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Fahrzeug abgemeldet und Fahrzeugbrief verloren der Besitzer kümmert sich nicht

Themenstarteram 5. März 2015 um 16:34

Hallo zusammen würde gerne ein Auto kaufen der abgemeldet ist und leider hat der Besitzer den Fahrzeugbrief verloren und der Wagen steht im Autohandel von sein Kumpel nun warte ich das der Besitzer den Brief neu beantragt nun leider tut sich da nix weil der Besitzer in der Meinung ist der Schwiegervater hätte die verloren und er soll die wieder finden so lange wird der auch nix tun. Nur ich möchte das Auto endlich kaufen ich bin schon sehr ungeduldig geworden was kann man da noch tun. Könnten wir ein Kaufvertrag machen das wir hinschreiben der Besitzer hat den Fahrzeugbrief verloren und der Käufer wird den Brief neu beantragen lassen?

Gruss AMGKIlla

Beste Antwort im Thema

Kaufs einfach nicht.

Autos mit korrekten Papieren stehen an jeder Ecke.

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am 5. März 2015 um 16:44

Gibt doch noch andere Autos....

Erschiessen, erhängen oder ähnliches..... :D

Spass beiseite, nichts kann man machen. Entweder er hat Interesse das Fahrzeug zu verkaufen, oder nicht.

Wie der "ScorpaenaLoppei" schon schreibt, es gibt millionen andere Fahrzeuge in Deutschland zu kaufen. ;)

am 5. März 2015 um 19:43

Genau so! Im Kaufvertrag hinweisen das der Brief verloren ist und beim nächsten StVAmt neu beantragen. Vorsicht bei der 21 Abnahme wenn er zu lange keinen Tüv mehr hatte. Auf jeden Fall wird´s nicht billig.

am 5. März 2015 um 20:03

Bei so viel Ärger und evtl. zusätzliche Kosten würde ich mir ein anderes Auto suchen.

Davon gibt es zehntausende auf dem deutschen Automarkt.

Ich würde es nicht kaufen, selbst mit zusatz im Vertrag.

Wenn er den Brief nicht mehr hat muss er eine Eidesstattliche Erklärung bei der Zulassungsstelle abgeben und einen neuen Brief beantragen.

Bevor das nicht geschehen ist, würde ich keinen Cent ausgeben.

Zitat:

@Reifendreher schrieb am 5. März 2015 um 20:43:54 Uhr:

Genau so! Im Kaufvertrag hinweisen das der Brief verloren ist und beim nächsten StVAmt neu beantragen.

Wenns so einfach wäre, hätten wir wohl kaum diesen Thread hier...

Zitat:

@Reifendreher schrieb am 5. März 2015 um 20:43:54 Uhr:

Vorsicht bei der 21 Abnahme wenn er zu lange keinen Tüv mehr hatte.

Das eine hat doch mit dem anderen überhaupt gar nix zu tun. Bist du sicher, dass du hier hilfst oder nicht doch eher Verwirrung stiftest? :confused::rolleyes:

Zitat:

@Reifendreher schrieb am 5. März 2015 um 20:43:54 Uhr:

Genau so! Im Kaufvertrag hinweisen das der Brief verloren ist und beim nächsten StVAmt neu beantragen.

Ups, wie will er denn die Versicherung an Eidesstatt abgeben, die in der Zwischenzeit wohl von allen Zulassungsstellen verlangt wird, wenn er überhaupt nicht den Brief verloren hat, sondern der Verkäufer ?

Das erkläre mir doch Bitte mal ;)

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 5. März 2015 um 23:11:16 Uhr:

Zitat:

@Reifendreher schrieb am 5. März 2015 um 20:43:54 Uhr:

Genau so! Im Kaufvertrag hinweisen das der Brief verloren ist und beim nächsten StVAmt neu beantragen.

Ups, wie will er denn die Versicherung an Eidesstatt abgeben, die in der Zwischenzeit wohl von allen Zulassungsstellen verlangt wird, wenn er überhaupt nicht den Brief verloren hat, sondern der Verkäufer ?

Das erkläre mir doch Bitte mal ;)

Darf dann nicht die Person antanzen, die zuletzt den Wagen besessen hat? Ist das nicht diese Person, die sich um nichts kümmert?

Wenn der Fahrzeugschein ebenfals futsch ist würde ich die Finger vom Fahrzeugkauf lassen. Es ist unklar, ob der Wagen überhaupt dem Verkäufer gehört oder z.B. einer Bank/Leasingfirma. Ist der Fahrzeugschein vorhanden würde ich im Internet nach dem örtlichen Straßenverkehrsamt suchen und dort anrufen. Bitte daran denken, das morgen freitag ist und die Leute früher Schluss machen. Beim Anruf unbedingt den Namen des Mitarbeiters geben lassen, falls ein anderer Mitarbeiter später eine andere Meinung haben sollte.

Themenstarteram 6. März 2015 um 5:08

Hallo also das verlorene Brief ist beim Verkehrsamt schon gemeldet habe auch dort im Ort angerufen und gefragt nun warten die auf die Eiderklärung nur der Besitzer stellt sich Stur und wartet bis der Brief gefunden wird von sein Bekannten der es verloren hat. Ich möchte nicht mehr so lange warten deswegen frage wie ich das alles machen kann es ist schon Klipp und Klar das der der Besitzer ist von dem Fahrzeug.

Gruss AMGKilla

am 6. März 2015 um 5:30

Zitat:

@AMGKilla schrieb am 6. März 2015 um 06:08:27 Uhr:

Hallo also das verlorene Brief ist beim Verkehrsamt schon gemeldet habe auch dort im Ort angerufen und gefragt nun warten die auf die Eiderklärung nur der Besitzer stellt sich Stur und wartet bis der Brief gefunden wird von sein Bekannten der es verloren hat. Ich möchte nicht mehr so lange warten deswegen frage wie ich das alles machen kann es ist schon Klipp und Klar das der der Besitzer ist von dem Fahrzeug.

Gruss AMGKilla

Ich finde dass das alles beantwortet ist! Du kannst gar nichts machen, außer warten und per Telefon nerven. Such Dir einen anderen =))

LG Detta

Zitat:

@Detta56 schrieb am 6. März 2015 um 06:30:05 Uhr:

Zitat:

@AMGKilla schrieb am 6. März 2015 um 06:08:27 Uhr:

Hallo also das verlorene Brief ist beim Verkehrsamt schon gemeldet habe auch dort im Ort angerufen und gefragt nun warten die auf die Eiderklärung nur der Besitzer stellt sich Stur und wartet bis der Brief gefunden wird von sein Bekannten der es verloren hat. Ich möchte nicht mehr so lange warten deswegen frage wie ich das alles machen kann es ist schon Klipp und Klar das der der Besitzer ist von dem Fahrzeug.

Gruss AMGKilla

Ich finde dass das alles beantwortet ist! Du kannst gar nichts machen, außer warten und per Telefon nerven. Such Dir einen anderen =))

LG Detta

Hö??? Auch als Käufer hat man Möglichkeiten. Ich würde mit jeden Tag verzögerung 50 Euro mit dem Preis runter gehen. Dann dürfte er hoffentlich schneller reagieren.

Zitat:

@AMGKilla schrieb am 6. März 2015 um 06:08:27 Uhr:

... nur der Besitzer stellt sich Stur und wartet bis der Brief gefunden wird ...

Ganz klar, Autos werden ja mit der Zeit immer mehr wert. :rolleyes:

Kauf dir ein Auto von einem Menschen der etwas mehr zwischen den Ohren hat.

Oder brauchst du Probleme? :D

Gruß Metalhead

Zitat:

@MvM schrieb am 6. März 2015 um 05:29:45 Uhr:

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 5. März 2015 um 23:11:16 Uhr:

 

Ups, wie will er denn die Versicherung an Eidesstatt abgeben, die in der Zwischenzeit wohl von allen Zulassungsstellen verlangt wird, wenn er überhaupt nicht den Brief verloren hat, sondern der Verkäufer ?

Das erkläre mir doch Bitte mal ;)

Darf dann nicht die Person antanzen, die zuletzt den Wagen besessen hat? Ist das nicht diese Person, die sich um nichts kümmert?

Eine Versicherung an Eidesstatt, welche beim Verlust des Fahrzeugbriefes erforderlich wird, muss von der Person abgegeben werden, der ihn auch verloren hat.

Ansonsten würde ja einer eine Versicherung an Eidesstatt abgeben, mit hörensagen !

In der Regel ist es der letzt eingetragene Halter, aber durchaus der Käufer eines Fahrzeuges. Ggf. müsste er eine Verfügungsberechtigung nachweisen, aus der hervorgeht, dass er beim Kauf des Fahrzeuges die ZB II mit übergeben bekommen hat, damit auf der abnehmende Notar / Verwaltungsbeamte / Verwaltungsangestelle eine Sicherheit hat.

Kaufs einfach nicht.

Autos mit korrekten Papieren stehen an jeder Ecke.

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