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Fahrverbot NRW

Themenstarteram 28. Januar 2018 um 21:29

Hallo zusammen,

Ich bin ganz neu hier im Forum und benötige Hilfe. Und zwar wurde ich von der Polizei angehalten als ich zu schnell unterwegs war. Nach Abzug 46 km/h zu schnell, außerorts.

Bußgeldbescheid ist bereits da. 1 Monat FV und Geldbuße. Jedoch war das regulär eine 100er Zone und es war aufgrund von Rollsplitt eine gewisse Zeit auf 80 reduziert (augenblickversagen, da gewohnter Arbeitsweg?!).

Meine Frage ist jedenfalls, kann ich das Fahrverbot umgehen, weil ich in 3 Tagen einen neuen Job beginne ? Also dass ich das als unzumutbare Härte angebe, da ich in der Probezeit den Führerschein abgeben muss. Ich arbeite im Automobilvertrieb.

Mein Gedanke ist, mit dem temporäreren 80er Schild auf augenblickversagen und mit Hinblick auf den neuen Job zu argumentieren. Meint ihr, das sei möglich ?

Ich habe bereits mit einem befreundeten Polizisten gesprochen, der sagte, dass es durchaus in NRW möglich sei, bei ersttätern davon abzusehen.

Wurde in den letzten 12M lediglich mal mit maximal 10 km/h zu schnell geblitzt. Also nix dramatisches und Punkte in Flensburg hatte ich vor 5 Jahren 2 die bereits verjährt sind.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Timste schrieb am 28. Januar 2018 um 22:29:44 Uhr:

Mein Gedanke ist, mit dem temporäreren 80er Schild auf augenblickversagen und mit Hinblick auf den neuen Job zu argumentieren. Meint ihr, das sei möglich ?

Bei der Festsetzung des Bußgeldes und des 1 monatigen Fahrverbots wird ja schon davon ausgegangen, dass du das Schild übersehen hast, also wenn du so willst dein Augenblickversagen.

Ganz schlecht wäre es daher, wenn du argumentierst, dass du aufgrund eines Augenblicksversagen das temporäre 80er Schild übersehen hast und dich nach dem regulären Limit von 100 gerichtet hast, denn dann würdest du zugeben, dass du dieses Limit vorsätzlich missachtet hast.

Ansonsten hat hydrou ja bereits das Wichtigste geschrieben. Falls du doch das Fahrverbot antreten musst, hast du einen Zeitraum von (meines Wissens) 4 Monaten bis du es antreten musst.

 

Gruß

Uwe

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Soviel ich weiß, kannst du es bis zu einem Jahr verschieben, also in die Urlaubszeit :-((

Nun ja, 46 Km/h sind nicht gerade wenig, das würde bedeuten das du ja sonst schon mal mit 130 statt mit 100Km/h auf der Strecke fährst und das ist auch schon zu viel. Da kann man meiner Meinung nicht von Augenblicksversagen reden. Wenn ich auch nicht gerade immer meine Geschwindigkeiten so genau einhalte aber mehr wie 10 drüber werden es i.d.R. nicht.

Ob du da mit einem blauen Auge davon kommst ....glaube ich nicht.

am 29. Januar 2018 um 4:12

Das haengt nicht von der Meinung der Foristen ab. Das muss du selbst in die Hand nehmen und Probieren. Allerdings wuerde ich dazu einen Anwalt nehmen.

Zitat:

@cementario2 schrieb am 28. Januar 2018 um 23:52:59 Uhr:

Soviel ich weiß, kannst du es bis zu einem Jahr verschieben, also in die Urlaubszeit :-((

Das sollte man im einzelnen mit der entsprechenden Behörde klären, hier bei MT gibt`s doch wie immer geteilte Meinungen! :D

Eine Vermeidung des FV geht bei Ersttätern ggf. mit Bestätigung des Arbeitgebers über die Notwendigkeit. Dabei wird aber i.d.R. die Geldbuße verdoppelt und hängt auch stark von den Umständen ab. Wenn man aber wie du bewusst auch im ursprünglichen TL schon im Bußgeldbereich mit 26 km/h zu schnell fährt bzw. aktive oder auch abgelaufene Voreintragungen hat, dann wird das u.U. nicht gewährt.

Zitat:

@Timste schrieb am 28. Januar 2018 um 22:29:44 Uhr:

Mein Gedanke ist, mit dem temporäreren 80er Schild auf augenblickversagen und mit Hinblick auf den neuen Job zu argumentieren. Meint ihr, das sei möglich ?

Bei der Festsetzung des Bußgeldes und des 1 monatigen Fahrverbots wird ja schon davon ausgegangen, dass du das Schild übersehen hast, also wenn du so willst dein Augenblickversagen.

Ganz schlecht wäre es daher, wenn du argumentierst, dass du aufgrund eines Augenblicksversagen das temporäre 80er Schild übersehen hast und dich nach dem regulären Limit von 100 gerichtet hast, denn dann würdest du zugeben, dass du dieses Limit vorsätzlich missachtet hast.

Ansonsten hat hydrou ja bereits das Wichtigste geschrieben. Falls du doch das Fahrverbot antreten musst, hast du einen Zeitraum von (meines Wissens) 4 Monaten bis du es antreten musst.

 

Gruß

Uwe

es ist natürlich nicht ausgeschlossen, aber es müssen schon besondere Umstände gelten, z.B. dass Du den FS beruflich brauchst oder dass Du sonst keine andere Möglichkeit hast, in die Arbeit zu kommen. Die Praxis ist da aber zunehmend restriktiver, es wird Dir z.B. zugemutet, Urlaub zu nehmen. Es soll ja ein Denkzettel sein.

Du hast vier Monate Zeit, das FV anzutreten. Außerdem könntest Du durch einen taktischen Einspruch die Rechtskraft des BGBescheids noch um mindestens 6 Monate nach hinten verlagern (Achtung: Einspruchsfrist von zwei Wochen läuft schon). In der Zeit solltest Du eine andere Lösung finden können.

Augenblicksversagen ist in Deinem Fall jedenfalls kein Grund, vom FV abzusehen, denn Absicht wird Dir gar nicht unterstellt.

Dass auch noch das Aufbauseminar auf Dich zukommt und die Probezeit verlängert wird, weißt Du vermutlich?

Themenstarteram 29. Januar 2018 um 13:37

Wieso sollte ein aufbrauseminar auf mich zukommen und welche Probezeit sollte verlängert werden ? Ich bin seit 8 Jahren aus der Probezeit raus.

Habe heute bei der entsprechenden Stelle angerufen und sie sagte es wird zugemutet wenn man 1,5 std mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur arbeit benötigt. Bei mir sind es etwas über 2std. Des Weiteren sagte sie, dass es mit dem neuen Job auch eine besondere Härte hat. Ich sollte ihr die Bus und Zugverbindung zukommen lassen, plus Arbeitsvertrag mit eintrittsdatum und lohnabrechnung vom letzten AG.

Denke also dass die Aussichten ganz gut sind. Sie sagte der alte Bescheid wird zurückgenommen nach Prüfung und es wird ein neuer zugestellt mit entsprechender bußgeldhöhe.

Ein aufbauseminar war nie irgendwo die Rede von. Und eine Probezeit kann nicht verlängert werden, wenn keine da ist.

weil Du schriebst, dass Du in der Probezeit den FS abgeben musst. War wohl die PZ des Arbeitgebers gemeint.

Themenstarteram 29. Januar 2018 um 13:48

Achso, ja genau. Die PZ des AG war gemeint

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