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Fahrwerk, Scheinwerfer etc wo eingetragen?
Hallo,
ich hab mein Auto zwar vom Händler und der sagt es wäre alles ok, aber mein Fahrzeugschein sieht nicht groß anders aus als vom alten Auto, bei dem nix zum eintragen dran war.
Wo muss denn was stehen, wenn Fahrwerk, Scheinwerfer, was sonst nicht Serie ist weiß ich garnicht so genau...
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32 Antworten
Die Scheinwerfer könnten Eintragungsfrei sein. Ein Fahrwerk müsste aber definitiv drin stehen.
Bei einer Tieferlegung wird bspw. die Fahrzeughöhe geändert. Evtl auch die zulässige Achslast, falls das Gutachten dies vorschreibt.
Ansonsten finden sich Eintragungen immer als Textanhang ganz unten im Schein:
z.B. so: "zu 18-20:H-45MM M.Fahrwerkstieferleg. H&R.Kennz.294 60VA/HA,Drahtdurchm.12.25mm/11mm"
Wieso kauft man ein Auto bei dem man nicht weiß was verbaut ist?
ganz unten steht
ZU S.1:WAHLW.2*ZU 7.1-8.3:H.960 B.ANH-BETR.*ZU 0.1:130
0 BIS 10PROZ.STEIG.*WW.AHL LT.EGTG/ABE*
Keine Ahnung, hat mein Freund ja ausgesucht, nur muss ich damit fahren und werde im Zweifelsfall angehalten...
Zitat:
Original geschrieben von Frack
Wieso kauft man ein Auto bei dem man nicht weiß was verbaut ist?
vermutlich sehr sehr günstig bekommen die "verbastelte" Kiste
Tuning bringt bekannterweise kein extra Geld im Gegenteil es senkt den Wert beim Wiederverkauf
das es Scheinwerfer geben soll die eingetragen werden müssen habe ich bisher auch noch nie gesehn
so ein Lichttechnisches Gutachten kostet gut mal 3000€ ...
ich weiß nicht ob Schweinwerfer eingetragen werden müssen, ich seh nur, dass das nicht die normalen sind... darum frag ich wo sowas wenn steht
solche Anbauteile haben in der Regel immer ein E-Prüfzeichen oder eine ABE
alles andere wäre unsinn da kein Mensch kauft wenn er danach unsummen ausgeben muss für eine Komplettabnahme
0 BIS 10PROZ.STEIG.*WW.AHL LT.EGTG/ABE*
ist wahlweise mit Anhängerkupplung laut EG Teilegutachten / ABE des Fahrzeugs, ist eine Demontierbare Anhängerkupplung drann??
Und ZU S.1:WAHLW.2*ZU 7.1-8.3:H.960 B.ANH-BETR.*ZU 0.1:130
ist Achslast hinten darf bei Anhängerbetrieb bis zu 960 betragen.
Zitat:
ZU S.1:WAHLW.2
Wahlweise Zweisitzer (was auch immer das bedeuten soll....Rückbank darf ausgebaut werden oder so...??)
Es ist kein Fahrwerk eingetragen. Sollte der Wagen kein originales Fahrwerk haben, hat er keine Betriebserlaubnis.
Wie kommt ihr denn darauf dass ein anderes Fahrwerk verbaut sein soll? Wenn der Händler etwas von "Sportfahrwerk" erzählt hat kann er natürlich auch ein werksseitiges gemeint haben.
Anonsten müsstest du herausfinden welches Fahrwerk drin ist, dich mit dem Hersteller in verbindung setzen und um das passende Teilegutachten bitten. Das geben sie meist gegen eine Gebühr heraus. Und dann zum TüV und es eintragen lassen.
Oder vom Schrottplatz ein Serienfahrwerk besorgen und Rückrüsten, das könnte unter Umständen günstiger sein und weniger Nerven kosten.
Für werksseitig ist er etwas zu tief, denke ich... sieht zumindest für mich danach aus...
ich habe einen rosanen Gutachtenzettel gefunden. Da stehen Sportspiegel, ein Fahrwerk und Reifen drauf... Und was von wegen kann eingetragen werden, muss aber nicht? Reicht das dann aus? und ein Bündel ABEs
Ein Fahrwerk muss immer in den Schein eingetragen werden.
Fahr einfach mal zum TüV und erkundige dich dort, die können dir sagen was das für Unterlagen sind und was du unternehmen solltest.
das ist wohl ne Anbaubestätigung, steht auch Fahrgestellnummer usw alles drauf.
aber dann frag ich beim Tüv mal nach...
Zitat:
Original geschrieben von Marc 22
0 BIS 10PROZ.STEIG.*WW.AHL LT.EGTG/ABE*
ist wahlweise mit Anhängerkupplung laut EG Teilegutachten / ABE des Fahrzeugs, ist eine Demontierbare Anhängerkupplung drann??
nein, haben wir nicht... komisch
Zitat:
Original geschrieben von -=TbMoD=-
solche Anbauteile haben in der Regel immer ein E-Prüfzeichen oder eine ABE
alles andere wäre unsinn da kein Mensch kauft wenn er danach unsummen ausgeben muss für eine Komplettabnahme
stimmt, ich hab ne ABE für Scheinwerferblenden gefunden, auf diesem Anbaubericht stehen sie aber nicht mit drauf... muss man auch erstmal wissen, danke
Hi
Also die Eintragung muss nicht im Schein stehen, bei mir ist das so das z.B. das Fahrwerk auf extrazetteln der Dekra/ des Tüv drauf steht.
naja schon klar
der TÜV oder die Dekra darf ja auch nicht die Fahrzeugpapiere abändern
dafür stellen die extra Berichte aus
welche dann auf dem Amt mit in die Papiere übernommen werden