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Fahrwerk drin,aber TÜV sagt nein, wegn scheinwerfer bla bla bla....?!?!?!?
HI Leude,
Wie hab ihr euern Sportfahrwerk eingetragen bekommen?
Ich hab ein KW 60/40 drin auf 14er Felgen, mein Prob ist, laut Paragraph muss die unterkante vom Scheinwerfer bis zum Boden min. 500mm abstand haben, ich habe so 450 oder 480mm, wenn nicht war das sogar 420mm, war in diesen augenblick wieso erstma geschockt, weil das war schon n großes stück was ich dann vorne wieder höher legen müsste.
MfG Martin
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22 Antworten
komisch. also ich hab auch 14zoll felgen und 70/70tiefer ... soll heißen zwischen felge und radhauskante is noch n halber cm luft.
glaube ich bin mit meinen scheinwerfern auch unter 50cm, aber is alles eingetragen ...
das ist wohl ne neue regelung hab letztens nen 147 tiefer gelegt und da die blinker bei dem dann keine 35 cm vom boden entfernt waren musste ich dem so schäbbige blinker vorne in die zierleisten einbauen...der tüv hat manchmal einen an der klatsche.frag den prüfer am besten was du tun kannst ohne auf das fahrwerk zu verzichten.vieleicht sind zusatzscheinwerfer ok die kannst du ja nach der eintragung wieder ab machen
hey........
fahr am besten zu nem anderen tüv, gut die 50 cm brauchste zwar im normalfall aber gibt immer nen tüv der das einträgt. legal ist es zwar dadurch noch net so ganz, aber was willste machen???? werde mal nachher bei mir nachmessen, was ich denn habe.........
mfg.......
Moin
das mit den 50cm Mindesthöhe ist keine neue Regelung, sondern es wird vermehrt darauf geachtet, vor allem bei Polizeikontrollen, so das man sich bei Unterschreitung dieser Mindesthöhe den Hintern mit der Eintragung wischen kann.
Steht schon lange in der StVZo und jetzt macht man Kasse damit.
Mickie
Stimmt, die Regelung gibt es schon lange ... und mein Polo unterschreitet die Mindesthöhe sogar sehr grosszügig ... allerdings sehe ich die Sache sogar als Betrug am Kunden, denn der TÜV selbst prüft ja die Fahrwerke und vergibt darauf hin die ABE's - d.h. - wenn etwas eine Freigabe hat und so auch als Muster abgenommen wurde, kann es nicht sein, dass man einen zusätzlichen Aufwand betreiben muss (auf den in keinster Weise hingewiesen wird), nur um die Vorgaben zu erfüllen ... es kann nicht das Problem des Kunden sein, wenn er ein Fahrwerk mit ABE (wozu benötige ich diese dann überhaupt ????) kauft und einbaut, wenn man es ohnehin nicht eingetragen bekommt ... soetwas ist in meinen Augen mehrfacher Betrug, weil dem Kunden zum einen vorgegaukelt wird, dass er eine bestimmte Tieferlegung erreicht (was ja auf Grund der Scheinwerfer-Mindesthöhe nicht möglich ist), zum anderen kauft der Kunde mit der ABE ein wertloses Stück Papier und zu guter letzt muss man ja fast davon ausgehen, dass der TÜV für derartige Gutachten aus reiner Profitgier bei der Erstellung von Mustergutachten gerne mal die eine oder andere Vorschrift vergisst und anschliessend durch das mehrmalige vorfahren zur Abnahme doppelt und dreifach kassiert ... und das sogar ganz legal ...
In so einem Fall hilft wirklich nur die Reifen aufzupumpen, zu einem anderen TÜV zu fahren und zu hoffen, dass er etwas gnädiger ist ... alternativ könnte man kurzfristig auch andere Domlager zum höherlegen einbauen ... das wäre zwar nicht ganz korrekt, aber in Anbetracht derartig sinnloser Vorschriften, sollte das wohl als ausgleichende Gerechtigkeit gestattet sein.
Da Lobe ich mir mein Gewindefahrwerk, mit dem man derartige Probleme sehr einfach umgehen kann.
[ iLuSioN ]
hey......
so habe gerade nachgemessen, habe ihn per kw var 1 inox line gewinde um 70/60 tiefergelegt und er ist so vom tüv mit 7x15 mit 195/45ern abgenommen worden. der prüfer hat dabei auch die scheiwerferhöhe kontrolliert und net beanstandet, habe jetzt mit den winterasphalttrennscheiben (155/70R13) eine scheinwerferhöhe von ca. 480 mm. also liege ich auch drunter, obwohl der tüv geprüfte bereich des kw´s bis 80/80 geht ist auch komisch. naja kann man nix dran machen, aber mal ne andere sache:
@illusion: klar die regelung gibt es schon ewig, wird aber auch von autoherstellern serienmäßig unterschritten, aber mal die frage nen fahrwerk mit abe???? wo gibts denn so etwas??? ach wenn du ne abe hättest, denke hast dich nur verschrieben (???), dann müsstest du es net eintragen lassen.
so bleibt dann nur zu hoffen das man nie in ne polizeikontrolle gerät, wo ein polizist es besonders genau nimmt.
mfg........
Das mit den Reifen aufpumpen hat kaum was genützt, mir fehlen immer noch verdammmte 2cm. Trotzdem danke @ Illusion
Hat jemand vielleicht ne Idee wie ich den Scheinwerfer noch hoch bekomme oder jemand damit schon Erfahrung gemacht hat? Ich denk vielleicht daran den Reservereifen raus zu nehmen und dort n Zementsack rein zu packen dass mein Heck nach unten geht und meine Front dann nach oben. Hoffe ihr habt irgendwelche ideen.
MfG Martin
Die Idee find ich geil
@Martin3003:
hey..........
ist net böse gemeint, aber hab mich vor lachen gerade fast weggeworfen. reifen aufpumpen und zementsack hinten rein, um nen fahrwerk eingetragen zu kriegen. so was hab ich noch net gehört und nur mal am rande selbst, wenn du damit irgendwie die 50 cm hinbekommen solltest, meinste das fällt dem tüver net auf??????????????? also wenn du jetzt nur 48 cm oder so hast, istz das einzige was dir so wirklich bleibt zu nem anderen tüv zu fahren. was haste überhaupt für nen fahrwerk???? weil die setzen sich ja teils noch extrem. wie gesagt bin 70/60 runter und habe auch so 48 cm, meine mit sommeralus hatte ich mehr, kann aber auch messungenauigkeit gewesen sein. ist aber so vom tüv abgenommen...............
watt sacht da wohl der prüfer wenn der in den kofferaum guckt... ???
Wenn der dir sacht rausnehmen, dann sach du has im Kreuz.... oder kleide den Kofferaum mit Marmor oda Granit aus!
Ich glaub ma, wenn ihr in der gleiche Situation wärt wie ich, dann würdet ihr jede dumme idee in kauf nehmen, egal wie dumm die ist. Ich versuchs aufjedenfall am Montag beim anderen Tüv noch mal.
_____________
Polo 6N 1,3l. 55PS Bj. 95 --- KW Fahrwerk 60/40 --- 195/45 R14 --- K&N Luftfilter --- Gecleante Frontstoßstange + Alugitter --- Blaue Innenraumbeleuchtung + blaue Tachobeleuchtung
hi,
hasste vieleicht niederquerschnittreifen drunter?
wenn nich, is es am besten einen anderen tüv zu suchen.
am besten fährste da zur dekra.
die zicken net so rum!!!
mfg Don_Promillo_To
Hi,
ich hab mir selber ein 70/50 Fahrwerk rein gemacht und hab auch weniger als 50 cm aber bei mir is das "legal" da ich ein BJ 84 habe. Gefunden hab ich folgendes für euch -
hier mal ein Zitat:
"Tieferlegung - was ist zu beachten?
Der Markt wird überschwemmt mit Sportfahrwerken, Immer mehr, immer billiger und - das ist mit besonderer Vorsicht zu geniessen - immer tiefer!
Es gibt eine Reihe von Vorschriften, Richtlinien, Gesetzen und Normen zu beachten, mit denen man unbewusst in Berührung kommt, nur weil man ein Sportfahwerk einbaut. Den meisten von uns ist dies überhaupt nicht bewusst, schliesslich liegt dem Fahrwerk ein TÜV Gutachten bei, oder man hat es sogar schon eingetragen, vermeintlich ist also alles in Ordnung.
Vorsicht, nicht alles was eingetragen ist, ist wirklich in Ordnung. Auch TÜVis sind nur Menschen, die einmal eine Vorschrift übersehen oder etwas vergessen. Daher möchte ich hier einmal auf die wichtigsten Regelungen eingehen. In wie weit sich dann jeder daran hält ist eine andere Sache, aber dann wisst Ihr wenigstens, worauf Ihr Euch einlasst.
1.) Bodenfreiheit
2.) Kennzeichen
3.) Beleuchtung
1.) Bodenfreiheit
Häufig hört man, dass auf irgendwelche Fahrzeuge auf Treffen stillgelegt werden, weil sie nicht die Mindestbodenfreiheit haben, die vom Gesetz gefordert wird. Das ist erst mal so nicht korrekt. Es gibt keine vorgeschriebene Bodenfreiheit. Das einzige was die Gesetzgebung dazu hergibt ist der §30 StVZO (Strassenverkehrs Zulassungs Ordnung). Dieser ist leider sehr allgemein gehalten und kann sowohl für, als auch gegen uns ausgelegt werden, also ein regelrechter Gummiparagraph:
§ 30 Beschaffenheit der Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen so gebaut und ausgerüstet sein, dass
1. ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt...werden
(2) Fahrzeuge müssen in straßenschonender Bauweise hergestellt
Im Klartext heisst das, wenn Ihr mit Eurem Auspuff den Boden umgrabt, ist das nicht strassenschonend. In einer verkehrsberuhigten Zone kann das ganz anders aussehen, als auf einer Autobahn. Ausserdem kann Polizist A das anders sehen als Polizist B. So kann also einer ein Bodenfreiheit von 3 cm als ausreichend ansehen, einem anderen sind 8 schon zuwenig.
Häufig werden irgendwelche Klötzchen unter dem Fahrzeug hergezogen, mal 11 cm hoch, mal 8 cm hoch. Was hat es damit auf sich?
Es gibt ein VdTÜV Merkblatt. In diesem wird darauf hingewiesen, dass ein Fahrzeug ein 11 cm hohes Hindernis berührungsfrei überfahren muss. Dieses Merkblatt existiert, allerdings ist es nur eine Richtlinie. Eine Verbindlichkeit ergibt sich nicht.
Ausserdem existiert die DIN Norm 70020. Diese beschreibt, dass ein Huckel auf der Strasse von 8 cm Höhe überfahren werden muss, ohne mit festen Fahrzeugteilen aufzusetzen. Dieser wird in der Rechtssprechung gerne und auch immer häufiger angewendet, wenn es um Bodenfreiheit geht. Allerdings ist es nicht korrekt, einfach einen 8 cm Klotz unter dem Auto herzuziehen. Denn zum einen überfährt das Fahrzeug diesen Huckel inkl. Rädern, also heben sich die Achsen auch an. Damit ist ein aufsetzen im Achsbereich eigentlich unmöglich, zum anderen hat so ein Huckel auch eine bestimmte Länge, die ist deutlich grösser als 8 cm. Somit besteht eine Gefahr eigentlich nur herauf- und herunterfahren, keiner wird mit den Vorderrädern und den Hinterrädern vor und hinter dem Huckel stehen und mittig auf dem Huckel stehen. Ausserdem ist hier auch der Radstand des Fahrzeugs wichtig:
2. Kennzeichen
Eine Vorschrift die es einzuhalten gilt, ist die Höhe der Nummernschilder zur Strasse. Als einzuhaltendes Mass des unteren Rands des Kennzeichens zur Strasse sind dabei vorne 20 cm und hinten 30 cm. Festgehalten ist dies im §60 StVZO:
§ 60 Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
(2) Das Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen... Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen. Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern.
Hier sollte man besonders dann aufpassen, wenn man bei einem tiefergelegten Fahrzeug das Nummernschild nach unten, z.B. in die Stossstange, versetzen möchte.
3. Beleuchtung
Bei den meisten hat sich inzwischen herum gesprochen, dass die Scheinwerfer 50 cm über dem Boden zu scheinen haben. All denen die davon noch nicht gehört haben sei geraten, messt es nach. Auch wenn Euer Fahrwerk eingetragen ist, ist es nicht zulässig, dieses Mass zu unterschreiten. Was aber die wenigsten wissen, auch die Höhe fast aller anderen Leuchten ist vorgeschrieben. Nachfolgend eine Auflistung aller § der StVZO mit den wichtigen Inhalten:
§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht (also unsere normalen Hauptscheinwerfer)
(3) ... Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
§ 52a Rückfahrscheinwerfer
(2) ...Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
§ 53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
(1) ... Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlussleuchten darf nicht tiefer als 350 mm...und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm...liegen.
(2) ...Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1500 mm über der Fahrbahn liegen.
§ 53d Nebelschlußleuchten
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm und der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen.
zusammengefasst heisst das also:
normale Scheinwerfer mindestens 50 cm höchstens 120 cm über der Fahrbahn
Rückfahrscheinwerfer mindestens 25 cm höchstens 120 cm über der Fahrbahn
normales Rücklicht mindestens 35 cm höchstens 150 cm über der Strasse
Bremslicht mindestens 35 cm höchstens 150 cm über der Strasse
Nebelschlussleuchten mindestens 25 cm höchstens 100 cm über der Strasse
Wobei es eine Ausnahme gibt, die einigen von Euch vielleicht helfen kann. Im §72 StVZO (§ 72 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen) ist geregelt, wann welche § in Kraft treten. Für den § mit der Scheinwerferhöhe (§50(3)) steht dort:
§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.
Und in der alten Version gibt es nur eine maximale Höhe, keine minimale Höhe. Die Scheinwerfermindesthöhe ist also nur für Fahrzeuge bindend, die ab dem 01. Januar 1988 zugelassen wurden.
Jetzt fragt sich natürlich fast jeder: warum werden dann Fahrwerke verkauft, die eigentlich gar nicht verbaut werden dürfen? Dafür gibt es mehrere Gründe. Zum einen kann man natürlich davon ausgehen, dass Fahrzeuge mit verschiedenen Scheinwerfern ausgeliefert werden. So ist der Unterschied beim VW Polo 2 mit Polo und mit Derby Scheinwerfern durchaus ein cm. Ausserdem kann man natürlich grössere Räder montieren und dadurch wieder ein paar cm gewinnen.
Wirklich beantworten kann diese Frage aber nur der Hersteller des Fahrwerks oder der TÜV Prüfer, der diesem Fahrwerk seinen Segen gegeben hat.
Auch wenn ein Fahrwerk eingetragen ist und nur ein Mass unterschritten wird, ist es nicht zulässig. Auch TÜV Prüfer sind Menschen, die etwas übersehen, vergessen, oder vielleicht einfach nur übersehen wollen, was ich natürlich niemandem unterstelle :-) Aber in irgendeiner Polizeikontrolle könnte Eure Fahrt zu ende sein, also überlegt Euch gut, ob Ihr ein solches Risiko wirklich eingehen wollt. Im günstigsten Fall bekommt Ihr eine Mängelkarte und müsst "nur" ein anderes Fahrwerk einbauen.
(c) 2003 Dirk Plettner - Tuning-Recht.de "
Auf der Seite von Dirk stehen noch mehr interressante Berichte. Schaut doch einfach mal rein.
ui, vielen dank für diesen text ... der dürfte so ziemlich viele fragen klären ....