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Fahrwerk Auspuff und Sportluftfilter "nicht eingetragen"
Hatte eben wieder das Vergnügen mit der Polizei, bin mit einem
BMW e36 gefahren den ich gestern erst gekauft habe.
Am BMW waren Sportfahrwerk, Sportendschalldämpfer und Sportluftfilter verändert.
Das Sportfahrwerk ist eingetragen gewesen, allerdings konnte die Polizistin die in den Papieren eingetragene Nummer auf dem Fahrwerk nicht finden. Meiner Meinung nach steht die Nummer auf den Federn, die Polizistin fand nur einen Aufkleber wohlmöglich mit der Ersatzteilnummer auf dem Stoßdämpfer, die mit den Papieren nicht übereinstimmte.
Der Sportendschalldämpfer ist ein novus mit einer E Nummer sowie ABE, selbst beim Hersteller auf der Seite steht eintragungsfrei. Polizei meint aber ABE muss eingetragen werden (wahrscheinlich haben die das mit Gutachten verwechselt).
Die Frage ist was kommt auf mich zu ? Das einzige was nicht eingetragen war ist der Sportluftfilter für alles andere gibt es Papiere oder Eintragungen auch wenn die Polizei das Gegenteil behauptet.
Von allen Papieren sowie teilen wurden Fotos von der polizei gemacht.
Habe nun eine Mängelkarte wegen den 3 Sachen bekommen.
Was erwartet mich wegen nicht eingetragenem Sportluftfilter?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@- 61 chris- schrieb am 29. November 2017 um 21:56:20 Uhr:
Doch aber wusste nicht dass bei der Polizei nur Idioten arbeiten
Ich habe eine sehr konkrete Vorstellung davon, wer in diesem Szenario der Idiot ist. Die Polizisten sind es nicht. Schon eher derjenige, der pauschal eine ganze Berufsgruppe verunglimpft.
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249 Antworten
Nix weiter. Du stellst dein Fahrzeug in eine Werke und lässt die Mängel beseitigen.
Idealerweise ist der Werkstattmeister auch gleich KFZ-Gutachter.
Nur, wenn die ausgefüllte Mängelkarte nicht bei der Behörde eingeht, wirst weitere Post erhalten.
Die ABE bei den Endschalldämpfern gilt aber meist nur, wenn sonst nichts verändert wurde das die Lautstärke beeinflusst (Luftfilter). Die Nummer am Fahrwerk muss normal auf den Federn stehen, bei Gewindefahrwerk könnte es anders sein.
Wenn Du kein Autofachmann bist und die Teile bei Kauf schon eingebaut waren solltest Du den Verkäufer kontaktieren. Wo wurde das Fahrwerk eingebaut ? Die Werkstatt kann Dir dann erklären wo die Nummer steht und ob diese auch korrekt ist. Von der Auspuffherstellerfirma kannst Du Dir schriftlich bestätigen lassen das keine Eintragung notwendig ist und den Luftfilter musst Du eintragen lassen.
Der Verkäufer muss hier in die Haftung genommen werden wenn Du da nichts nachträglich geschraubt hast.
Ich hatte mal einen VW Bus mit 2 l Motor und in den Papieren stand 1,6 l. Den Bus hab ich dann dem Verkäufer vor die Garage gestellt und abgemeldet und er hat Post vom Anwalt bekommen.
Ich hoffe aber das Du Dich mit dem Verkäufer einigen kannst.
Da Eintragungsfrei beim Auspuff bezieht sich sicher darauf das das Auto ansonsten Serie ist, anderer Luftfilter = Eintragung, das gleiche Spiel wie beim Luftfilter.
Und da die Polizei selten Hebebühnen dabei hat bleibt nur die Möglichkeit deswegen Zweifel an der Rechtmäßigkeit anzuzweifeln wenn die Eintragung nicht Nachvollziehbar ist.
Wäre ja auch nicht das erste Mal das ein legales Fahrwerk nach der Abnahme durch ein Anderes ersetzt wird das man so nie durch eine Abnahme bekommt.
Und was Ansprüche gegenüber dem Verkäufer angeht, vorher mal den Kaufvertrag lesen.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 23. April 2017 um 09:32:55 Uhr:
Von der Auspuffherstellerfirma kannst Du Dir schriftlich bestätigen lassen das keine Eintragung notwendig ist und den Luftfilter musst Du eintragen lassen.
Die Bestätigung des Auspuffherstellers bringt ihm wenig bzw. garnichts, da diese wie bereits geschrieben wurde, i.d.R. nur für den serienmäßigen Motor gültig ist...
...da hier aber am Motor zusätzlich noch der Luftfilter verändert wurde, müssen Luftfilter UND Auspuff "in Kombination" eingetragen werden.
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 23. April 2017 um 09:32:55 Uhr:
Der Verkäufer muss hier in die Haftung genommen werden wenn Du da nichts nachträglich geschraubt hast.
Quark. Sowohl Halter als auch Fahrer sind für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.
Zitat:
@Tecci6N schrieb am 23. April 2017 um 12:04:27 Uhr:
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 23. April 2017 um 09:32:55 Uhr:
Der Verkäufer muss hier in die Haftung genommen werden wenn Du da nichts nachträglich geschraubt hast.
Quark. Sowohl Halter als auch Fahrer sind für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.
Wenn das Auto am Vortag gekauft worden ist gehe ich davon aus das der Käufer da noch nicht rumgeschraubt hat. Natürlich muss der Verkäufer ein Fahrzeug in einem Zustand verkaufen der ordnungsgemäss ist.
Oder er verkauft das Fahrzeug als Altmetall / Bastlerfahrzeug.
Wovon du ausgehst, ist unerheblich. Das sehen sowohl StVZO, FZV als auch die StVO und der BKat so.
Und ein Verkäufer kann sein Fahrzeug so verkaufen wie er es möchte, noch haben wir eine gewisse Vertragsfreiheit in diesem Land...
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 23. April 2017 um 12:43:46 Uhr:
Natürlich muss der Verkäufer ein Fahrzeug in einem Zustand verkaufen der ordnungsgemäss ist.
Dafür wirst du uns ja auch sicherlich das Gesetz nennen können, aus dem das deiner Meinung nach hervorgeht...
Wenn man keine Ahnung hat - sollte man lieber die Finger von der Tastatur lassen...
...und das betrifft nicht nur deine Aussage bzgl. des Auspuffs!
Zitat:
Oder er verkauft das Fahrzeug als Altmetall / Bastlerfahrzeug.
Woher weißt du, was im Kaufvertrag steht - ferner als was Fahrzeug verkauft wurde?
Ansonsten hast du dir mal die Preise für nen e36 angeguckt?
Faktisch haben die nur noch Schrottwert - wer da so blöd ist und so ne verbastelte Rostschibbel kauft ohne vorher genau zu prüfen was da verbaut/eingetragen ist, ist selbst schuld...
...wenn man sich dann noch vor Augen führt, dass der TE ausreichend Schraubererfahrung, schon selbst Autos ausgeschlachtet hat - sollte man eigentlich erwarten können, dass er dazu in der Lage ist das zu prüfen!
Naja ich hab dem Verkäufer vertraut aber habe das Auto spätabends gekauft sodass ich keine Lust mehr hatte noch großartig zu kontrollieren. Wusste bis zur Polizeikontrolle nicht einmal dass dort ein Sportfahrwerk verbaut ist gut dass ich dann die Papiere gefunden habe. Hab das Fahrwerk selbst ja gar nicht eingebaut.
Zitat:
@- 61 chris- schrieb am 23. April 2017 um 05:18:21 Uhr:
Die Frage ist was kommt auf mich zu ?
Einmal ein Ordnungswidrigkeitenverfahren und einmal das Mängelkartenverfahren.
Um eine Stillegung des Fahrzeugs zu verhindern, musst du der Zulassungsbehörde die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs nachweisen. Davon ausgehend, dass das Fahrwerk und der Endschalldämpfer tatsächlich für sich genommen vorschriftsmäßig sind, musst du also zunächst den Luftfilter wieder in den Serienstand bringen (ich gehe davon aus, dass eine Eintragung in Verbindung mit dem Sportschalldämpfer nicht möglich ist). Danach musst du die auf der Rückseite der Mängelkarte bezeichnete Stelle aufsuchen (vermutlich ein aaSoP oder PI; wenn nicht ein Gutachten nach §21 gefordert wird) und dir dort die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs bescheinigen lassen. Die Bestätigung schickst du dann an die auf der Vorderseite der Mängelkarte vermerkte Stelle; vermutlich ist das die zuständige Zulassungsbehörde.
Beim Ordnungswidrigkeitenverfahren ist die Frage, was dir vorgeworfen wird. Wenn sich der Vorwurf bezüglich des Fahrwerks ausräumen lässt, bleibt der Verstoß durch die Kombination aus Luftfilter und Schalldämpfer.
Zitat:
Was erwartet mich wegen nicht eingetragenem Sportluftfilter?
Es handelt sich wohl um das Erlöschen der Betriebserlaubnis mit Beeinträchtigung der Umwelt.
Wenn man dir als Käufer (schon) die Halterverantwortung zuordnet sind das nach Nummer 319621 als Regelsatz 135 Euro (plus 28,50 "Porto und Verpackung"); keine Punkte, keine Probezeitmaßnahmen.
Wirft man dir den Verstoß nur in deiner Eigenschaft als Fahrer vor, dann ist es die Nummer 319609 mit einem Regelsatz von 90 Euro (plus 28,50); ebenfalls ohne Punkte und ohne Probezeitmaßnahmen.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 23. April 2017 um 07:48:35 Uhr:
Nix weiter. Du stellst dein Fahrzeug in eine Werke und lässt die Mängel beseitigen.
Idealerweise ist der Werkstattmeister auch gleich KFZ-Gutachter.
Der Werkstattmeister mag die zweifelhafte Doppelrolle eines Kfz-Gutachters einnehmen, das hat für den hier relevanten amtlichen Bereich aber keine Bedeutung.
Üblicherweise gibt es auf der Mängelkarte mehrere Auswahlmöglichkeiten, wer die Mängelfreiheit bestätigen kann. Welche davon im konkreten Fall zu nutzen ist, gibt der kontrollierende Beamte bei der Ausstellung der Mängelkarte vor.
In NRW sind es z.B.:
- eine "Kfz-Meisterwerkstatt" (nur bei eher geringfügigen technischen Mängeln; z.B. defekte Beleuchtung)
- eine Polizeidienststelle (nur bei durch bloßes Anschauen feststellbaren Mängeln oder fehlenden Papieren)
- ein aaSoP oder PI (also jemand, der eine Hauptuntersuchtung/Änderungsabnahme durchführen darf; das ist der Regelfall)
- ein Gutachten nach §21 (nur bei wirklich umfangreichen oder komplexen Veränderungen bzw. Umbauten)
Da es im vorliegenden Fall um die Frage der Vorschriftsmäßigkeit geht, scheidet der Kfz-Meister eigentlich schon pauschal aus. Es kommt nur der aaSoP oder PI (davon gehe ich aus) oder vielleicht noch das §21-Gutachten in Frage.
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 23. April 2017 um 13:18:14 Uhr:
Zitat:
@jojo1956 schrieb am 23. April 2017 um 12:43:46 Uhr:
Natürlich muss der Verkäufer ein Fahrzeug in einem Zustand verkaufen der ordnungsgemäss ist.
Dafür wirst du uns ja auch sicherlich das Gesetz nennen können, aus dem das deiner Meinung nach hervorgeht...
Wenn man keine Ahnung hat - sollte man lieber die Finger von der Tastatur lassen...
...und das betrifft nicht nur deine Aussage bzgl. des Auspuffs!
Zitat:
@MagirusDeutzUlm schrieb am 23. April 2017 um 13:18:14 Uhr:
Zitat:
Oder er verkauft das Fahrzeug als Altmetall / Bastlerfahrzeug.
Woher weißt du, was im Kaufvertrag steht - ferner als was Fahrzeug verkauft wurde?
Ansonsten hast du dir mal die Preise für nen e36 angeguckt?
Faktisch haben die nur noch Schrottwert - wer da so blöd ist und so ne verbastelte Rostschibbel kauft ohne vorher genau zu prüfen was da verbaut/eingetragen ist, ist selbst schuld...
...wenn man sich dann noch vor Augen führt, dass der TE ausreichend Schraubererfahrung, schon selbst Autos ausgeschlachtet hat - sollte man eigentlich erwarten können, dass er dazu in der Lage ist das zu prüfen!
Tja was soll man dazu schreiben.
Dann mal der Reihe nach lieber sogenannter Experte.
Ich habe beruflich mit vielen solchen Verträgen zu tun und sehe nicht ein meine Finger von der Tastatur zu lassen weil Du irgendwelche kruden Ahnungen hast. Oder sollte ich falsche Unterstellungen schreiben?
Und ich bin einfach mal von einem Standardvertrag ausgegangen der zu 99 % benutzt wird,oder falls nicht vorhanden vom BGB. Verträge die im Kleingedruckten wirklich ALLE Haftung des Verkäufers ausschliessen sind üngültig und damit gilt wieder das BGB.
Wenn nicht explizit erwähnt wird das ein Fahrzeug nicht im Strassenverkehr bewegt werden darf weil es in der umgebauten Ausführung nicht den Zulassungsbestimmungen entspricht, kann der Käufer wenn er nicht grade KFZ Meister ist, davon ausgehen das die Umbauten korrekt und zulassungskonform ausgeführt wurden. Andernfalls kann sich der Käufer auf arglistige Täuschung berufen.
Dazu muss ich nicht wissen was im Kaufvertrag steht, sondern nur was NICHT im Kaufvertrag steht.
Natürlich hätte der Threaderöffner etwas dazu geschrieben oder glaubst Du jemand eröffnet so einen Thread
wenn er im Kaufvertrag stehen hat das die Umbauten nicht zulässig sind ?
Um genau diese Rechtslage ( das der Verkäufer für die Nichtzulässigkeit von Änderungen am Fahrzeug haftet auszuschliessen) werden solche Fahrzeuge eben als Bastlerfahrzeuge oder Teileträger verkauft.
Fragen wir doch einfach den Threaderöffner nach dem Inhalt des Kaufvertrages , dann musst Du nicht mit deinen Mutmassungen andere Beiträge herunterqualifizieren.
Du wirfst anderen vor, sie würden mutmaßen, schreibst aber gleichzeitig von "ich gehe davon aus". Den Widerspruch merkst du selbst oder?