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Fahrverbot Jahresfrist und Fahrzeugverwendung?

Themenstarteram 11. Juli 2014 um 10:35

Hallo,

ich wurde im Januar 2013 mit 27Km/h auf der Autobahn geblitzt mit dem Auto von meinen Vater. Wir haben damals keine Angaben gemacht, jedoch kam nach ca. 1,5 Monaten der Anhörungsbogen auf meinen Namen. Dazu haben wir auch keine Angaben gemacht. 1 Monat später kam dann ein Bußgeldbescheid von ca. 120€ welches ich bezahlt habe.

Leider wurde ich dann im April 2014 wieder geblitzt, diesmal mit meinem Firmenwagen, 26 Km/h zu schnell. Mein Arbeitgeber musste meine Personalien angeben, es gab einen Anhörungsbogen, ich habe mich nicht geäußert. Heute ist wohl ein Bußgeldbescheid über 120€ gekommen und 1 Monat Fahrverbot, da ich innerhalb von einem Jahr zweimal zu schnell gewesen bin.

Welche Fristen werden denn für das Jahr genau in Betracht gezogen?

Das Tatdatum liegt weiter als ein Jahr auseinander, das Datum für den Bescheid eigentlich auch, nur das Datum vom ersten Bescheid zum zweiten Foto könnte sich überschneiden...muss dann aber die genauen Belege raus suchen...

Weitere Frage ist, wie kann ich das Fahrverbot umgehen? Ich hatte bisher noch kein Fahrverbot und wurde sonst auch erst 1 mal mit 7Km/h zu schnell geblitzt...ich wohne sehr ländlich, mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann ich nicht meine Arbeit von 17 km eine Strecke erreichen. Hinzu kommt, dass ich ab dem 01.08. bei dem gleichen AG eine Stelle als Außendienstmitarbeiter anfangen werde und dementsprechend auf ein FS angewiesen.

Soweit ich das gelesen habe, darf ich keine Mofos fahren, aber E-Bikes oder?

Beste Antwort im Thema

Aber natürlich können die.

Das ist damit dir ein Rauszögern nix bringt - höchstens, daß das nächste Mal zu schnell noch weiter in der Zukunft liegen muß.

Zitat:

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

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am 11. Juli 2014 um 11:16

Sei ein Mann und...

 

 

...kämpfe für Dein Recht.

Nehm Dir nen Anwalt

Oder bemühe mal die Suche, das Thema gabs erst kürzlich.

Wenn ich mich recht erinnere, beginnt die Jahresfrist mit der Rechtsgültigkeit des ersten Bußgeldbescheides (wirst also IMHO Pech haben).

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von 4042alexander

 

Welche Fristen werden denn für das Jahr genau in Betracht gezogen?

Ich denke mal, mit Rechtswirksamkeit des ersten Verstosses.

Weitere Frage ist, wie kann ich das Fahrverbot umgehen?

Das wirst allein nicht schaffen. Eventuell kann dir ein Anwalt weiterhelfen, indem dieser ein höheres Bussgeld anbietet?

Hinzu kommt, dass ich ab dem 01.08. bei dem gleichen AG eine Stelle als Außendienstmitarbeiter anfangen werde und dementsprechend auf ein FS angewiesen.

War klar, dass das wieder kommt. Gerade , weil du weisst, wie wichtig der Führerschein ist, hättest dich ein bissel am Riemen reissen müssen.

Übrigens ist die ,,Bewährungsfrist,, nun auf 2 Jahre angehoben worden.

Angeblich gaht das "ganz locker" mit doppelter Strafe und Umgehung des Fahrverbots. Wird aber nur mit Anwalt klappen.

am 11. Juli 2014 um 13:07

Zitat:

Original geschrieben von 4042alexander

...

ich wurde im Januar 2013 mit 27Km/h auf der Autobahn geblitzt mit dem Auto von meinen Vater. Wir haben damals keine Angaben gemacht, jedoch kam nach ca. 1,5 Monaten der Anhörungsbogen auf meinen Namen. Dazu haben wir auch keine Angaben gemacht. 1 Monat später kam dann ein Bußgeldbescheid von ca. 120€ welches ich bezahlt habe.

...

Soweit ich das gelesen habe, darf ich keine Mofos fahren, aber E-Bikes oder?

Wie ist es dazu gekommen? Keine Angaben gemacht (am Rande: GAR nicht reagiert oder sinngemäß "der Halters war´s nicht" in die Anhörung geschrieben?) - und dann einen Bescheid auf deinen Namen erhalten? Durch Bildabgleich - oder wie sind die auf dich gekommen?

Fahren darfst du während eines Fahrverbots alles, was nicht fahrerlaubnispflichtig ist.

Bei Mofas bin ich mir allerdings nicht sicher - da man hierfür ja keine Fahrerlaubnis im eigentlichen Sinne, sondern "nur" eine Prüfbescheinigung braucht.

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Fahren darfst du während eines Fahrverbots alles, was nicht fahrerlaubnispflichtig ist.

Nicht so richtig,

ein Fahrverbot bezieht sich auf alles, was ein Kraftfahrzeug ist und damit auch keine Mofas und keine E-Fahrräder, die mit E-Antrieb schneller als 25 km/h fahren können.

Erlaubt fahrbar wären nur die kleinen E-Fahrräder, die nur eine Tret-Unterstützung bis maximal 25 km/h bieten.

 

Bei einem Fahrerlaubnisentzug geht es "nur" um fahrerlaubnispflichtige Fahrzeuge. Eine Mofa dürfte gefahren werden, da es keine Fahrerlaubnis sondern eine Prüfbescheinigung benötigt (die man natürlich haben muss; oder alt genug ist, um keine zu benötigen)

Zitat:

Original geschrieben von 4042alexander

Welche Fristen werden denn für das Jahr genau in Betracht gezogen?

Rechtskraft des Bußgeldbescheids zum Tattag des nächsten Verstoß

Themenstarteram 11. Juli 2014 um 16:12

Hallo,

so bin zu Hause und konnte die Unterlagen einsehen.

Es steht 1 Monat Fahrverbot in dem Brief, Mofafahren wird auch untersagt, obwohl man für sowas ja eigentlich nur eine Fahrerlaubis und keinen Führerschein braucht.

Also, geblitzt wurde ich 19.01.2013, der erste Bogen 06.02.2013, dazu wurde keine Äußerung gemacht(WIRKLICH NICHT!), dann kam am 04.04.2013 der Bogen mit meiner Anschrift, darauf wurde auch nicht reagiert. Zum 08.05.2013 kam dann ein Bußgeldbescheid.

So, zweites Foto war am 09.04.2014, Bußgeldbescheid kam jetzt datiert mit 03.07.2014.

Also wenn ich mir die Daten angucke passt dass aber mit der Begründung "innerhalb" von einem Jahr aber nicht.

Foto 1 - 19.01.13 -> Foto 2 - 09.04.14 = 1 Jahr 2 Monate und 20 Tage

Bußgeldbescheid 1 - 08.05.13 -> Bußgeldbescheid 2 - 03.07.14 = 1 Jahr 2 Monate

Nimmt man hingegen Bußgeldbescheid 1 und Foto 2 kommt man unter einem Jahr...aber die können doch nicht sagen, ja die Rechtskraft beginnt mit dem Bußgeldbescheid 1 und dann nehmen die für die Jahresfrist Foto 2.

LG Alex

Aber natürlich können die.

Das ist damit dir ein Rauszögern nix bringt - höchstens, daß das nächste Mal zu schnell noch weiter in der Zukunft liegen muß.

Zitat:

Ein Fahrverbot kommt in der Regel in Betracht, wenn gegen den Führer eines Kraftfahrzeugs wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist und er innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Entscheidung eine weitere Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h begeht.

IST so. Rechtskraft Verstoß 1 bis Tattag Verstoß2. Du hast 4Monate Zeit das FV anzutreten, kannst die Rechtskraft aber noch hinauszögern. Also in den Urlaub legen. Oder gegen doppeltes Bußgeld umwandeln, wenn Dein AG bescheinigt, dass Du beruflich auf den FS angewiesen bist.

am 14. Juli 2014 um 6:21

Zitat:

Original geschrieben von 4042alexander

...

Also, geblitzt wurde ich 19.01.2013, der erste Bogen 06.02.2013, dazu wurde keine Äußerung gemacht(WIRKLICH NICHT!), dann kam am 04.04.2013 der Bogen mit meiner Anschrift, darauf wurde auch nicht reagiert. Zum 08.05.2013 kam dann ein Bußgeldbescheid.

...

Nochmal die Frage: Wie sind die auf dich (deine Anschrift) gekommen, wenn auf den Bogen vom 06.02.2013 nicht reagiert wurde? Also wenn "gar keine" Aussage gemacht wird - dann würde mich schon interessieren, wie es dazu kommt, dass ich angeschrieben werde ...

am 14. Juli 2014 um 6:39

Wahrscheinlich haben die sich eine Notiz gesetzt, was bald mal an Antworten reinflattern sollte (so in zwei bis vier Wochen). Als da keine kam oder eben nichts brauchbares, haben die sich vielleicht nochmal das Foto genau angeschaut und kamen darauf, dass der Fahrer etwas jünger ist...

Soviel ich weiß haben die Zugriff auf die Daten des Einwohnermeldeamtes.

Die sind doch auch nicht blöd... auch wenn mancher meint die würden immer Fehler machen und man könnte sie auf einfachste Art und Weise austricksen. :rolleyes: :o

am 14. Juli 2014 um 8:12

Zitat:

Original geschrieben von Bernd_Clio_III

Zitat:

Original geschrieben von 4042alexander

...

Also, geblitzt wurde ich 19.01.2013, der erste Bogen 06.02.2013, dazu wurde keine Äußerung gemacht(WIRKLICH NICHT!), dann kam am 04.04.2013 der Bogen mit meiner Anschrift, darauf wurde auch nicht reagiert. Zum 08.05.2013 kam dann ein Bußgeldbescheid.

...

Nochmal die Frage: Wie sind die auf dich (deine Anschrift) gekommen, wenn auf den Bogen vom 06.02.2013 nicht reagiert wurde? Also wenn "gar keine" Aussage gemacht wird - dann würde mich schon interessieren, wie es dazu kommt, dass ich angeschrieben werde ...

Da ich aktuell einen Fragebogen vor mir liegen habe, kann ich dir vielleicht eine Antwort geben. Du kannst die Antworten verweigern, wenn du dich selbst belastest, oder einen Angehörigen anschwärzen würdest.

Reagieren sollte man aber tunlichst auf den Fragebogen sonst könnte es noch teurer (bis 1000 Euro) werden.

Die Behörde geht sogar soweit die gespeicherten Passfotos mit dem Blitzerfoto zu vergleichen.

Deshalb finde ich die Ratschläge NICHT zu reagieren einfach nur dumm! Widerspruch ist nur dann sinnvoll, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Anschuldigungen vorliegen würden.

Auf deutsch, hat der Papa keine Angaben zum Fahrer gemacht, weil er Angehörige nicht benennen muss, muss er trotzdem den Fragebogen insoweit beantworten als das es seine eigenen Daten angeht, sonst gibts eine höhere Strafe.

Weigert der Papa sich den Fahrer zu benennen geht die Behörde hin und vergleicht die gespeicherten Passfotos. Mit anderen Worten, eine Nichtbeantwortung bringt nichts, weil die Behörden Möglichkeiten haben den Fahrer zu identifizieren. Wer damit glaubt aus dem Schneider zu sein, irrt somit gewaltig.

So würde es in meinem Fall auch keinen Sinn machen NICHT zu reagieren. Ein Vergleich mit dem Passfoto würde genügen ...

Frage beantwortet?

am 14. Juli 2014 um 9:14

Zitat:

Original geschrieben von Bootsmann22

Da ich aktuell einen Fragebogen vor mir liegen habe, kann ich dir vielleicht eine Antwort geben. Du kannst die Antworten verweigern, wenn du dich selbst belastest, oder einen Angehörigen anschwärzen würdest.

Reagieren sollte man aber tunlichst auf den Fragebogen sonst könnte es noch teurer (bis 1000 Euro) werden.

Die Behörde geht sogar soweit die gespeicherten Passfotos mit dem Blitzerfoto zu vergleichen.

Deshalb finde ich die Ratschläge NICHT zu reagieren einfach nur dumm! Widerspruch ist nur dann sinnvoll, wenn Zweifel an der Richtigkeit der Anschuldigungen vorliegen würden.

Auf deutsch, hat der Papa keine Angaben zum Fahrer gemacht, weil er Angehörige nicht benennen muss, muss er trotzdem den Fragebogen insoweit beantworten als das es seine eigenen Daten angeht, sonst gibts eine höhere Strafe.

Weigert der Papa sich den Fahrer zu benennen geht die Behörde hin und vergleicht die gespeicherten Passfotos. Mit anderen Worten, eine Nichtbeantwortung bringt nichts, weil die Behörden Möglichkeiten haben den Fahrer zu identifizieren. Wer damit glaubt aus dem Schneider zu sein, irrt somit gewaltig.

So würde es in meinem Fall auch keinen Sinn machen NICHT zu reagieren. Ein Vergleich mit dem Passfoto würde genügen ...

Frage beantwortet?

Klasse, danke für deine Antwort. :)

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