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Fahrzeug abgemeldet verkaufen?
Hallo Motor-Talker,
ich bekomme im Mai ein neues Auto und möchte deshalb versuchen unseren Golf privat vorher zu verkaufen. Muss ich das Fahrzeug vorher abmelden und der Käufer muss es mit Überfühungskennzeichen abholen? Macht ja für den Käufer einen zusätzlichen Weg.
Oder bin ich mit dem ADAC-Kaufvertrag auch auf der sicheren Seite? Dort ist ein Teil für die Zulassungsstelle und für die eigene Versicherung vorhanden. Wenn das ausgefüllt ist und hingeschickt wird ist das so gut wie eine Abmeldung für mich? Was passiert wenn der Käufer das Fahrzeug nicht abmelden würde?
Sicher habe ich Fragen gestellt die schon mal irgendwo gestellt wurdne. Ich habe es leider nicht gefundne.
Danke Euch schon mal für Tipps und Hinweise
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Lexley
Wenn den Käufer plötzlich die Motivation verlässt das Auto umzumelden, wirds meist schwierig.
Das ist Ansichtssache! Bei der verschwindend geringen Zahl der Fälle, in denen das passiert, würde ich mir nicht so viele Gedanken darüber machen...
Zitat:
Grundsätzlich bist du mit einem Kaufvertrag in dem das Datum und die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe vermerkt ist aus der Sache raus.
Auch wichtig: Die Personalausweisnummer im Kaufvertrag notieren und am Besten eine Kopie machen.
...und wenn Du das machst, kann auch nichts passieren, da Du dann eine Erwerberkündigung durch Deinen Versicherer gem. §96VVG veranlassen kannst!
Zitat:
Abholung am Wochentag ist natürlich am Besten. Dann kann man zusammen zur Zulassungsstelle fahren, den Wagen abmelden und der Käufer kann direkt sein 5-Tages Kennzeichen bekommen.
Allerdings nur, wenn man zur Zulassungsstelle des Käufers fährt, was je nach Entfernung durchaus ein Kostenfaktor sein kann. Das Gute ist, dass der Käufer dann keine Kzkz mehr braucht, weil er das Auto ja direkt auf sich ummelden kann.
Im Übrigen haben wir immer noch einen Käufermarkt und die Veräusserung eines abgemeldeten Autos schränkt die Zahl der potentiellen Käufer erheblich ein. Ich würde so ein Fahrzeug nur besichtigen, wenn der Käufer vorab für die Kosten der Kzkz aufkommt, um Probefahrt und Überführung zu gewährleisten, ausser das Fahrzeug befindet sich noch zugelassen in meinem oder einem Nachbarlandkreis, so dass Probefahrt und Ummeldung gewährleistet sind.
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37 Antworten
Ganz sicher bist du nur, wenn du das Fahrzeug abgemeldet übergibst oder mit dem Käufer gemeinsam ummeldest.
Wenn der Verkäufer das Fahrzeug, entgegen der Vereinbarung und trotz ADAC-Kaufvertrag, incl. der Mitteilungen an die Zulassungsstelle und die Versicherung, nicht um- oder abmeldet, hast du trotzdem Ärger.
Moin,
es ist immer Besser ein Fahrzeug abgemeldet zu übergeben.
Wenn den Käufer plötzlich die Motivation verlässt das Auto umzumelden, wirds meist schwierig.
Grundsätzlich bist du mit einem Kaufvertrag in dem das Datum und die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe vermerkt ist aus der Sache raus.
Auch wichtig: Die Personalausweisnummer im Kaufvertrag notieren und am Besten eine Kopie machen.
Abholung am Wochentag ist natürlich am Besten. Dann kann man zusammen zur Zulassungsstelle fahren, den Wagen abmelden und der Käufer kann direkt sein 5-Tages Kennzeichen bekommen.
Grüße
Lex
edit: Oetteken hat schneller getippt
Zitat:
Original geschrieben von Lexley
Wenn den Käufer plötzlich die Motivation verlässt das Auto umzumelden, wirds meist schwierig.
Das ist Ansichtssache! Bei der verschwindend geringen Zahl der Fälle, in denen das passiert, würde ich mir nicht so viele Gedanken darüber machen...
Zitat:
Grundsätzlich bist du mit einem Kaufvertrag in dem das Datum und die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe vermerkt ist aus der Sache raus.
Auch wichtig: Die Personalausweisnummer im Kaufvertrag notieren und am Besten eine Kopie machen.
...und wenn Du das machst, kann auch nichts passieren, da Du dann eine Erwerberkündigung durch Deinen Versicherer gem. §96VVG veranlassen kannst!
Zitat:
Abholung am Wochentag ist natürlich am Besten. Dann kann man zusammen zur Zulassungsstelle fahren, den Wagen abmelden und der Käufer kann direkt sein 5-Tages Kennzeichen bekommen.
Allerdings nur, wenn man zur Zulassungsstelle des Käufers fährt, was je nach Entfernung durchaus ein Kostenfaktor sein kann. Das Gute ist, dass der Käufer dann keine Kzkz mehr braucht, weil er das Auto ja direkt auf sich ummelden kann.
Im Übrigen haben wir immer noch einen Käufermarkt und die Veräusserung eines abgemeldeten Autos schränkt die Zahl der potentiellen Käufer erheblich ein. Ich würde so ein Fahrzeug nur besichtigen, wenn der Käufer vorab für die Kosten der Kzkz aufkommt, um Probefahrt und Überführung zu gewährleisten, ausser das Fahrzeug befindet sich noch zugelassen in meinem oder einem Nachbarlandkreis, so dass Probefahrt und Ummeldung gewährleistet sind.
@ Mimro
Was war jetzt falsch an meinem Beitrag, dass dieser zitiert und kommentiert wird?
Abgesehen von dem KzKzn ging es doch um Meinungen zum Thema - und da hat ja jeder eine Eigene.
Grüße
Lex
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Zitat:
Original geschrieben von Lexley
Wenn den Käufer plötzlich die Motivation verlässt das Auto umzumelden, wirds meist schwierig.
Das ist Ansichtssache! Bei der verschwindend geringen Zahl der Fälle, in denen das passiert, würde ich mir nicht so viele Gedanken darüber machen...
-> ich würde es nur angemeldet lassen, wenn Du es beim Händler abgibst. Aber möglicherweise sprechen hier auf meine negativen Erlebnisse aus meiner Berufserfahrung aus mir.
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
Zitat:
Grundsätzlich bist du mit einem Kaufvertrag in dem das Datum und die Uhrzeit der Fahrzeugübergabe vermerkt ist aus der Sache raus.
Auch wichtig: Die Personalausweisnummer im Kaufvertrag notieren und am Besten eine Kopie machen.
...und wenn Du das machst, kann auch nichts passieren, da Du dann eine Erwerberkündigung durch Deinen Versicherer gem. §96VVG veranlassen kannst!
nööö, der Versicherungsvertrag - und damit auch die Rechte und Pflichten aus diesem - geht mit Erwerb auf den Erwerber über. Ob der Versicherer am Vertrag festhält obliegt ihm. Kann Dir eigentlich auch egal sein.
Wenn Erwerber nicht ummeldet wie folgt vorgehen:
Auf jeden Fall zuerst die Zulassungsbehörde über die Veräußerung informieren.
Dann dem Versicherer den Kaufvertrag zukommen lassen und darum bitten den Vertrag gemäß Kaufvertrag abzurechnen. Teile ihm mit, dass der Erwerber nicht ummeldet, die Zulassungsbehörde bereits hierfüber informiert.
Die Info an die Zulassungsbehörde ist wichtig, weil der Versicherer i.d.R. nicht am Vertrag festhält, also die Erwerberkündigung ausspricht und nach Fristwahrung die Anzeige nach § 25 FZV über das Erlischen des Versicherungsschutzes veranlasst. Ist der Zulassungsbehörde zum Zeitpunkt der Veranlassung nicht bekannt, dass Du nicht mehr Halter bist, bekommst Du einen Ordnungswidrigkeitenbescheid wg. Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Hi,
ich habe bisher ca. 10 Auto´s verkauft und wenn ich mich recht erinnere alle angemeldet übergeben.
Natürlich jeweils die Zettel für Zulassungsstelle und Versicherung extra unterschreiben lassen.
Und toitoitoi bisher ging es immer Problemlos. Sollte der Wagen aber wirklich nicht abgemeldet oder umgemeldet werden ist ärger und stress vorprogrammiert.
Als Käufer ist es aber eben sehr viel unkomplizierter einen Wagen direkt mitzunehmen, ich persönlich melde dann auch immer unverzüglich auf mich um.
Gruß Tobias
Viele Versicherungen lassen bei Neukauf/Fahrzeugwechsel auch
mal 2 Autos ohne Mehrkosten ein paar Tage parallel laufen.
Versicherung anrufen, fragen.
Auch Überführungskennzeichen gibt`s manchmal kostenfrei.
(Zeitnahe Neuanmeldung/ Versicherung vorausgesetzt.)
Mit einem komplett ausgefüllten ADAC Vertrag bist Du wohl
versicherungstechnisch auf der sicheren Seite.
(Uhrzeit, Datum, kmStand, PersoNummer)
Damit kannst Du ggf. hinterher alles zivilrechtlich wieder zurückholen
was Dir an materiellem Ärger entststeht.
Mein Rat:
TU ES NICHT.
Natürlich sind Probleme mit Käufern, die nicht um/abmelden, selten
aber die Lauferei wenn das passiert ist verdammt ärgerlich.
Bei mir:
Wagen verkauft, Käufer meldet nicht ab, 2 Wochen später,
Mittwoch nachts 3Uhr, Polizei ruft an: " Ihr Auto steht im Wald und brennt "
" Ist nicht mehr meins, Kaufvertrag vorhanden "
Dann sitzt Du am nächsten Tag auf der Wache und darfst alles vorlegen.
Zulassungsstelle Zwangsabmeldung,
Versicherung das ganze schildern,
macht alles kein Spaß und kostet Nerven.
Die Abmeldung mit in die Artikelbeschreibung rein,
bis zum Verkauf angemeldet lassen ( Für Probefahrten etc.)
ggf. dem Käufer die "Lieferung" anbieten.
Aber die Schilder einsacken&Wagen abmelden,
sobald der Wagen übergeben wird.
P.S.
Damaliger Tip vom Anwalt:
Eine "Vertragsstrafe" mit in den Kaufvertrag,
" bei nicht fristgemässer ab/ummeldung wird eine
Vertragsstrafe von 1000,-€ fällig......"
Dann stehen die Chancen besser hinterher was rauszukriegen.
Hilft aber auch nur wenn es am anderen Ende was zu holen gibt.
Ich hab bei späteren Verkäufen immer mitoffenen Karten gespielt,
den Interessenten gesagt das Probefahrt mit meinen Schildern
kein Problem ist, aber Übergabe abgemeldet erfolgt.
Zitat:
Original geschrieben von onzlaught
...
Damaliger Tip vom Anwalt:
Eine "Vertragsstrafe" mit in den Kaufvertrag,
" bei nicht fristgemässer ab/ummeldung wird eine
Vertragsstrafe von 1000,-€ fällig......"
Dann stehen die Chancen besser hinterher was rauszukriegen.
Hilft aber auch nur wenn es am anderen Ende was zu holen gibt.
...
Mein Tipp,
500 € Kaution, die der Käufer erst gegen Nachweis der vertragsgemäßen Ummeldung erstattet bekommt.
Habe ich schon mehrfach so praktiziert.
Liebe Grüße
Herbert
Wenn ich jetzt von mir selbst ausgehe, würde ich kein Auto besichtigen, probefahren oder kaufen, das nicht angemeldet ist oder sich nicht wenigsten der Verkäufer um die Kurzzeitkennzeichen kümmert und bezahlt (außer es wäre in der Nähe).
Abgemeldete Autos schränken den Käuferkreis ein und reduzieren somit u.U. den Erlös.
Ich denke mit einem Kaufvertrag a la ADAC, Kopie von Perso, Übergabebestätigung etc. bist du auf der sicheren Seite.
Irgendwo hab ich aber mal gelesen, dass es Probleme geben kann, wenn ein Käufer ohne dt. Wohnsitz sich mit der Karre ins Ausland absetzt. Aber da hat man es ja selbst in der Hand an wen man verkauft und an wen nicht.
Ich lese aus Euren Antworten heraus dass es nicht ein so hohes Risiko ist mit Zulassung zu verkaufen. Ich werde micgh - falls überhaupt jemand interesse zeigt - auf mein Bauchgefühl verlassen. Mit fehlt die Erfahrung weil ich immer neue Autos kaufe
Ich bedanke mich bei allen die sich die Mühe für ein Statement gemacht haben
Aus gutem Grund nie ein Auto angemeldet verkauft, und das werde ich auch weiterhin wenn ich mal was mache so halten.
Da braucht nur der Käufer auf dem Heimweg einen Unfall bauen und schon ist die Kacke am Dampfen. Man muss für Probleme nicht einmal dem Käufer böse Absicht unterstellen.
@Lexley
An Deiner Meinung ist nichts falsch; ich habe Deinen Post lediglich als Vorlage zur Darstellung meiner Meinung benutzt.
Nur der Tipp mit den KzKz funktioniert aufgrunde der Neuregelung der Vergabevoraussetzungen so halt nicht mehr.
Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
-> ich würde es nur angemeldet lassen, wenn Du es beim Händler abgibst. Aber möglicherweise sprechen hier auf meine negativen Erlebnisse aus meiner Berufserfahrung aus mir.
Was unterscheidet in Deinen Augen den Händler von der Privatperson?
Meine persönliche (Berufs-)Erfahrung ist eine andere: privat mittlerweile ca. 15-20 Autos angemeldet verkauft: keine negativen Erlebnisse. Beruflich über die letzten vierzehn Jahre tausende Verkäufe über meinen Arbeitgeber mitbekommen und einen (!) Fall erlebt, wo es wirklich etwas Aufwand erfordert hat, die Unklarheiten zu beseitigen. In diesem Fall ging es um ein Motorrad, dessen Käufer aufgrund eines Notfalls längere Zeit ins Krankenhaus musste und daher das Fahrzeug nicht umgemeldet hat. Dummerweise hatte er im Kaufvertrag seine alte Meldeadresse im Ausweis angegeben, war umgezogen und der Verkäufer (unser Kunde) hatte sich den Ausweis nicht kopiert und auch keine Ausweisnummer. Wenn er das alles gehabt hätte, wäre es auch leichter gegangen.
Hier muss ich dazu sagen, dass ich es nicht als grossen Aufwand ansehe, einen Kaufvertrag an eine Behörde zu faxen oder zu mailen.
Als ich mal einen Strafzettel von einem verkauften Auto bekommen habe, habe ich den Kaufvertrag zusammen mit dem Anhörungsbogen an die Bussgeldstelle gefaxt und die Sache war erledigt. Kein persönliches Vorsprechen oder lästige Telefonate, etc.
Eine Einschränkung habe ich persönlich allerdings schon gemacht. Ich würde das Auto nicht angemeldet an jemand verkaufen, der in Deutschland keine Meldeadresse hat, da man hier u.U. Schwierigkeiten haben könnte, die Person zu greifen.
Zitat:
nööö, der Versicherungsvertrag - und damit auch die Rechte und Pflichten aus diesem - geht mit Erwerb auf den Erwerber über. Ob der Versicherer am Vertrag festhält obliegt ihm. Kann Dir eigentlich auch egal sein.
...
Die Info an die Zulassungsbehörde ist wichtig, weil der Versicherer i.d.R. nicht am Vertrag festhält, also die Erwerberkündigung ausspricht und nach Fristwahrung die Anzeige nach § 25 FZV über das Erlischen des Versicherungsschutzes veranlasst.
Ist es richtiger, wenn Du meine empfohlene Vorgehensweise postest oder habe ich was überlesen?
Zitat:
Original geschrieben von gummikuh72
Wenn ich jetzt von mir selbst ausgehe, würde ich kein Auto besichtigen, probefahren oder kaufen, das nicht angemeldet ist oder sich nicht wenigsten der Verkäufer um die Kurzzeitkennzeichen kümmert und bezahlt (außer es wäre in der Nähe).
...
Ich würde auch kein Auto kaufen, das ich nicht kostenlos probefahren kann, ob das dann aber auch zugelassen übergeben wird, ist die eigentliche Frage und dabei kommt es auf die genauen Umstände des Einzelfalles an.
Zugelassen bleibt er auf jeden Fall für Probefahrten. Das bin ich einem Käufer doch schuldig. Wer kauft schon gern die Katze im Sack. Aber ich mag hinterher keinen Ärger, deshalb meine Fragen