasfuzzi schrieb am 9. Juni 2016 um 20:37:09 Uhr:
Nun hat es mich nach fast 20 Jahren punktefreier Fahrt erwischt.
Werde demnächst einen Monat laufen.
Jetzt meine Frage.
Darf ich, nachdem ich meinen Lappen hier in Deutschland abgegeben habe, im Ausland fahren?
Habe mal irgendwo gehört, daß ein Fahrverbot nur in Deutschland gilt.
Kann das jemand bestätigen?
Im Prinzip ja, aber.
Grüße vom Ostelch
Ohne Lappen würde ich es einfach sein lassen.
Auch wenn es "eigentlich" erlaubt wäre.
Danke, das hilft schon mal weiter
Das Fahrverbot gilt nur im Inland, also Deutschland..im Ausland könntest du somit ungestört fahren. Du kannst hier mehr lesen steht genauer erklärt: http://www.fahrverbot.com/.../?...
War zum Glück noch nie in der Verlegenheit, gehe davon aus, dass dies auch nie der Fall sein wird, aber dann hätte ich immer noch die U.S. Drivers License, die immer regelmäßig verlängert wird.
Zitat:
@larissa176 schrieb am 29. Juni 2016 um 13:45:06 Uhr:
Das Fahrverbot gilt nur im Inland, also Deutschland..im Ausland könntest du somit ungestört fahren. Du kannst hier mehr lesen steht genauer erklärt: http://www.fahrverbot.com/.../?...
Hast du eigentlich deinen eigenen Link mal gelesen? Da steht wohl das genaue Gegenteil von "ungestört". Ich verlinke hier noch einmal, was einem beim Fahren ohne Führerschein im Ausland je nach Land so droht. In vielen Nachbarländern drohen einem dann nicht nur Bußgelder, sondern saftige Geldstrafen.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@larissa176 schrieb am 29. Juni 2016 um 13:45:06 Uhr:
Das Fahrverbot gilt nur im Inland, also Deutschland..im Ausland könntest du somit ungestört fahren. Du kannst hier mehr lesen steht genauer erklärt: http://www.fahrverbot.com/.../?...
Du hast aber anscheinend die Erklärung nicht verstanden.
Zitat:
@trouble01 schrieb am 29. Juni 2016 um 13:53:43 Uhr:
War zum Glück noch nie in der Verlegenheit, gehe davon aus, dass dies auch nie der Fall sein wird, aber dann hätte ich immer noch die U.S. Drivers License, die immer regelmäßig verlängert wird.
Das würde im Zweifelsfall nichts nutzen.
Wenn du in D wohnst, muss die US-Lizenz ja in einen deutschen FS umgetauscht werden, spätestens nach 6 oder 12 Monaten ist sie ungültig.
Wenn du also ein deutsches Fahrverbot bekämst oder dir der deutsche FS entzogen würde, und du trotzdem fahren würdest - dann wäre das schlicht und einfach Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und zwar nicht nur in D, sondern auch im Ausland, denn dort wäre der amerikanische FS genauso ungültig.
Wieso sollte dieser FS ungültig sein, wenn man auch diese Staatsangehörigkeit hat?
Bitte glaubt nicht der verlinkten Website.
Zwar habe ich nur ein paar Länder überflogen, doch er geht da immer nur auf den fehlenden Führerschein ein. Nirgends auf die Tatsache das einem die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Ausserdem sind die Daten dort falsch (zumindest die der Schweiz). Wer weis also wie alt dieser Beitrag ist oder was sonst noch falsch ist.
Wenn jemand eine rechtliche Auskunft haben möchte, soll er doch bitte einen aktuell, den beruf auch ausführenden Anwalt fragen
Zitat:
@larissa176 schrieb am 29. Juni 2016 um 13:45:06 Uhr:
Das Fahrverbot gilt nur im Inland, also Deutschland..im Ausland könntest du somit ungestört fahren. Du kannst hier mehr lesen steht genauer erklärt: http://www.fahrverbot.com/.../?...
Das ist mal wieder Halbwissen verbreitet auf höchstem Niveau ohne es selbst gelesen zu haben.
Da hier der Führerschein in amtlicher Verwahrung ist, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und in dem Fall dann auch im Ausland nicht erlaubt.
Zumal im Ausland nochmals härtere Strafen auf einen warten, wenn man ohne gültige Fahrerlaubniss angetroffen wird.
Da sag ich nur:
Einfach machen lassen. Hinterher ist man immer schlauer und man hätte sich gewünscht im Ausland Beifahrer zu sein.
Ich jedenfalls bin immer sehr amüsiert, auf welche Ideen manche Leute kommen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 30. Juni 2016 um 09:57:39 Uhr:
Das ist mal wieder Halbwissen verbreitet auf höchstem Niveau ohne es selbst gelesen zu haben.
Dein Halbwissen macht es aber auch nicht besser. Deine Aussage:
Zitat:
@Geisslein schrieb am 30. Juni 2016 um 09:57:39 Uhr:
Da hier der Führerschein in amtlicher Verwahrung ist, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und in dem Fall dann auch im Ausland nicht erlaubt.
ist so pauschal falsch. Es stimmt nämlich, dass ein Fahrverbot nur in D gilt. Und es gibt Länder, die haben keine Regelung, dass man auch in ihrem Land nicht fahren darf, wenn im Ursprungsland ein Fahrverbot verhängt worden ist. In diesen Ländern ist es nur Fahren ohne vorzeigbares FS-Dokument und kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Die verlinkte Tabelle gibt da differenziert Auskunft.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 30. Juni 2016 um 09:57:39 Uhr:
Ich jedenfalls bin immer sehr amüsiert, auf welche Ideen manche Leute kommen.
eigentlich ist die Frage schon zum zweiten Mal richtig beantwortet gewesen. Aber das schließt natürlich nicht aus, dass sich noch jemand berufen fühlt, ohne den Thread zu lesen ein paar Fehlinformationen hinzuzufügen.
Zitat:
@Geisslein schrieb am 30. Juni 2016 um 09:57:39 Uhr:
Zitat:
@larissa176 schrieb am 29. Juni 2016 um 13:45:06 Uhr:
Das Fahrverbot gilt nur im Inland, also Deutschland..im Ausland könntest du somit ungestört fahren. Du kannst hier mehr lesen steht genauer erklärt: http://www.fahrverbot.com/.../?...
Das ist mal wieder Halbwissen verbreitet auf höchstem Niveau ohne es selbst gelesen zu haben.
Da hier der Führerschein in amtlicher Verwahrung ist, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und in dem Fall dann auch im Ausland nicht erlaubt.
Zumal im Ausland nochmals härtere Strafen auf einen warten, wenn man ohne gültige Fahrerlaubniss angetroffen wird.
Da sag ich nur:
Einfach machen lassen. Hinterher ist man immer schlauer und man hätte sich gewünscht im Ausland Beifahrer zu sein.
Ich jedenfalls bin immer sehr amüsiert, auf welche Ideen manche Leute kommen.
Das ist aber noch nicht alles! Es gibt immer noch Leute, die glauben dass ein rumänischer Führerschein alle Probleme löst, bis die eigene (entzogene) Fahrerlaubnis wieder da ist.
Und das in Zeiten, wo es überall Internet gibt!
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. Juni 2016 um 10:09:27 Uhr:
Die verlinkte Tabelle gibt da differenziert Auskunft.
Die Tabelle hast du aber schon gelesen ?
Zitat:
@Kai R. schrieb am 30. Juni 2016 um 10:09:27 Uhr:
eigentlich ist die Frage schon zum zweiten Mal richtig beantwortet gewesen. Aber das schließt natürlich nicht aus, dass sich noch jemand berufen fühlt, ohne den Thread zu lesen ein paar Fehlinformationen hinzuzufügen.
Wenn man des Lesens und Verstehen mächtig ist, hättest Du dir den Satz sparen können !